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Autor Thema: Klage am VG Gelsenkirchen / Beschluss und Aufforderung des Gerichts  (Gelesen 15550 mal)

M
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Hallo,

nachdem Person X am VG geklagt hatte, (Klage hier auch im Forum zu finden), bekam Person X vor kurzem die Anfrage, ob Person X damit einverstanden sei, das Eilverfahren bzgl. Vollstreckung "in der Hauptsache für erledigt zu erklären". Der Antragsgegner, WDR, hatte zugestimmt, im laufenden Verfahren nicht gegen Person X zu vollstrecken. Person X schickte darauf diesen Brief an das Gericht:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Verwaltungsstreitverfahren
Person X ./.  Westdeutscher Rundfunk

AKTENZEICHEN SOLL NICHT DURCH GOOGLE GEFUNDEN WERDEN

stimme ich zu, das Eilverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären.
Ferner beantrage ich, die Kosten des Verfahrens der Beklagtenseite aufzuerlegen, da von Beklagtenseite bisher nicht vermittelt wurde, dass auf eine Vollstreckung verzichtet würde. Im Widerspruchsbescheid vom XX.09.2014 ging die Beklagtenseite nicht auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ein (vgl. meine Widersprüche vom XX.06.2014 sowie vom XX.04.2014). Im Gegenteil erhielt ich sogar noch nach Einreichen meiner Klage (XX.11.2014) einen Festsetzungsbescheid mit Androhung der Vollstreckung (datiert auf den XX.12.2014, mir zugegangen am XX.12.2014, siehe Anlage).
Ich bitte um die Beachtung des folgenden Urteils:
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 09.07.2014, - 4 L 843/14.DA -
„Lehnt eine Rundfunkanstalt die Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides ab, so provoziert sie damit die Erhebung eines Eilantrags durch den Betroffenen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Anstalt aufgrund interner Anweisungen keine Vollziehung vornimmt. Die Rundfunkanstalt hat daher die Verfahrenskosten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zu tragen, wenn das Verfahren für übereinstimmend erledigt erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.“

Mit freundlichen Grüßen


Heute bekam Person X die Antwort vom Gericht. Siehe Anlage!

Person X ist schon etwas geschockt davon. Person X kann im Moment nicht verstehen, weshalb ihr die Kosten für den Eilantrag auferlegt werden, obwohl das VG Darmstadt in einem ähnlichen Fall anders entschieden hat, und Person X sogar darauf verwiesen hat. Was Person X noch viel schlimmer findet, ist, dass die Begründung sich auf all die "Fehlurteile" bezieht und Person X indirekt nahe gelegt wird, ihre Klage fallen zu lassen. Jetzt ist Person X echt fast am Ende. Eine ähnliche Klage am selben VG (democratic) wurde durch einen anderen Richter (Vorsitzender Richter am VG) ruhend gestellt. Person X soll nun offenbar abgewaschen werden. Person X weiß nicht, was sie tun soll.

Vielleicht könnt ihr Person X bei folgenden Fragen / Meinungen helfen?

1) Hält Person X die Klage aufrecht, so geht sie davon aus, dass sie zu 99,9% verlieren wird. Dann bleibt vielleicht noch nicht einmal mehr die Berufung, wenn sie Pech hat. Vermutlich wird sie mit den gleichen Argumenten wie in der Klage "14 K 395/14" vom gleichen VG abgewaschen.
2) Wenn sie die Klage fallen lässt, lacht sich der WDR ins Fäustchen. Dann muss sie zahlen. Kann Person X dann eigentlich weiterhin trotzdem unter Vorbehalt zahlen?
3) Kann Person X ggf. direkt offensiv werden und die Ruhendstellung ihres Verfahrens wie im ähnlichen Verfahren beantragen?
4) Lohnt es sich ggf., noch mal etwas "Feuer" nachzulegen? Sprich jedes genannte Urteil versuchen auseinanderzunehmen und neue Argumente in die Klage einfließen zu lassen? Das wäre aber stundenlange Arbeit, die eventuell ebenso unter den Tisch fällt!?
5) Kann Person X "verlangen", dass ihre Klage von dem vorsitzenden Richter bearbeitet wird, der u.a. die Klage von democratic am selben VG ruhend gestellt hat?
6) ...

Person X weiß nicht weiter. Dieser Kampf ist zermürbend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2015, 04:13 von seppl«

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Zitat
Im Übrigen wäre es dem Antragssteller angesichts der geringen monatlichen Beträge auch bei nicht endgültiger Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen im Rahmen eines Eilverfahrens zuzumuten gewesen, zunächst die Beiträge zu entrichten und diese gegenbenfalls nachträglich zurückzufordern

In was für einer Welt leben die eigentlich ?? Das ist ja genauso als wenn es zuzumuten ist, einem Bankräuber zunächst erstmal alles Geld in den Rachen zu werfen, bevor man es vielleicht später wieder zurückfordern kann, was in der Praxis kaum möglich sein wird, da dieser bis dahin das gesamte Geld zum Fenster rausgeschmissen hat.

Da stellt sich mir die Frage, wie der gemeine Bürger ein Amtsenthebungsverfahren in die Wege leiten kann.

Zur weiteren Beantwortung der Fragen kann ich erstmal nichts sagen, aber eines darf die betreffende Person unter keinen Umständen: Aufgeben!


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Wie ist es eigentlich mit dem Überschuss, welcher 2013-2016 irgendwas 9 Mrd. Euro sein soll? Dabei will der BS quasi sinsloses Darlehen und obendrauf gerichtlich die Weiterfinanzierung sichern... Sogar das Finanzamt erstattet ein paar zerquetschte für zuviel einbehaltenes Geld.

Ist vielleicht jemand im Thema und kann Gerichtsurteile nennen, wo die Zahlungen an XY gestoppt wurden wegen der laufenden Klage oder Verfassungsrelevanz oder irgendwas?


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Zitat:

...nachdem Person X am VG geklagt hatte, (Klage hier auch im Forum zu finden), bekam Person X vor kurzem die Anfrage, ob Person X damit einverstanden sei, das Eilverfahren bzgl. Vollstreckung "in der Hauptsache für erledigt zu erklären". Der Antragsgegner, WDR, hatte zugestimmt, im laufenden Verfahren nicht gegen Person X zu vollstrecken.

Das heißt doch, es sind 2 Vorgänge, also 2 Aktenzeichen.

Zitat:

…..stimme ich zu, das Eilverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären.

Ich bitte um die Beachtung des folgenden Urteils:
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 09.07.2014, - 4 L 843/14.DA -
„Lehnt eine Rundfunkanstalt die Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides ab, so provoziert sie damit die Erhebung eines Eilantrags durch den Betroffenen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Anstalt aufgrund interner Anweisungen keine Vollziehung vornimmt. Die Rundfunkanstalt hat daher die Verfahrenskosten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zu tragen, wenn das Verfahren für übereinstimmend erledigt erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.“




Vom Gericht:

…...um Mitteilung gebeten, ob das vorliegende Klageverfahren noch durchgeführt werden soll oder die Klage zurückgenommen wird. Wobei im Falle der Klagerücknahme......

Für den Fall, dass die Fortführung des Verfahrens gewünscht werden sollte, wird um
Mitteilung gebeten, ob auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet wird.

Dann: anliegendes Schriftstück (vom WDR!!) mit der Bitte um Kenntnisnahme.


Das Gericht fragt doch mit einem späteren Datum nach, ob die Klage (die eigentliche Hauptsache) weiter geführt werden soll.

Hinweis: ;)
Einfach den nächsten Infostand nutzen, alle Unterlagen chronologisch sortiert mitbringen,
denn der eine oder andere Mitstreiter kann ja mal einen Blick darauf werfen.
(Durch Selbstbetroffenheit, übersieht man das eine oder andere)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

M
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Auch wenn ich derzeit sehr eingebunden bin, schaue ich morgen mal bei euch auf dem Essener Stand vorbei. Democratic wird ja dann auch da sein.

Karlsruhe, ich sehe nicht ganz den Faden in deinen Ausführungen?


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Zum Eilverfahren kann ich nichts sagen da ich mich nicht mit dem Darmstädter Urteil beschäftigt habe.

Zitat:

Vom Gericht:

…...um Mitteilung gebeten, ob das vorliegende Klageverfahren noch durchgeführt werden soll oder die Klage zurückgenommen wird. Wobei im Falle der Klagerücknahme......

Für den Fall, dass die Fortführung des Verfahrens gewünscht werden sollte, wird um
Mitteilung gebeten, ob auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet wird.


Zum Hauptverfahren, ist doch ganz einfach:
- Die Klage wird nicht zurückgenommen, das Verfahren soll fortgeführt werden
- Wegen laufender Berufungsverfahren nach Verhandlungen am VG Stuttgart (2x1.10.2014), Freiburg (02.04.2014) Az.: 2 K 1446/13 und Koblenz beantrage ich das Verfahren ruhendzustellen bis in diesen Fällen eine höchstgerichtliche Entscheidung gefallen ist. Auf eine mündliche Verhandlung kann in diesem Falle verzichtet werden.
-----
Dann kommt es darauf an ob der WDR dem Ruhendstellen zustimmt. Wenn Dir andere Verfahren bekannt sind wo dies funktioniert hat dann erwähne dies!

AZ für Stuttgart siehe Kalender 01.10.
Freiburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.15.html
Koblenz: Stichwort RA Bölck, Suchfunktion benutzen

Zum Thema ruhendstellen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9982.msg81399.html#msg81399

Viel Erfolg!
M.


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Kann Person X in dieser Sache eigentlich auch gegen den Beschluss vorgehen? Immerhin ist die Begründung für den Beschluss und die Kostenfrage ziemlich weit hergeholt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 00:30 von MrTNo«

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Das Antwortschreiben des Gerichts, Seite 2, Textabschnitt 2 und 3 zieht einem ja fast die Schuhe aus und lässt einem ungläubig stehen!  :o

Genau wegen solchen 'urteilen' haben doch die meißten Leute keine "motivation / ambition" bzw es ist zu zermürbend und zahlen daher lieber die Zwangsabgabe.
Zu allem Überfluss besteht dann ja auch die 'Gefahr', auf die Rechtsstreitkosten nebst Zwangsabgae komplett sitzen zu bleiben oder?!

Sollte -mal angenommen- Person X den Rechtsstreit gewinnen, betrifft dies ja nur Rundfunkbeträge aus Zeitraum XY. Dann geht doch das gleiche Spielchen von vorne los?



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Sei gegrüsst, Mitstreiter X

Person Y denkt, dass nun auch das Gericht Gelsenirchen in "bürgerfeindlicher" Mission unterwegs ist und Abschreckungsversuche im Vorfeld der Klage zu unternehmen versucht. Das Ganze scheint eine Frage der Nerven und des Beharrungsvermögens zu werden.

Aber es gilt:
Weist das Gericht die Klage zurück UND lehnt die Zulassung zur Berufung ab, kann Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Wird der Beschwerde nicht statt gegeben, ist der Weg zum BGH (womöglich zum EUGH)  frei. Die damit verbundenen Kosten könnten über Spenden verringert werden.

Aufgeben würde bedeuten, erst einmal alles bezahlen zu müssen bzw. in Fall von Person X in Zukunft weiter alles zu bezahlen. Der Vorbehalt bringt nach Meinung von Person Y keinerlei Vorteil, da rückwirkende Ansprüche im Falle eines Aufgebens (=Klage verloren) auch erlöschen. Person Y fehlen zu letzterem allerdings die detaillierten Rechtskenntnisse

Vorgehensweise (Hauptverfahren): Einzelrichter ablehen, d.h. es muss vor der gesamten Kammer mündlch verhandelt werden. Kommt die Klageerwiderung vom WDR, eine mündlich vortragbare Aufstellung der Gegenargumente vorbereiten und erst beim Verhandlungstermin auf dem Vortragen bestehen und vortragen. Zeugen zur Verhandlung mitnehmen (Person Y begleitet dich gerne). Das alles macht dem Gericht und dem WDR richtig Arbeit und ist doch eine nette Antwort auf deren Einschüchterungsversuche?

ps. person Y habe jetzt nach ungefähr 1 Jahr die Klageerwiderung des WDR erhalten und rechnet nun mit Aufhebung der Ruhendstellung der Klage. Person Y wird auf keinen Fall aufgeben! In anderen Fällen hat Person Y mit der Beharrlichkeit bei Verwaltungsprozessen gute Erfahrungen gemacht und zumeist gewonnen.

Einen "Kopf hoch und Mut"-Knuff von Person Y!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 16:22 von Bürger«

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1. Wie steht ihr diese Sache finanziell durch? In Eigenfinanzierung oder greift hier sogar eine vorhandene Rechtsschutzversicherung (sofern dies nicht von vornherein seitens der RS abgelehnt wird) ? Denn Kosten vor Gericht können erfahrungsgemäß ausufern.

2. Wird die Arbeit (Schriftstücke, mündl.Verhandlung vor Gericht sollte es soweit kommen) in Eigenleistung ausgeführt oder holt ihr euch Hilfe vom Anwalt wenn es vor Gericht geht?


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Person X zahlt im Moment alles aus eigener Tasche. Deshalb hat Person X auch nicht viel Lust auf eine zweite Instanz. RV hat Zusae abgelehnt wegen minimaler Erfolgschance.

Democratic: Basierend auf welcher Vorschrift kann Person X einen Einzelrichter ablehnen? Bisher wurde Person X seitens des VG darüber nicht informiert, dass eine "Auswahl" gegeben wäre.


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Es besteht Wahlmöglichkeit Einzelrichter / Verhandlung vor Kammer, Link zu den Gesetzen ist irgendwo im Forum zu finden, habe ihn leider verloren

Siehe auch
Musterklage - ein Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.msg79095.html#msg79095
zum Thema ...

Gruß


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Zitat
Daher sollte eine klagende Person bereits in der Klage wenigstens einen begründen Satz schreiben, damit erkennbar wird, dass sie ihre Grundrechte verletzt sieht. Daraus ergibt sich dann die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die Einleitung eines schriftlichen Verfahrens beim Einzelrichter dürfte nicht erfolgen.
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg80728.html#msg80728

Einzelrichter § 6 Abs. 1 VwGO?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7798.msg56508.html#msg56508


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Verstehe ich das also richtig, dass Person X in diesem Fall, verweisend auf die Grundrechtsfragen, eine Entscheidung eines Einzelrichters "ablehnt" bzw. eine Entscheidung der Kammer beantragt?


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