Hallo,
nachdem Person X am VG geklagt hatte, (Klage hier auch im
Forum zu finden), bekam Person X vor kurzem die Anfrage, ob Person X damit einverstanden sei, das Eilverfahren bzgl. Vollstreckung "in der Hauptsache für erledigt zu erklären". Der Antragsgegner, WDR, hatte zugestimmt, im laufenden Verfahren nicht gegen Person X zu vollstrecken. Person X schickte darauf diesen Brief an das Gericht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Verwaltungsstreitverfahren
Person X ./. Westdeutscher Rundfunk
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stimme ich zu, das Eilverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären.
Ferner beantrage ich, die Kosten des Verfahrens der Beklagtenseite aufzuerlegen, da von Beklagtenseite bisher nicht vermittelt wurde, dass auf eine Vollstreckung verzichtet würde. Im Widerspruchsbescheid vom XX.09.2014 ging die Beklagtenseite nicht auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ein (vgl. meine Widersprüche vom XX.06.2014 sowie vom XX.04.2014). Im Gegenteil erhielt ich sogar noch nach Einreichen meiner Klage (XX.11.2014) einen Festsetzungsbescheid mit Androhung der Vollstreckung (datiert auf den XX.12.2014, mir zugegangen am XX.12.2014, siehe Anlage).
Ich bitte um die Beachtung des folgenden Urteils:
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 09.07.2014, - 4 L 843/14.DA -
„Lehnt eine Rundfunkanstalt die Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides ab, so provoziert sie damit die Erhebung eines Eilantrags durch den Betroffenen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Anstalt aufgrund interner Anweisungen keine Vollziehung vornimmt. Die Rundfunkanstalt hat daher die Verfahrenskosten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zu tragen, wenn das Verfahren für übereinstimmend erledigt erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.“
Mit freundlichen Grüßen
Heute bekam Person X die Antwort vom Gericht. Siehe Anlage!
Person X ist schon etwas geschockt davon. Person X kann im Moment nicht verstehen, weshalb ihr die Kosten für den Eilantrag auferlegt werden, obwohl das VG Darmstadt in einem ähnlichen Fall anders entschieden hat, und Person X sogar darauf verwiesen hat. Was Person X noch viel schlimmer findet, ist, dass die Begründung sich auf all die "Fehlurteile" bezieht und Person X indirekt nahe gelegt wird, ihre Klage fallen zu lassen. Jetzt ist Person X echt fast am Ende. Eine ähnliche Klage am selben VG (democratic) wurde durch einen anderen Richter (Vorsitzender Richter am VG) ruhend gestellt. Person X soll nun offenbar abgewaschen werden. Person X weiß nicht, was sie tun soll.
Vielleicht könnt ihr Person X bei folgenden Fragen / Meinungen helfen?
1) Hält Person X die Klage aufrecht, so geht sie davon aus, dass sie zu 99,9% verlieren wird. Dann bleibt vielleicht noch nicht einmal mehr die Berufung, wenn sie Pech hat. Vermutlich wird sie mit den gleichen Argumenten wie in der Klage "
14 K 395/14" vom gleichen VG abgewaschen.
2) Wenn sie die Klage fallen lässt, lacht sich der WDR ins Fäustchen. Dann muss sie zahlen. Kann Person X dann eigentlich weiterhin trotzdem unter Vorbehalt zahlen?
3) Kann Person X ggf. direkt offensiv werden und die Ruhendstellung ihres Verfahrens wie im ähnlichen Verfahren beantragen?
4) Lohnt es sich ggf., noch mal etwas "Feuer" nachzulegen? Sprich jedes genannte Urteil versuchen auseinanderzunehmen und neue Argumente in die Klage einfließen zu lassen? Das wäre aber stundenlange Arbeit, die eventuell ebenso unter den Tisch fällt!?
5) Kann Person X "verlangen", dass ihre Klage von dem vorsitzenden Richter bearbeitet wird, der u.a. die Klage von democratic am selben VG ruhend gestellt hat?
6) ...
Person X weiß nicht weiter. Dieser Kampf ist zermürbend.