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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kokoloriker am 12. Dezember 2014, 12:21

Titel: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 12. Dezember 2014, 12:21
ein fast üblicher Vorgang:

... nach mehreren Bittbriefen bekam Person Y Anfang Oktober 2014 den 1. Festsetzungsbescheid > 15 Tage nach Erstellungdsdatum ! :o
(für Zeitraum Feb-Juli 2014 ? nicht für vorher = 2013 ??? -  war bei der GEZ seit 2009  8) abgemeldet !)

o.k., mach' ich doch genauso - sagte sich Person Y - und hat ihren Widerspruch (mit Vorlagen / Details z.B. aus Roggis Thread - in ausführlicher Version) 14 Tage danach erstellt und 14 Tage danach an den WDR geschickt.
Darin auch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.

Zwischenzeitlich kam Anfang Nov. ein erneuter FB für den Folgezeitraum (Aug.-Okt.2014), diesmal 17 Tage nach Erstellungsdatum !
Person Y hat mit Hinweis auf ihren 1. Widerspruch auch wiedersprochen, auch wieder mit Antrag auf Aussetzung der V. und 10 Tage später an den WDR.

Ende November kam dann (plötzlich nur 3 Tage nach Erstellungsdatum!) per förmlicher Zustellung (warum ? ::)) der Widerspruchsbescheid zum 1. Widerspruch.
Hier dann die üblichen Textbausteine, die tlw. überhaupt nicht auf die von Person Y vorgebrachten Argumente und die Widerspruchsbegründungen eingehen,
nicht auf den Säumniszuschlag und erst recht nicht auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung !
 
Besonders lustig folgende Formulierung: "Bzgl. ihrer Anmerkung, das der FB erst 15 Tage später bei ihnen eingegangen ist, ist es nicht nachvollziehbar, warum der Postweg so lange gedauert hat".
DAS ist doch wohl ein Frechheit, zumal ja mittlerweile bekannt ist, wenn man diesen QR-Code ausliest, warum das so ist und der BS da so, mit Absicht, verursacht !!! dachte sich Person Y.

Zum Schluß 2 krickelige Unterschriften, ohne einen Hinweis auf Namen, wer das nun unterschrieben hat. Ist allein das nicht anfechtbar?
Danach die Rechtsbehelfsbelehrungen, wann und wo Y Klage erheben kann.

Frage zur Vollstreckungsaussetzung: Muß Y das wiederholen ? Mußten die Y darauf antworten ? - oder steht das jetzt so im Raum ?

Person Ys generelle Frage:
es wurde ja hier mehrfach geschrieben, das ein ausführlicher Widerspruch eh nichts bringt, da ALLE Widersprüche vom BS sowieso abgelehnt werden
und ALLE Klagen vor den VG auch abgeschmettert werden, egal ob die Klage 100 Seiten hat oder nur die Hauptpunkte (z.B. Grundrechte) vorgebracht werden, z.B. lediglich mit Quellenangaben und Links.
Hat eine ausführliche, bis ins Detail beschriebene Klage, für diese 1. Instanz überhaupt eine Zielführung ?

Person Y will nun die Klagebegründung auf ihren Widerspruch aufbauen und will weitere Details und Argumente hier aus den Themen mit einbauen.
Dann erst einmal, jetzt vor Weihnachten, das VG anschreiben und wegen der aufwändigen Klagebegründung um Fristverlängerung bitten.

Hat Person Y bisher alles richtig gemacht, oder was Entscheidendes vergessen ?

Was wäre jetzt auch noch zu beachten bzgl. dem 2. Widerspruch, falls da Antwort kommt oder eben in der Zwischenzeit bis zur Klage eine Mahnung / Vollstreckungsandrohung etc. ... ?

Sorry Leute, ich "kämpfe" mich mit Euch hier echt durch und sicherlich ist die Eine oder Andere Information hier im Forum zu finden, aber es ist echt schwer den Zusammenhang nicht aus den Augen zu verlieren, die Informationen einzuordnen und dann auch noch auf einen fiktiven Fall zu beziehen.

Danke für Infos, Antworten und Hinweise zu weiterführenden Inform. hier aus dem Forum ...

Glück auf 

P.S.
Ypsilons Schreiben könnte ich bei Bedarf hier einstellen, zusenden.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: PersonX am 12. Dezember 2014, 13:51
Ys generelle Frage:
es wurde ja hier mehrfach geschrieben, das ein ausführlicher Widerspruch eh nichts bringt, da ALLE Widersprüche vom BS sowieso abgelehnt werden
und ALLE Klagen vor den VG auch abgeschmettert werden, egal ob die Klage 100 Seiten hat oder nur die Hauptpunkte (z.B. Grundrechte) vorgebracht werden, z.B. lediglich mit Quellenangaben und Links.
Hat eine ausführliche, bis ins Detail beschriebene Klage, für diese 1. Instanz überhaupt eine Zielführung ?

Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

bisher keine weiteren Rückmeldungen vom BS/Rundfunkanstalt, mit Ausnahme 1 Brief, 2 Mahnungen
->Übersetzt aus dem Deutsch des BS  "Zur Ihrer Information wir haben die Zurückweisung erhalten."
-> letzte Mahnung ca. Anfang 09/2014
-> letzter Bescheid am 04.07.2014
-> noch kein GV

Zitat
Hat eine ausführliche, bis ins Detail beschriebene Klage, für diese 1. Instanz überhaupt eine Zielführung ?

Das weiß PersonX nicht, vielleicht sollte die Klage deshalb weniger Text sondern mehr sprechende Grafiken mit Zielführungspfeilen, welche das Missverhältnis auf einen Blick verdeutlichen enthalten. Halt so eine Art Leitweg in Bild Form mit -> Fragen und ja/nein  Pfeilen können in der Form eines Flussdiagramms/ähnlich (Beispiel http://www.elearning-psychologie.de/cl_clt_i.html) mögen den Klageinhalt für einen Richter etwas auflockern. Viel Text will doch eh keiner gerne. Bunt und ansprechend und jede Menge Text in die Anlagen zur weiterführenden Vertiefung der Grafiken.
Auch wenn eine Klage "schriftlich" erfolgen muss, zur Deutschen Schrift zählen aus Sicht von PersonX auch Zeichnungen und Symbole.

Zitat
Person Y will nun die Klagebegründung auf ihren Widerspruch aufbauen und will weitere Details und Argumente hier aus den Themen mit einbauen.

Dazu muss die Klage nur innerhalb der Frist eingereicht werden, und als Inhalt nur kurze Angaben enthalten mit dem Verweis dass die Klagebegründung folgen wird. Ein Muster dafür gibt es denke mal hier bereits. Das VG sollte das erkennen und eine Frist setzen, explizit nachfragen geht aber auch.

Zitat
Frage zur Vollstreckungsaussetzung: Muß Y das wiederholen ? Mußten die Y darauf antworten ? - oder steht das jetzt so im Raum ?
in jedem neuen Widerspruchs neu rein schreiben

Rückfrage -> im Widerspruchsbescheid gab es dazu keine Aussage, ist klar, weil diese ja ablehnend ist, somit wird mit Sicherheit durch diesen keine Aussetzung positiv beschieden. -> Aber aktuell war es bei vielen Personen A bis Z wohl so, dass die Aussetzung durch die jeweilige LRA eingesetzt wurde, wenn Person A bis Z Anfechtungsklage eingereicht hat. Sollte das mit Klageeinreichung nicht passieren, könnte aller wahrscheinlich sollte trotz Klagestart ein GV kommen dieses immer nochmal nachgefordert werden, notfalls würde in so einem Fall dann auch Eilrechtsschutz erforderlich sein.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: ss32 am 12. Dezember 2014, 21:42
Ende November schon ein Widerspruchsbescheid auf den Widerspruch vom Oktober/November?
Und das dann auch noch per förmlicher Zustellung, sehr ungewöhnlich.

Kann es sein, dass der Widerspruch einfach wegen Fristversäumnis zurückgewiesen wurde? Ansonsten wäre eine so schnelle Bearbeitung unverständlich.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 15. Dezember 2014, 13:44
Ende November schon ein Widerspruchsbescheid auf den Widerspruch vom Oktober/November?
Und das dann auch noch per förmlicher Zustellung, sehr ungewöhnlich.

Kann es sein, dass der Widerspruch einfach wegen Fristversäumnis zurückgewiesen wurde? Ansonsten wäre eine so schnelle Bearbeitung unverständlich.

Nein, kein Fristversäumnis.
den ersten 1. FB (Feb.-Juli 2014) am 15.10 erhalten, Widerspruch am 06.11. per Fax an Rundfunkanstalt,
den 2. FB (Folgezeitraum 08-10/2014) erhalten am 18.11, neuer Widerspruch (mit Hinweis auf Begründung aus dem 1. WS) per Fax an Rundfunkanstalt  am 28.11.
WS-Bescheid v. 26.11 erhalten per Postzustellungsurkunde am 29.11.

Wollen die evtl. alles schnell abarbeiten ... oder Vollstreckung beschleunigen ???

Grüße - Hardy
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 17. Dezember 2014, 10:29
So, Y hat heute beim Verwaltungsgericht angerufen:

Soll Klageschreiben (1 Seite, s.u.) mit der Bitte um Fristverlängerung per Fax einreichen, Antwort bekommt Y dann umgehend mit der Information,
was und wann die alles Weitere von ihr haben wollen.

Die Mitarbeiterin schien Person Y ziemlich entspannt und gab freundlichst Auskunft. Person Y vermutete schon so ein: "Oh man, wieder so eine Anti-GEZ-Fuzzi" ...  :)

Y trägt im Moment Argumente und Begründungen zusammen, ob's hilft oder nicht ... sagt uns dann das Licht ...  :angel:


Fax an Verw.Gericht unseres Bundeslandes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen den

x-deutschen-Rundfunk, Beitrugstr.  in 666 GEZeteringen

Beitragsnummer: 666 ...
vorläufiger Streitwert: 169 EUR

und beantrage hiermit

die Beklagte zur Aufhebung der Festsetzungsbescheide v. xx.10.2014 und xx.11.2014, des Widerspruchsbescheids vom xx.11.2014,
am 2x.11.2014 hier eingegangen und der Festsetzung von Säumniszuschlägen zu verurteilen, sowie die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Beiträge bis Verfahrensabschluß.


Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da deren Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt und die hier genannten
Bescheide außerdem erhebliche rechtliche Formfehler aufweisen und dies alles meine Grundrechte verletzt.


Aufgrund der komplexen Rechtslage bitte ich um eine ausreichend lange Frist für eine Ausarbeitung eines Sachvortrags und der rechtlichen Begründung meiner Klage.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und weitere Informationen.


Unterschrift

Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 17. Dezember 2014, 10:52
Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Beiträge bis Verfahrensabschluß.

Ich würde es etwas anders schreiben: wie üblich. Der Richter wird aber höchstwahrscheinlich verstehen, was Du meinst. Musterklagen sind überall.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt man übrigens bei der Rundfunkanstalt, nicht beim Gericht.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 17. Dezember 2014, 11:13

Ich würde es etwas anders schreiben: wie üblich. Der Richter wird aber höchstwahrscheinlich verstehen, was Du meinst. Musterklagen sind überall.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt man übrigens bei der Rundfunkanstalt, nicht beim Gericht.

Satz 1, beziehst du das auf Satz 2 ?

Den Antrag hatte Person Y ja an die Rundfunkanstalt mit ihrem Widerspruch gestellt, nur sind die in dem WS-Bescheid darauf überhaupt nicht eingegangen, wie auf den Großteil ihres Widerspruchs ja auch nicht !  ;)

Darum der Satz an das VG:  Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung ...

Falls das überhaupt was nutzt / hilft.

Ist aber auch so gut, wenn der hochgebildete Richter Yplilons einfachen Sätze in seine Denkweise / Sprache transformieren kann ...

 ::)
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 17. Dezember 2014, 11:34
Falls das überhaupt was nutzt / hilft.

Unnötige Anträge helfen, die Kostenrechnung des Gerichtes eventuell teurer zu machen.

Ein Antrag auf Aufhebung der Bescheide in der Fassung der Widerspruchsbescheide soll genügen.

Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Calimero am 17. Dezember 2014, 11:47
...
Darum der Satz an das VG:  Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung ...
....
Is schon alles richtig so. ;)
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 17. Dezember 2014, 12:22
mal so schnell zwischendurch:

Sollte man die Klage auch an die Rundfunkanstalt per Fax senden ?

Spricht was dagegen ?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Calimero am 17. Dezember 2014, 12:33
Gegenfrage: Warum sollte man?
Die bekommen die Klageschrift eh vom Gericht.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 17. Dezember 2014, 12:53
Gegenfrage: Warum sollte man?
Die bekommen die Klageschrift eh vom Gericht.

Naja, ich denke mir, das die aufgrund des WS-Bescheids (Eingang hier Ende Nov.) sich einen Termin gesetzt haben für Mahnungen, zur Vollstreckung etc. ...

Das würde Person Y damit umgehen wollen, das die, bis sie eine Info vom VG bekommen, ihr zwischenzeitlich eine Vollstreckung an den Hals hetzen  >:(
sondern direkt -nachweislich per Fax- erfahren, das sie dagegen Klage erhoben hat und weitere Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden (müssen?) ....

 ;)
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 17. Dezember 2014, 13:28
Sie setzen in der Regel von alleine die Vollstreckung aus, ohne Antrag. Spätestens bei ihrer Klageerwiderung erfährt man es.

So lange keine Vollstreckungsankündigung kam, sehe ich keinen Grund für Aktionismus, die Sache komplizierter und teurer zu machen, dabei Anträge in der falschen, nicht zuständigen Stelle zu stellen.

Aber das ist meine Meinung.

Calimero kann auch seine Meinung erzählen.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 17. Dezember 2014, 14:46
Vielen Dank für die kurzen Rückmeldungen und Infos.

Und:

habt euch lieb; wir kämpfen hier GEMEINSAM - nichts anderes ergäbe einen Sinn ...  8)

 ;)

Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Tommy am 17. Dezember 2014, 21:29
Hallo Kokoloriker,

auch Person A befindet sich gerade in der Zeit nach dem Widerspruch und möchte sich zuerst Zeit beim Gericht verschaffen und trotzdem die Frist einreichen.
Zu Person Ys Schreiben hat A folgende Fragen:
-Wurde noch irgendetwas dem Fax hinzugefügt (Widerspruch, Widerspruchsbescheid etc.)?
-Wie kommt der Streitwert zusammen? Ist das die Wert aus dem "Beitragskonto"? Dieser müsste doch seit Beginn 2013 höher sein?
-Hast du eine Info welche "Gebühren" die Klage kosten wird?
-Die Begründung liest sich sehr "flapsig". Ist dies so ausreichend oder schon vorentscheidend für die spätere Klagebegründung?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 18. Dezember 2014, 16:17
Hallo Tommy,

dem Telefonat beim VG nach reicht die eine Seite mit der Klage und den Hinweisen = Absender, Adressat, Kläger, Beklagte, Beitragsnummer, Streitwert,
Bezug (Bescheide), Antrag (Aufhebung der Bescheide), Begründung (z.B. Grundrechte etc.) und Bitte um Fristverlängerung, Datum, Unterschrift - fertich !

Alle anderen Unterlagen fordern die dann (mehrfacher Ausfertigung) an, mit dem Hinweis auf die Frist.

Streitwert ab Anfang 2014 mit 1. FB = 107 EUR und 2. FB 62 EUR - warum nicht für 2013 - keine Ahnung ? (Person Y hatte sich 2009 beim Rundfunk abgemeldet  ;))

Gebühren für die Klage soweit ich das hier gelesen habe = 105 EUR.

Die Begründung (rechtswidrig, Verstoß gegen Grundrechte usw.) ist ja nur angedeutet und wird dann später ausführlich gefertigt.
(angelegt an den WS und ausgeschmückt mit den vielen Argumenten hier aus dem Forum  ;))

flapsig ? nö, eher formell ausreichend  ;D

 8)

Klage ist also nun per Fax übermittelt !

warten wir nun ... und bereiten uns auf die Schlacht vor, die Person Y sicher verlieren wird, aber, den Krieg werden WIR gewinnen !!!  >:D

Grüße

KokoloresMaker
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Hossi75 am 28. Dezember 2014, 12:27
Hallo Kokoloriker,

kannst Du evtl. das Fax hier im Forum posten oder genau posten wie das Fax geschrieben wurde?

Eine Person A muss sich dieses Jahr noch entscheiden ob sie erstmal die angehäuften Beiträge zahlen will und danach das Spiel dann wieder von vorne beginnen will (Zahlung aussetzen, Widersprüche wieder hinschicken -> Zeit schinden) oder ob die Person A eine erste Klage einreicht (ein Schrieb zum Verwaltungsgericht mit Bitte um Fristverlängerung käme da ja grade richtig und würde noch mehr Zeit schinden)

Grüße

Hossi
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 28. Dezember 2014, 13:21
Hallo Hossi,

auf der 1 Seite habe ich das Fax von Person Y(so ähnlich) ja schon eingesellt, Person A braucht es nur für ihre Zwecke und mit ihren Daten abändern.

Es gibt hier im Forum aber auch viele andere Klageschreiben mit Fristverlängerung usw., die es vielleicht besser / professioneller ausgedrückt haben.

Person Y ging es in erster Linie erstmal um die Frisverlängerung - und dafür reichte das Fax aus.

Alles Gute
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 05. Januar 2015, 12:50
... Person Y hat dann heute mal beim VG Köln angerufen, da sie bisher keine Eingangsbestätigung etc. zu ihrer Klage / Fax erhalten hatte:

Freundliches Telefonat  :) undeine  ungewöhnlich einfache und schnelle Auskunft für ein Amt.

Eingangsdatum, Aktenzeichen und Antragsnummer bekommen, Frage nach Weiterverbindung zur zuständigen Abteilung abgelehnt, hat ja noch keine Eile  8)

Jetzt heißt es weiterhin lesen, überlegen, formulieren, fragen ... lesen, überlegen, formulieren ...

Ich denke, Y wird dann irgendwann ein Schreiben vom VG bekommen, mit dem Hinweis zur Frist etc.

To be continued  >:D
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 10. Januar 2015, 01:29
... Person Y bekam dann heute Schreiben v. VG Köln, vom (!) 19.12., u.a. das sie 10 Tage Zeit hätte zu antworten / Unterlagen einzureichen ...

 ... sowie den Hinweis, das man den Vorgang der Zuständigkeit halber  ??? zum VG Arnsberg weiterleiten wird (obwohl Köln als die
zuständige Stelle im WS-Bescheid drinstand), weil das ja wohl für ihren Wohnort zuständig sei ...

Ein Witz, oder ?

Werde Anfang der Woche mal versuchen, die 2 Schreiben hier einzustellen.

Achso, das Datum auf den Schreiben war der 19.12. ... 2015  :o

 ::) Kann das sein, das die selbst zum mogeln zu blöd sind ?

to be continued ... >:(
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: ThisIsSparta! am 10. Januar 2015, 17:53
Interessant, was bei Person Y von "Kokoloriker" drin steht.

Sowas ähnliches hatte eine anonyme Person auch. Dort wurde Vollzug bzw. 1000€ Strafe angedroht, obwohl die zum Zahlen gesetzte Frist von 5 Tagen mit dem Eintreffen des Schreibens schon seit X Tagen verstrichen war...
Das begründet doch eine Nötigung nach § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB oder nicht?
Was denkt das Volk?

d. Mod. seppl: "Kokoloriker" spricht von Schreiben des VG. Die Vollzugsandrohung und 1000 € Strafe klingen nach Beitragsservice. Kannst Du bitte noch verdeutlichen, von wem die anonyme Person das Schreiben erhielt? Danke!
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: ThisIsSparta! am 11. Januar 2015, 18:14
Oh, das war richtig angemerkt vom Admin! VG und BS verwechselt...  ::)
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Tommy am 12. Januar 2015, 19:45
Da scheint beim VG Köln jemand nicht gewissenhaft zu arbeiten.
Person A hat auch am 12.01. einen auf 30.12.2015 datierten Brief vom VG Köln.
A wird da morgen mal anrufen. So ist es ziemlich witzlos, wenn dort von zwei Wochen Fristen die Rede ist.
Innerhalb von zwei Wochen sollen
-die angefochtenen Verfügungen
sowie der Widerspruchsbescheid zugesandt werden.

Was ist genau mit den angefochtenen Verfügungen gemeint? Der Bescheid? Und wollen die Person A's Widerspruch gar nicht haben?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Hailender am 12. Januar 2015, 19:48
Da scheint beim VG Köln jemand nicht gewissenhaft zu arbeiten.
Person A hat auch am 12.01. einen auf 30.12.2015datierten Brief vom VG Köln.
A wird da morgen mal anrufen. So ist es ziemlich witzlos, wenn dort von zwei Wochen Fristen die Rede ist.
Innerhalb von zwei Wochen sollen
-die angefochtenen Verfügungen
sowie der Widerspruchsbescheid zugesandt werden.

Was ist genau mit den angefochtenen Verfügungen gemeint? Der Bescheid? Und wollen die Person A's Widerspruch gar nicht haben?

Da liegt ja fast ein ganzes Jahr dazwischen!?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: spreefischer am 12. Januar 2015, 19:51
Da scheint beim VG Köln jemand nicht gewissenhaft zu arbeiten.
Person A hat auch am 12.01. einen auf 30.12.2015 datierten Brief vom VG Köln.
A wird da morgen mal anrufen. So ist es ziemlich witzlos, wenn dort von zwei Wochen Fristen die Rede ist.
Innerhalb von zwei Wochen sollen
-die angefochtenen Verfügungen
sowie der Widerspruchsbescheid zugesandt werden.

Was ist genau mit den angefochtenen Verfügungen gemeint? Der Bescheid? Und wollen die Person A's Widerspruch gar nicht haben?

Damit sind die Bescheide gemeint, gegen die erhebt A ja Klage und hast gegebenenfalls Antrag auf Aufhebung gestellt.
Ihre Widersprüche interessieren sie nicht.

Und die zwei Wochenfrist fängt an ab bekannt werden des Schreibens, sprich ab dem Zeitpunkt wann es im Briefkasten bei Person A gelegen ist.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Tommy am 12. Januar 2015, 19:55
@Hailender: Ja, es steht tatsächlich 2015 da. Dann hat Person A eigentlich ja über ein Jahr Zeit, aber so kann man das vermutlich nicht aussitzen, oder?
Was A auch wundert ist, dass Klagebestätigung als schnöder Brief kam ohne jegliche besondere Zustellung.

Ferner hat Person A zeitgleich eine Mahnung datiert auf den 02.01.2015 bekommen. Soweit ich das sehe, kann diese vollkommen ignoriert werden?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Hailender am 12. Januar 2015, 20:56
Ferner hat Person A zeitgleich eine Mahnung datiert auf den 02.01.2015 bekommen. Soweit ich das sehe, kann diese vollkommen ignoriert werden?

Ein bisschen verwirrend die Infos. Vom wem kam denn die Mahnung und für was?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Tommy am 12. Januar 2015, 21:01
@Hailender:
Die Mahnung kam natürlich vom Beitragsservice für die offenen Beiträge.

Was Person A sich noch gefragt hat, nachdem die Rechnung vom VG direkt dabei war:
Sind die 105€ die einzigen Kosten, die in der ersten Instanz anfallen? Was ist mit Rechtsanwälten vom Beitragsservice? Wird das nachher nicht dem "Verlierer" in Rechnung gestellt?
Wie wird die Klage ablaufen? A wird eine Klage hinschicken, darauf folgt eine Klageerwiderung und so weiter. Wie lange wird das gehen?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 28. Januar 2015, 12:55
 :o
"... im übrigen werden sie darauf hingewiesen, das ihr Widerspruch ( ;) der 2.) vom xx.yy.2014 gegen den ( ;) 2.) Bescheid vom xx.yy.2014 noch gar nicht beschieden ist,
so daß die Klage insoweit unzulässig sein dürfte."

so einen möglichen Satz bekommt die Person K vom VG und überlegt nun (da er sein "ZwangsJuraStudium" gerade erst angefangen hat) wie er diesen
Satz deuten soll.

kurz zum möglichen Vorlauf:

Festsetzungsbescheid (FB) Nr. 1 vom BS xx.10.14 (für 02-08/2014)

Widerspruch 1 (WS) mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung xx.11.14 per Fax an LRA

FB Nr. 2 vom xx.11.2014 (für Folgezeitraum / nächstes Quartal)

WS 2 mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung xx.11.14 per Fax an LRA

WS-Bescheid v. xx.11.2014 zu WS1

xx.12.2014   
Klage an VG zur Aufhebung der FB 1. und 2  in Form des WS-Bescheids v. 25.11.14
und der Festsetzung von Säumniszuschlägen, und Antrag auf Anordnung der Aussetzung
der Vollziehung der angebl. rückständigen Rundfunkbeiträge bis Verfahrensabschluß.
- kurze Begündung "rechtswidrig" u. Bitte um Fristverläng. zur Ausarbeitung Sachvortrag.

 ???

Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: spreefischer am 28. Januar 2015, 13:30
Ist der 2te Bescheid im Widerspruchsbescheid miterwähnt?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Januar 2015, 13:36
WS 2 mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung xx.11.14 per Fax an LRA

Wenn dagegen geklagt werden soll muß entweder schon ein ablehnender Widerspruchsbescheid vorliegen oder es müssen drei Monate vergangen sein. Vielleicht kann Person A einfach die Klage gegen den 2. FB zurücknehmen.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 28. Januar 2015, 14:28
Ist der 2te Bescheid im Widerspruchsbescheid miterwähnt?

Nein, denn der WS-Bescheid zu WS1 kam lt. K Ende 11/2014, der WS2 zu FB2 wurde zwei tage vorher an LRA gefaxt (einen Tag nach Druckdatum des WS-B) ...

und :
In dem Schreiben der LRA an das VG auf die Klageerhebung lehnen sie den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ... ab, sichern aber zu,
von eine Vollziehung der beiden (!) Bescheide bis zum Abschluß zu verzichten. Der WS-Bescheid zu dem 2. WS von K will man baldigst bescheiden.
K glaubt, das diese Vorgehensweise und verkomplizierung dazu dient, die jur. Laien wo es geht ins offene Messer rennen zu lassen. (sind ja auch nur Menschen)

K vermutet nun, evtl. ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl von VG - freundlicherweise.   ??? Sind die so nett ? 

  ::)
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 28. Januar 2015, 14:35
WS 2 mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung xx.11.14 per Fax an LRA

Wenn dagegen geklagt werden soll muß entweder schon ein ablehnender Widerspruchsbescheid vorliegen oder es müssen drei Monate vergangen sein.
 Vielleicht kann Person A einfach die Klage gegen den 2. FB zurücknehmen.

K muß sowieso dem VG noch antworten, ob K den Eilantrag noch aufrecht erhalten will.

K würde dann, wenn dem so ist, und es Sinn macht, vermutlich in diesem Schreiben mit antworten, das man doch bitteschön die Klage zu dem FB 2 zurücknimmt.   :angel:

  ::)

Das Problem ist ja, das K als Laie einer geballten Rechtsabteilung gegenüber steht.
Und K seine Rechtsabteilung ist erst 4 1/2 Jahre alt und bis zu deren jur. Examen wird er den Schlagabtausch nicht allein aushalten können ...
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Januar 2015, 14:44
Habe gehört, daß man den Eilantrag nicht zurücknehmen sollte, sondern für erledigt erklären, um der RA die Kosten aufzudrücken.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 30. Januar 2015, 12:47
... so wie ich hörte, hat K heute beim VG angerufen und mit einer Richterin od. Richter/n ("man" / "sie") gesprochen.

K hatte "sie" direkt ins Gesicht (Ohr) gefragt, ob deren Benachrichtigung an K zu dem Eilantrag (ob der noch Bestand haben soll?)  und die Info, das der 2. WS gegen den
2. FB von der LRA ja noch gar nicht beschieden und insoweit die Klage gegen den WS-Bescheid / beide FB somit insgesamt nicht zulässig wäre, ein Wink  ;) mit dem Zaunpfahl ist ?

Es klang ein Lächeln aus dem Hörer und es entwickelte sich ein höchst interessantes und sehr nettes Gespräch.

Es gibt K, so weiß "man", zwar keine gr. Hoffnung vor dem VG zu gewinnen, aber die Gewissheit, das es auch dort noch (vernünftig denkende, sogar privat uns zugewogene)
Menschen gibt. Lediglich die Last der Beachtung der allgemein geltenden Rechtssprechung läßt sich nicht so einfach abschütteln und zwingt "sie" in ein enges Korsett ...  ;)
K gegenüber ließ "man" zudem durchblicken, das "man" von der "linkischen" Art des BS (Rechtsabt.) und der dadurch um ein Vielfaches produzierten Arbeit "not amused"  >:( ist ...

Nix dazu sagen durfte "man"  ::) ;) zu der Frage, warum die LRA / BS mir ein örtlich falsches VG für den Widerspruch genannt hatte (Als wenn der BS das nicht genau wüßte) 

Die Antworten waren alle sehr speziell und zielführend, jeweils mit einem Lächeln und Zwinkern.

K könne sich zudem auch Zeit lassen, da im Moment noch die vielen "Vorgänge" aus 2014 auf Bearbeitung warten und "man" nicht absehen könne, wann K mal irgendwann dran ist.

Zu der Frage der Verteilung der Kosten des Eilantrages solle K noch ein paar Zeilen einfügen (wink, zwinker, wink), da ja K nicht über die Aussetzung der Vollz. von der LRA informiert
wurde  (erst mit der Klageerwiderung der LRA an das VG > das z.B. ist u.a. "linkisch")

Die Klage zu dem 2. FB solle K übrigens zurückziehen, damit "man" das dann "heraustrennen" und die Klage gegen den WS-Bescheid etc. weiter bearbeitet könne .

K's in dem Gespräch angedeuteten Einwände gegen dieses ÖRR-System und die ungerechte Erhebung dieser Beiträge wurden positiv (privat) zugestimmt. Nur, ... dieses "Korsett", s.o. ...  :-\

Weiter geht's ...  8)
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: InesgegenGEZ am 30. Januar 2015, 13:16
Lediglich die Last der Beachtung der allgemein geltenden Rechtssprechung läßt sich nicht so einfach abschütteln und zwingt "sie" in ein enges Korsett ...  ;)

Schön zu hören, dass es auch noch vernünftig denkende Richter gibt. Bei vielen Beiträgen hier denkt man ja ehrlich gesagt nicht unbedingt, dass man es mit normal denkenden Richtern zu tun hat.

Aber ich denke das die oben geäußerte Meinung des Richters so auch nicht richtig ist. Natürlich muss sich ein Richter an die Rechtssprechung halten, aber viele Themen zum Rundfunkbeitrag wurden nicht nach Gesetzen bestimmt, sondern nach Auslegungen der Richter, um dieses Konstrukt überhaupt am Laufen zu halten. Die Richter haben natürlich das Recht zu sagen, dass einem Grund des Klägers Recht gegeben wird, wenn die Argumente den Richter überzeugen und die Gesetze (nicht die Meinungen anderer Richter in Urteilen) nicht dagegen sprechen.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 30. Januar 2015, 13:50
Naja, sicher können die meisten (alle?) nicht über ihren Schatten (Karierre, Druck von oben) springen
und so wie ich das verstehe, beurteilen die VG's ja auch nicht die Verfassungsmäßigkeit des ÖRR, sondern den Verwaltungsakt.

Und da bietet sich uns in dieser Instanz wohl keine Chance  :-\

Aber die Aussicht, das das Ganze dem Gegner viel Arbeit und Aufsehen verursacht und der Mut und Durchhaltewillen der Beitrags-Gegner / -Verweigerer
und vor allem der Zusammenschluß und die Unterstützung der Klagen hier, läßt doch hoffen, das irgendwann von höchster Stelle "Recht" gesprochen wird.  :angel:

Wenn man nur diesen lahmen dt. Michel  :-X von der Couch hochkriegen könnte ...  >:(

 ;D
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: InesgegenGEZ am 30. Januar 2015, 14:09
so wie ich das verstehe, beurteilen die VG's ja auch nicht die Verfassungsmäßigkeit des ÖRR, sondern den Verwaltungsakt.

Der Beitragseinzug ist ja der Verwaltungsakt. Der Beitrag darf aufgrund eines Staatsvertrages eingezogen werden. Wenn in dem Staatsvertrag Punkte zum Ausdruck kommen, die gegen etwas verstoßen, wie z.B. Gleichheit, Religion, körperliche Unversehrtheit, etc., dann darf das Verwaltungsgericht hier schon aufgrund der Sachlage entscheiden und dem Kläger ggf. Recht geben.

Bloß mittlerweile glaube ich das alle Verwaltungsgerichte dem Beitragsservice unterstehen, der wirft Satzbausteine raus und die Verwaltungsgerichte übernehmen diese. Haben wir da eine kleine Monarchie im Rechtssystem? Alle Gewalt geht vom Beitragsservice aus.... Man könnte es bald vermuten.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Januar 2015, 15:20
Das Problem sind die Verwaltungsgerichte. Richtige Gerichte wollen schon eher Recht sprechen:

LG Tübingen die Zweite:

" Dass der Gerichtsvollzieher als in Vollstreckungssachen äußerst erfahrene Person das Vollstreckungsersuchen so verstanden hat, zeigt, dass für einen Schuldner auch nicht ansatzweise zu erkennen war, dass der mit allen postalischen Details angegebene, um die Vollstreckung ersuchende Beitragsservice tatsächlich nicht der Gläubiger ist. "
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18966
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: RGVEDA am 05. Februar 2015, 20:33
Ich würde gerne eine kurze Frage stellen.

Es geht um die Mahngebühren die Person A bekommt wenn man nicht zahlen will  und die schon beim gefühlt allerersten Schreiben erfolgten.

Sollte Person A nun nicht mehr gegen das alles ankämpfen wollen und die letzten 2 Jahre bezahlen, aber absichtlich nicht die Mahngebühren, z.B. in Höhe von 20 Euro nicht zahlen wollen, hat die "GEZ" dann trotzdem noch das Recht diese einzufordern?

Sind diese Mahn- und Säumnisgebühren wirklich "rechtens"? Wegen diesen 20 Euro doch kein Anwalt kommen bzw. Pfänder auf einmal vor der Tür stehen. o_O

Kann mir da jemand eine Auskunft geben?

Danke!
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Roggi am 06. Februar 2015, 14:10
Normalerweise werden Nebenforderungen in dieser geringen Höhe von vernünftigen Menschen nicht eingeklagt, aber der BS ist ein unberechenbares Monstrum. Die werden wohl nach ihrem vermurksten Gesetz handeln und die Geldeingänge auf die älteste Schuld anrechnen. Es bleibt also immer eine Restschuld auf diesem Beitragskonto. Wer also meint, irgendwelche Beiträge zahlen wollen zu müssen, kann ja immer mit dreimonatiger Verspätung zahlen, dann wird von denen keine Zwangsvollstreckung kommen, weil die Forderungen ja immer beglichen werden, sobald sie per Festsetzungsbescheid gestellt werden. Denn es dauert ca. 3 Monate, bis ein Festsetzungsbescheid vom BS kommt.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: PersonX am 06. Februar 2015, 14:23
Zitat
Sind diese Mahn- und Säumnisgebühren wirklich "rechtens"?
Mahn oder Säumnisgebühren können erst "rechtens" werden, wenn die Gültigkeit der zugrunde liegenden Sachen tatsächlich vorhanden ist.
Würde also stetig die Gültigkeit bestritten mittels Widerspruch usw. bis irgendwann ein Gericht erklärt, das Person A tatsächlich Recht hat, dann würde fest stehen, dass diese Sachen eben nicht "rechtens" sind. Würde dieses obere Gericht irgendwann zu dem Ergebniss kommen, dass die Gültigkeit so wie aktuell behauptet auch tatsächlich vorhanden ist, dann wären diese Mahn/Säumnisgebühren unter Umständen mit "rechtens", falls das Gericht dazu keine weitere Aufgabe hatte diese zu prüfen.

Also muss Person A immer fragen, in Bezug zu was "rechtens", fragt Person A Leute, welche dem ÖRR in aktueller Form zulaufen dann wäre die Antwort ja.
Würde Person A Leute fragen, welche die Gültigkeit von Anfang an in Frage stellen, dann wäre die Antwort nein.
Wenn Person A, für sich nicht feststellen kann, ob ja oder nein, könnte Person A entsprechend eine Klärung vor Gericht dazu anstreben. 
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: RGVEDA am 06. Februar 2015, 18:41
Hallo Roggi und Hallo PersonX,

Danke für eure Antworten.

Wegen 19 Euro möchte nun Person A nicht vor Gericht um da nachzufragen. Ob sich der Aufwand da lohnt. Klar, wenn man mal schnell ne Telefonnummer hier reinschreiben würde, wo man kurz anrufen kann, dann ist das kein Ding...aber sonst?

Person A fragt sich halt nur, ob man die Quengeleien der GEZ ignorieren kann, wenn man sonst halt zahlen würde.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: PersonX am 06. Februar 2015, 20:59
? hym, die Frage ist sollte dass ignoriert werden, es kommt sicherlich auf das Alter der zahlenden Person A an, mit 70 oder 80 vielleicht,
wenn die Lebenserwartung nicht mehr so groß ist, dass sich der Aufwand vielleicht lohnen würde, aber
wenn Person A
jetzt Alter X ist und mindestens 70 wird, dann kommt bei Zahlung ja eine sichrlich "Menge Schotter" zusammen,
der Beitrag würde vielleicht steigen/fallen, das ist ehr unklar, also erstmal grob 200,- pro Jahr

Alter X minimal was da so zusammen kommen könnte
20 minimal 50x 200,- 10.000
30 minimal 40x 200,- 08.000
40 minimal 30x 200,- 06.000 
50 minimal 20x 200,- 04.000
60 minimal 10x 200,- 02.000

Die Frage wird also nicht wegen 19,- € gestellt, sondern um zu klären, wozu.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Roggi am 06. Februar 2015, 22:31
Ui, eine sehr eigenwillige Interpretation von PersonX, ob sich eine Klage lohnt. Dann können die gesparten RF-Beiträge ja gleich angelegt werden, um notwendige Operationen im hohen Alter zu bezahlen, die von den Kassen nicht mehr gezahlt werden, weil es sich ja irgendwie nicht mehr lohnt, den alten Leuten eine teure OP zu gewähren. Bei der Frage bezüglich teure OPs für alte Leute ist der örR übrigens dafür, damit sein Zielpublikum nicht wegstirbt.
Man kann auch gegen diese Nebenforderungen Widerspruch beim BS einlegen. Wenn die was von Zahlungswillig hören, lenken die vielleicht ein. Also nur RF-Beiträge oder nichts. Wenn der RBStV vor dem Bundesverfassungsgericht zu landen droht, nehmen die alles mit, die sehen da nicht viele Chancen.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 11. Februar 2015, 23:25
K hatte ja gegen den 1. FB Widerspruch eingelegt, und gegen den für den Folgezeitraum eingetroffenen 2. FB auch.
Dann kam zu dem 1. Widerspruch der WS-Bescheid, worauf K dagegen Klage erhob und um Fristverlängerung zur Ausarbeitung bat.
Zwischenzeitlich wurde dann das Ganze noch vom VG Köln nach Arnsberg übertragen, da dieses örtlich zuständig wäre (und das der BS ja angeblich nicht wußte)  ::)

In dem Schreiben des BS (Erwiderung zur Klage) an das VG Arnsberg wurde auf Vollziehungsmaßnahmen bis zum Abschluß des Verfahrens verzichtet und darauf hingewiesen,
das der WS gegen den 2. FB bald beschieden würde.

K erzählte nun, das er nach Telefonat auf Anraten des Richters den fälschlicherweise in der Klage mit aufgeführten 2. FB, auf den aber noch kein WS-Bescheid vorlag, zurückgenommen hat.

Prompt folgte ein paar Tage später (wahrscheinlich wartete der BS nur darauf >:() dann der WS-Bescheid auf diesen 2. FB mit der Rechtsbehelfsbelehrung und Klagemöglichkeit beim ... genau; VG Köln  >:(

Sollte K nun eine neue Klage einreichen oder das wieder in die 1. Klage mit reinnehmen, wenn das überhaupt noch geht.

Wenn der BS an K nun alle 3 Monate einen FB schickt und das Verfahren erst in einem Jahr beginnt, hätte K ja dann irgendwann 5 oder 6 Klagen gegen diese immer folgenden FB / WS-Bescheide am laufen.

Oder wie jetzt ?
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Greyhound am 11. Februar 2015, 23:41
wieder in die 1. Klage mit reinnehmen

K könnte schreiben: "... erweitere ich meine Klage und beantrage, auch den FB vom ... in der Gestalt des WB vom ... aufzuheben."

Und vielleicht noch schreiben: "Ich gehe davon aus, dass Vollziehungsmaßnahmen auch bezüglich dieses zweiten FB vom ... während der Dauer des Verfahrens ausgesetzt werden."

Der Streitwert wird dann wohl erhöht um den Wert des zweiten FB.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Dopser am 12. Februar 2015, 11:32
K hatte ja gegen den 1. FB Widerspruch eingelegt, und gegen den für den Folgezeitraum eingetroffenen 2. FB auch.
Dann kam zu dem 1. Widerspruch der WS-Bescheid, worauf K dagegen Klage erhob und um Fristverlängerung zur Ausarbeitung bat.
Zwischenzeitlich wurde dann das Ganze noch vom VG Köln nach Arnsberg übertragen, da dieses örtlich zuständig wäre (und das der BS ja angeblich nicht wußte)  ::)

In dem Schreiben des BS (Erwiderung zur Klage) an das VG Arnsberg wurde auf Vollziehungsmaßnahmen bis zum Abschluß des Verfahrens verzichtet und darauf hingewiesen, das der WS gegen den 2. FB bald beschieden würde.

K erzählte nun, das er nach Telefonat auf Anraten des Richters den fälschlicherweise in der Klage mit aufgeführten 2. FB, auf den aber noch kein WS-Bescheid vorlag, zurückgenommen hat.

Prompt folgte ein paar Tage später (wahrscheinlich wartete der BS nur darauf >:() dann der WS-Bescheid auf diesen 2. FB mit der Rechtsbehelfsbelehrung und Klagemöglichkeit beim ... genau; VG Köln  >:(

Sollte K nun eine neue Klage einreichen oder das wieder in die 1. Klage mit reinnehmen, wenn das überhaupt noch geht.

Wenn der BS an K nun alle 3 Monate einen FB schickt und das Verfahren erst in einem Jahr beginnt, hätte K ja dann irgendwann 5 oder 6 Klagen gegen diese immer folgenden FB / WS-Bescheide am laufen.

Oder wie jetzt ?

Hallo K,

ich empfehle Dir, auf den zweiten Widerspruchsbescheid ebenfalls Klage einzureichen - die ja den selben Inhalt haben kann, wie bei Deiner ersten Klage, es sei denn, Du hast noch wertvolle weitere Punkte bzw. Argumente - und in dieser zweiten Klage gibst Du auch die Aktenzeichen Deiner ersten Klage mit an. Dann hat das VG Köln bzw. VG Arnsberg davon Kenntnis - ich würde die zweite Klage genau dort hinsenden, die auch im zweiten Widerspruchsbescheid angegeben ist, da bist Du auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite. Das VG Köln oder Arnsberg wird bei einer Verhandlung eh beide zusammenlegen!

Du wirst mit größter Wahrscheinlichkeit keine weiteren Bescheide bekommen! Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass Du einen zweiten Widerspruchsbescheid erhalten hast; das zeugt von wirrwarr in der BS-Anstalt oder es ist Zermürbungstaktik oder warten auf einen Fehler von Dir!

Ich selbst habe innerhalb 4 Wochen zwei Bescheide bekommen und nur einen Widerspruchsbescheid - in dem auf beide Bescheide Bezug genommen wird - bekommen, der dann zu meiner Klage-Einreichung führte. Nach Klageerwiderung und Stellungnahme ist seit über einem Jahr Ruhe und seit Mitte Dezember 2014 sogar 'Ruhen des Verfahrens' angeordnet, weil in gleichgelagerten Fällen bereits Berufungsklagen beim Verwaltungsgerichtshof vorliegen.

Also, mittlerweile hast Du ja Routine, gehe gelassen an die Sache ran, und schick einfach auf den zweiten Widerspruchsbescheid Deine Klage Nr. 2 hin!

Besten Widerstandsgrüße
Dopser
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 12. Februar 2015, 12:12
Ich bin nicht K, ich kenne K nur ... und höre gut zu.  8)

Klar ist das Zermürbungstaktik vom BS, und wie der dt. Michel sagt "Verarsche" !  >:(

Die warten die Info vom VG ab, das K zu dem 2. FB die Klage zurückgenommen hat (damit die Klage zu WS-Bescheid 1 überhaupt gültig wird)
und senden erst danach den schon fertigen WS-Bescheid 2 an K. (im Wortlaut identisch mit dem 1.). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ist doch klar das die wissen, das man jur. Laie ist und bei den vielen Fallen ständig ins stolpern gerät ... aber K wird nicht umfallen !!!
Und die wissen auch das die Masse der Kläger für diese Streitwerte keinen Anwalt finden, geschweige denn, das Kostenrisiko eingehen wollen.

Allein schon wegen dieser Taktik, die sich wie ein roter Faden, angefangen bei den GEZ-Zeiten mit ihren "Fahndern" bis heute mit diesen
ausgefeilten, schäbigen Methoden zieht.  >:( 
(das ist ja nicht irgendeine Behörde, das sind Menschen die ihren Mitbürgern diese schäbige Behandlung mit voller Absicht angedeihen lassen)

K fragt sich nur, ob bei einer 2. Klage (oder bei jedem weiteren FB, WS, Klage ...) immer diese Gerichtsgebühren (105 EUR) fällig werden ? ::)

Werde nachher einfach nochmal den Richter anrufen ... der war von dieser BS Ma(d)schinerie eh schon genervt.


 >:D
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Greyhound am 12. Februar 2015, 12:35
K fragt sich nur, ob bei einer 2. Klage ... immer diese Gerichtsgebühren (105 EUR) fällig werden ? ::)

Ja, der Gerichtskostenvorschuss wird vom Gericht immer im vorhinein angefordert, bevor dieses weiter tätig wird.
Das wäre die Überlegung, weshalb Klageerweiterung womöglich sinnvoller ist. Der Wert wird wohl bei Klageerweiterung noch bei bis zu EUR 500 liegen, so dass mit der bereits erfolgten Zahlung der Gerichtsgebühren auch die Erweiterung abgegolten sein könnte.
Ansonsten müsste versucht werden, dass die Mehrkosten der 2. Klageeinreichung beim unzuständigen Gericht der Gegenseite auferlegt werden. Das wird kompliziert für K. Zumal K ja schon weiß, dass dieses Gericht unzuständig ist.

Vielleicht kann K beim Richter Antworten erhalten.
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 03. März 2015, 12:05
K erzählte uns nun, wie das Spielchen weiterging:

Nachdem K den Eilantrag für eledigt erklärt hatte und eine ausgiebige Begründung dabei geschrieben hat, warum die Kosten der Beklagten aufzuerlegen sind
(in etwa dem Wortlaut der dazu ergangenen Urteile) wurden K die Kosten (52,50 EUR) auferlegt ! unanfechtbar !> es hätte ja nie wirklich ein Vollziehung gedroht ...

Dann hatte er gleichzeitig die Klage gegen den noch nicht beschiedenen 2. FB wieder zurückgenommen.
Prompt ging ein paar Tager später der WS-Bescheid gegen den Widerspruch des 2. FB bei ihm ein.
Witzigerweise wieder mit der Klagestelle VG Köln. (die K dann wieder nach Arnsberg verweisen ...)  Hammer, oder ?

K. telef. dann noch einmal mit dem Richter, der ihm sagte, das er halt erneut gegen diesen WS-Bescheid Klage erheben kann, wird halt ein neues Verfahren ...
... mit halt auch neuen Kosten.  >:(

Klage raus , Klage rein ... es nervt ungemein und wird langsam teuer, und das wissen die und taktieren darum auch so geschickt ...  >:(

K fragt sich nun, soll er auch Klage gegen den 2. WS-Bescheid erheben oder nur Klage 1 durchziehen ...  ::)

wenn nicht, wäre ja der Betrag zu dem FB 2 dann fällig ... man o man, kann mir vorstellen, das K da nicht mehr so recht durchblickt ...  :(

 :-\
Titel: Re: ein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage, Verhandlung VG ...
Beitrag von: Kokoloriker am 11. Januar 2016, 13:02
nun kommt es Ende Januar 2016 zum Termin vor dem VG:

Im Sommer kam vom VG der Beschluß der Übertragung auf den Einzelrichter.
Wortlaut: ... die Vorraussetzungen liegen hier objektiv vor, weil die Kammer in voller Besetzung entschieden hat
und jetzt sogar obergerichtlich geklärt ist, das das neue Rundfunkbeitragsrecht verfassungskonform ist ...

vgl. etwa OVG NRW, Urteile v. 12. März 2015 ...

... Das bloß subjektive Empfinden eines Prozessbteiligten, seine Sache weise besondere Schwierigkeiten
tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und/oder sei von grundsätzlicher Bedeutung, ist danach ohne Belang ...

Nett, oder ?
 

VG fragte K. dann im Dezember nach Zustimmung, ob auf mündliche Verhandlung verzichtet werden kann.
Hat K. natürlich nicht zugestimmt. WDR schon.

WDR schrieb vorgestern, das auf eine Teilnahme an der mündl. Verhandlung verzichtet wird "!  :o

Ein Hohn, oder ? Warum wohl ?  >>  Weil das Ergebnis eh schon feststeht ?

Das ist alles unbeschreiblich schäbig arrogant und stinkt zum Himmel, dieser Sumpf ...  >:(

Was macht K wohl ?

Da das Ergebnis schon feststeht, und da man nur zu Zweit ist, wahrscheinlich ein intimes Pläuschken mit dem Richter führen,
seine private Meinung hören ... und sein entgegengesetztes Urteil empfangen ?  ;) :angel:

Lachhaft ???

Ne, BRD 2016 ...  >:(
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: gartieb_weg am 11. Januar 2016, 13:18
K sollte prüfen, ob durch eingesetzte Leute des WDR im Verwaltungsgericht eine Befangenheit der Richter (ggf. auch 2.Instanz) festgestellt werden kann.
Betrifft zwar Bayern, aber vielleicht ist eine ähnliche Situation in diesem Fall festzustellen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16303.msg108023.html#msg108023
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 02. Februar 2016, 17:54
K hat heute ein Urteil bekommen ... und wurde ... wie erwartet ... abgewatscht  >:( ... auf 37 Seiten ...  :o

nach dem Durchlesen war er unschlüssig zwischen A wie Aufhören, Aufgeben, Ablaßzahlen und A wie Ärger, Aufregung und Anarchie ...   >:D

Ist echt schwere Kost ... z.B.: "Kläger legte Widerspruch ein, welche er im Wesentlichen mit einer aus dem im Internet gezogen Begründung versah ..."  ???

Wenn K das richtig liest, ist eine Berufung nicht zugelassen  :(

K hat eine RS-Versicherung, die diese 1. Instanz vor dem VG schon zugesagt hatte. Und nu ?

K muß wohl erst mal 'ne Nacht drüber schlafen ... und wohl mit "Machete" simsen. Achso, "Machete" schreibt ja keine SMS ...  8)

to be continued ... !?

 :-\

Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: Kokoloriker am 10. Februar 2016, 12:06
K wird wohl die Zähne -vor Wut- zusammenbeißen und zahlen.  >:(

Wenn man all die vielen, vielen Urteile der VG sieht, die ja eigentlich ALLE an den Argumenten der Klagen vorbeigehen,
und dazu mit immensen Aufwand (37 Seiten !) versuchen eine Begründung zu (er-) finden, kann man schon verzweifeln.

Aber, es ist Rechtssprechung und als Einzelner ist man da als Laie einfach fachlich und finanziell überfordert.  :(

Demgegenüber steht ein ätzender, zum Himmel stinkender Sumpf aus Politik- und Wirtschaftsmischpoke und ein Apparat,
der es zum Ziel hat, mit fiesen Tricks, Dohungen und Lügen die Bürger abzuzocken. Und die Richter machen das Spiel mit !
Ein Filz aus schäbigem Lumpen! Und nicht wenig Geld kostet es nebenher auch noch.

Ich warte nun lieber darauf, das ein paar Raketenwürmer die GEZ- und ÖRR-Gebäude zum Einsturz bringen, denn das ist
genauso wahrscheinlich, wie ein positives Urteil in dieser Sache   :(

Frage:
Was passiert nach dem Urteil jetzt eigentlich ?

Kommt ein neuer Zahlungsbescheid oder muß K selbständig die Zahlung der letzten Zahlungsaufforderung vornehmen ?

K - Ein Aufgebender  :-[
Titel: Re: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...
Beitrag von: MMichael am 10. Februar 2016, 18:35
Grüsse an K. Und Danke für den Widerstand!
 
Nicht einfach aufgeben .. Zahlung unter Vorbehalt vorbereiten http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/ und abwarten ... 
und ggf, mal die Suchfunktion des Forums zum Stichwort "Grumblers" anstrengen wegen Befangenheitsverdacht. ...  Köln und NRW haben doch den Super-WDR mit "Hausband"!?

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg