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Autor Thema: Bar Zahlung nicht möglich, Kontopflicht  (Gelesen 3545 mal)

S
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Bar Zahlung nicht möglich, Kontopflicht
Autor: 05. Januar 2014, 12:25
Moin moin,

wir haben nun 2014 und Person a hat noch nicht gezahlt. Mehrere Zahlungsaufforderungen hat Person a bereits bekommen, aber immer noch keine Mahnung oder einen Bescheid. Die sind sehr langsam, was ein Glück. Person a wird natürlich auch nicht zahlen und vor Gericht gehen. Person a wird dort verlieren und am Ende doch zahlen müssen, im Sommer 2014 wirds wohl irgendwann soweit sein. Also dachte sich Person a wenn es soweit ist dann geht a persönlich nach Köln und zahlt in bar. Geht aber scheinbar nicht wenn die Quelle aus dem Internet stimmt.

Die neue Rundfunkgebühr bringt, gewissermaßen nebenbei, einen zusätzliche Zwang für die Bürger mit sich: Im Paragraph 10 der bisher nur vom MDR veröffentlichten „Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ wird die Bezahlung geregelt.

Hier heißt es:

§ 10
Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner hat die Rundfunkbeiträge auf seine Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
(2) Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung,
3. Dauerüberweisung.
(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten hat der Beitragsschuldner zu tragen.
(4) Der Beitragsschuldner ist verpflichtet, die von ihm zu Lasten seines Bankkontos geleisteten Zahlungen der Rundfunkbeiträge zu überprüfen und etwaige Einwendungen geltend zu machen.

Eine Einzahlung in bar oder per Scheck ist nicht möglich, bestätigt eine WDR-Sprecherin den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.

Damit führt die GEZ-Nachfolge zu einer Verpflichtung für die Bürger, bei irgendeiner Bank ein Bankkonto zu führen. Dies ist insofern interessant, als dass es eine solche Verpflichtung bisher in Deutschland nicht gegeben hat. Diese betrifft jeden, der eine Wohnung hat. Außerdem betrifft es Nicht-Deutsche, die in Deutschland eine Wohnung haben.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/01/19/rundfunkgebuehr-zwingt-alle-buerger-zur-einrichtung-eines-girokontos/comment-page-2/

Also wenn das stimmt geht Person a vielleicht nach Köln und stellt was dummes an, Person a ist mehr als angepisst!

Edit: Hinzuzufügen ist, dass es ja wohl eine Beschneidung der Freiheit ist wenn man Menschen zwingt ein Konto anzulegen. KLar die meisten haben eins aber dennoch.


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Noch kafkakesker wird das, wenn jemanden die Einrichtung eines Bankkontos verweigert wird, etwa wegen Schulden.
Übernimmt dann die New GEZ die Organisation der Einrichtung eines Kontos ?  >:D


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Noch kafkakesker wird das, wenn jemanden die Einrichtung eines Bankkontos verweigert wird, etwa wegen Schulden.
Übernimmt dann die New GEZ die Organisation der Einrichtung eines Kontos ?  >:D
Fast jeder bekommt ein Konto, die Sparkassen machen das auch für arme Schlucker.


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chevignon

Jep, die Sparkassen haben sich selbst dazu verpflichtet, jedem Bundesbürger die Einrichtung eines Kontos zu gewähren.


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