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Autor Thema: Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld  (Gelesen 20062 mal)

  • Beiträge: 4
... da hat jemand etwas sehr interessantes versucht, nämlich sich auf sein gesetzlich verbrieftes Recht zur Bargeld Einzahlung berufen...
seitdem Funkstille seitens des Beitragsservices...

siehe hier:

Norbert Häring, 08.05.2015
Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt
http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Norbert Häring scheint ja prinzipiell erst mal eine halbwegs glaubwürdige Quelle zu sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_H%C3%A4ring

Dennoch halte ich *jegliche* Zahlung des Rundfunkbeitrags - egal ob bar oder nicht - für vollkommen unangebracht, da es sich bei dieser Forderung um eine kategorische Grundrechtswidrigkeit handelt, die eigentlich nur eine ebenso kategorische Zahlungsverweigerung, kategorische juristische Anfechtung und kategorische politische Bekämpfung zulässt.

Seine Aussage
Zitat
Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.
ist insofern ein absoluter Fehlsch(l)uss.

ICH bin DEMOKRAT genug, um dieser undemokratische, asozialen und rechtsstaatswidrigen Forderung die MAXIMALE STIRN zu bieten.


Allenfalls mag das Anerbieten einer Barzahlung für Personen in Betracht kommen, die aus schlichter (zeitlicher und nervlicher) Überforderung den Rechtsweg nicht beschreiten wollen oder können. Aber auch da gilt dieser
sehr einleuchtende, kämpferische Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Für Steuerzahlungen o.ä. halte ich eine Barzahlung für durchaus einen probaten Weg... ;)


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I
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@Bürger ich gebe dir vollkommen Recht, aber diese Möglichkeit könnten z.B. Leute nutzen, die vor Gericht verloren haben und den der Beitragsservice enorm auf die Pelle rückt und nicht mehr weiter wissen.



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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ist zwar eine nette Idee , aber bei den mit allen Wassern gewaschenem Bettelverein auch nicht der Weisheit letzter Schluss . Norbert Häring hat dann sicher auch bald kein Bankkonto mehr laufen und zahlt all seine Verpflichtungen per Bargeldzahlung. ;)
Er hat seit 7 Wochen nichts mehr von den Bettelknaben gehört.
Das allein besagt noch gar nichts , damit liegt er noch völlig im Zeitrahmen .
Er mag zwar vorerst eine harte Nuss sein , sein Gezeter wird jedoch wirkungslos verpuffen.
Früher oder später meldet sich ein Gerichtsvollzieher , dieser kommt sogar bis an die Haustür und nimmt seine Bargeldzahlung mit Handkuss entgegen.


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You can win if you want

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Es wird ja dann auch die Geldforderung nicht bestritten, sondern das ganze absurde Gesetz wird anerkannt. Die bekommen irgendwann ihr Geld, kostet BS nur ein Pobackenrunzeln. Mit Argumenten, die nichts mit der Sache zu tun haben, kann man die Zahlung zwar aufschieben, aber nicht verhindern.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo.

Norbert Häring schreibt auf seiner Seite:

Zitat
Im Februar stornierte ich die Einzugsermächtigung ...
Daraufhin schrieb ich am 22. März zurück, an
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln ...
"... Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. ...
Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. ..."

Seither habe ich nichts mehr von den Damen und Herren vom Beitragsservice gehört. ...

Das heißt m.E. noch lange nicht dass das Thema damit durch ist. Ich kenne Leute ;) , die haben über einen viel längeren Zeitraum nix von denen gehört, und dann kam wieder ein Brief...

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

K
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Zitat von: Norbert Häring
Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug  von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

In § 10 Absatz 2 Satz 1 RBStV heißt es dazu: "Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten."

Das bedeutet meiner Ansicht nach: Wenn er den Beitrag tatsächlich zahlen will, dann kann er ihn

1. tatsächlich in bar entrichten, und zwar
2. bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt.

Zitat von: Norbert Häring
Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist.

Großer Trugschluss! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will Geld von jedem. Auch von einem Norbert Häring. Und es ist ihm egal, ob das Geld überwiesen oder bar bezahlt wird.

Zitat von: Norbert Häring
Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.

Diese Ansicht wird er ganz schnell ändern, wenn er bemerken würde, wie groß der Filz zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und den "Volksvertretern" ist.


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B

Beitragender

Zitat von: Norbert Häring
Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug  von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.

In § 10 Absatz 2 Satz 1 RBStV heißt es dazu: "Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten."

Das bedeutet meiner Ansicht nach: Wenn er den Beitrag tatsächlich zahlen will, dann kann er ihn

1. tatsächlich in bar entrichten, und zwar
2. bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt.

Es gibt eine kleine Volte:
§ 10 Abs. 2 Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten (offizieller Name der Satzungen: Satzung des [Name der Rundfunkanstalt] über das
Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge"), hier am Beispiel der WDR-Beitragssatzung:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712#det290191

Das Thema wurde allerdings auch schon im Forum diskutiert:
§ 10 Abs. 2 RBStV: Beiträge direkt bei der LRA in bar in 1-Cent-Stücken zahlen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10994.msg75177.html#msg75177

Tatsächlich scheint die Frage nach dem "gesetzlichen Zahlungsmittel" recht komplex zu sein. Herr Häring hat ja schon die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften -- mehr oder weniger vollständig und richtig -- genannt:
§ 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz i.V.m. § 3 Abs. 1 Münzgesetz
Art. 128 Abs. 1 S. 3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 10 S. 2 und Art. 11 S. 2 Verordnung über die Einführung des Euro (= EG VO Nr. 974/98).

Bemerkenswert ist, dass selbst der Bundesgesetzgeber vereinzelt eine "unbare" Leistung als einziges Zahlungsmittel normiert hat:
§ 224 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung
§ 51 Abs. 1 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz
§ 117 Abs. 1 S. 2 Zwangsversteigerungsgesetz.

Das ist etwas "misslich", weil damit de facto die Plicht zur Einrichtung und Führung eines Kontos normiert wird. Auch dieses Thema wurde in Forum schon diskutiert:
Bar Zahlung nicht möglich, Kontopflicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7862.msg56889.html#msg56889
Ohne konto nix bezahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8370.msg59731.html#msg59731

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass von einigen Finanzgerichten -- zu § 224 Abs. 3 S. 1 Abgabenordnung -- entschieden wurde, dass eine Pflicht zur Einrichtung/Führung eines Kontos nicht besteht:
FG Köln, Urteil vom 12.06.2003 – 2 K 5913/02
= http://openjur.de/u/96460.html (dort Rn. 43)
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2000 - 3 K 2174/99 (unter 3. c))
FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 19.01.2006 - 1 K 275/02


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m

motte

Norbert Häring scheint ja prinzipiell erst mal eine halbwegs glaubwürdige Quelle zu sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Norbert_H%C3%A4ring

Warum? Weil's in Wikipedia steht?


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B
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Zitat
Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.

Wenn die Definition eines Demokraten der Vorstellung von Herrn Häring entspricht, nämlich die eines Bücklings der sich alles Gefallen lässt, nur weil "unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache", dann hat diese Staatsform ausgedient. Ein Demokrat zeichnet sich doch gerade dadurch aus, ein solches System zu hinterfragen.

Ich glaube nicht, dass Herr Häring damit durchkommt. Die Damen und Herren melden sich schon noch bei ihm.


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D
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  • Beiträge: 1.487
Dem Hr. Häring geht es wohl weniger darum den Beitragsservice als solchen zu ärgern sondern Bargeld immer auch als nutzbare Zahlungsoption zu haben, da gesetzliches Zahlungsmittel. Primär will er damit offensichtlich auf das nicht unproblematische Thema Giralgeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Buchgeld) hinter dem kein "echter" Wert steht aufmerksam machen. Die Zwangsgebühren sind da natürlich ein publikumswirksamer Aufhänger... ...vielleicht soll hier auch nur eins seiner Bücher promotet werden ;)

Das er damit den Beitragsservice beschäftigt schadet natürlich nicht...  >:D


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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R
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Frank Schäffler, Ex-MdB - 01.06.2015
GEZ: Mit Bargeld gegen die Zwangsgebühren

Zitat
Die deutsche Rundfunkordnung ist nach dem Zweiten Weltkrieg nach britischem Vorbild geschaffen worden. Die BBC stand Pate für die ARD-Anstalten und später das ZDF. Die durch die [Seite/Begriff nicht erwünscht]-Diktatur verblendeten Deutschen sollten auf den Weg der Tugend gebracht werden. Der freiheitliche Rechtsstaat und Demokratie sollten Einzug halten - und die Öffentlichen sollten dabei helfen. Dafür galt die "Demokratieabgabe" (1953 waren das 7 Mark), wie sie der Fernsehdirektor des WDR, Jörg Schönenborn, später einmal bezeichnete, als legitimes Mittel. [...]

Der ehemalige Handelsblatt-Kolumnist Nobert Häring hat vor einigen Tagen einen interessanten Vorschlag gemacht. Häring, der lange Zeit in der wöchentlichen Kolumne "Stimmt es, dass..." ökonomische Zusammenhänge respektlos und allgemeinverständlich darstellte, hat seine Einzugsermächtigung für den "Beitragsservice" von ARD und ZDF gekündigt.

Anschließend meldete sich dieser und bat um die Überweisung des Betrages. Häring schrieb zurück, dass er den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wolle. [...]

Eine geniale Idee! Häring schlägt die staatliche Willkür mit ihren eigenen Waffen. Zum einen unterläuft er den schleichenden Trend zur Diskriminierung von Bargeld, die auch bei staatlichen und halbstaatlichen Institution stattfindet. Und zum anderen drückt er damit seinen Protest gegen die Zwangsgebühren aus ohne in Zahlungsverzug zu kommen. [...]

weiterlesen unter
http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_06_01_dav_aktuelles_gez.html


Edit "Bürger":
Beitrag hier hinein verschoben, da direkt in Bezug zum Artikel von Norbert Häring.
Leichte Umformatierung/ Ergänzung Titel/ Zitat...


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Vorsicht ist geboten:

1) Auf Seite 19 des Beitragsservice-Geschäftsberichts 2013 (Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
werden u.a. auch Bareinzahlungen erwähnt.

2) Mit dem Wunsch auf Bareinzahlung akzeptiert man die Regelungen des RBStV, da man sich als zahlungswillig erklärt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m

motte

Das Gute an dieser Bargeldnummer ist die Tatsache, dass diese zu einer hohen "Verweigererzahl" führt, aber eine "ordentliche" Vorgesehensweise, so wie hier seit Jahren diskutiert, ist das nicht.
Als Schelm muss ich dennoch über diesen Streich schmunzeln :-)


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Ich denke, jedem von uns ist klar, dass eine Anerkennung der Zahlung (egal in welcher Form) einer Anerkennung des RStV bedeutet und somit die Zwangabgabe legitimiert. Dies ist nur wenig förderlich für den Boykott der Zwangsabgabe...


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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

 
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