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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kurt am 29. Januar 2016, 21:37

Titel: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Kurt am 29. Januar 2016, 21:37
Zitat
Betreff    Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert? [#9688]
Von    << Anfragesteller/in >>
Datum    8. Mai 2015 18:04

An    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jeder Haushalt hat seit 2013 einen Beitrag zu entrichten. 

Bitte teilen Sie mir mit, auf welchen Kommunikationswegen  die Bevölkerung vor oder zur Umstellung auf den Rundfunkbeitrag darüber informiert wurde und in welchem Umfang.

[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>

Zitat
Von    << Anfragesteller/in >>
Betreff    AW: Empfangsbestätigung - meine Anfrage über fragdenstaat.de [#9688]
Datum    16. Mai 2015 12:01

An    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich nur eine standarisierte Mail auf meine Anfrage erhalten und bitte nunmehr um Beantwortung meiner Frage.

Bitte teilen Sie mir mit, wann, wie und in welchem Umfang die Bürger darüber informiert wurden, dass nunmehr je Haushalt der Rundfunkbeitrag entrichtet werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
 Antragsteller/in Antragsteller/in

Zitat
Von    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff    Antwort: [SPAM] AW: Empfangsbestätigung - meine Anfrage über fragdenstaat.de [#9688]
Datum    25. Juni 2015 14:40
Status    Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt Antragsteller/in

vielen Dank für Ihre  E-Mail. Die verzögerte Beantwortung bitten wir zu
entschuldigen.

Sie fragen nach, in welcher Form die Bürger über den seit 01.01.2013
geltenden Rundfunkbeitrag informiert wurden.

Bereits im Jahr 2012 wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich  in TV,
Radio und Presse über die Einführung des Rundfunkbeitrags ab 01.01.2013
informiert.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Falls Sie noch
Fragen zum Rundfunkbeitrag haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen
Quelle: http://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-seit-2013-wann-wurden-die-burger-wie-informiert/
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Kurt am 29. Januar 2016, 22:01
das ist aber schade!?  >:D ;D

(http://abload.de/img/frag_den_staat_bs_keia1ss9.jpg)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: ellifh am 29. Januar 2016, 22:05
Böser kurt ;)
Die haben aber gar keinen langen Atem mehr..
Ich Versuchs auch mal >:D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: ellifh am 29. Januar 2016, 22:10
Und weg...
Über das Kontaktformular unter
Allgemeine Fragen zum Rundfunkbeitrag >:D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: seppl am 29. Januar 2016, 22:17
Nicht das Online-Formular nutzen!! Dort werden Rechnerdaten übertragen und das Geschriebene ist nur für den Beitragsservice rechtssicher!!

Normalbrief mit Fax vorab, per Bote an die Landesrundfunkanstalt wenn man Geld sparen will oder Einschreiben!!

Der Beitragsservice würde natürlich liebend gerne auf voll digitale Kommunikation umsteigen, weil es Maschinen und Personal zur Verarbeitung spart. Aber wollen wir das??

Etwas Mühe muss man sich schon machen...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: ellifh am 29. Januar 2016, 22:25
Danke für die Info ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Kurt am 30. Januar 2016, 00:13
Schliesslich suchen wir ja alle nach der Achillesferse des ÖRR-Molochs und deshalb - wie man sich denken kann - habe ich o.a. nicht ohne Hintergedanken in der Rubrik "Widerspruchs-/Klagebegründungen" eingestellt.

Dieser Beitrag richtet sich an alle vor dem 01.01.2013 noch nicht (an)gemeldeten, d.h. der GEZ dazumal nicht bekannten Personen - z.B. Wohnungsinhaber.


Die Welt vor dem 01.01.2013: da war sie noch heil: kein Empfangsgerät - somit wurde man irgendwann mal bei der GEZ abgemeldet.

Hier: inclusive einer auf 200x datierenden Abmeldebestätigung der Schergen mit Wortlaut (Auszüge):
"Die Abmeldung haben wir ... durchgeführt. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats 200x".

Jetzt spinnen wir den Gedanken doch einmal weiter:

Wie, wann und von wem erfuhr denn ein abgemeldeter, gebührenpflichtsloser Bürger daß er ab 01.01.2013 - so er denn eine Wohnung inne hat - zum "anzeigepflichtigen" Wohnungsinhaber wird?

Da heisst es vollmundig:

9. Pflichten der Beitragsschuldner
Nach wie vor haben die Beitragsschuldner die Pflicht, sich selbst anzumelden oder gewisse Änderungsmeldungen vorzunehmen. Die Regelungen über die Anzeigepflicht in § 8 ...
und:
§ 8
Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung);

"Beitragsschuldner" konnte der Bürger/Wohnungsinhaber aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewesen sein da die Information ja - wie vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice selbst schriftlich vorliegt:
"Bereits im Jahr 2012 wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich in TV, Radio und Presse über die Einführung des Rundfunkbeitrags ab 01.01.2013 informiert."

Ja Kunststück: da seit 200x abgemeldet, gebührenpflichtslos ohne Empfangsgeräte mit denen man ebendiese Information erhalten hätte können.
Presse !? Mag sein dass da was gedruckt war - eine Verpflichtung den Quatsch zu lesen gab und gibt es nicht.

Somit erfolgte eben KEINE Information.

Zumindest keine Information die den empfangsgerätelosen Bürger/Wohnungsinhaber so erreichen hätte können dass er über eine definierte "Anzeigepflicht" in einem "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 8" informiert wäre.
Selbst wenn ihn diese Information erreicht hätte (über den Presseweg) - tja dann hätte er vor dem nächsten Problem gestanden:
Er soll sodann lt. "Anzeigepflicht" das "Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzeigen".

Woher hätte er dann wissen können WER die "zuständige Landesrundfunkanstalt" überhaupt ist!?

Da er ja von alldem nichts wusste konnte er nicht einmal über den §14 mit den "Übergangsbestimmungen" stolpern - denn selbst die passen dann nicht auf einen braven, abgemeldeten, gebührenpflichtslosen Bürger/Wohnungsinhaber ohne Empfangsgeräte:

Dröseln wir es auf...
Steht doch dort wieder im §14 Absatz (1)
(1) Jeder nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages als privater Rundfunkteilnehmer gemeldeten natürlichen Person obliegt es, ab dem 1. Januar 2012 der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen, soweit die Tatsachen zur Begründung oder zum Wegfall der Beitragspflicht oder zu einer Erhöhung oder Verringerung der Beitragsschuld führen.

Hmmm - das kann er ja nicht sein da er ja nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages garnicht (mehr) gemeldet ist.

Fazit an dieser Stelle:
§ 8 Anzeigepflicht > scheidet aus
§14 Absatz (1) > scheidet aus



Also weiter im §14 Absatz (3)

(3) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 ... nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass jede nach den Bestimmungen des bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrags als 1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person nach Maßgabe von § 2 dieses Staatsvertrages ...
unter der bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt geführten Anschrift ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages ist.


Scheidet also auch aus - und die für die "Direktanmeldung" immer wieder in's Feld geführte "Vermutungsregel" löst sich in Luft auf !!!


Fazit an dieser Stelle:
§8 Absatz(1) ist ausgeschieden da keine nachweisliche Information über eine Anzeigepflicht vorlag;
§14 Absatz (1), (2), und (3) sind ausgeschieden da sie sich ja auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag beziehen der für unseren braven, abgemeldeten, gebührenpflichtslosen Bürger/Wohnungsinhaber obsolet ist.


Also suchen wir weiter: §14 Absatz(4)
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten.

Ok - das mag sein...(aber da macht etwas stutzig)

Fazit an dieser Stelle:
bis hierhin hat ein braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber gegen nichts - aber auch garnichts - verstossen !
Unser braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber weiss nach wie vor von nichts...


Jetzt kommt dann so langsam der Jahresbeginn 2013...

Ab 01.01.2013 meinen gewisse Stellen Anspruch auf etwas zu haben: Geld

Nun ist aber zunächst festzustellen: ja wo und wer ist er denn - der Beitragsschuldner ?

Jetzt kommt der einmalige Meldedatenabgleich und in der Folge die "Direktanmeldung" in's Spiel...

und ab da wird es dann ganz komisch...






Auszüge der o.a. §

Die Grundzu?ge des Rundfunkbeitragsrechts

1. Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht
Bislang musste für jedes einzelne Gerät, das zum Empfang von Rundfunk geeignet war (Hörfunk-, Fernsehgerät, internetfähiger PC) eine Gebühr entrichtet werden. Jetzt ist Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht allein das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs. Ob überhaupt Geräte vorhanden sind oder auf ihre Anzahl kommt es nicht mehr an. Hintergrund dieser Regelung ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.

9. Pflichten der Beitragsschuldner
Nach wie vor haben die Beitragsschuldner die Pflicht, sich selbst anzumelden oder gewisse Änderungsmeldungen vorzunehmen. Die Regelungen über die Anzeigepflicht in § 8 werden ergänzt durch die Auskunftsansprüche der Rundfunkanstalt die sich in § 9 sowie auch in den Übergangsbestimmungen (§ 14 Abs. 1 und 2) finden. Bislang als nicht private Rundfunkteilnehmer gemeldete Personen (z.B. Firmen) treffen bestimmte Pflichten bereits ab dem 1.1.2012 (§ 14 Abs. 2).

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
§ 8
Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung);


§ 14
Übergangsbestimmungen
(1) Jeder nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages als privater Rundfunkteilnehmer gemeldeten natürlichen Person obliegt es, ab dem 1. Januar 2012 der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen, soweit die Tatsachen zur Begründung oder zum Wegfall der Beitragspflicht oder zu einer Erhöhung oder Verringerung der Beitragsschuld führen.
(2) Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nicht-privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.
(3) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass jede nach den Bestimmungen des bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrags als 1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person nach Maßgabe von § 2 dieses Staatsvertrages oder 2. nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person nach Maßgabe von § 6 dieses Staatsvertrages, unter der bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt geführten Anschrift ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages ist. Eine Abmeldung mit Wirkung für die Zukunft bleibt hiervon unberührt.
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten.


Gruß
Kurt
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: unGEZahlt am 31. Januar 2016, 01:13
Wann wurden die Bürger wie informiert?

Das bisherige Schweigen hier interpretiere ich so,
dass alle durch Kurts umfangreiche Ausführungen erst mal völlig sprachlos sind.

Ja, ich stimme ihm auch zu und erkläre erst mal, wie ich es verstanden habe:

Alle Rundfunk-Nichtteilnehmer hätten ab der Unterzeichnung des 15. Rästv. (Dez. 2010,) bereits vom Beitragss. über die Veränderungen zu 2013 rechtzeitig informiert werden müssen.

Die hatten über 2 Jahre lang Zeit, alle Obdachhabenden ohne Empfangsgeräte
postalisch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Zwangsbeitrages darüber vorab zu infomieren.
Bspw. so:
Zitat
Sehr geehrte(r) Rundfunk-Nichtnutzer(in),

hiermit informieren wir Sie, dass Sie ab 2013 zur Rundfunkbeitragszahlung verpflichtet sind.
Grund: 15. Rästv. v. 2010. usw…
Dies wurde aber in keinem Fall gemacht.

Die teilweise bis zu Jahre verspäteten Zahlungsaufforderungen können deshalb nicht rückwirkend rechtskräftig sein.
Erst mit dem jeweiligen Datum der Information an den jeweiligen Nichtteilnehmer
darf dann der Beitragss. von dem RundfunkNichtnutzer den Rundfunkbeitrag fordern.

Denke auch, dass die zu späte Information gegen sie verwendet werden sollte.

Markus
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: pinguin am 31. Januar 2016, 08:23
Zitat
Erst mit dem jeweiligen Datum der Information an den jeweiligen Nichtteilnehmer darf dann der Beitragss. von dem RundfunkNichtnutzer den Rundfunkbeitrag fordern.
Hat es denn diese Infos überhaupt jemals gegeben? Radio und TV kommen ja nicht in Frage, weil nicht vorhanden. Und selbst Pressemitteilungen könnten ja nicht zur Kenntnis genommen worden sein, da kein Bürger verpflichtet werden kann, Zeitung XYZ zu kaufen, alle Artikel zu lesen und diese auch zu verstehen? Gelesen würde doch nur nur das werden, was einen selber interessiert?

Ein damaliger und auch heutiger rundfunkgerätefreier Bürger befasst sich doch damit gar nicht? Hat man kein Auto, wird man sich ja auch nicht mit Kfz- Steuer und Co. befassen?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: PersonX am 31. Januar 2016, 11:34
Person x kann bereits die Antwort sehen: Die Veröffentlichung fand am xx.xx.xxxx im Amtsblatt statt.
Eine jede Person sollte sich die letzte Rechtsbelehrung eines Bescheids, welcher kein Widerspruchsbescheid ist, anschauen. Dort die Tabelle mit den Bundesländern und für sein Bundesland genau die angegeben Sachen im Internet suchen und dann falls eine Seitenzahl angegeben dort lesen, sonst nach den Stichwort aus der Rechtsbelehrung suchen.

Falls eine Person fündig wird bitte mit Link und Angabe des Bundesland hier posten. Zusätzlich einfach die Einschätzung abgeben ob diese Information ausreichend erklärt, dass auch Personen ohne Geräte für Rundfunk zahlen sollen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: unGEZahlt am 01. Februar 2016, 00:16
Wann wurden die Bürger wie informiert?

Person x kann bereits die Antwort sehen: Die Veröffentlichung fand am xx.xx.xxxx im Amtsblatt statt.

Nein, auf Amtsblätter usw. berufen die sich nicht.

Die Antwort vom Beitragss. lautete doch so:
Datum    25. Juni 2015 14:40
....
Bereits im Jahr 2012 wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich in TV,
Radio und Presse über die Einführung des Rundfunkbeitrags ab 01.01.2013
informiert.


Dann wäre vielleicht das eine angemessene Frage:


Aus welchem Grund sollten die "Presse"veröffentlichungen v. 2012 ausreichend dafür gewesen sein,
um tatsächlich, ohne jede Ausnahme, die Gesamtheit aller Haushalte ohne Empfangsgeräte
über den Rundfunkbeitrag ab 2013 rechtzeitig und korrekt zu informieren?

? ? 


Markus
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: seppl am 01. Februar 2016, 00:54
Auf die Frage, wann die Bürger wie informiert wurden, antwortete der Beitragsservice in einem mir vorliegenden Schreiben Mitte letzten Jahres folgendermaßen:

Zitat
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht eine Beratungs- oder Fürsorgepflicht nicht vor. Der Bürger muss sich vielmehr selbst Kenntnis vom Inhalt der maßgeblichen Rechtsvorschriften verschaffen. Denn es wird davon ausgegangen, dass die Rechtsquellen - also auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - infolge ihrer Verkündung allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt sind.
Unabhängig davon hat die ehemalige GEZ im Jahr 2012 die Rundfunkteilnehmer, welche bisher nur mit einem Radio angemeldet waren, und Schwerbehinderte, die bisher von der Zahlung der Rundfunkgebühren aus gesundheitlichen Gründen vollständig von der Rundfunkgebührenpflicht befreit waren, über die Änderung der Rundfunkfinanzierung zum 01.01.2013 mit einem Schreiben informiert.
Ehemalige Rundfunkteilnehmer, welche die Rundfunkgebühren per Überweisung mit Zahlschein entrichteten, wurden auf der Zahlungsaufforderung über die bevorstehende Änderung hingewiesen. Rundfunkteilnehmer, die die Rundfunkgebühren im Lastschriftverfahren entrichteten, wurden auf dem Kontoauszug über die Änderung der Rundfunkfinanzierung hingewiesen.
Darüber hinaus berichteten die Medien (Radio und Fernsehen, Zeitungen etc.) ebenfalls zuvor über die Reform der Rundfunkfinanzierung.

Die Info, die bei mir hängengeblieben ist, ist die, dass sich für 90% der Bürger nichts ändert.
Ausserden werden bis heute in allen Erklärungen der Rundfunkanstalten und des Beitragsservice die Empfangsgeräte erwähnt, obwohl diese seit 01.2013 völlig irrelevant sind.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: PersonX am 01. Februar 2016, 01:24
Das was mit Verkündung gemeint ist, das bezieht sich auf die Rechtsbelehrung und die Amtsblätter. Ist doch klar, die liest natürlich jeder ;-). Deswegen sollte jeder mal nachprüfen was dort tatsächlich veröffentlicht wurde.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: marga am 01. Februar 2016, 08:43

Das was mit Verkündung gemeint ist, das bezieht sich auf die Rechtsbelehrung und die Amtsblätter. Ist doch klar, die liest natürlich jeder ;-). Deswegen sollte jeder mal nachprüfen was dort tatsächlich veröffentlicht wurde.

Dieser Meinung kann ich mich gerne anschließen. Man(n) Frau könnte meinen, dass der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gar nicht veröffentlicht wurde? Sondern nur der Rundfunkänderungsstaatsvertrag.  :) ;)

Siehe Link Amtsblatt des Saarlandes Seite 1627 unter Artikel 7 Abs. (4)

http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/docs/anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ads_41-2011_teil_I_signed.pdf

(4) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut
des Rundfunkstaatsvertrages, ZDF-Staatsvertrages,
Deutschlandradio-Staatsvertrages und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages
in der Fassung, die sich aus den Artikeln 3 bis 6 ergibt, mit neuem Datum bekannt
zu machen
.


Hier kann man(n) Frau nichts lesen von "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"  :) ;)

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist aber nur unter Artikel 1 unter Anlage auf
Seite 1618 des Gesetzes Nr. 1760 vom 30. November 2011 zu lesen.
Wird aber in Artikel 7 Abs. (4) nicht genannt als veröffentlicht.

Meinungen???

+++
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: PersonX am 01. Februar 2016, 09:00
Im Anhang, der Text welcher von Person X gemeint wird.
Bitte jeweils auf das Datum der Veröffentlichung achten.

Diese Daten stammen aus 01.06.2014, und sollten nochmal mit einer aktuellen Rechtbelehrung verglichen werden.
Ob diese Daten verändert wurden.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: MMichael am 01. Februar 2016, 13:56
Im Anhang, der Text welcher von Person X gemeint wird.

hier mal für Brandenburg: Das GVBl. I aus 2011 Nr 9 häng' ich hier mal an. (Quelle: bravos.brandenburg.de - Anhang hier ist leider in zwei Dateien (Seiten 1-10 + 11-18) wegen der Größe von mehr als 200 kb für das gesamte Dokument von 18 Seiten)
Die angegebene Quelle GVBl. aus 1991 ist nicht abrufbar unter bravos.brandenburg.de
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: MMichael am 01. Februar 2016, 13:58
und hier Teil b (seiten 11 - 18) als Anhang

Meine Meinung: In typisierender Betrachtung hat kein Zwangsabgabebetroffener seinerzeit das verfassungswidrige Gesetz zur Kenntnis genommen. (Zum großen Teil nicht einmal die verantwortlichen Parlamentarier, die den Quatsch erst mit ihrer Zustimmung zu Landesrecht machten und damit die Verfassung beugten.)

Die Information der, durch den RBStV erfundenen Wohnungsinhaber (dazu: Re: Rundfunkbeitrag, Mietrecht, Eigentumsrecht http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17174.msg114172.html#msg114172  und Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17340.0.html) ist nicht erfolgt.

Wenn man sich vorstellt, es hätte jeder beim EMA gemeldete Bürger einen Brief erhalten, in dem ihm offenbart wird, dass er nunmehr lebenslänglich und unausweichlich und in der Höhe nicht begrenzt zur Zwangsabgabe herangezogen wird ....   
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: PersonX am 01. Februar 2016, 14:23
Brandenbrug

http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-211811



Zitat
Bildschirmtext-Staatsvertrag
vom 6. Dezember 1991
(GVBl.I/91, [Nr. 42], S.580, 609)

Seite 602 sollte also soweit Person x es verstanden hat dann mit dabei sein

Edit,

jedoch sieht der Inhalt nicht richtig aus ; -)
und bei den anderen Funden steht immer Seite 580, möglicherweise ist das nicht genau


siehe
http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212706
http://bravors.brandenburg.de/vertraege/orb_gesetz
http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-211464
http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212702
http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212389

Suche über

http://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_erweiterte_suche

dort kann unten das Datum auch auf 1991 und links daneben Verkündungsblätter

dann kommen ca. 93 Ergebnisse

 -die Suche hat scheinbar einen bösen Cache ;-) beim Klick auf Seite 2 zeigt es immer die falsche Suche an-

http://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_fundstellennachweis_gesetzte_und_verordnungen_stichwortverzeichnis/stichwort/Rundfunk

das einzige wo die 602 vorkommt ist in der Änderungshistorie

https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-215527?history

Zitat
Änderung und geänderte Gesamtfassung    Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. Dezember 1991    GVBl.I/91, [Nr. 42], S.580, 602

somit ist das hier

das gesuchte (jedoch sind hier die Änderungen mit vorhanden, wer es im Orginal lesen will, muss die ursprüngliche Fassung suchen)

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
vom 6. Dezember 1991
(GVBl.I/91, [Nr. 42], S.580, 602)

https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-215527
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Kurt am 01. Februar 2016, 23:43
Fazit an dieser Stelle:
bis hierhin hat ein braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber gegen nichts - aber auch garnichts - verstossen !
Unser braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber weiss nach wie vor von nichts...


Jetzt kommt dann so langsam der Jahresbeginn 2013...

Ab 01.01.2013 meinen gewisse Stellen Anspruch auf etwas zu haben: Geld

Nun ist aber zunächst festzustellen: ja wo und wer ist er denn - der Beitragsschuldner ?

Jetzt kommt der einmalige Meldedatenabgleich und in der Folge die "Direktanmeldung" in's Spiel...

und ab da wird es dann ganz komisch...

Gruß
Kurt

Hallo zusammen,

spinnen wir nun mal die o.a. Gedanken weiter - eine Zeitreise: wir schreiben nun das Jahr 2013

Im Juni trudelt fiktive Infopost ein:

(http://abload.de/img/gez_2013-06-19_anschrlzs2n.jpg) (http://abload.de/image.php?img=gez_2013-06-19_anschrlzs2n.jpg)

Das bedeutet für unseren (seit 200x bei der GEZ) abgemeldeten, gebührenpflichtslosen, keine Empfangsgeräte vorhaltenden Bürger/Wohnungsinhaber der nach wie vor wie vor von nichts etwas weiss:

Er wird per Infopost von einem ihm unbekannten "Etwas" angeschrieben und ihm wird von diesem ihm unbekannten "Etwas" erzählt:
- es gäbe seit 1. Januar 2013 einen "geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag"
- es sei pro Wohnung ein "Rundfunkbeitrag" zu zahlen
- das "Etwas" habe:
Zitat
"Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der EMA mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen.
Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.

Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich?

Senden Sie uns diesen Antwortbogen bitte in jedem Fall ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zurück. Vielen Dank. ..."


Aha.
Nun prüfen und beantworten wir leise murmelnd für uns die per Infopost gestellten Frage:
Antwort auf Frage Teil 1: Nein: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber zahlt nicht(s); Mitbewohner auch nicht
Antwort auf Frage Teil 2: Nein: eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist NICHT erforderlich

DENN - wir erinnern uns hier mal kurz an "das Gesetz" nämlich den RBStV § 8 Anzeigepflicht:
(1) Das Innehaben einer Wohnung ... ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung) ...
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung ... ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) ...
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
...

Gedankenspagat: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber weiss nichts von:
- Verwaltungsvereinbarung(en) die die LRA, ZDF und DRadio untereinander abschliessen
- einem "Beitragsservice"
usw.

Er liest sich auch aufmerksam die Rückseite und die 2.te Seite durch:

(http://abload.de/img/gez_2013-06-19_anschriojbx.jpg) (http://abload.de/image.php?img=gez_2013-06-19_anschriojbx.jpg)


Kein Wort von einer "zuständigen Landesrundfunkanstalt", kein Wort davon dass der Absender im Namen für eine zuständige Landesrundfunkanstalt etwas von ihm möchte - halt doch:

da unten steht ja was:
Zitat
"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen"

(http://abload.de/img/gez_2013-06-19_anschr86jub.jpg) (http://abload.de/image.php?img=gez_2013-06-19_anschr86jub.jpg)

Na prima: Wenn an dieser - von einem unbekannten Absender - beschriebenen Sache mit "Wohnung, Rundfunkbeitrag, Gesetz, "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ja wirklich etwas dran ist: dann wird sich "die zuständige Landesrundfunkanstalt" ja melden so sie denn Auskünfte möchte.
Absender DIESES Schreiben jedenfalls ist unbekannt - hat mit einer zuständigen Landesrundfunkanstalt wohl offensichtlich nichts zu tun sonst stünde es ja dabei... >:D

die letzte Seite gibt auch nichts her:

(http://abload.de/img/gez_2013-06-19_anschr5djmr.jpg) (http://abload.de/image.php?img=gez_2013-06-19_anschr5djmr.jpg)


Was er zu diesem Zeitpunkt weiss: also mal wieder irgendein Werbe-!?Schreiben erhalten mit dem man ihm geschickt Daten entlocken will.
Und der unbekannte Absender will sogar eine Einzugsermächtigung; d. h. er will Geld !?!
Also: Papierkorb

Gruß
Kurt
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: marga am 03. Februar 2016, 16:56
und hier Teil b (seiten 11 - 18) als Anhang

Meine Meinung: In typisierender Betrachtung hat kein Zwangsabgabebetroffener seinerzeit das verfassungswidrige Gesetz zur Kenntnis genommen. (Zum großen Teil nicht einmal die verantwortlichen Parlamentarier, die den Quatsch erst mit ihrer Zustimmung zu Landesrecht machten und damit die Verfassung beugten.)

Die Information der, durch den RBStV erfundenen Wohnungsinhaber (dazu: Re: Rundfunkbeitrag, Mietrecht, Eigentumsrecht http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17174.msg114172.html#msg114172  und Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17340.0.html) ist nicht erfolgt.

Wenn man sich vorstellt, es hätte jeder beim EMA gemeldete Bürger einen Brief erhalten, in dem ihm offenbart wird, dass er nunmehr lebenslänglich und unausweichlich und in der Höhe nicht begrenzt zur Zwangsabgabe herangezogen wird ....

Hallo MMichael,

schaue mal in Deiner Anlage auf Seite 16 unter Artikel 7, was dort steht:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=17314.0;attach=8184

Artikel 7
Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung
(1) Für die Kündigung des in Artikel 1 enthaltenen Staatsvertrages sowie der in Artikel 3 bis 6 geänderten Staatsvertr
äge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Vorschriften nach § 14 Abs. 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Sind bis zum 31. Dezember 2011 nicht alle Ratifikationsurkunden
bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag
gegenstandslos.
(3) Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der
Ratifikationsurkunden mit.
(4) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages, ZDF-Staatsvertrages, Deutschlandradio-
Staatsvertrages und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 3 bis 6 ergibt,
mit neuem Datum bekannt zu machen.


Hier steht was von Vorschrift nach § 14 Abs. 1, 2 und 6 bezüglich des RBStV, das betrifft aber nur diesen § 14. Aber was ist mit Inkrafttreten der anderen §§ vom RBStV zum 01.01.2013. In Artikel 7 wird der RBStV ja überhaupt nicht genannt. Der Wortlaut des RBStV ist in Artikel 7 nicht tituliert.

Ist der RBStV nun bekannt gegeben worden oder hat man(n) Frau diesen vergessen in Artikel 7 reinzuschreiben?  :) ;)

+++
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Shran am 17. Februar 2016, 20:01
Nicht das Online-Formular nutzen!! Dort werden Rechnerdaten übertragen und das Geschriebene ist nur für den Beitragsservice rechtssicher!!

Normalbrief mit Fax vorab, per Bote an die Landesrundfunkanstalt wenn man Geld sparen will oder Einschreiben!!

Der Beitragsservice würde natürlich liebend gerne auf voll digitale Kommunikation umsteigen, weil es Maschinen und Personal zur Verarbeitung spart. Aber wollen wir das??

Etwas Mühe muss man sich schon machen...

Zur Rechnersicherheit:

- privacy-handbuch.de (weniger Daten übermitteln, NoScript, Firefox Modifikation, wie Auschalten von GEO-Location)
- CyberGhost installieren (kostenloser beschränkter VPN Service, andere IP)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Shran am 17. Februar 2016, 20:26
Nun für die Zwangsangemeldeten gabe es ja eine kurze Information around 2013 oder später, aber diese war eher salopp, von einem Institut verschickt wurden, wo halt nur drin stand man sei verpflichtet. Allerdings hat man den Staatsvertrag nicht bekommen. Wenn man selber so individuell ist auch keine Zeitung zu nutzen kann man darüber auch nichts wissen, die Vermutung greift auch hier, so wie die Vermutung dass man Rundfunk empfange.
___
Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag

siehe KURT´s Beitrag

Das wars.
Dann folgenten die Zwangsanmeldungen. Ratenvereinbarung? Und so weiter das Spiel begann und läuft seit dem.
Eine ausführliche Infor sah X nie, zumindest nicht an X persönlich gerichtet in vollem Umfang danach war man schon Schuldner. Geht ja gar nicht sowas! Es geht so einiges gar nicht :)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Bürger am 17. Februar 2016, 22:59
Ein fiktiver ehemaliger Hörfunkteilnehmer, der mittels Dauerauftrag oder Einzelüberweisung die reduzierten Hörfunk"gebühren" zahlte, könnte mittels Schreiben ähnlich dieser auf die kommende Änderung hingewiesen worden sein... ;)

(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=17314.0;attach=8413;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=17314.0;attach=8415;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=17314.0;attach=8417;image)

Inwiefern dies allerdings auch bei Haushalten erfolgte, in denen bereits die vollen Fernsehgebühren und dann ggf. auch noch per Lastschriftverfahren gezahlt wurden, ist derzeit nicht bekannt.

Es steht zu befürchten, dass diese mgl. nicht auf eine "Änderung" (nämlich u.a. die des Wegfalls der "Wahlfreiheit") hingewiesen wurden, da bei ihnen keine "fälschlicherweise" und "eigenmächtig" reduzierten Zahlungen ab 2013 zu befürchten waren...

Ergo steht zu befürchten, dass nur diejenigen informiert wurden, von denen man eine erhöhte Zahlung (nämlich die des Gesamtbetrags) sicherstellen wollte.

Bei dem fiktiven ehemaligen, durchaus loyalen Hörfunkteilnehmer und halbwegs willigen -zahler hat diese "Taktik" allerdings den genau gegenteiligen Effekt gehabt und diesen aufgrund der kategorischen ZahlungsFORDERUNG basierend auf einer kategorischen GrundrechtsVERLETZUNG zur logischen Konsequenz einer ebenso kategorischen ZahlungsVERWEIGERUNG zwecks kategorischer GrundrechtsVERTEIDIGUNG veranlasst... ;) >:D ;D
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: sparks am 17. Februar 2016, 23:30
Auf die Frage, wann die Bürger wie informiert wurden, antwortete der Beitragsservice in einem mir vorliegenden Schreiben Mitte letzten Jahres folgendermaßen:

Zitat
..........
Unabhängig davon hat die ehemalige GEZ im Jahr 2012 die Rundfunkteilnehmer, welche bisher nur mit einem Radio angemeldet waren, und Schwerbehinderte, die bisher von der Zahlung der Rundfunkgebühren aus gesundheitlichen Gründen vollständig von der Rundfunkgebührenpflicht befreit waren, über die Änderung der Rundfunkfinanzierung zum 01.01.2013 mit einem Schreiben informiert.
Ehemalige Rundfunkteilnehmer, welche die Rundfunkgebühren per Überweisung mit Zahlschein entrichteten, wurden auf der Zahlungsaufforderung über die bevorstehende Änderung hingewiesen. Rundfunkteilnehmer, die die Rundfunkgebühren im Lastschriftverfahren entrichteten, wurden auf dem Kontoauszug über die Änderung der Rundfunkfinanzierung hingewiesen.
........

Nichts dergleichen. Bei einem mir gut bekannten ehemaligen Rundfunkteilnehmer (Nur-Radiohörer) gab es im Jahr 2012 und bis weit ins Jahr 2013 hinein keinerlei Information von der GEZ.

Die Lastschrift am 2. 1. 2013, mit der ohne jede Vorankündigung 53,94 Euro, "einfach" das Dreifache des bisherigen Betrages, abgebucht wurden, enthielt als einzige "Information":

         "EINFACH.FUER ALLE.
      DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG."

Das kam als ziemliche Frechheit 'rüber, deshalb wurde sofort zurückgebucht und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Die erste, ganz knappe Information erfolgte Anfang Mai 2013 in einem Schreiben: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit Verweis auf die Seite des sogenannten "Beitragsservice".
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Bürger am 18. Februar 2016, 00:22
Bei einem mir gut bekannten ehemaligen Rundfunkteilnehmer (Nur-Radiohörer) gab es im Jahr 2012 und bis weit ins Jahr 2013 hinein keinerlei Information von der GEZ.

Die Lastschrift am 2. 1. 2013, mit der ohne jede Vorankündigung 53,94 Euro, "einfach" das Dreifache des bisherigen Betrages, abgebucht wurden, enthielt als einzige "Information":

         "EINFACH.FUER ALLE.
      DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG."
[...]

...mglw. enthielten auch die vorhergehenden Lastschriftbuchungen "Hinweise"?
Dies sollte möglichst mal geprüft werden, sofern diese noch vorhanden sind.

Bei einem fiktiven Fernsehteilnehmer-Haushalt, der mittels Lastschrifteinzugsermächtigung zahlte, gab es folgende "Hinweis"-Kette im Vorfeld und Nachgang zur Finanzierungsumstellung/ Umstellung der (Un-)Rechtsgrundlage



"GEZ KOELN"
wurde zu
"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"

"VIELEN DANK FUER IHRE RUNDFUNKGEBUEHREN"
wurde via
"EINFACH. FÜR ALLE. DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG"
zu
"VIELEN DANK FUER IHREN RUNDFUNKBEITRAG"



...oder anders aufgeschlüsselt:

"GEZ KOELN"
"VIELEN DANK FUER IHRE RUNDFUNKGEBUEHREN"

"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"
"VIELEN DANK FUER IHRE RUNDFUNKGEBUEHREN"

"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"
"EINFACH. FÜR ALLE. DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG"

"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"
"VIELEN DANK FUER IHREN RUNDFUNKBEITRAG"

Das erinnert mich irgendwie an so ein Kinderspiel, bei welchem in jedem Satz ein Wort ausgetauscht wird...
Auf dass es ja keinem auffallen möge. Könnte man auch unter unlauterem Geschäftsgebaren verbuchen, wie so vieles im Zusammenhang mit ARD-ZDF-GEZ.




(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=17314.0;attach=8420;image)  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=17314.0;attach=8427;image)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: sparks am 18. Februar 2016, 12:41
...mglw. enthielten auch die vorhergehenden Lastschriftbuchungen "Hinweise"?
Dies sollte möglichst mal geprüft werden, sofern diese noch vorhanden sind.

Die letzte Lastschrift des Jahres 2012 vom 1.10.2012 enthielt allerdings schon diesen subtilen "Hinweis":

                                        "ARD, ZDF, DRADIO" statt "GEZ KOELN".

Aber man hätte schon ein sehr profunder Kenner der Gepflogenheiten der GEZ sein müssen, um dem eine besondere Bedeutung beimessen zu können. Eine Information (sofern diese auf Lastschriften überhaupt möglich ist) über den bevorstehenden Systemwechsel von Gebühren auf Beiträge und die dreifach erhöhte Forderung enthielt sie jedenfalls nicht.

Vielleicht hilft in Zukunft die Astrologie weiter?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: seppl am 18. Februar 2016, 12:59
Der Hinweis "ARD, ZDF, DRADIO" statt "GEZ KOELN" bei gleichem Abbuchungsbetrag weist auf eine Namensänderung hin, auf nichts weiter. Und im Jahre 2012 gab es den Beitragsservice noch gar nicht. Der Übergang sollte verschleiert werden. Siehe auch unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54365.html#msg54365
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: marga am 18. Februar 2016, 13:05
§11 Abs. (5) letzter Satz RBStV
Zitat
§11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(5) [...] Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

Vor dem Inkrafttreten des RBStV war es ja eine Rundfunkgebühr, denkt man(n) Frau.  ;)

Dieser „Wortlaut“ im RBStV ist zu überprüfen.

Diese Anmeldebestätigung erhält also „JEDER BEITRAGSSCHULDNER“.

Wie ist diese „ANMELDEBESTÄTIGUNG“ durch den BS/LRAn denn jedem Beitragsschuldner zugegangen?

Welchen Nachweis kann der BS/LRAn denn erbringen, dass diese „ANMELDEBESTÄTIGUNG JEDEM BEITRAGSSCHULDNER“ zugegangen ist?

Meinungen???

+++
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Bürger am 18. Februar 2016, 16:44
§11 Abs. (5) letzter Satz RBStV
Zitat
§11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(5) [...] Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

...in der Tat ein Fund, den es zu überprüfen gilt.

Selbst o.g. ehemaliger Hörfunkteilnehmer und -gebührenzahler hat eine "Anmeldebestätigung" als "Beitragsschuldner" NICHT erhalten.

Eine "Anmeldebestätigung" scheinen insofern tatsächlich (wider dem Gesetzeslaut) nur diejenigen erhalten zu haben, zu denen noch keinerlei "Anmeldung" vorlag.

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417

[...]
- "Bestätigung der Anmeldung" + Antwortbogen

(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez0.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez3.jpg)(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez4.jpg)
Quelle:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html



Eine
- "Abmeldung" des "Gebührenkontos" und
- (Neu-)"Anmeldung" eines "Beitragskontos"
wurde keinem der bereits Erfassten "bestätigt".

(Gesetzeswidrige) VERTUSCHUNG!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: boykott2015 am 19. Februar 2016, 10:45
§11 Abs. (5) letzter Satz RBStV
Zitat
§11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(5) [...] Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

Dieser Satz wurde in Beitragssatzung erweitert.

§ 5 Beitragsschuldner, Beitragsnummer (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712)
Zitat
Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten und eine Beitragsnummer. Die Beitragsnummer ist bei allen Anzeigen, Anträgen, Zahlungen und sonstigen Mitteilungen anzugeben.

1. Jeder Beitragsschuldner erhält
- nach RBStV: Anmeldebestätigung.
- nach Satzung: Anmeldebestätigung + Beitragsnummer.
2. Beitragsnummer gehört nicht zu "für die Beitragserhebung erforderlichen Daten" und wird extra erwähnt.
3. Bestätigung der Anmeldung: "Die Beitragsnummer lautet ..." --> Da Beitragsnummer da ist, wahrscheinlich ist die Bestätigung nach Satzung.
4. Liest man Bestätigung der Anmeldung:
Zitat
Sollte die Wohnung jedoch bereits unter dem Namen einer Mitbewohnerin/eines Mitbewohners angemeldet sein, teilen Sie uns bitte unbedingt den Namen und die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) des Beitragszahlers mit. Für Ihre Mitteilung nutzen Sie bitte den beigefügten Antwortbogen.
Moment mal, das soll eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten sein? Also zu diesem Punkt muss alles schon geklärt sein und dieser "Dokument" soll bestätigen.

Außerdem: "... die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) des Beitragszahlers ...". Satzung: "Jeder Beitragsschuldner erhält ... eine Beitragsnummer."

Wer ist Beitragszahler mit Beitragsnummer? Wahrscheinlich die Beitragsschuldner, die Anmeldebestätigung nicht bekommen haben?

Fazit: das ist keine Bestätigung, sondern Vermutung. Anmeldevermutung.
Zitat
Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir Sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor. Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.01.2013 vorgenommen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Shran am 20. Februar 2016, 07:54
Ein fiktiver ehemaliger Hörfunkteilnehmer, der mittels Dauerauftrag oder Einzelüberweisung die reduzierten Hörfunk"gebühren" zahlte, könnte mittels Schreiben ähnlich dieser auf die kommende Änderung hingewiesen worden sein... ;)

So etwas hat ER nie gesehen, außerdem ist die Gesetzmäßigkeit inkl. Hinweise auf eine "negativen Austrittsmöglichkeit" elegant verschleiert. Da wäre dann wieder die Vertuschung. Aber das machen die vielen Farben wieder weg. Andererseits treffen den Bürger auch andere Gesetze die er nicht nach Hause geliefert bekommt. Bei Erhöhung von Kassenbeiträgen und ähnliches kommt schon nochmal was. Aber auch hier verliert sich das in der Mennge der Abgaben vom Brutto.
__
@sparks
Genau so machen die das, per Lastschrift und dann fleißig bedienen, EY, Bitte, wo leben wir denn???
__
Bei den nicht angemeldeten Bürgern greift dann das Gesetzt was den Bürger in die Pflicht nimmt, nach den Regelungen des RBStV Beiträge zu zahlen. Sobald also das Konto steht, fehlen auch die Beiträge ab 2013 und man ist so automtisch dem ÖR etwas schuldig, ergo Schuldner. Alles fußt auf der gesetzlich festgelegten Vermutung/ Unterstellung, der Nutzung von ÖR, auf geeigneten Geräten, die vermutlich jeder hat, nein halt, DIE jeder hat! Und ebenso die Vermutung auch ÖR zu nutzen und nicht SKY oder anderes PAY-TV, und selbst wenn das auch noch fehlt dann tut man es für die anderen, aus Solidarität oder so? Total verrückt. Wenn ich wollte dass die Bürger Deutschlands Tagesschau Propaganda sehen sollen, dann wäre ich ja schön blöd mit an der politisch verquerten Meinungsbildung beteiligt.
Das vereinbart sich aber nicht einem Gewissen. Erinnert mich an den KdV-Antrag.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: seppl am 20. Februar 2016, 08:56
Anhängend ein Schriftwechsel von Anfang 2015 an ein zum Einzug des Rundfunkbeitrags ermächtigtes Bankinstitut, sowie die Antwort Mitte 2015 des Beitragsservice (sic! Beitragsservice! - wie kommt der an das Schreiben??) darauf.

Es wird der Verdacht des Betruges (Lastschriftreiterei) geäußert. Wie ich (Quelle leider entfallen) kürzlich gelesen habe, sind bis Ende 2014 Beiträge von 1,7 Millionen Beitragskonten aus diesem Grund zurückgebucht worden. Das wären schon 91,7 Millionen rechtswidrig eingezogene Euro, selbst wenn die Beitragszahler den Fehler bereits im ersten Quartal 2013 bemerkt hätten!

Es wurden nur die Personen informiert, die befreit waren und Personen, die selbst an den höheren Abbuchungsbeträgen gemerkt hätten, dass sich was geändert hat.

Lastschriftreiterei ist trotz Rückzahlung ein Betrugsdelikt, da unrechtmäßig Kredit "erzwungen" wird.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: boykott2015 am 20. Februar 2016, 18:11
Nachtrag zu @seppl

Auskunft.jpg
Zitat
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht eine Beratungs- oder Fürsorgepflicht nicht vor. Der Bürger muss sich vielmehr selbst Kenntnis vom Inhalt der maßgeblichen Rechtsvorschriften verschaffen. Denn es wird davon ausgegangen, dass die Rechtsquellen - also auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - infolge ihrer Verkündung allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt sind.

Das ist genau der Punkt. Die Rechtsquellen - also auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - sind allen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt.

Ein Paar Beispiel-Textpassagen aus RBStV (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N)
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.

Zu § 2 (4) wird die komplette Liste der Rechtsvorschriften nicht geliefert.
Zu § 10 (7) werden alle Dokumente, die diese unbekannte Stelle betreffen, ebenfalls nicht geliefert.

Egal wie der Bürger seine Augen anstrengt, unzählige Anfragen schreibt. Die Teile des RBStVs sind nicht bekannt, somit auch der gesamte RBStV unbekannt bleibt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: rave am 20. Februar 2016, 20:53

Vielleicht muss man einfach deklarieren, dass man zu dem elitären Personenkreis gehört, der die Vorrechte nach §2 (4) genießt. Oder man nennt einfach "entsprechende Rechtsvorschriften" auf Grund derer man Vorrechte genießt.
Unterlagen können dazu direkt beim BND angefordert werden. Aber man glaubt, dass der BND nichts herausrücken darf. :police:

VG rave
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: boykott2015 am 21. Februar 2016, 10:16
@rave
Zitat
Vielleicht muss man einfach deklarieren, dass man zu dem elitären Personenkreis gehört, der die Vorrechte nach §2 (4) genießt. Oder man nennt einfach "entsprechende Rechtsvorschriften" auf Grund derer man Vorrechte genießt.
Unterlagen können dazu direkt beim BND angefordert werden. Aber man glaubt, dass der BND nichts herausrücken darf.

Das geht nur, wenn rechtsverbindlich festgestellt wurde, dass man Beitragsschuldner ist. Nur ein Beitragsschuldner hat Vorrechte nach §2 (4).
Dann kann ein Beitragsschuldner sagen: ich zahle nichts, ich gehöre zur Elite.

Wurde die Beitragsschuldnerschaft nicht rechtsverbindlich festgestellt und dann behauptet eine Person, dass sie plötzlich Vorrechte hat, dann bedeutet das nur eins: diese Person hat zugestimmt, dass sie rechtsverbindlich Beitragsschuldner ist. Mit allen dazugehörigen Pflichten.


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
Beitrag von: Rochus am 24. Februar 2016, 14:40
Wir haben nur fürs Radio bezahlt und wurden auch mit einem Info-Schreiben über den Wechsel informiert. Lastschrift hatten wir denen noch nie eingeräumt. Da hätten wir ja mit dem Klammerbeutel gepudert gewesen sein müssen.