ein fast üblicher Vorgang:
... nach mehreren Bittbriefen bekam Person Y Anfang Oktober 2014 den
1. Festsetzungsbescheid > 15 Tage nach Erstellungdsdatum !
(für Zeitraum Feb-Juli 2014 ? nicht für vorher = 2013
- war bei der GEZ seit 2009
abgemeldet !)
o.k., mach' ich doch genauso - sagte sich Person Y - und hat ihren
Widerspruch (mit Vorlagen / Details z.B. aus Roggis Thread - in ausführlicher Version) 14 Tage danach erstellt und 14 Tage danach an den WDR geschickt.
Darin auch der
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.
Zwischenzeitlich kam Anfang Nov. ein erneuter FB für den Folgezeitraum (Aug.-Okt.2014), diesmal 17 Tage nach Erstellungsdatum !
Person Y hat mit Hinweis auf ihren 1. Widerspruch auch wiedersprochen, auch wieder mit Antrag auf Aussetzung der V. und 10 Tage später an den WDR.
Ende November kam dann (plötzlich nur 3 Tage nach Erstellungsdatum!) per förmlicher Zustellung (warum ?
) der
Widerspruchsbescheid zum 1. Widerspruch.
Hier dann die üblichen Textbausteine, die tlw. überhaupt nicht auf die von Person Y vorgebrachten Argumente und die Widerspruchsbegründungen eingehen,
nicht auf den Säumniszuschlag und erst recht
nicht auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung !
Besonders lustig folgende Formulierung: "
Bzgl. ihrer Anmerkung, das der FB erst 15 Tage später bei ihnen eingegangen ist, ist es nicht nachvollziehbar, warum der Postweg so lange gedauert hat".DAS ist doch wohl ein Frechheit, zumal ja mittlerweile bekannt ist, wenn man diesen QR-Code ausliest, warum das so ist und der BS da so, mit Absicht, verursacht !!! dachte sich Person Y.
Zum Schluß
2 krickelige Unterschriften, ohne einen Hinweis auf Namen, wer das nun unterschrieben hat. Ist allein das nicht anfechtbar?
Danach die Rechtsbehelfsbelehrungen, wann und wo Y Klage erheben kann.
Frage zur Vollstreckungsaussetzung: Muß Y das wiederholen ? Mußten die Y darauf antworten ? - oder steht das jetzt so im Raum ?
Person Ys generelle Frage:es wurde ja hier mehrfach geschrieben, das ein ausführlicher Widerspruch eh nichts bringt, da ALLE Widersprüche vom BS sowieso abgelehnt werden
und ALLE Klagen vor den VG auch abgeschmettert werden, egal ob die Klage 100 Seiten hat oder nur die Hauptpunkte (z.B. Grundrechte) vorgebracht werden, z.B. lediglich mit Quellenangaben und Links.
Hat eine ausführliche, bis ins Detail beschriebene
Klage, für diese 1. Instanz überhaupt eine Zielführung ?
Person Y will nun die
Klagebegründung auf ihren Widerspruch aufbauen und will weitere Details und Argumente hier aus den Themen mit einbauen.
Dann erst einmal, jetzt vor Weihnachten, das VG anschreiben und wegen der aufwändigen Klagebegründung um
Fristverlängerung bitten.
Hat Person Y bisher
alles richtig gemacht, oder was Entscheidendes vergessen ?
Was wäre jetzt auch noch zu beachten bzgl. dem 2. Widerspruch, falls da Antwort kommt oder eben in der Zwischenzeit bis zur Klage eine Mahnung / Vollstreckungsandrohung etc. ... ?
Sorry Leute, ich "kämpfe" mich mit Euch hier echt durch und sicherlich ist die Eine oder Andere Information hier im Forum zu finden, aber es ist echt schwer den Zusammenhang nicht aus den Augen zu verlieren, die Informationen einzuordnen und dann auch noch auf einen fiktiven Fall zu beziehen.
Danke für Infos, Antworten und Hinweise zu weiterführenden Inform. hier aus dem Forum ...
Glück auf
P.S.Ypsilons Schreiben könnte ich bei Bedarf hier einstellen, zusenden.