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Autor Thema: Widerspruch: 1 Monat  (Gelesen 13936 mal)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: Widerspruch: 1 Monat
#30: 03. Juli 2015, 19:58
Hallo :)

und erstmal danke für die Antwort.
Dass die Angabe des Eingangsdatums im Widerspruch ein Fehler war, weiß Person S.Q. jetzt auch. Leider bestand beim 1. Widerspruch nicht mehr die Möglichkeit ein Fax vorab zu schicken.

Person S.Q. hat jetzt ihren 2. Widerspruch auf den 2. Festsetzungsbescheid beendet, der theoretisch bis zum 10.07.2015 beim BS sein muß. Auch hier hat Person S.Q. das Eingangsdatum vermerkt, was aber noch korrigiert werden wird, sprich einfach entfernt wird. Dieser Widerspruch wird nun auch per Fax vorab gesendet und wieder als Einschreiben mit Rückschein mit der Post geschickt.

Was Person S.Q. jetzt aber noch Sorge macht, ist das Eingangsdatum auf dem heute erhaltenen Rückschein zum 1. Widerspruch. Demnach müßte das Einschreiben ja 12 Tage unterwegs gewesen sein.
Könnte der BS Person S.Q. wirklich eine so lange Beförderungszeit anlasten? Ich meine, es kann doch nicht erwartet werden, dass man seinen Widerspruch höchstpersönlich beim BS oder der Rundfunkanstalt vorbei bringt nur um eine 100% tige Fristwahrung zu gewährleisten? Für Person S.Q. wäre das ein unverhältnismäßiger Aufwand und nur unter großen Schwierigkeiten zu bewerkstelligen.


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#31: 03. Juli 2015, 23:06
Weil zur Zeit Streik bei der Post ist, haben etliche Leute mit der Frist zu kämpfen. Abwarten und bei der Post fragen, wie in solchen Fällen die Haftung und Vorgehensweise aussieht.


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#32: 06. Juli 2015, 01:50
Die einfache Antwort in all diesen Fragen dürfte wohl sein:
FAX vorab. Mit Sendeprotokoll.
Fristwahrend. Nachweislich. Einfach. Gut. Für alle ;)


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