Person A hat bisher auf keines der Schreiben des Beitragsservice reagiert, sich weder angemeldet und auch sonst keinen Kontakt gehabt. Heute ist ein Schreiben, als gewöhnliche Hauspost, gekommen. Dieses könnte so aussehen, wie das in der Anlage dieses Beitrags.
...bis hierher klingt alles regulär und weitestgehend unproblematisch.
1. Wie sollte Person A nun am besten vorgehen? Weiter ignorieren oder Wiederspruch einlegen?
Wer nicht in (dann faktisch unvermeidlicher) Folge mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert werden will, täte gut daran, insbesondere
*dieses* Schreiben ("FestsetzungsBESCHEID" = "Verwaltungsakt" = "vollstreckbarer Titel")
nicht zu "ignorieren", sondern die zur Verfügung stehenden und
-
in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführten Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch)
- innerhalb der ebenfalls dort aufgeführten Frist (i.d.R. ein Monat > nach Zustellung=Bekanntgabe)
- vorzugsweise *nachweislich (d.h. z.B. per FAX mit Sendeprotokoll = fristwahrend und z.B. normalem Postbrief) eizulegen.2. Gibt es einen Wiederspruchvordruck? Wo?
"Vordrucke gibt es nicht...
...allenfalls "Anregungen"
Beachte: Je individueller/ ausführlicher/ fundierter, desto länger braucht i.d.R. die Bearbeitung - und solange noch kein (sicher ablehnender) WiderspruchsBESCHEID ergeht, bleibt Person A vorerst die dann folgende Klage gegen diesen Bescheid "erspart"."Anregungen"...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlWiderspruchs-/Klagebegründungenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.htmlErgänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636...ein besonders ergötzlicher, sehr fundiert klingender Rundumschlag
Man darf gespannt bleiben, welche Wirkung dies entfaltet...
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße (Teile 1-4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290Mein Widerspruch (user Knax)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.htmletwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.htmlWas wäre die realistische Folge wenn Person A dieses und weitere Schreiben ignoriert, solange diese nicht in einem "gelben Brief" an sie gesendet wird?
Die Folge wäre i.d.R. ein Zwangsvollstreckungsverfahren, in Folge dessen durchaus auch gepfändet wird.
Das kommt auf die persönlichen Umstände und das regionale Prozedere an.
Macht die Angelegenheit aber in keinster Weise "einfacher" - und ändert auch nichts an der grundsätzlich bestehenden Forderungen.
Der vorbeschriebene Rechtsweg zielt darauf ab, die Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage nachzuweisen und höchstinstanzlich durch das BVerfG feststellen zu lassen - und in Konsequenz eine Änderung der gesetzlichen Grundlage herbeizuführen.
Was wäre die realistische Folge wenn Person A einen Wiederspruch einlegt?
Hätte das nicht zwangsläufig ein Gerichtsverfahren zur folge?
Ein darauf folgendes Klageverfahren gegen den Bescheid bzw. dessen (Un-)Rechtsgrundlge ist prinzipiell Bestandteil dieser Vorgehensweise.
Jedoch gibt es abweichende Konstellation - z.B.
a) solange kein (ablehnender) WiderspruchsBESCHEID ergeht und nicht gleichzeitig (passiert mitunter vermutlich als Demoralisierungs-Versuch) eine Vollstreckung trotz Widerspruch eingeleitet wird
> daher scheint insbesondere auch der vorzugsweise schon im Widerspruch mit zu stellende "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" nicht unerheblich
Erst der WiderspruchsBESCHEID führt in der Rechtsbehelfsbelehrung das Rechtsmittel der "Klage" auf, welches dann natürlich innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist eingelegt werden müsste, damit nicht alles bisherige bestandskräftig, unanfechtbar und in Folge dann wieder vollstreckbar würde.
b) Nicht jeder wird weiter als bis zur ersten Instanz den Rechtsweg beschreiten müssen. Nicht wenige Klagen wurden bereits "in Erwartung höher- bis höchstinstanzlicher Urteile ruhendgestellt". Andere Verwaltungsgerichte sind augenscheinlich derart überlastet, dass diese keine Anzeichen dafür geben, bereits eingereichte Verfahren jemals tatsächlich auch behandeln zu wollen - nicht selten werden die Kläger zwar in der einen oder anderen Angelegenheit über gewisser Vorgänge in Kenntnis gesetzt oder Stellungnahmen erbeten (z.B. bzgl. Klageerwiderung der Gegenseite), ohne jedoch eine Frist gesetzt zu bekommen.
Nch dem allgemeinen Verständnis, was man sich in o.g. Links erlesen kann und auch sollte, gibt es konkretere Infos bzgl. hier geschilderten fiktiven Falls und somit zum
RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach u.a. unter
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421PS: Folgende Beitrage habe ich natürlich gesehen, überwiegend durchgelesen und versucht zu verstehen:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Diese sind auch nach wie vor erste "Anlaufstelle"...
Da diese allgemeinen Fragen bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind, eine Mehrfachdiskussion jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen ist, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.