@Viktor7
Es kommt wieder EU-Recht ins Spiel, solange wie die Rundfunkgebühr/der Rundfunkbeitrag dem Wesen nach gemäß EU-Recht eine staatliche Beihilfe darstellt. Siehe hierzu die Ausführungen des EuGH in C337/06.
Solange die Bürger nicht um Zustimmung für das Pro oder Contra allgemeiner Unterstützung des nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebeten werden, es insofern bei Zwangsabzocke bleibt, bleibt die Gebühr/der Beitrag seitens der EU eine staatliche Beihilfe. Solange es aber eine staatliche Beihilfe bleibt, solange hat kraft EU-Recht das nationale EU-Mitgliedsland die Pflicht, durch Entsendung von Vertretern von Staatsorganen in die Entscheidungsgremien des unterstützten Unternehmens durch Kontrolle und Einflußnahme für Kostenreduzierung zu sorgen, weil "staatliche Beihilfe".
Soll das ganze also grundgesetztauglich ausgestaltet werden, muß die Zwangsabzocke aufhören; nur dann ist der Staat kraft EU-Recht nicht verpflichtet, Regierungsmitglieder in die unterstützten Rundfunkunternehmen zu entsenden.
Wenn Ihr also "staatsfern" wollt, muß die Zwangsabzocke aufhören.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;