Soooooo, gestern ist Person A also dahingestiefelt zu Frau X aufs Einwohnermeldeamt… Bitte einmal Ummeldung. Ach ja… Liebe Frau X ,ich habe da noch eine kleine Bitte: Person A legt den Schrieb inklusive der ausgedruckten Gerichtsurteile auf den Tisch und wartet auf die Regung von Person X. Sie: Ja, wieso Person A dies wolle…? Person A: Weil keinerlei Lust, Zeit und Muse bestünde sich mit dubiosen Inkassobüros oder sonstigen Betrügern herumzuschlagen, welche über Meldedatenabgleiche die Daten von rechtschaffenen Bürgern abrufen! Sie: Ja aber wenn es wichtig wäre? Person A: Dann bitte ich um Mitteilung VOR der Datenweitergabe! Person X: Ob Person A einverstanden wäre, wenn erstmal das mit dem Behördenleiter besprochen werden könne? Person A: Aber natürlich, kein Thema. Und was wäre dann in der Zwischenzeit mit der Datenweitergabe? Person X: Bis zur Klärung wird nichts weitergegeben und wenn etwas wichtiges wäre würde Person A informiert.
Jetzt ist Person A mal gespannt! Person A ist mittlerweile auch schon ganz heiß auf den ersten Brief dieses Inkassobüros aus Köln, weil:
Laut Meldegesetz BW Paragraph 35:
Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk (SWR)
(1) Die Meldebehörde darf dem SWR oder der nach § 10 Absatz 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages von ihm beauftragten Stelle zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:
1.
Familiennamen,
2.
Vornamen, unter Bezeichnung des Rufnamens,
3.
frühere Namen,
4.
Tag der Geburt,
5.
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
6.
Tag des Ein- und Auszugs,
7.
Familienstand,
8.
Sterbetag.
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der SWR und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, daß nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und daß nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden, spätestens innerhalb eines halben Jahres.So, laut diesem Paragraphen steht im Rbstv:
Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.
Person A wird dann ein sehr großes Fass aufmachen, sollte in den nächsten Tagen von einem Inkassobüro aus Köln Post kommen! Inklusive einer ausführlichen Auskunft, an wen meine Adresse seit meiner Anmeldung am 29.10. gesendet wurde! Dann wird die Legitimation verlangt, aufgrund deren, dieses Inkassobüro dies bekommen durfte.
Weil namentlich genannt wurde dieses Inkassobüro in keinem Vertrag der Welt!! Und in der neusten Satzung des SWR ebenfalls nicht!
So… to be continued…
Person A ist momentan sehr streitlustig was diese Sache betrifft. Wird dann aber parallel alle Briefe ungeöffnet offiziell zur Post bringen mit unbekannt verzogen. Denn dies funktioniert seltsamerweise bei der Bekannten von Person A schon seit Ihrem Umzug im Jahr 2014. 2 Briefe nach Ummeldung beim EMA und nach Lieferung zur Poststelle keinerlei Regung mehr!