Da wurde doch schon in der Klage: "3. die Vollziehung der Bescheide auszusetzen." Antrag gestellt. Wozu also noch nen Eilantrag?
Das solltest Du aber besser wissen, sieh mal hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12318.msg83074.html#msg83074(Und eventuell den Zusammenhang in den Beiträgen vorher)
Der Antrag
3. die Vollziehung der Bescheide auszusetzen.
machte die Sache komplizierter und teurer. Er wurde als Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung verstanden.
Die Rundfunkanstalt setzte wie üblich die Vollziehung aus, so dass der Antrag nicht nötig war, alles komplizierter und teurer machte. Was ist zu tun? Das schreibt doch das Gericht! Entweder:
(1) Das Aussetzungsverfahren gemäß §80 Abs. 5 VwGO in der Hauptsache für erledigt erklären
oder
(2) Den Antrag "3. die Vollziehung der Bescheide auszusetzen" zurückziehen.
oder
(3) Nichts tun und warten, dass der Antrag abgelehnt wird.
Eine Alternative ist teurer, weiß ich nicht welche. Einfach sich bemühen, was das nette Gericht schreibt, zu lesen.
Das ist natürlich nur meine Meinung darüber, was ich da lese. Ich kann aber nicht richtig lesen und schreiben.