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  • Düsseldorfer Verwaltungsgericht, 10.11.15, 12.15 Uhr: 10. November 2015

Autor Thema: Mündliche Verhandlung VG Düsseldorf, 10.11.15, 12.15 Uhr  (Gelesen 11640 mal)

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12:15h Klage von Roggi


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Hier die Veröffentlichung der Klageschriften im passenden Thread:
Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10562.msg108844.html#msg108844


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e
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Toi toi toi für den Termin gleich!!!!!

gruß
Ellifh


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Soeben wurde Stadt Kempen gegen WDR verhandelt. Gestiegene Beiträge, falsche Typisierung. Berufung zugelassen.


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K
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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Klasse Kurt!! ;D ;D

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

M
  • Beiträge: 508
Gestiegene Beiträge, falsche Typisierung. Berufung zugelassen.
Was beudeutet das? Gute Neuigkeiten?

Lieber Roggi - ich hab's leider erst jetzt gesehen, dass Du Heute dran warst. Ich hoffe, Du bist wohlauf und kannst Deinen guten Willen und Humor behalten! Bleib tapfer!

@Kurt: FASZINIEREND!

mit solidarischen Grüssen aus O-Brdbg
MMichael (Morgen in Moabit
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg108980.html#msg108980 )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2015, 00:39 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Hier nun ein Bericht der Verhandlungen, denen ich zuschauen konnte.

Die Stadt Kempen hat das Problem, welches fast alle Kommunen und Betriebstätten haben: enormen Verwaltungsaufwand und gestiegene Kosten wegen dem RBStV. Der Verwaltungsaufwand durch ständiges An-und Ummelden von Fahrzeugen und Mitarbeitern ist riesig, wird aber erschwert durch die Tatsache, dass BS völlig überfordert ist mit dieser Aufgabe, alle Meldungen zu verarbeiten. Hinzu kommen falsche Bescheide an die Stadt, weil es nun eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten, eine Kindertageseinrichtung usw. geben soll, wofür Beiträge zu leisten wären. Dass es sich um ein und dieselbe Einrichtung unter verschiedenen Namen handelt... wir wissen ja, BS ist einfach zu blöd.
Beklagt wurde, der Rundfunkbeitrag sei eine Steuer und dass durch die Typisierung und die Staffelung der Beiträge die Kommunen zu unrecht, entgegen dem Gleichheitssatz Artikel 3 GG, schlechter behandelt würden. Kleinere Kommunen stärker als Große.
Nachdem die Probleme der Typisierung und Steuer/Nichtsteuer angesprochen wurde, sagte die Richterin, letztendlich müsse dies das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Der Anwalt der Stadt Kempen sagte, Einrichtungen wie Kindergärten, Polizeistationen, Seniorenwohnheime usw. müssen Wohnortsnah vorhanden sein, es sei nicht möglich, diese Einrichtungen in einer großen Betriebsstätte unterzubringen, durch die dadurch erforderliche Anzahl an Betriebsstätten würde die Kommune finanziell sehr stark belastet. Es wäre nicht belegt, dass durch Rundfunk ein Vorteil entstünde, der in vielen kleinen Betriebsstätten größer wäre als in einer großen Betriebstätte. Der Berichterstatter sagte, da jedes Rundfunkgerät damals beitragspflichtig war, auch Uhren mit Radio, diese aber nicht gemeldet wurden, sei die jetzige Regelung gerechter. Die Richterin versuchte noch, den Vorteil zu finden, Besucher und Kunden könnten profitieren, Mitarbeiter in den Pausen... naja, dann lenkte sie das Thema auf die Frage, wieviele Kommunen denn klagen würden. Diese Frage konnte weder der Vertreter der Stadt Kempen beantworten, noch die Beklagtenvertreterin. Die Berufung wird zugelassen, das mache die Berufungsbeantragung einfacher.

Die nächste Klägerin ist ein sozialer Sonderfall, wie es aber nicht selten ist. Sie wolle keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, will aber befreit werden. Die Beitragserhebung sei unsozial, sie müsse Flaschen sammeln um Essen kaufen zu können und müsse Rundfunkgebühr bezahlen, obwohl sie keinen Rundfunk nutzt. Wenn ich mich recht erinnere, wurde auch hier wieder von der Richterin gesagt, letztendlich müsse das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Es würden sehr viele Anwälte in eigenem Namen  und viele Firmen klagen. Die Richterin bemühte sich sehr um die Dame, im Endergebnis bekommt sie vom WDR die entsprechenden Formulare zugeschickt, um alles beantragen zu können und sie muss zur Sozialbehörde, damit sie den Beleg bekommt, dass ihr Befreiungen zustehen. Die Richterin appelierte an die Beklagtenvertreterin, die Befreiungsmöglichkeiten für die Dame rückwirkend anzuerkennen, wenn die Belege vorhanden sind.
Das war meiner Meinung nach ein typischer Fall, wo ein Verwaltungsgericht eine Fehlentscheidung des BS, aber auch des Klägers, korrigieren konnte:
Die Klägerin müsse keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, aber den Beleg vorweisen, dass ihr Sozialhilfe zusteht.
BS muss Formulare versenden und die Befreiung rückwirkend anerkennen (hier in diesem Fall leider beides auf freiwilliger Basis).

Mein Fall wurde als nächstes verhandelt. Ich konnte erklären, warum meine Wohnung keine Wohnung im Sinne des RBStVs ist, dass ich den Gleichheitssatz Artikel 3 GG verletzt sehe und das Europarecht verletzt wird. Auf meine Frage wegen Richtervorlage nach Artikel 100 GG wurde mir sinngemäß erklärt, das müsse geprüft werden, ob die Gesetze Verfassungskonform angewendet würden und es müsse möglicherweise durch die Instanzen. Ich habe noch die Expertiese der Grundrechtepartei als Beweis nachgereicht, alles soll in der Beratung gewürdigt werden, auch das, was nicht mündlich verhandelt wurde.


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P
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Es ist am Anfang halt kein juristisches Problem, sondern ein politisches, welches letzten Endes doch durch einen Richter gelöst wird. Danke für den Bericht über die Kommunen und die Probleme dort. Das ist zusätzlich erhellend.


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Danke Roggi für deinen Bericht und Kampfgeist.

Was wollen die prüfen? Weil Gleichheitssatz Artikel 3 GG verletzt ist und somit die Verfassungsfrage zu klären ist, darf das VG die Entscheidung nicht fällen. Es ist nicht zuständig und muss eine Vorlage machen.


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R
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Danke Roggi für den Bericht,

Wie genau geht es bei dir weiter? Was kommt als Nächstes und wann? Was ist mit dem Europarecht?


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Jetzt muss zunächst das Urteil abgewartet werden, dann geht es in die nächste Runde, Berufung oder Revision, bis zum Bundesverfassungsgericht oder EuGH. Wobei ich das EuGH direkt nach der Urteilsverkündung anrufen will, gleichzeitig zur Berufung zum Oberverwaltungsgericht. Wenns einmal läuft...
Etwas positives gibt es schon: meine Rechtsschutzversicherung hat alle bisherigen Kosten von ca. 270 Euro (Gericht, Anwalt, Porto) übernommen (dabei handelt es sich um einen über 30 Jahre alten Vertrag, so etwas gibt es inzwischen kaum noch, nachfragen zwecklos)


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Hier das Urteil 27 K 5859/14 als xml-Dokument, anonymisiert, aber leider als schlechtes OCR-Dokument:

http://ul.to/2eq00ve5

Berufung ist zugelassen.

Europarecht wird abgewiesen mit dem Argument, es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Altbeihilfe.

Ansonsten ein sehr absurdes Urteil, es wird sogar abgeurteilt, was ich gar nicht beklagt habe. Die Copy-Paste lief wohl wie geschmiert, dementsprechend ein weiteres Urteil der Schande.

Nun geht es also wie erwartet in die Berufung.


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Hier das Urteil 27 K 5859/14 als xml-Dokument, anonymisiert, aber leider als schlechtes OCR-Dokument:

http://ul.to/2eq00ve5

Berufung ist zugelassen.

Europarecht wird abgewiesen mit dem Argument, es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Altbeihilfe.


Die Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Wettbewerbsrechts – Teil 3
(Beihilfenrecht, inkl. Altbeihilfe/Neubeihilfe)

http://justitiaswelt.com/Aufsaetze/AS22_200908_NA_1.html

https://books.google.de/books?id=XuOotfxJ0JMC&pg=PA731&lpg=PA731&dq=Altbeihilfe&source=bl&ots=bOnbByblJv&sig=ABWtIuKR8EvPIKUpY01N1Y2i8uo&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwi20KTSxK_JAhULjiwKHZXSB_4Q6AEIJTAB#v=onepage&q=Altbeihilfe&f=false

oder kurz

https://goo.gl/EXGVSN
Wer daraus schlauer wird...bitte gerne


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Danke @Pinkyhaut, der Aufsatz aus "Justitias Welt" ist sehr aufschlußreich und hilft dabei, die Berufungsschrift zu formulieren. Für die Berufung wird kein neuer Sachvortrag zugelassen, es wird nur geprüft, ob das Urteil rechtsfehlerhaft ist. Das bedeutet, je mehr Beweise und Argumente gefunden werden, die die rechtsfehlerhafte Auslegung der angefochtenen Argumente begründen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass für die Berufung eine Erfolgsaussicht besteht. Denn dann übernimmt die RSV weiterhin die Kosten des Berufungsverfahrens.


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