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Autor Thema: RECHTSBEUGUNG - Waren die bisherigen Urteile von d. Politik bewusst manipuliert?  (Gelesen 41688 mal)

T
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Post aus dem Saarland...

Sehr geehrter Herr xx,

ich bestätige den Eingang Ihrer Email vom heutigen Tage. Ich danke Ihnen, dass Sie sich dieser Problematik angenommen haben.

Fälle von Rechtsbeugung wären strafrechtlich zu sanktionieren. In wie weit vorliegend allgemein, losgelöst von konkreten, durch Sie nicht näher benannten Fällen, Fälle von Rechtsbeugung vorliegen, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist, so rege ich an, dass Sie in einem konkreten Fall Strafanzeige erstatten.

Das MdJ wird jedoch, da Ihr freundlicher Hinweis, sehr geehrter Herr xx, allgemein gehalten ist, diese Email nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Ich würde Sie bitten, sich selbst mit Ihrem Vorbringen dorthin zu wenden.

Ich verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 




Klein

Richter am Amtsgericht

 





 

Grundsatzfragen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bürgerbeauftragter
 

 
 



Zähringerstraße 12 · 66119 Saarbrücken

Tel.: +49(0)681 501-5144 · Fax: +49(0)681 501-5885

Mobil: 0151-46738910

r.klein@justiz.saarland.de ·

www.saarland.de

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Hier wäre so ein konkreter Fall von Rechsbeugung:

1000 Strafanzeigen gegen Unrecht sprechende Richter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15735.0.html

Anderseits führen einfache logische Überlegungen unweigerlich zu dem Schluss, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden und somit Rechtsbeugung vorliegt.

Es ist die Sache der Justiz die betreffenden Fälle aufzudecken. Die fehlenden abweichenden Urteile decken die Rechtsbeugung auf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2015, 18:54 von Viktor7«

e
  • Beiträge: 24
Post von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin:

Sehr geehrter Herr Xx,

vielen Dank für Ihre an Herrn Senator Heilmann gerichtete E-Mail vom 15. September 2015. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Senator aufgrund der Vielzahl der hier täglich eingehenden Post diese nicht persönlich erledigen kann. Herr Senator Heil-mann hat mich daher mit der Beantwortung Ihres Schreibens beauftragt.

Nach Überprüfung Ihrer Angelegenheit muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich keine Möglichkeit habe, Sie in der von Ihnen gewünschten Weise zu unterstützen. Der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist es nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verwehrt, auf gerichtliche Verfahren in irgendeiner Weise - sei es auch nur durch Kommentierung - Einfluss zu nehmen. Die in einem gerichtlichen Verfahren zu treffenden Entscheidungen obliegen ausschließlich den dazu berufenen Richterinnen und Richtern, die nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bei ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Gerichtliche Entscheidungen können deshalb lediglich mit den gesetzlich zugelassenen Rechtsbehelfen angefochten werden, über die ebenfalls unabhängige Gerichte entscheiden. Ist ein Rechtsbehelf nicht oder nicht mehr gegeben, muss es aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bei der durch die Entscheidung gegebenen Rechtslage sein Bewenden haben.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis dafür, dass ich Ihnen aus den dargelegten Gründen einen anderen Bescheid nicht erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinzmann


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Warum diese Antwort nicht zutreffend sein könnte. Kann auf dieser Webseite geprüft werden.
Unter
http://www.gewaltenteilung.de/
befindet sich

Zitat
[...]
über diese Seite

Die Domain gewaltenteilung.de hofft, auch Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die nicht Richter oder Staatsanwälte sind. Sie will mahnen, wenn politische Parteien mittels der von ihnen beherrschten Exekutive versuchen, die durch die Herrschaft des Rechts garantierte Freiheit der Bürger durch eigene unkontrollierte Herrschaft zu verdrängen, indem sie einerseits die erste Gewalt [Gesetzgebung] überlagern, andererseits die Organe der dritten Gewalt [Rechtsprechung] in Gefangenschaft halten, sei es durch organisatorische Vorgaben oder durch subtile Maßnahmen der Personalwirtschaft.

Zu meiner Person:

Udo Hochschild, Jahrgang 1944, Kindheit, Jugend, Abitur in Karlsruhe, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, Richter seit 1975, zunächst in Baden-Württemberg Zivilrichter, Familienrichter, Strafrichter und Richter für freiwillige Gerichtsbarkeit am Landgericht Stuttgart und an den Amtsgerichten Nürtingen und Tübingen.[...]


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[...]Ist ein Rechtsbehelf nicht oder nicht mehr gegeben, muss es aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bei der durch die Entscheidung gegebenen Rechtslage sein Bewenden haben.
Sein "Bewenden" hat es in dieser Angelegenheit erst mit einem Urteil oder Beschluß des EuGH, sofern es keinem Bundesgericht gelingt, hier zu einem absolut verbraucherfreundlichen Urteil oder Beschluß zu gelangen.

Darüberhinaus darf daran erinnert werden, daß für das Land Berlin gemäß

Zitat
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden betreffend die zuständigen Behörden und die zentralen Verbindungsstellen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 23/01)

im Bereich von
Zitat
Richtlinie 2010/13/EU

neben dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig sind

Zitat
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Also am besten gleich an die Senatskanzlei wenden und eine Kopie des EU-Dokumentes beifügen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

V
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Wenn bei ca. 5000 Verfahren ganz einfache logische Überlegungen von nicht vorhandenen abweichenden Urteilen im Sinne der 7 Gutachten gegen den  Rundfunkbeitrag unweigerlich dazu führen, dass die Rundfunkurteile offensichtlich beeinflusst wurden, dann können wir davon ausgehen, dass ein Justizminister und seine Mitarbeiter diese einfache Logik nachvollziehen können. Bei Kenntniss dieser offensichtlichen Manipulationen der Urteile, müsste der jeweilige Justizminister und seine Mitarbeiter der Sache selbst nachgehen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft übertragen.

Interessant was die wohl so schützen sollen:
Die Arbeit der Abteilung III des Justizministerium NRW:
https://www.justiz.nrw.de/JM/unser_haus/aufgaben_und_organisation/aufgaben/abtIII/index.php


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2015, 01:44 von Bürger«

T
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Der nächste Nicht-Zuständige antwortet, dieses Mal aus Hamburg:




Sehr geehrter Herr X,

Ihre E-Mail vom 18.9.2015 ist hier eingegangen und mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Die Justizbehörde sieht sich nicht veranlasst, dazu eine Stellungnahme abzugeben oder „einzuschreiten“.

Sollten Sie eine Strafanzeige erstatten wollen, können Sie sich dafür an die Staatsanwaltschaft wenden:

Staatsanwaltschaft Hamburg

Gorch-Fock-Wall 15
 20355 Hamburg
 Telefax: (040) 4 27 98 - 1002
 E-Mail: Poststelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de

Strafanzeigen werden auch von jedem Polizeirevier entgegengenommen.

 Mit freundlichen Grüßen

 Achim Kruppke

Justizbehörde Hamburg

Amt für Justizvollzug und Recht

Abteilung Strafrecht, J21/1

Drehbahn 36

20354 Hamburg

Tel.: 040 - 428 43 2115

E-Fax: 040 - 4279 43 707


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Sie antworten so, als ob sie im Justizministerium des jeweiligen Landes völlig unbeteiligt wären, die statistisch offensichtliche Manipulation in der Rechtsprechung nicht sehen würden und die rechtsstaatlichen Mittel der Strafanzeige für sie nicht in Frage kommen würden. Ein Wink an einen befreundeten Staatsanwalt und die Sache kommt ans Rollen. Schließlich ist der Landesjustizminister der Vorgesetzte des Generalstaatsanwalts.

Glaubt denn noch jemand wirklich, dass solche Menschen sich jemals um das Wohlergehen der Bürger kümmern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2015, 22:09 von Viktor7«

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Zitat
Glaubt denn noch jemand wirklich, dass solche Menschen sich jemals um das Wohlergehen der Bürger kümmern?

Nein


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

T
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Der Vollständigkeit halber: Antwort aus dem Saarland, die zweite...


Sehr geehrter Herr x,

 zu Ihrem o. a. Schreiben betr. Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Rundfunkbeitrag darf ich mitteilen, dass es zur Wahrung richterlicher Unabhängigkeit weder im Ermessen noch in der Verantwortung eines Ministeriums liegt, auf die Verfahrensgestaltung und sachliche Entscheidungsfindung der Gerichtsbarkeit – in welcher Form auch immer – einzuwirken oder sich zu einem geschilderten gerichtlichen Streitgegenstand bzw. seiner prozessualen Verfahrensgestaltung in der Sache wertend zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen

 Leibrock

Ministerialrat
 
Referat Öffentliches Recht
 
SAARLAND · Ministerium der Justiz

Zähringerstraße 12 · 66119 Saarbrücken

Tel.: +49(0)681 501-5479 · Fax: +49(0)681 501-5855

f.leibrock@justiz.saarland.de· www.saarland.de


Zwischenfazit somit: 2 Antworten aus dem Saarland, eine aus Hamburg, von den anderen 8 Bundesländern, die ich angeschrieben habe: nichts




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... und ein ähnlicher Schmonz aus Niedersachsen:

Ihre Eingabe vom 16.09.2015

Sehr geehrter Herr xx,
soweit Sie in Ihrer o. g. Eingabe den Verdacht der Rechtsbeugung bezüglich „der Rund-funkbeitragsurteile durch die Verwaltungsgerichte“ äußern, weise ich darauf hin, dass gemäß § 158 Abs. 1 StPO die Anzeige einer Straftat nur bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden kann.
Ob die Voraussetzungen der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht vorliegen, prüft das jeweils befasste Gericht in eigener Zuständigkeit. Hierbei handelt es sich um eine richterliche Entscheidung, die gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes und § 25 des Deutschen Richtergesetzes der richterlichen Unabhängigkeit und damit nicht der Kontrolle des Niedersächsischen Justizministeriums unterliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kleimann


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Die Antwort aus dem Justizministerium NRW ist eingetroffen:

Zitat
Ihre Eingaben vom 15.09.2015 und 23.09.2015


Sehr geehrter Herr Grund,

mit Ihren vorbezeichneten Schreiben haben Sie sich an das ServiceCenter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowie an Herrn Justizminister Kutschaty persönlich gewandt, dem Ihre Eingaben vorgelegen haben. Ich bin beauftragt, Ihnen zu antworten.

Sie beanstanden die Rundfunkbeiträge betreffende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und äußern in diesem Zusammenhang den Verdacht der Rechtsbeugung.

Hierzu bemerke ich Folgendes:

Nach der verfassungsrechtlichen Ordnung für die Bundesrepublik Deutschland sind die Richterinnen und Richter in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Artikel 97 des Grundgesetzes). Dem Justizministerium ist es -wie jeder anderen Stelle außerhalb des gerichtlichen Instanzenzugs auch - deshalb versagt, gerichtliche Entscheidungen zu ändern, aufzuheben oder solche Entscheidungen auch nur im Wege der Dienstaufsicht auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Gerichtliche Entscheidungen können nur mit den in der entsprechenden Verfahrensordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden. Hierüber befinden dann wieder unabhängige Gerichte.

Im Hinblick auf den von Ihnen erhobenen Vorwurf der Rechtsbeugung habe ich Ihre Eingabe zuständigkeitshalber an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxx

Das Anschreiben des Justizministers NRW lautete wie folgt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15762.msg105388.html#msg105388


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Zitat
Zitat
Nach der verfassungsrechtlichen Ordnung für die Bundesrepublik Deutschland sind die Richterinnen und Richter in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Artikel 97 des Grundgesetzes).
... und den Entscheidungen der höchsten Bundesgerichte bzw. des EuGH, da sie als Auslegung des Rechts bzw. bereits gültigen Rechts, (EuGH), sofort und unmittelbar für alle gültig sind. (Kraft der EU-Verträge haben alle(!) nationalen Behörden bei der Realisierung europäischen Rechts mitzuwirken).


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
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Hallo,

auch in Bayern ist eine Entscheidung eingetrudelt:

--------------

Vorwurf der Rechtsbeugung bei Rundfunkbeitragsurteilen durch die Verwaltungsgerichte

Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre E-Mail-Eingabe vom 15.09.2015 hat das Staatsministerium der Justiz an uns weiter geleitet,
da das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
zuständige Ressort ist.
Wir danken für den Hinweis auf von der Linie der Verwaltungsgerichte abweichende Ansichten
in der Wissenschaft. Diese haben wir zur Kenntnis genommen, vermögen aber daraus den Vorwurf
der Rechtsbeugung nicht nachzuvollziehen. Wir teilen auch nicht die Auffassung,
dass Rechtsansichten aus der Wissenschaft sich im Ergebnis in der Rechtsprechung widerspiegeln müssten.

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über die Ihnen zugewiesenen Streitfragen in richterlicher Unabhängigkeit,
die durch Art. 97 GG verfassungsmäßig garantiert ist. Jede inhaltliche Einflussnahme auf die Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte ist dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verwehrt.
Ansatzpunkte für das von Ihnen erstrebte Einschreiten bestehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen
gez. xxxxxx
Ministerialrat

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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Unabhängige Gerichte....

Artikel 97 versteht sich doch von selbst! Das muss man doch nicht noch erwähnen...
Nichts destotrotz sollte man bei der Gelegenheit einer Klage, die Richter dann
(nicht nur!) mit dem Artikel 97 explizit auf den "richtigen Weg" weisen...

Zitat
Gerichtliche Entscheidungen können nur mit den in der entsprechenden Verfahrensordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden. Hierüber befinden dann wieder unabhängige Gerichte.

Demnach sollte dann auch auf die entsprechenden Verfahrensordnungen in einer Klage, gemäß "Ursache und Wirkung" hingeweisen werden,
falls die Richter den Meinung sind, dass sie die Verfassung ignorieren sollten!

Daher hat das Volk man auch noch "einen Kampf" mit den Richtern vor sich....
Wenn sie das wirklich wollen:    kein Thema!

Zitat
Dem Justizministerium ist es -wie jeder anderen Stelle außerhalb des gerichtlichen Instanzenzugs auch - deshalb versagt, gerichtliche Entscheidungen zu ändern, aufzuheben oder solche Entscheidungen auch nur im Wege der Dienstaufsicht auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen.
Das wäre ein Freibrief gegen die Verfassungrechtliche Ordnung! Eine Farce!
Wenn nicht das Ministerium - wer denn?


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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