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Autor Thema: Klage am VG Gelsenkirchen  (Gelesen 25712 mal)

D
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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#30: 27. März 2015, 19:08
Mal eine dumme Frage:

Warum tisch Ihr den Richtern immer diese ganze Litanei mit 100 und1  Klagegründen wegen Verfassungswidrigkeit ?
Wir wissen doch jetzt, dass diese Klagegründe nicht gewürdigt werden und mit Verweis auf genauso fahrige Vorgängerurteile abgeblockt werden.
Meiner Meinung nach sollte ein einziger Grund. Z.B. der des nicht berücksichtigten Zitiergebotes oder der fehlenden Unterschrift unter dem Staatsvertrag ausreichend sein. Und in der Verhandlung bereits die Nichtwürdigung bei den anderen Gerichten aufgezeigt werden.
So ein einzelner Punkt kann dann auch nicht mehr so einfach in einem Wust von Textbausteinen einfach übergangen werden.
Was meint denn die rechtliche Kompetenz hier im Forum zu so einer möglichen Vorgehensweise ?


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#31: 27. März 2015, 19:17
Gegenfrage:
Weshalb sollte ein Klagegrund eher "gewürdigt" werden als 100...
..wenn schon bei 100 Klagegründen kein einziger gewürdigt wird? ;)

Zudem verstehen sich manche Klagegründe auch im Zusammenhang mit anderen Gründen und steigern sich z.T. gegenseitig.

Abgesehen davon weiß ja keiner, welcher der Gründe irgendwann ggf. mal "gewürdigt" wird.
Und also wäre es m.E. weitestgehend zweckfrei, sich nur auf einen Grund zu beschränken.

Hinzu kommt, dass ja Verfassungsbeschwerden angestrebt werden.
Und also sind auch alle verfassungsrechtlichen Einwände relevant.

Irgendwann wird dann das BVerfG darüber entscheiden.

Im Übrigen dient es auch wunderbar dazu, die derzeitigen Entscheidungen bloßzustellen.. ;)


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vmp

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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#32: 27. März 2015, 19:24
Z.B. der des nicht berücksichtigten Zitiergebotes oder der fehlenden Unterschrift unter dem Staatsvertrag ausreichend sein.

Der Staatsvertrag wurde unterschrieben. Und das Zitiergebot kann nur verletzt sein, wenn man erklärt, welche Grundrechte verletzt sind, dafür muss man dann auch wiederum alle Grundrechte genannt werden, für höhere Chancen.

Und ich habe mal gelesen, dass man eine Klage nicht alleinig auf diese Grundrechtsache stützen soll (kann?), und man entsprechend noch andere Gründe braucht. Und schon ist man bei einer Klage mit ganz vielen Gründen.


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C
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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#33: 27. März 2015, 19:41
Was Der_Heinrich meint ist vermutlich, daß die Richter sich bei mehreren Klagegründen immer die Gründe rauspicken, die sich leicht entkräften und beantworten lassen. Andere Gründe werden dagegen einfach mal ignoriert. Legt man nur einen Klagegrund vor, dann muß dieser auch Gegenstand der Urteilsbegründung sein. So stelle ich mir das jedenfalls vor.


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#34: 27. März 2015, 19:46
Also, Heinrich, zunächst mal, es gibt keine dummen Fragen, und hier kommen hoffentlich weitere gute Antworten:
Über die Verfassungswidrigkeit kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, deshalb sind diese Argumente Bestandteil jeder ernst zu nehmenden Klage.
Wir wissen zwar, dass diese Klagegründe nicht gewürdigt werden und mit Verweis auf genauso fahrige Vorgängerurteile abgeblockt werden, aber wir wissen nicht wirklich, warum es so ist. Darüber kann man zwar spekulieren, aber es führt jetzt zu nichts.
Das nicht berücksichtigte Zitiergebot bekommt auch erst Bedeutung, wenn das BVerfG darüber entschieden hat.
Ein einzelner Klagepunkt wäre unter Umständen zu wenig. Das Problem ist, dass jeder Klagepunkt wichtig ist, denn wir hier als Nichtjuristen wissen zu wenig über die einzelnen Vorgänge bei Gericht und die Auslegung des Grundgesetzes. Nicht alles kann mit Textbausteinen abgewiesen werden. Welches Argument das beste ist, wissen wir genausowenig. Letzendlich landet alles beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort werden alle Argumente umfassend gewürdigt.
Leider hat der örR die Macht und das Geld, den Weg bis dahin für den einzelnen lang und teuer zu machen.
Erfreulicherweise haben wir den Mut und die Kraft, diese Ungerechtigkeit gemeinsam zu bekämpfen.

Wie VMP schon schrieb, eine Verfassungsklage ist für uns nicht möglich.
Die Klage muss sich auf etwas konkretes stützen, z.B. keine Wohnung im Sinne des RBStVs oder unberücksichtigte Befreiungsmöglichkeit.
Mal eine dumme Frage:

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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#35: 27. März 2015, 21:17
"Das nicht berücksichtigte Zitiergebot bekommt auch erst Bedeutung, wenn das BVerfG darüber entschieden hat."
Genau dieses wollte ich eben mal hinterfragen, da ja vor Gericht darauf nicht eingegangen wird aber trotzdem die Verfassungsmässigkeit pauschal behauptet wird. Insofern hat es offenbar doch Bedeutung auch am VG.


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#36: 27. März 2015, 21:26
Ich könnte mir z.B. ein Klageschrift in 5 Sätzen vorstellen, die genau einen Klagegrund benennt und vielleicht noch die Auslegungsschriften der ör Schreiberlinge gleich im Vorfeld als unhaltbar darstellen würde. Das würde  auch die gerne zitierten vorhergehenden Urteilsbegründungen entkräften.


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#37: 28. März 2015, 10:50
In jeder Klage Begründungen reinknallen bis der Arzt kommt! Und wenn ich da 10 Stunden die Klage vortragen müßte!!!
Eventuell den Richter zu einzelne Passagen einmal befragen wie er das sieht und dann zu Hause ablachen (man gönnt sich ja sonst nichts  ;D)

Es ist ja jetzt allg. bekannt, dass man beim VwG immer wieder durchgewunken wird!
Das wissen wir und können uns im Vorfeld darauf einstellen - wenn nicht schon geschehen!
Wie Dr. Koblenzer.. Der hat ja noch nicht mal das Urteil abgewartet...  :laugh:
Ergo: in Berufung gehen! Ist doch klar!

Befangenheitsantrag zu stellen wäre ja kontraproduktiv - hätte nur aufschiebene Wirkung bis zum nächsten voreingenommenen Richter!
Dieser würde seine Befangenheit diesmal nicht demonstrieren... Also sch*** drauf!

Nicht vom Weg abkommen und weiter gegen den "Sumpf" angehen!
Niemals aufgeben! Gemeinsam ist man stark!


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#38: 28. März 2015, 15:25
Evtl. hat User Der_Heinrich hier aber evtl. Recht? Je mehr Klagegründe vorhanden sind, (mehr als 5), desto mehr könnten auch übersehen werden? Ist nur einer vorhanden, muß der zwangsweise auch individuell abgehandelt werden, soll sich ein Gericht nicht völlig unglaubwürdig machen?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#39: 29. März 2015, 01:44
Das Problem ist aber, was ist genau DAS Killerargument? Bei verschiedenen Klage-Argumenten zeigt man jedenfalls dem Gericht, dass man sich auskennt bzw. seine Rechte kennt.


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M
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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#40: 29. März 2015, 04:06
Vielleicht könnte man dem Ersteller helfen? Person X sucht einen Anwalt im Ruhrgebiet, der diesen Fall weitertragen kann. Die Zeit drängt, da nur noch knappe 14 Tage für die Berufung bleiben. Person X hat keinen Anwalt zur Hand, der sich in der Sache auskennt.


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#41: 29. März 2015, 11:58
Das Problem ist aber, was ist genau DAS Killerargument? Bei verschiedenen Klage-Argumenten zeigt man jedenfalls dem Gericht, dass man sich auskennt bzw. seine Rechte kennt.
Dazu fällt mir immer Olaf Kretchmann ein! Seit seiner Klage im Dez.2013 (!) bekommt er lediglich automatisierte Kontostände...
Die Argumente gemäß seiner Recherchen haben wohl voll ins Schwarze getroffen?! Da der örR offensichtlich in Erklärungsnöten kam und schwer aus der Nummer des Verdachtes der Manipulation und der bewiesenen Propaganda wieder rauskommen...
Wenns soweit ist wird das in der Klage einer Person K auf jeden Fall mit eingefügt!
Fiktiv gesehen natürlich...

Vielleicht könnte man dem Ersteller helfen? Person X sucht einen Anwalt im Ruhrgebiet, der diesen Fall weitertragen kann. Die Zeit drängt, da nur noch knappe 14 Tage für die Berufung bleiben. Person X hat keinen Anwalt zur Hand, der sich in der Sache auskennt.
Vielleicht sollte X ein neues Thema gemäß dieser Frage und der Dringlichkeit erstellen?!!
(BTW: hatte das Gefühl dass im VG Gelsenkirchen dieser Richter an Realitätsverlust litt!? Die Befangenheit war offensichtlich! Echt Heftig...)

Zitat
- Kläger aus Verhandlung 2: Der „Beitragsservice“ hat keinerlei Befugnisse, Bescheide zu erlassen. Richter: „Der Beitragsservice IST und IST und IST der WDR, Ungenauigkeiten seinen unerheblich“. „Was wirklich erheblich rechtswidrig sei, ist wenn man keine Beiträge bezahlt“
Seht Ihr.... der hatte voll den Durchblick!  ;D


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#42: 29. März 2015, 12:55
Bei mir ist es auch so wie bei Olaf K., hatte mir seit ich hier mitlese ein Sündenregister angelegt (neudeutsch Shitliste), welches ich dann in meine Klage eingearbeitet hatte mit dem Ergebnis, dass das Verfahren umgehend ruhend gestellt wurde. Als ich vom VG-KA danach gefragt wurde, hatte der SWR das Agreement bereits unterzeichnet :) Auch ich habe seither nur noch 1 x Kontoauszug bekommen. Es gibt hier im Forum viele gute Klagegründe und Ansätze, für die Klage sollten diese aber so formuliert sein dass eine persönliche Betroffenheit hervorgeht.


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#43: 29. März 2015, 13:21
Schau einer an.... das ist doch mal interessant!
Könnte man diese Klage von deiner fiktiven Person anonymisiert hier hochladen?
Ich sammel sowas....  ;D


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Re: Klage am VG Gelsenkirchen
#44: 29. März 2015, 14:52
Dann bemüh mal die Suchfunktion, meine Klagepunkte wurde hier alle schon diskutiert (z.B. bei Roggi, Seppl, ...). Copy & Paste halte ich nicht für zielführend. Die Verschiedenheit der individuellen Klagen machts wohl auch.

B.t.w. - die fiktive Person ist nicht die einzige, die diesen Klage-Status hat. Schau mal unter
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.html
oder auch am VG-HH.


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