Zitat exodus666
"Der Kläger ist grundsätzlich bereit ausstehende und zukünftige Rundfunkbeiträge auf einem amtsgerichtlichen oder notariellen Hinterlegungskonto (Treuhandkonto) einzuzahlen, bis die höchstrichterliche Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags ergangen ist."
Super, genau so habe ich die ganze Aktion:
Geldhinterlegungsstelle gemeint.
Aber auch weiterhin bitte in den Städten mal bei den Amtsgerichten nachfragen, wie wo was wann etc.
Einer der Hauptpunkte, warum diese "Zwischenlagerung": es gibt ja jetzt schon enorme Überschüsse, obwohl
bei weiten noch nicht alle erfasst sind, siehe z.B. Runder Tisch Freiburg, Mi. 29.04.15.
Warum dann an die Rundfunkanstalten bezahlen?
Ein "Zwischenkonto" ist doch für alle eine faire Sache. Und je nachdem wer gewinnt, kriegt die Kohle.
Keine Verjährung, kein Streit bei der Rückzahlung.
Ebenso sind die Ruhensanordnungen eine faire Sache, warum auf Ebenen/Instanzen rumreiten, die ja eh
nichts entscheiden können/wollen.
Es gäbe ja die Möglichkeit der
Richtervorlage, siehe dazu
Urteil 2A2311/14 vom OVG Münster am 12.03.15
Seite 24/25 ab Randnotiz 151 nach Art. 100 Abs.1 GG
Ausschnitt:
..."Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung
ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG
auszusetzen...
...wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die
Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.....
Weiter Randnotiz 153:
"Um den Begründungsanforderungen des.....für eine
Richtervorlage zu genügen, muss das
vorlegende Gericht darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung
gestellten Vorschrift abhängt. Dazu muss es den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus sich
heraus verständlich schildern und
sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzen...
und auf die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten der Vorschrift eingehen."
Tja, es gebe dann wohl einiges zu tun.