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Autor Thema: RECHTSBEUGUNG - Waren die bisherigen Urteile von d. Politik bewusst manipuliert?  (Gelesen 39618 mal)

V
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...
Vorwurf der Rechtsbeugung bei Rundfunkbeitragsurteilen durch die Verwaltungsgerichte
...
Wir danken für den Hinweis auf von der Linie der Verwaltungsgerichte abweichende Ansichten
in der Wissenschaft. Diese haben wir zur Kenntnis genommen, vermögen aber daraus den Vorwurf
der Rechtsbeugung nicht nachzuvollziehen. Wir teilen auch nicht die Auffassung,
dass Rechtsansichten aus der Wissenschaft sich im Ergebnis in der Rechtsprechung widerspiegeln müssten.

Das sieht nach einem Strohhalm und Verzweiflung des Ministerialrats aus!!!

Darauf sollte man in etwa so antworten:

Bei den Gerichten ist es grundsätzlich an der Tagesordnung Gutachter zu bestellen und sich auf diese bei der Urteilsfindung zu stützen. Nur bei dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es seltsamerweise keine statistisch notwendige Abweichung in Richtung der Gutachten und auch keine Einbestellung eines Gutachters. Teilweise sind die Urteile  voneinander abgeschrieben und die Verfassungsfragen so gut wie gar nicht oder sehr oberflächlich argumentativ begründet. Die Gutachten zur Verfassungswidrigkeit wurden nicht widerlegt. Keiner der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Das riecht förmlich nach Willkür/Rechtsbeugung.

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht verbindliche Urteile gesprochen, die Gesetzescharakter haben, jedoch von den Verwaltungsgerichten missachtet werden. Ein Kind sieht, was hier gespielt wird.

Folgende Argumente mit Bezug auf die Abgabe Rundfunk-Beitrag werden von den Verwaltungsrichtern missachtet:

- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung (Staatsabhängige Räte -> ZDF Urteil des BVerfG, alle KEF Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt, Postenbesetzung nach Parteizugehörigkeit, ...),
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern). Nur die Nutzer kommen für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage. Der Vorteil darf sich nicht in Luft auflösen.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Ich bitte Sie die Erkenntnisse und das hier angehängte vorherige Schreiben an den Oberstaatsanwalt zur Prüfung weiter zu reichen.


Vorheriges Schreiben, z.B.:
Zitat
Betr.: Justizministerium – Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile

Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,
 
am 15.09.2015 hatte ich Sie um eine Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile gebeten. Einfache logische Überlegungen führen unweigerlich zu dem Schluss, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden und somit Rechtsbeugung vorliegt.

Anbei die ursprüngliche Nachricht:


Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,

es besteht der dringende Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich der Rundfunkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte.

In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Es gibt 7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html , die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.

Ein Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Wären die Urteile nicht manipuliert, müsste es dann nicht wenigstens ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen?

Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen.
Alleine deswegen, dass der Vorteil gesetzlich nicht definiert wurde, eine Differenzierung nach Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht stattfindet und die Verwaltungsgerichte die Auflösung des besonderen Vorteils in Luft durch Belastung der Allgemeinheit und damit ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) einhergeht das Gesetz nicht kippen bzw. keine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen, darf als Willkür der Richter interpretiert werden.

Somit muss es eine bewusste Rechtsbeugung sein, weil kein einziges Gericht eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat. Statistisch müsste es Ausreißer in Richtung der Gutachten geben, die gibt es aber nicht. Das alles sagt uns, dass die Urteile politisch motiviert sind und letztendlich Rechtsbeugung vorliegt.

Bitte um Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die rechtbeugenden Stellen.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2015, 10:30 von Viktor7«

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Wir sollten auch selbst Strafanzeigen ins Auge fassen.
Dafür könnte der Beitrag als grobe Vorlage dienen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg106819.html#msg106819


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Hallo Viktor,

ich finde Deinen Entwurf sehr gut, und habe mit diesem noch einmal nachgehakt.
Eine hoffentlich baldige Antwort stelle ich wieder hier rein.


Nur so am Rande erwähnt:
Ich bin seit Jahren ein stiller und reger Mitleser dieses Forums, wovon es vermutlich tausende gibt.
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die Mitarbeiter dieses wertvollen Forums.

Durch die Informationen auf dieser Seite konnte eine fiktive Person A bisher ihre Eltern, ihren Bruder und
einen Freund davon überzeugen, die Zahlungen an den Beitragsservice einzustellen.
Allen daraufhin eingetrudelten Festsetzungsbescheiden wurde widersprochen,
der abgelehnte Widerspruch des Bekannten wurde bereits vor das
Verwaltungsgericht gebracht - Ergebnis: Ruhendstellung des Verfahrens.
Auf die Widerspruchsbescheide des Bruders und der Eltern wird
bereits seit knapp über drei Monaten gewartet (anscheinend hat der BS wirklich viel zu tun) :laugh:

Das wollte ich nur mal loswerden...

Viele Grüße
Bernd



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 20:29 von Bürger«

n
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Wir sollten auch selbst Strafanzeigen ins Auge fassen.

Na aber hallo, meine ist auch bald fertig :)

Davon verspreche ich mir nicht viel, bisher wurde alles abgeschmettert. Ist eher für mich persönlich, weil ich später nicht sagen will, Du hast nicht alles versucht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 21:53 von Bürger«

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So ist es richtig Leute. Geben sie eine krumme Antwort von sich, kriegen sie die dumme Antwort aufgespießt auf dem Silbertablett serviert. Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen.


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s
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Hallo,

heute bekam ich die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums.

Zitat
Ihre weiteren Eingaben:
Aufrechterhalten des Vorwurfs der Rechtsbeugung bei Rundfunkbeitragsurteilen durch die Verwaltungsgerichte


Sehr geehrter Herr xxx,

mit E-Mail vom 21.09.2015 an das Staatsministerium der Justiz sowie mit E-Mail vom 13.10.2015 erhalten Sie den schon erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung aufrecht.
Wir verweisen zur Beantwortung auf unser Ihnen per E-Mail übermitteltes Schreiben vom 08.10.2015 und bitten um Verständnis dafür, dass wir weitere Eingaben, die kein neues Vorbringen in der Sache enthalten, künftig unbeantwortet lassen werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. xxx
Ministerialrat



Folgend noch einmal meine mail vom 13.10.:

Zitat
Sehr geehrte Frau xxx,,

bei den Gerichten ist es grundsätzlich an der Tagesordnung Gutachter zu bestellen und sich auf diese bei der Urteilsfindung zu stützen.
Nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es seltsamerweise keine statistisch notwendige Abweichung in Richtung der Gutachten und auch keine Einbestellung eines Gutachters.

Teilweise sind die Urteile voneinander abgeschrieben und die Verfassungsfragen so gut wie gar nicht oder sehr oberflächlich argumentativ begründet. Die Gutachten zur Verfassungswidrigkeit wurden nicht widerlegt. Keiner der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Das riecht förmlich nach Willkür/Rechtsbeugung.

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht verbindliche Urteile gesprochen, die Gesetzescharakter haben, jedoch von den Verwaltungsgerichten missachtet werden. Ein Kind sieht, was hier gespielt wird.

Folgende Argumente im Bezug auf die Abgabe Rundfunk-Beitrag werden von den Verwaltungsrichtern missachtet:
- Keine kleine Gruppe von Betroffenen, sondern die Allgemeinheit,
- keine Gegenleistung, kein Leistungsaustausch lt. dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts.
   Eine besondere Gegenleistung muss jedoch vorhanden sein. Die Informationen und Unterhaltung stehen bereits
   ohne die staatsabhängige ö.-r. Medienoption im Überfluss zur Verfügung (Staatsabhängige Räte -> ZDF Urteil des BVerfG,
   alle KEF Mitglieder durch die Ministerpräsidenten gewählt, Postenbesetzung nach Parteizugehörigkeit, ...),
- kein besonderer Vorteil mehr durch Belastung der Allgemeinheit vorhanden, der Vorteil hat sich in Luft aufgelöst,
- keine sachgerechte Unterscheidung zwischen Nutzern und den Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Option
   (inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern).
Nur die Nutzer kommen für den Beitrag als Ausgleich eines besonderen Vorteils in Frage. Der Vorteil darf sich nicht in Luft auflösen.
 
Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der öffentlich-rechtlichen Option, sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Ich bitte Sie die Erkenntnisse und das hier nochmals folgende Schreiben an den Oberstaatsanwalt zur Prüfung weiter zu reichen.




Betr.: Justizministerium – Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile

Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Dr. xxx,

am 15.09.2015 hatte ich Sie um eine Stellungnahme und das Einschreiten gegen die Manipulation der Rundfunkurteile gebeten.
Einfache logische Überlegungen führen unweigerlich zu dem Schluss, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden und somit Rechtsbeugung vorliegt.

Anbei die ursprüngliche Nachricht:


Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Dr. xxx,
es besteht der dringende Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich der Rundfunkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte.

In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme.
Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger. Es gibt 7 Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.

Ein Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Wären die Urteile nicht manipuliert, müsste es dann nicht wenigstens ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlicher Arbeiten gehen?

Die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten eine Vorlage nach Art. 100 (1) Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht machen. Alleine deswegen, dass der Vorteil gesetzlich nicht definiert wurde, eine Differenzierung nach Nutzer und Nichtnutzer der ö.-r. Programme nicht stattfindet und die Verwaltungsgerichte die Auflösung des besonderen Vorteils in Luft durch Belastung der Allgemeinheit und damit ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) einhergeht das Gesetz nicht kippen bzw. keine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht machen, darf als Willkür der Richter interpretiert werden.

Somit muss es eine bewusste Rechtsbeugung sein, weil kein einziges Gericht eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat.
Statistisch müsste es Ausreißer in Richtung der Gutachten geben, die gibt es aber nicht.
Das alles sagt uns, dass die Urteile politisch motiviert sind und letztendlich Rechtsbeugung vorliegt.

Bitte um Ihre Stellungnahme und das Einschreiten gegen die rechtbeugenden Stellen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx



Was nicht sein kann darf nicht sein - und wenn Du mich weiter damit nervst sag ich nichts mehr und sitz es aus!

Gruß
Bernd


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Hallo silverevil,

wenn die Staatsanwaltschaften bei den

STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html

zum logischen Schluss der Rechtsbeugung gelangen, können wir uns den wegschauenden Ministerialrat gerichtlich vorknöpfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2016, 16:37 von Bürger«

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Bisherige Urteile von der Politik bewusst manipuliert? Mit Sicherheit!

Ich erinnere gerne an Folgendes:
"... Um genau diesen Einfluss zu reduzieren, muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von 44 Prozent in den Gremien nun auf ein Drittel reduziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht ..." (Quelle: http://www.dwdl.de/nachrichten/45187/zdfstaatsvertrag_ist_teilweise_verfassungswidrig/).

Sachverhalt wurde also vom Bundesverfassungsgericht sogar bestätigt.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

d
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Hallo Mitstreiter,
man glaubt es kaum, aber ich habe eine Antwort erhalten (für Hessen).



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In der PDF steht schwarz auf weiß, dass die Richter dem Grundgesetz nach unabhängig in Ihren Entscheidungen  sein sollen und dass Sie dabei gleichzeitig in einem Dienstverhältnis stehen, aber nicht gegenüber dem Volk, sondern der Legislative. Wie frei kann ein Richter entscheiden, falls seine berufliche Zukunft vom Wohlwollen der Legislative abhängig ist?


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K
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Zitat
Ich weise jedoch darauf hinweisen,

ah ja. Alles klar.

gez. Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2016, 16:37 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 508
Die Antwort aus dem Justizministerium NRW ist eingetroffen:

Im Hinblick auf den von Ihnen erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung habe ich Ihre Eingabe zuständigkeitshalber an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.

Gibt es schon Antwort vom Leitenden OStA aus Köln?


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat aus der elektronischen Post des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 30.10.2015 an eine Person Z:

>>Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Ministerin der Justiz zwar die oberste Dienstvorgesetzte der Richterinnen und Richter in Hessen ist, dies aber nach unserer Verfassungsordnung nicht die Befugnis umfasst, die richterliche Tätigkeit inhaltlich zu kontrollieren, also gerichtliche Verfahren und richterliche Entscheidungen zu überprüfen, abzuändern oder auch nur zu kommentieren.>>

Dies widerspricht der Äußerung des Vorsitzenden Richters des Thüringer Richterbundes, der wie folgt lautet:

>>>>>(…) und ich bin wirklich, das ist meine feste ÜBERZEUGUNG, die hab ich auch schon zum Festakt des Richterbundes gesagt, dass ist der einzig grundgesetzlichen Auftrag der bis heute nicht erfüllt ist, dass die „UNABHÄNGIGE JUSTIZ TATSÄCHLICH DA IST, DIE 3. STAATSGEWALT“ Wir gelten als „FOLGEBEREICH DES JUSTIZMINISTERIUMS“ (…)<<<<<

Anmerkung: >>Der Folgebereich sollte als "Unabhängige Staastgewalt" keine Dienstvorgesetzten haben.

Weiterlesen
Hessisches Ministerium der Justiz (Antwort, PDF)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=15762.0;attach=7643

Und hier:

Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf [~13min]
Veröffentlicht am 26.07.2016
https://youtu.be/lhg2k1Pvzgg

Edit "Bürger":
Achtung - dieser Link führt zu Inhalten von ARD-ZDF-GEZ...[
/size] ;)

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2016, 12:02 von Hailender«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.310
Richter können gar nicht gänzlich unabhängig sein; sie sind nämlich abhängig von den für sie gültigen rechtlichen Grundlagen a la Gesetz, Verordnung und Co., aber auch von Urteilen höherer gerichtlicher Instanzen, die ihre eigenen Urteile einkassieren und einen Fall zur erneuten Behandlung an sie zurückverweisen.

Ist hier in unserem Bundesland kürzlich schon in nur 1 Fall 2x, (oder sogar 3x?), so geschehen, wo der BGH ein Urteil der niederen Instanzen gekippt und zur Neuverhandlung zurückgegeben hat.

Eine echte Unabhängigkeit hat es wohl nur bei den höchsten Gerichten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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