@PersonX
also eine Anfechtungsklage. (Es geht um BW, Bescheid mit Widerspruchsmöglichkeit, noch kein Widerspruchs
Bescheid bekommen)
(Welche Frist muss man beachten?? in Ihrem Link steht Widerspruchs
Bescheid, der ja noch nicht erstellt wurde)
Ist das hier dann eine Falschinformation?
kostenlose Untätigkeitsklage:
http://www.matthias-losert.de/untatigkeitsklage-kostenlos/@Rochus
Danke, auch wenn es nicht zu meinem Verständniss passt: Der Beklagte ist untätig, verweigert mir den Widerspruchsbescheid, und ich muss zahlen um W.Bescheid zu bekommen? Ich dachte dass er die Verfahrenskosten übernehnem muss, er ist ja ungätig.
siehe auch:
http://www.matthias-losert.de/untatigkeitsklage-kostenlos/@Sophia.Orthoi:
> Der zitierte Text ist einfach, aber falsch
Vielleicht können Sie auch noch eine Begründung geben? Und wie wäre es richtig?
> Wer nicht die Suchfunktion bedienen kann, wer nicht lesen kann, schreibt lieber nichts. Er wird es falsch machen und zusätzlich blechen müssen.
Die Suchfunktion liefert >200 Links. Welcher ist hilfreich?
Wenn Ihr Kommentar konstruktiv sein soll geben Sie doch bitte einen Link an, oder noch besser schreiben einen ausfürlichen Kommentar.
Leider sind nicht alle Personen hier so gut juristisch versiert wie Sie.
Und das macht es mit den Links auch so schwierig da viel Halbwissen verbreitet wird.