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Autor Thema: Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?  (Gelesen 24746 mal)

M
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Im Anhang, der Text welcher von Person X gemeint wird.

hier mal für Brandenburg: Das GVBl. I aus 2011 Nr 9 häng' ich hier mal an. (Quelle: bravos.brandenburg.de - Anhang hier ist leider in zwei Dateien (Seiten 1-10 + 11-18) wegen der Größe von mehr als 200 kb für das gesamte Dokument von 18 Seiten)
Die angegebene Quelle GVBl. aus 1991 ist nicht abrufbar unter bravos.brandenburg.de


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M
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und hier Teil b (seiten 11 - 18) als Anhang

Meine Meinung: In typisierender Betrachtung hat kein Zwangsabgabebetroffener seinerzeit das verfassungswidrige Gesetz zur Kenntnis genommen. (Zum großen Teil nicht einmal die verantwortlichen Parlamentarier, die den Quatsch erst mit ihrer Zustimmung zu Landesrecht machten und damit die Verfassung beugten.)

Die Information der, durch den RBStV erfundenen Wohnungsinhaber (dazu: Re: Rundfunkbeitrag, Mietrecht, Eigentumsrecht http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17174.msg114172.html#msg114172  und Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17340.0.html) ist nicht erfolgt.

Wenn man sich vorstellt, es hätte jeder beim EMA gemeldete Bürger einen Brief erhalten, in dem ihm offenbart wird, dass er nunmehr lebenslänglich und unausweichlich und in der Höhe nicht begrenzt zur Zwangsabgabe herangezogen wird ....   


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P
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Brandenbrug

http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-211811



Zitat
Bildschirmtext-Staatsvertrag
vom 6. Dezember 1991
(GVBl.I/91, [Nr. 42], S.580, 609)

Seite 602 sollte also soweit Person x es verstanden hat dann mit dabei sein

Edit,

jedoch sieht der Inhalt nicht richtig aus ; -)
und bei den anderen Funden steht immer Seite 580, möglicherweise ist das nicht genau


siehe
http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212706
http://bravors.brandenburg.de/vertraege/orb_gesetz
http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-211464
http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212702
http://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-212389

Suche über

http://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_erweiterte_suche

dort kann unten das Datum auch auf 1991 und links daneben Verkündungsblätter

dann kommen ca. 93 Ergebnisse

 -die Suche hat scheinbar einen bösen Cache ;-) beim Klick auf Seite 2 zeigt es immer die falsche Suche an-

http://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_fundstellennachweis_gesetzte_und_verordnungen_stichwortverzeichnis/stichwort/Rundfunk

das einzige wo die 602 vorkommt ist in der Änderungshistorie

https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-215527?history

Zitat
Änderung und geänderte Gesamtfassung    Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. Dezember 1991    GVBl.I/91, [Nr. 42], S.580, 602

somit ist das hier

das gesuchte (jedoch sind hier die Änderungen mit vorhanden, wer es im Orginal lesen will, muss die ursprüngliche Fassung suchen)

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
vom 6. Dezember 1991
(GVBl.I/91, [Nr. 42], S.580, 602)

https://bravors.brandenburg.de/de/vertraege-215527


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K
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Fazit an dieser Stelle:
bis hierhin hat ein braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber gegen nichts - aber auch garnichts - verstossen !
Unser braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber weiss nach wie vor von nichts...


Jetzt kommt dann so langsam der Jahresbeginn 2013...

Ab 01.01.2013 meinen gewisse Stellen Anspruch auf etwas zu haben: Geld

Nun ist aber zunächst festzustellen: ja wo und wer ist er denn - der Beitragsschuldner ?

Jetzt kommt der einmalige Meldedatenabgleich und in der Folge die "Direktanmeldung" in's Spiel...

und ab da wird es dann ganz komisch...

Gruß
Kurt

Hallo zusammen,

spinnen wir nun mal die o.a. Gedanken weiter - eine Zeitreise: wir schreiben nun das Jahr 2013

Im Juni trudelt fiktive Infopost ein:



Das bedeutet für unseren (seit 200x bei der GEZ) abgemeldeten, gebührenpflichtslosen, keine Empfangsgeräte vorhaltenden Bürger/Wohnungsinhaber der nach wie vor wie vor von nichts etwas weiss:

Er wird per Infopost von einem ihm unbekannten "Etwas" angeschrieben und ihm wird von diesem ihm unbekannten "Etwas" erzählt:
- es gäbe seit 1. Januar 2013 einen "geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag"
- es sei pro Wohnung ein "Rundfunkbeitrag" zu zahlen
- das "Etwas" habe:
Zitat
"Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der EMA mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen.
Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.

Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich?

Senden Sie uns diesen Antwortbogen bitte in jedem Fall ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zurück. Vielen Dank. ..."


Aha.
Nun prüfen und beantworten wir leise murmelnd für uns die per Infopost gestellten Frage:
Antwort auf Frage Teil 1: Nein: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber zahlt nicht(s); Mitbewohner auch nicht
Antwort auf Frage Teil 2: Nein: eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist NICHT erforderlich

DENN - wir erinnern uns hier mal kurz an "das Gesetz" nämlich den RBStV § 8 Anzeigepflicht:
(1) Das Innehaben einer Wohnung ... ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung) ...
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung ... ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) ...
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
...

Gedankenspagat: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber weiss nichts von:
- Verwaltungsvereinbarung(en) die die LRA, ZDF und DRadio untereinander abschliessen
- einem "Beitragsservice"
usw.

Er liest sich auch aufmerksam die Rückseite und die 2.te Seite durch:




Kein Wort von einer "zuständigen Landesrundfunkanstalt", kein Wort davon dass der Absender im Namen für eine zuständige Landesrundfunkanstalt etwas von ihm möchte - halt doch:

da unten steht ja was:
Zitat
"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen"



Na prima: Wenn an dieser - von einem unbekannten Absender - beschriebenen Sache mit "Wohnung, Rundfunkbeitrag, Gesetz, "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ja wirklich etwas dran ist: dann wird sich "die zuständige Landesrundfunkanstalt" ja melden so sie denn Auskünfte möchte.
Absender DIESES Schreiben jedenfalls ist unbekannt - hat mit einer zuständigen Landesrundfunkanstalt wohl offensichtlich nichts zu tun sonst stünde es ja dabei... >:D

die letzte Seite gibt auch nichts her:




Was er zu diesem Zeitpunkt weiss: also mal wieder irgendein Werbe-!?Schreiben erhalten mit dem man ihm geschickt Daten entlocken will.
Und der unbekannte Absender will sogar eine Einzugsermächtigung; d. h. er will Geld !?!
Also: Papierkorb

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2016, 22:58 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
und hier Teil b (seiten 11 - 18) als Anhang

Meine Meinung: In typisierender Betrachtung hat kein Zwangsabgabebetroffener seinerzeit das verfassungswidrige Gesetz zur Kenntnis genommen. (Zum großen Teil nicht einmal die verantwortlichen Parlamentarier, die den Quatsch erst mit ihrer Zustimmung zu Landesrecht machten und damit die Verfassung beugten.)

Die Information der, durch den RBStV erfundenen Wohnungsinhaber (dazu: Re: Rundfunkbeitrag, Mietrecht, Eigentumsrecht http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17174.msg114172.html#msg114172  und Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17340.0.html) ist nicht erfolgt.

Wenn man sich vorstellt, es hätte jeder beim EMA gemeldete Bürger einen Brief erhalten, in dem ihm offenbart wird, dass er nunmehr lebenslänglich und unausweichlich und in der Höhe nicht begrenzt zur Zwangsabgabe herangezogen wird ....

Hallo MMichael,

schaue mal in Deiner Anlage auf Seite 16 unter Artikel 7, was dort steht:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=17314.0;attach=8184

Artikel 7
Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung
(1) Für die Kündigung des in Artikel 1 enthaltenen Staatsvertrages sowie der in Artikel 3 bis 6 geänderten Staatsvertr
äge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Vorschriften nach § 14 Abs. 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Sind bis zum 31. Dezember 2011 nicht alle Ratifikationsurkunden
bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag
gegenstandslos.
(3) Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der
Ratifikationsurkunden mit.
(4) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages, ZDF-Staatsvertrages, Deutschlandradio-
Staatsvertrages und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 3 bis 6 ergibt,
mit neuem Datum bekannt zu machen.


Hier steht was von Vorschrift nach § 14 Abs. 1, 2 und 6 bezüglich des RBStV, das betrifft aber nur diesen § 14. Aber was ist mit Inkrafttreten der anderen §§ vom RBStV zum 01.01.2013. In Artikel 7 wird der RBStV ja überhaupt nicht genannt. Der Wortlaut des RBStV ist in Artikel 7 nicht tituliert.

Ist der RBStV nun bekannt gegeben worden oder hat man(n) Frau diesen vergessen in Artikel 7 reinzuschreiben?  :) ;)

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2016, 17:24 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Nicht das Online-Formular nutzen!! Dort werden Rechnerdaten übertragen und das Geschriebene ist nur für den Beitragsservice rechtssicher!!

Normalbrief mit Fax vorab, per Bote an die Landesrundfunkanstalt wenn man Geld sparen will oder Einschreiben!!

Der Beitragsservice würde natürlich liebend gerne auf voll digitale Kommunikation umsteigen, weil es Maschinen und Personal zur Verarbeitung spart. Aber wollen wir das??

Etwas Mühe muss man sich schon machen...

Zur Rechnersicherheit:

- privacy-handbuch.de (weniger Daten übermitteln, NoScript, Firefox Modifikation, wie Auschalten von GEO-Location)
- CyberGhost installieren (kostenloser beschränkter VPN Service, andere IP)


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Nun für die Zwangsangemeldeten gabe es ja eine kurze Information around 2013 oder später, aber diese war eher salopp, von einem Institut verschickt wurden, wo halt nur drin stand man sei verpflichtet. Allerdings hat man den Staatsvertrag nicht bekommen. Wenn man selber so individuell ist auch keine Zeitung zu nutzen kann man darüber auch nichts wissen, die Vermutung greift auch hier, so wie die Vermutung dass man Rundfunk empfange.
___
Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag

siehe KURT´s Beitrag

Das wars.
Dann folgenten die Zwangsanmeldungen. Ratenvereinbarung? Und so weiter das Spiel begann und läuft seit dem.
Eine ausführliche Infor sah X nie, zumindest nicht an X persönlich gerichtet in vollem Umfang danach war man schon Schuldner. Geht ja gar nicht sowas! Es geht so einiges gar nicht :)


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Ein fiktiver ehemaliger Hörfunkteilnehmer, der mittels Dauerauftrag oder Einzelüberweisung die reduzierten Hörfunk"gebühren" zahlte, könnte mittels Schreiben ähnlich dieser auf die kommende Änderung hingewiesen worden sein... ;)

   

Inwiefern dies allerdings auch bei Haushalten erfolgte, in denen bereits die vollen Fernsehgebühren und dann ggf. auch noch per Lastschriftverfahren gezahlt wurden, ist derzeit nicht bekannt.

Es steht zu befürchten, dass diese mgl. nicht auf eine "Änderung" (nämlich u.a. die des Wegfalls der "Wahlfreiheit") hingewiesen wurden, da bei ihnen keine "fälschlicherweise" und "eigenmächtig" reduzierten Zahlungen ab 2013 zu befürchten waren...

Ergo steht zu befürchten, dass nur diejenigen informiert wurden, von denen man eine erhöhte Zahlung (nämlich die des Gesamtbetrags) sicherstellen wollte.

Bei dem fiktiven ehemaligen, durchaus loyalen Hörfunkteilnehmer und halbwegs willigen -zahler hat diese "Taktik" allerdings den genau gegenteiligen Effekt gehabt und diesen aufgrund der kategorischen ZahlungsFORDERUNG basierend auf einer kategorischen GrundrechtsVERLETZUNG zur logischen Konsequenz einer ebenso kategorischen ZahlungsVERWEIGERUNG zwecks kategorischer GrundrechtsVERTEIDIGUNG veranlasst... ;) >:D ;D


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Auf die Frage, wann die Bürger wie informiert wurden, antwortete der Beitragsservice in einem mir vorliegenden Schreiben Mitte letzten Jahres folgendermaßen:

Zitat
..........
Unabhängig davon hat die ehemalige GEZ im Jahr 2012 die Rundfunkteilnehmer, welche bisher nur mit einem Radio angemeldet waren, und Schwerbehinderte, die bisher von der Zahlung der Rundfunkgebühren aus gesundheitlichen Gründen vollständig von der Rundfunkgebührenpflicht befreit waren, über die Änderung der Rundfunkfinanzierung zum 01.01.2013 mit einem Schreiben informiert.
Ehemalige Rundfunkteilnehmer, welche die Rundfunkgebühren per Überweisung mit Zahlschein entrichteten, wurden auf der Zahlungsaufforderung über die bevorstehende Änderung hingewiesen. Rundfunkteilnehmer, die die Rundfunkgebühren im Lastschriftverfahren entrichteten, wurden auf dem Kontoauszug über die Änderung der Rundfunkfinanzierung hingewiesen.
........

Nichts dergleichen. Bei einem mir gut bekannten ehemaligen Rundfunkteilnehmer (Nur-Radiohörer) gab es im Jahr 2012 und bis weit ins Jahr 2013 hinein keinerlei Information von der GEZ.

Die Lastschrift am 2. 1. 2013, mit der ohne jede Vorankündigung 53,94 Euro, "einfach" das Dreifache des bisherigen Betrages, abgebucht wurden, enthielt als einzige "Information":

         "EINFACH.FUER ALLE.
      DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG."

Das kam als ziemliche Frechheit 'rüber, deshalb wurde sofort zurückgebucht und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Die erste, ganz knappe Information erfolgte Anfang Mai 2013 in einem Schreiben: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit Verweis auf die Seite des sogenannten "Beitragsservice".


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Bei einem mir gut bekannten ehemaligen Rundfunkteilnehmer (Nur-Radiohörer) gab es im Jahr 2012 und bis weit ins Jahr 2013 hinein keinerlei Information von der GEZ.

Die Lastschrift am 2. 1. 2013, mit der ohne jede Vorankündigung 53,94 Euro, "einfach" das Dreifache des bisherigen Betrages, abgebucht wurden, enthielt als einzige "Information":

         "EINFACH.FUER ALLE.
      DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG."
[...]

...mglw. enthielten auch die vorhergehenden Lastschriftbuchungen "Hinweise"?
Dies sollte möglichst mal geprüft werden, sofern diese noch vorhanden sind.

Bei einem fiktiven Fernsehteilnehmer-Haushalt, der mittels Lastschrifteinzugsermächtigung zahlte, gab es folgende "Hinweis"-Kette im Vorfeld und Nachgang zur Finanzierungsumstellung/ Umstellung der (Un-)Rechtsgrundlage



"GEZ KOELN"
wurde zu
"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"

"VIELEN DANK FUER IHRE RUNDFUNKGEBUEHREN"
wurde via
"EINFACH. FÜR ALLE. DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG"
zu
"VIELEN DANK FUER IHREN RUNDFUNKBEITRAG"



...oder anders aufgeschlüsselt:

"GEZ KOELN"
"VIELEN DANK FUER IHRE RUNDFUNKGEBUEHREN"

"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"
"VIELEN DANK FUER IHRE RUNDFUNKGEBUEHREN"

"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"
"EINFACH. FÜR ALLE. DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG"

"RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO"
"VIELEN DANK FUER IHREN RUNDFUNKBEITRAG"

Das erinnert mich irgendwie an so ein Kinderspiel, bei welchem in jedem Satz ein Wort ausgetauscht wird...
Auf dass es ja keinem auffallen möge. Könnte man auch unter unlauterem Geschäftsgebaren verbuchen, wie so vieles im Zusammenhang mit ARD-ZDF-GEZ.




 


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  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
...mglw. enthielten auch die vorhergehenden Lastschriftbuchungen "Hinweise"?
Dies sollte möglichst mal geprüft werden, sofern diese noch vorhanden sind.

Die letzte Lastschrift des Jahres 2012 vom 1.10.2012 enthielt allerdings schon diesen subtilen "Hinweis":

                                        "ARD, ZDF, DRADIO" statt "GEZ KOELN".

Aber man hätte schon ein sehr profunder Kenner der Gepflogenheiten der GEZ sein müssen, um dem eine besondere Bedeutung beimessen zu können. Eine Information (sofern diese auf Lastschriften überhaupt möglich ist) über den bevorstehenden Systemwechsel von Gebühren auf Beiträge und die dreifach erhöhte Forderung enthielt sie jedenfalls nicht.

Vielleicht hilft in Zukunft die Astrologie weiter?


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Der Hinweis "ARD, ZDF, DRADIO" statt "GEZ KOELN" bei gleichem Abbuchungsbetrag weist auf eine Namensänderung hin, auf nichts weiter. Und im Jahre 2012 gab es den Beitragsservice noch gar nicht. Der Übergang sollte verschleiert werden. Siehe auch unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54365.html#msg54365


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
§11 Abs. (5) letzter Satz RBStV
Zitat
§11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(5) [...] Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

Vor dem Inkrafttreten des RBStV war es ja eine Rundfunkgebühr, denkt man(n) Frau.  ;)

Dieser „Wortlaut“ im RBStV ist zu überprüfen.

Diese Anmeldebestätigung erhält also „JEDER BEITRAGSSCHULDNER“.

Wie ist diese „ANMELDEBESTÄTIGUNG“ durch den BS/LRAn denn jedem Beitragsschuldner zugegangen?

Welchen Nachweis kann der BS/LRAn denn erbringen, dass diese „ANMELDEBESTÄTIGUNG JEDEM BEITRAGSSCHULDNER“ zugegangen ist?

Meinungen???

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2016, 16:47 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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§11 Abs. (5) letzter Satz RBStV
Zitat
§11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(5) [...] Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

...in der Tat ein Fund, den es zu überprüfen gilt.

Selbst o.g. ehemaliger Hörfunkteilnehmer und -gebührenzahler hat eine "Anmeldebestätigung" als "Beitragsschuldner" NICHT erhalten.

Eine "Anmeldebestätigung" scheinen insofern tatsächlich (wider dem Gesetzeslaut) nur diejenigen erhalten zu haben, zu denen noch keinerlei "Anmeldung" vorlag.

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417

[...]
- "Bestätigung der Anmeldung" + Antwortbogen

Quelle:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html



Eine
- "Abmeldung" des "Gebührenkontos" und
- (Neu-)"Anmeldung" eines "Beitragskontos"
wurde keinem der bereits Erfassten "bestätigt".

(Gesetzeswidrige) VERTUSCHUNG!


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§11 Abs. (5) letzter Satz RBStV
Zitat
§11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(5) [...] Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

Dieser Satz wurde in Beitragssatzung erweitert.

§ 5 Beitragsschuldner, Beitragsnummer
Zitat
Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten und eine Beitragsnummer. Die Beitragsnummer ist bei allen Anzeigen, Anträgen, Zahlungen und sonstigen Mitteilungen anzugeben.

1. Jeder Beitragsschuldner erhält
- nach RBStV: Anmeldebestätigung.
- nach Satzung: Anmeldebestätigung + Beitragsnummer.
2. Beitragsnummer gehört nicht zu "für die Beitragserhebung erforderlichen Daten" und wird extra erwähnt.
3. Bestätigung der Anmeldung: "Die Beitragsnummer lautet ..." --> Da Beitragsnummer da ist, wahrscheinlich ist die Bestätigung nach Satzung.
4. Liest man Bestätigung der Anmeldung:
Zitat
Sollte die Wohnung jedoch bereits unter dem Namen einer Mitbewohnerin/eines Mitbewohners angemeldet sein, teilen Sie uns bitte unbedingt den Namen und die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) des Beitragszahlers mit. Für Ihre Mitteilung nutzen Sie bitte den beigefügten Antwortbogen.
Moment mal, das soll eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten sein? Also zu diesem Punkt muss alles schon geklärt sein und dieser "Dokument" soll bestätigen.

Außerdem: "... die Beitragsnummer (früher Teilnehmernummer) des Beitragszahlers ...". Satzung: "Jeder Beitragsschuldner erhält ... eine Beitragsnummer."

Wer ist Beitragszahler mit Beitragsnummer? Wahrscheinlich die Beitragsschuldner, die Anmeldebestätigung nicht bekommen haben?

Fazit: das ist keine Bestätigung, sondern Vermutung. Anmeldevermutung.
Zitat
Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir Sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor. Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.01.2013 vorgenommen.


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