Hallo zusammen,
anbei noch einmal ein Wahnsinnig großes Danke and Bürger und Roggi für die Hilfe und Anregungen in Sachen Widersprüche.
Folgender kurzer Sachverhalt bei dem Person A noch einmal Hilfe bräuchte:
- Bescheid vom 01.08.2014, erhalten am 14.08.2014 (allgemeine Information)
- Festsetungsbescheid vom 01.09.2014, erhalten am 06.09.2014
- Widerspruch zu oben genannten Bescheiden gestellt am 6. September 2014, eingereicht via Einschreiben/Rückschein
Funkstille seit Mitte September 2014
plötzlich:
- Antwortschreiben auf A´s "Mitteilung", datiert auf 18.05.2015, Bezug auf Nachricht 06.09.2014, erhalten 21.05.2015
- erneuter Widerspruch formuliert, datiert auf 30.05.2015
Bitte seht euch die Dateianhänge an. Irgendwie wird Person A aus dem ganzen nicht Schlau.
Zum einen fehlt die Rechtsbelerung, zum anderen wird auf ihrenn Widerspruch so gut wie gar nicht eingangen. Ferner noch wird gebeten, doch "bitte" die ausstehenden Gebühren zu bezahlen - auch wird eine Ratenzahlung angeboten?! Und die Begründung war "so lange keine Antwort, da viele Anfragen".
Uhm... wie bitte?!
Person A hat erneut einen Widerspruch mit 8 Seiten verfasst, in dem A diesmal EXPLIZIT darauf eingeht, dass der Beitragsservice ein (Zwangs)Vertrag ist der nur einseitig zugestimmt wurde. Desweiteren hat A versucht, dem "Beitragsservice" klar zu machen, dass PC's und Smartphones/Tablets keine "Empfangsgeräte" sind, und der sogenannte "Rundfunk" nicht mehr ohne Decoder existiert, bzw das "Internet kein Rundfunk" ist.
Wie gesagt - bitte erst lesen, dann Kritik.
FRAGEN:
- ist das Schreiben überhaupt relevant?
- hat A mit dem aktuellen Widerspruch nur ihree Zeit verschendet? (A saß immerhin 5 Stunden an den Formulierungen)
- wie verfährt A nun? Anwalt oder aussitzen?
Und ganz wichtig... A soll innerhalb von drei Wochen Antworten wegen der Ratenzahlung. Kein genauer Endtermin war angegeben. Wann ist A´s Deadline?
Auch interessant:
In den offiziellen Flyer des Beitragsservice steht nun folgendes in der Fußnote:
Der Rundfunkbeitrag beträgt seit der Beitragssenkung ab April 2015 17,50 Euro / 5,83 Euro.
Von 2013 bis März 2015 lag er bei 17,98 Euro / 5,99 Euro
Gibt es wieder einen
Kleinbetrag? Oder was hat das mit den 5,83EUR zu bedeuten?!
In all den Flyern steht nur etwas von 17,50EUR/Wohnung.
Erneut vielen Dank für die schnelle Hilfe und Anregungen.