Es scheint so, dass die Verfahren bei Einzelrichtern landen. Das könnte doch ein Grund sein Rechtsmittel einzulegen. (Greift etwas voraus, aber die Frage wird sich in Zukunft wohl stellen)
(1) Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn
1. die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und
2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Ich sehe bei der Angelegenheit schon Schwierigkeiten rechtlicher Art. Die Meinungen in der Literatur und Gutachten weichen ja teils extrem voneinander ab (und das in diversen Punkten).
Außerdem hat die Sache ja wohl grundsätzliche Bedeutung, auch wenn es im jeweiligen Verfahren um einen Einzelfall geht. Immerhin ist der Beitrag ja "von grundlegender Bedeutung für die Demokratie" (Mit etwas Polemik: ohne ist unsere Demokratie in Gefahr oder wird zumindest leiden.). Zudem spricht die Anzahl der Klagen und die vorhandene gesellschaftliche Diskussion für eine grundsätzliche Bedeutung.
Die Entscheidung ist insbesondere relevant, wenn man berücksichtigt, dass nach § 5 Abs. 3 VwGO Laienrichter beteiligt wären. In diese setze ich etwas mehr Hoffnung, als in die regulären Richter.
Wie kann man aber dagegen vorgehen? Man kann das ja mit Rechtsmitteln rügen, aber damit ist ja nichts gewonnen.
Es wäre zumindest ein Grund für eine Berufung, da es sich um einen Verfahrensmangel nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO handeln dürfte.
Gibt es sonst noch eine Methode gegen die Entscheidung vorzugehen??