Moin Moin, wie oben in der Betreffzeile schon geschrieben, spitz sich die Lage allmälich zu, oder doch nicht?
Ich hoffe ich poste diesen Thread im richtigen Bereich (ansonsten bitte verschieben) und möchte zu allererst den, selbsverständlich rein hypothetischen Fall, darlegen und hoffe auf Hilfe für den weiteren Verlauf.
In diesem hypothetischen Fall handel es sich um Person A.
Person A erhielt im April '14 eine Infopost mit Antwortbogen vom BS welche sie umgehend ignorierte.
Auf diese Infopost folgte einen Monat später eine weitere Infopost mit Antwortbogen mit der Bitte, nochmals zu prüfen. Person A ignorierte diese ebenfalls.
Einen weiteren Monat später erhielt Person A die Bestätigung der Anmeldung.
Dieses Schreiben ignorierte Person A ebenfalls.
2 Monate Später erhielt Person A einen Brief mit Zahlung der Rundfunkbeiträge mit Überweisungsschein. Ignoriert!
Einen Monat später wieder einen Brief mit Zahlung der Rundfunkbeiträge mit Überweisungsschein. Ignoriert!
Einen weiteren Monat später dasselbe, aber diesmal mit dem Satz "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart. Die nächste Rate ist am XX.XX.XXXX fällig."
Person A weiß nichts von dieser Vereinbarung und hatte daher dieses Schreiben ebenfalls ignoriert.
Einen Monat, wie scheinbar schon üblich, später das nächste Schreiben mit Rundfunkbeitrag und dem Satz "Sie hatten mit uns vereinbart, dass sie den Rückstand in Raten zahlen. Diese Vereinbarung haben Sie leider nicht eingehalten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vereinbarung aufgehoben wird, wenn die Raten oder die laufenden Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden."
Person A wundert sich, wie eine Vereinbarung aufgehoben werden kann die noch nicht mal eingegangen wurde.... Ignoriert!
Einen weiteren Monat später erhielt Person A eine Zahlungserrinnerung mit der Aufforderung die rückständigen Rundfunkbeiträge binnen 2 Wochen zu entrichen.
Person A ignorierte jenes Schreiben ebenfalls.
Jetzt gehts erst los. Weitere 2 Monate später erhielt Person A nun endlich einen Festsetzungsbescheid. Dieser kam wie üblich NICHT vom Beitragsservice sondern von der des Landes wegen zuständigen Rundfunksanstalt. (s. Anhang) Umseitig war eine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt, inkl. SEPA-Überweisungsschein.
Na endlich, ein Bescheid. Person A reagierte auf diesen Bescheid mit einem Widerspruch per Einschreiben + Rückschein an den BS, nicht an die zuständige Rundfunksanstalt, da beide im Rechtsbehelf aufgeführt waren. (s. Anhang)
Einen weiteren Monat später wieder ein Festsetzungsbescheid von der Landesrundfunkanstalt, auf den Person A wieder Widersprochen hat (mit bezug auf den ersten Widerspruch).
Zwei Monate darauf folgte ein Ihr Rundfunkbeitrag mit Danksagung für die von Person A geschickten Widersprüche. In diesem Schreiben wird auf die vorrangegangen Widersprüche eingegangen (kein Widerspruchsbescheid, keine Rechtsbelehrung, aber ein beigefügter RBStV, allerdings wieder vom BS, nicht von der LRA). Person A hakt es unbeantwortet als Antwortschreiben ab.
Einen Monat darauf eine Mahnung, ohne Rechtsbehelf vom BS mit SEPA-Überweisungsschein, Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändung, Vermögensauskunft usw.. Person A ignorierte dies.
Nur 4 Tage später: Zahlung der Rundfunkbeiträge vom BS mit Zahlungsformular.
Zwei Monate darauf ein neuer Festsetzungsbescheid von der LRA ähnlich wie die davor, siehe Anhang.
Person A reagierte mit Widerspruch mit Bezug auf die vorrangegangen beiden Widersprüchen.
Drei Monate war Ruhe, dann erhielt Person A wieder eine Art "Antwortschreiben" ohne Rechtsbehelf vom BS. Deklariert als Ihr Rundfunkbeitrag. (siehe Anhang)
Dieses Schreiben jedoch macht Person A langsam Panik und sie droht einzuknicken.
10 Tage später erhielt Person A wieder eine Mahnung (inkl. Drohungen, Zwangsvollstreckung, Kontopfändung usw.) vom BS ohne Rechtsbehelf.
Ich denke Person A sollte die letzte Mahnung ignorieren, genauso wie jene 6 Monate zuvor. Zudem wurde Person A nicht einmal wie im vorletzten Schreiben 4 Wochen Zeit gelassen bis schon wieder die nächste Mahnung kam.
Sollte Person A auf das vorletzte Schreiben reagieren? Was sind "4 Wochen"? Ich denke es gibt nur "einen Monat"?!
Ist der BS überhaupt berechtigt eine Mahnung auszuschreiben da sie ja, wie sie selbst sagen, "nicht rechtsfähig" sind?! Das einzig als rechtsfähig geltende dürften ja nur die Festsetzungsbescheide von der LRA sein. Nebenbei laß ich bei Wikipedia und auf einer anderen Website dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht zwingend notwendig sei, sie dürfe sogar komplett fehlen oder nur teilweise vorhanden sein, einziges wäre, dass sich die Frist von einem Monat auf ein Jahr verlängern würde. Augenscheinlich könnte Person A auch vergessen haben in ihren Widersprüchen einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zu beantragen.
Was sollte Person A nun tun? Auf das vorletzte Schreiben reagieren? Den nächsten Bescheid / Widerspruchsbescheid oder gelben Umschlag abwarten?
Dazu kommt Person B, welche im selben Haushalt mit Person A wohnt. Person B erhielt so ziemlich das gleiche Prozedere an Schreiben wie Person A (zu 95% der selbe Verlauf).
Kann Person B einen Zweizeiler an die LRA oder BS schreiben in der Hoffnung in Ruhe gelassen zu werden (unter Angabe das sie mit Person A im selben Haushalt wohne)? Damit sich der BS/LRA voll und ganz auf Person A konzentrieren kann und Person A so 50% Arbeit (für Person B) erspart bleibt?
Ich kann leider im Moment keine Anhänge ran hängen. Iwie überschreite ich mit 260KB die zulässige Gesamtgröße von 300KB...*fragend schau*....Die Anhänge im einzelnen sind auch nicht größer als 200KB (ich habe geprüft). Ich werde versuchen sie im nächsten Post mit reinzuschieben.
Abschließend hoffe ich euch diesen Fall verständlich geschildert zu haben. Dieser Fall ist rein hypothetisch und die genannten Personen nur fiktiv. Desweiteren hoffe ich die Boardregeln nicht verlezt zu haben, sollte dem so sein bitte ich inständig um Bericht (oder die Moderatoren ändern es einfach).
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und ich freue mich im voraus schon mal auf eure Hilfe.