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Autor Thema: Beitragsservice (eh. GEZ) der Amtsanmaßung überführt?  (Gelesen 32838 mal)

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  • Beiträge: 443
Weitere Argumente auch hier:

Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0/topicseen.html
Wurde die Errichtung der GEZ bzw. des Beitragsservice korrekt durchgeführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15116.msg100719.html
Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15310.0/topicseen.html
Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.0.html


Anhängiges offenes Verfahren diesbezüglich
Aktenzeichen Verwaltungsgericht Dresden: 2 K 920 / 15
Rechtsfrage: Ist ein erstellter Verwaltungsakt eines "Beitragsservice in Köln" nichtig.
Klageschrift ( aus dem Thread -Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen- "zusammengestellt..")
Einige Argumente "doppelt gemoppelt" aber .. lieber mehr ... als zuwenig (-:
http://k2s.cc/file/780bcf3f4904e/nichtig_Klage.zip

Weitere Argumente werden dem Gericht aus obigen Threads ... als Sachvortrag "vorgebracht"..
Es wird noch auf Reaktion der Beklagten gewartet. Dann folgen paar A4 Seiten ..."Sachvortrag"

Die Beklagte hat ( seit Mitte Juni 2015 anhängig) noch KEINERLEI Einlassungen abgegeben...
DAS THEMA scheint der Schlüssel (-:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2015, 22:05 von 12121212«

E
  • Beiträge: 51
Nur kurz zur Info. Es scheind der Feind liest mit :-). Habe mir die Klageschrift ( http://k2s.cc/file/780bcf3f4904e/nichtig_Klage.zip) heut durch gelesen und musste Feststellen das mein heute per Post gekommener neuer Feststzungsbescheid (vom 01.08.15 datiert) mit der Grußformel,, Ihre Intendantin,, endet. Und ich frage mich die ganze Zeit, welche Intendantin der Beitragsservice wohl meint? Kein Name keine Unterschrift nur ihre Intendantin gröhll.  OGV hat sich heute auch gemeldet, soll Kohle mitbringen! Welch ein Tag und ich habe heute garnicht Geburtstag :-).


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 12
...ich zitiere mich mal selbst:

Zitat
Vom Beitragsservice höchstpersönlich:
Zitat
    Der Beitragsservice erstellt und versendet Festsetzungsbescheide automatisiert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Zusendung eines einfachen verschlossenen Briefes ausreichend. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz gilt der Brief am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/informationen_zu_zahlungspflicht_und_mahnverfahren/   (Punkt: Wie werden Festsetzugngsbescheide zugestellt)

...wer Munition offen liegen lässt...

Ist für die Sache sicher nützlich...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 00:40 von Bürger«

D
  • Beiträge: 59
Die Beklagte hat ( seit Mitte Juni 2015 anhängig) noch KEINERLEI Einlassungen abgegeben...
DAS THEMA scheint der Schlüssel (-:

Ist bei mir genauso. Klage seit Mai/Juni vorm VG.

Hab jetzt erstmal einen Beweisantrag für Beantwortung von Fragen durch den Beitragsservice gestellt (weil Klage geht ja gegen Rundfunkanstalt und Beitragsservice bleibt ja immer aussen vor).

Es gab bisher nur ein Antwortschreiben indem der Anwalt der Rundfunkanstalt zu erklären versuchte warum keine Gewissensgründe in Frage kommen (eigentlich keine Begründung, sondern nur, dass es nicht in Frage kommt), eine Wohnung unterstellt werden darf wenn gemeldet ist auch wenn keine Wohnung physisch vorhanden ist.

Zu den verwaltungsrechtlichen Sachen herrscht tatsächlich Schweigen im Walde.

Ich habe aber jetzt zusätzlich noch die Ausarbeitung von Roggi ins Feld geführt
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 00:39 von Bürger«
*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

c
  • Beiträge: 1.025

vermutlich bauen die gerade ihre Strukturen um, kreieren neue Arbeitsverhältnisse, basteln zusammen mit den Landesrundfunkanstalten an neuen Verordnungen, Ausführungsbestimmungen oder so. So was braucht Zeit.

danke für die Informationen, ein fiktiver Schriftsatz müsste so doch eigentlich immer länger werden  :)



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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

p

px3

  • Beiträge: 113
Da mich das Land NRW abgewiesen hat, habe ich nochmal eine Anfrage zum Thema "Behörde oder nicht" an den Beitragsservice geschickt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-laufenden-verwaltungsklagen-und-mahnverfahren/

Mal schauen, ob sie sich genauso rausreden wie ARD und ZDF.




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P
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Hallo,

Ich bin neu hier und wundere mich darüber das offensichtlich keiner das Konstrukt BS genauer betrachtet. Der BS ob jetzt Behörde oder nicht, ist nicht rechtsfähig. Wie kann der BS dann Mitglied in einem Dachverband sein, die Mitgliedschaft irgendwo ist doch ohne Rechtsfähigkeit gar nicht möglich?



 :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. August 2015, 17:41 von Primat«

P
  • Beiträge: 2
Und was mir dazu noch auffällt ist das auf der Seite von Broadcasting Fee Association unter Imprint für den BS eine Tax identification number ( Steueridentifikationsnummer ) DE 122790216 angegeben wird. Wie kann eine nicht rechtsfähige Organisation dem Steuerrecht unterliegen?


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
dieses Thema wurde hier bereits behandelt
Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
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g
  • Beiträge: 860
Auf dieser site:
http://www.icchofmann.net/NewsTicker/200903/ausschreibung-71053-2009-DE.txt

Zitat
  Öffentlich-rechtliche
  Rundfunkanstalten der BRD, ZDF, Deutschlandradio vertreten durch die
  Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ),

Eine Rundfunkanstalt ist rechtlich vertreten durch den Intendanten. Er ist der Chef.

Und nun sind lt. obiger Meldung alle Rundfunkanstalten rechtlich vertreten durch die GEZ, neuerdings BS.

Eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung maßt sich an, 16 LRAs zu vertreten in rechtlichen Sachen.
Es geht um einen Auftrag, der ein Rechtsgeschäft darstellt. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Da die GEZ, der BS durch 16 Mann gedeckt wird, spielt das natürlich keine Rolle. Wer sollte sich auch beschweren, Hauptsache die Kohle rollt und das Geschäft läuft. Es ist ja nicht deren Geld, dieses Zwangsgeld.

"  Im deutschen Zivilrecht ist der Auftrag ein Rechtsgeschäft, ... "


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Z
  • Beiträge: 1.564
Die Frage habe ich mir auch als Unternehmer gestellt.
Wer bestellt in wessen Namen Briefpapier, Toner, Büroausstattung, wer hat den Mietvertrag geschlossen, wer tritt in den Ausschreibungen als Auftraggeber auf?
Bei Rechtsgeschäften (Kaufverträgen) muß ich rechtsfähig sein, damit diese wirksam sind.
Auch die Haftungsfragen sind ja mit der juristischen Rechtspersönlichkeit verknüpft.
Mangels Handelsregistereintragung, Vereinsregistereintragung etc. muß es sich um eine Personengesellschaft handeln, entweder ist der Geschäftsführer Herr W. Einzelunternehmer oder es gibt eine BGB-Gesellschaft, bestehend aus der Führungsebene, wer weiß, vielleicht eine BGB-Gesellschaft der Intendanten?

Ich finde die hier angeregten/ausgeführten Auskunftsersuchen pfiffig, denn wenn sich staatliche Organe für nicht zuständig erklären, dann ist sonnenklar, daß die Rundfunkanstalt keine Behörde sein kann, somit gar nicht dem Verwaltungsrecht unterliegen kann, keine Verwaltungsakte erlassen darf etc. pp.
Wie sieht denn das mit anderen vom Staat unabhängigen Konstrukten der Organisation aus, zum Beispiel Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Knappschaft?
Die erlassen ja auch Bescheide, sind aber offiziell unabhängig von staatlichem Handeln außer daß sie gesetzlich übertragene Aufgaben übernehmen.
Ist hier der Ansatzpunkt für Vergleiche zu suchen?


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daß die Rundfunkanstalt keine Behörde sein kann, somit gar nicht dem Verwaltungsrecht unterliegen kann, keine Verwaltungsakte erlassen darf etc. pp.
Sie sind doch auch keine Behörden; siehe Rz. 65 der zweiten BVerfG-Rundfunkentscheidung, dessen Inhalt heute gültiger denn je ist. Sie waren schon in 1972 keine Behörden, keine staatlichen Stellen, sind es heute erst recht nicht. Damals gab es nur die Besonderheit, daß für "Rundfunk" jene Einrichtungen mit der noch heute bestehenden Organisationsform geschaffen worden sind und(!) es keine privaten Unternehmen in diesem Markt gab. Zweifelslos handelte es sich um den Bereich "Rundfunk" damals insofern um ein staatliches Monopol.

Zitat
Wie sieht denn das mit anderen vom Staat unabhängigen Konstrukten der Organisation aus, zum Beispiel Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Knappschaft?
Die Krankenkasse leistet aufgrund einer mit ihr abgeschlossenen Versicherung; sie wird Dir gegenüber nimmer tätig, hast Du mit ihr keinen Versicherungsvertrag geschlossen. Für Arbeitgeber zählt hier der entsprechende Versicherungsvertrag seiner Arbeitnehmer mit einer Kasse ihrer Wahl, an die er dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Beiträge abzuführen hat.

Berufsgenossenschaften und Knappschaften sind gesetzlich vorgeschriebene Organisationsformen, um letztlich berufsspezifische Unwägbarkeiten abzudecken, die sonst zu Lasten von AG wie AN gehen würden; hierzu zählen bspw. die Folgen eines klassischen Arbeitsunfalles, der über die zuständige Berufsgenossenschaft abgedeckt wird, (die hier also in Form einer Krankenkasse tätig wird), und nicht von der vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Krankenversicherung seiner Wahl.

Sehe ich jedenfalls so.


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n
  • Beiträge: 390
Habt ihr schonmal an einen Verein gedacht ?

http://www.buergergesellschaft.de/?id=104127


(ein Verein ohne "eV" ist nicht rechtsfähig)

Oder eine Stiftung:
http://www.braun-kollegen.de/rechtsgebiete/stiftungsrecht/nicht-rechtsfaehige-stiftung/


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  • Beiträge: 860
@Zeitungsbezahler
Kennst du das Lied vom BS, welches da lautet:

BS, BS, über alles, über alles in der Welt,
heute gehört uns das Geld des deutschen Betragszahlers
und morgen das der ganzen Welt.

Der BS ist schlichtweg größenwahnsinnig, was die sich alles anmaßen, das ist kriminell nur einmal für eine Würschtelbude.


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  • Beiträge: 7.389
Habt ihr schonmal an einen Verein gedacht ?
Ja; in einem nicht-rechtsfähigen Verein haftet jedes Vereinsmitglied persönlich für alles, was es im Namen des Vereins tut. In irgendeinem Forenthema war das schon mal Gegenstand der Diskussion.


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