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Autor Thema: Verstoß der Seite www.rundfunkbeitrag.de gegen die Impressumspflicht?  (Gelesen 25636 mal)

B

Beitragender

Die allseits bekannte Website http://www.rundfunkbeitrag.de verstößt möglicherweise gegen die sog. Impressumspflicht.


Rechtliche Grundlagen:

I. § 5 Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bestimmt, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien u.a. folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten haben:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten […].

Diensteanbieter ist gemäß § 2 S. 1 Nr. 1 TMG jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert.
Telemedien sind gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 TMG alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind.


II. § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
§ 55 Abs. 1 RStV bestimmt, dass Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten haben:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.


III. Impressum auf der Website http://www.rundfunkbeitrag.de
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Adresse
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Kontaktdaten

service[at]rundfunkbeitrag.de

Tel.: 0221/5061-0 (Zentrale)
Service-Fax: 018 59995 0105*

*6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
Weiteres

Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf

Umsatzsteuernummer:
DE 122790216
“.


IV. Würdigung
Das Impressum der Website http://www.rundfunkbeitrag.de enthält als „Anbieter“ den sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Problematisch daran könnte sein, dass der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – wie er ja auch selbst im Impressum schreibt – gar nicht rechtsfähig ist; er ist somit keine juristische Person. Der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kann mit guten Gründen als ein Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewertet werden – siehe: Antwort Nr. 5 zu dem Forumsbeitrag „Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84517.html#msg84517). Wenn dem so ist, müssten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Impressum aufgeführt werden, oder?


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...müssen nicht auch die rechtlichen Grundlagen selbst benannt sein (RBStV, etc.?)


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T
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Zitat
Impressum auf der Website http://www.rundfunkbeitrag.de
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Die Eigendefinition ist ohnehin grundlegend in Frage zu stellen. Wie kann eine Einrichtung gleichzeitig öffentlich-rechtlich und nicht rechtsfähig sein? Das ist für einen vernunftbegabten Menschen - auch ohne juristisches Fachwissen - zunächst mal in keiner Weise nachvollziehbar. Denkbar wäre eventuell die Definition einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten. Hier besteht ein erheblicher grundlegender rechtlicher Klärungsbedarf, der in jeder Klage Erwähnung finden sollte. Zusammen mit dem
Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84479.html#msg84479
thematisierten Fragen sollten wir überlegen, auf welchem Wege diese Bedenken am besten vorgetragen werden können.

Insofern ist die im Impressum genannte Definition vielleicht ein weiterer Baustein zum Thema:
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54341.html#msg54341


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2018, 22:52 von DumbTV«

B

Beitragender

Die Eigendefinition ist ohnehin grundlegend in Frage zu stellen. Wie kann eine Einrichtung gleichzeitig öffentlich-rechtlich und nicht rechtsfähig sein? Das ist für einen vernunftbegabten Menschen - auch ohne juristisches Fachwissen - zunächst mal in keiner Weise nachvollziehbar. Denkbar wäre eventuell die Definition einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten. Hier besteht ein erheblicher grundlegender rechtlicher Klärungsbedarf, der in jeder Klage Erwähnung finden sollte. Zusammen mit dem hier im Forum thematisierten Fragen sollten wir überlegen, auf welchem Wege diese Bedenken am besten vorgetragen werden können.

Ich verweise auf meinen Beitrag zur Rechtnatur des sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio unter
Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84517.html#msg84517
Welche möglichen Wege gegangen werden können, habe ich mit diesem Beitrag und meinen Beitrag "Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung" aufgezeigt; sicherlich können die Ausführungen zur Rechtsnatur des sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auch für andere Vorgehensweisen interessant sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 04:11 von Bürger«

B

Beitragender

...müssen nicht auch die rechtlichen Grundlagen selbst benannt sein (RBStV, etc.?)

Welche Informationen enthalten sein müssen, ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften (§ 5 TMG und/oder § 55 RStV).


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B

Beitragender

Aufgrund der neuen Pressemitteilung des BGH
BGH zur Zulässigkeit der Tagesschau-App
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14041.0.html
möchte ich dieses Thema noch einmal in Angriff nehmen:

Die Frage dieses Themas lautet: Verstößt die Seite www.rundfunkbeitrag.de gegen die Impressumspflicht?
Ziehen wir dazu einmal das Impressum der Seite www.ard.de als Vergleichsmaßstab zurate:

Zitat
SÜDWESTRUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstr. 230
70190 Stuttgart

Telefon: 0711/929-0

Gesetzlicher Vertreter:
Peter Boudgoust (Intendant)

Umsatzsteuer-Identifikation-Nummer:DE 812481116
ARD.de

Südwestrundfunk (SWR)
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz

ARD.de ist ein Gemeinschaftsangebot der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender und wird federführend betreut vom SWR.

Gesamtverantwortlich:
Peter Boudgoust (Intendant)

Hier wurde nicht die ARD als "Anbieter" i.S.d. TMG bezeichnet, sondern der Südwestrundfunk. Warum? Weil dieser - im Gegensatz zur ARD (siehe Pressemitteilung) - rechtsfähig ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2015, 17:41 von Bürger«

a
  • Beiträge: 23
Die aktuelle Ausführung des Impressums enthält keine Steuernummer.

Zitat
Impressum

ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
E-Mail: impressum@rundfunkbeitrag.de

Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Ist das rechtens?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2018, 22:56 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.247
...die Umsatzsteuernummer wurde die Tage entfernt...

Hier kann man sie noch (wieder)finden:
https://web.archive.org/web/*/https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2018, 22:56 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

a
  • Beiträge: 23
Die aktuelle Ausführung des Impressums enthält keine Steuernummer. Ist das rechtens?
Wenn die Umsatzsteuer-ID angegeben ist, muß keine Steuernummer mehr angegeben werden.

Das ist klar, aber auch diese ist nicht vorhanden. Weder Steuernummer noch ID werden angegeben.


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Vielleicht haben die Finanzbehörden das "nichtrechtsfähige Etwas" als solches erkannt?


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Das wäre mal eine Entwicklung in die richtige Richtung. Dennoch fragt sich Person A ob es rechtens ist. Zumal dieser Service Forderungen und Rechnungen versendet ohne jeglicher Steuerangaben.


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Die versenden ja angeblich nur im Namen der Dummfunkanstalten und es sind ja angeblich öffentlich-rechtliche Forderungen die nicht der Umsatzsteuer unterfallen. Verkaufen tun die selbst nichts. Schauen wir mal.


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Die aktuelle Ausführung des Impressums enthält keine Steuernummer.
Ist das rechtens?
Das ist sogar sehr rechtens.
Diese DE Nummer , DE 122790216, wurde doch nicht ohne Grund rausgenommen.
Weshalb wurde die rausgenommen?

Ich bin hierüber gestolpert auf der Suche nach dem Impressum, da ich es bei der Suchmaschine auch bemerkt habe, dass keine UStID mehr vorhanden ist.

Wonach war ich auf der Suche?
Eine nicht rechtsfähige *** Vereinigung hat eine eigene Rechtsabteilung.
Wie das?

Bei der Suche wurde mir z.B. angezeigt, dass ein nicht rechtsfähiger Verein durch Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig wird.
Mit der UStID habe ich eine Eintragung vorgenommen und bin damit registriert, würde ich mal meinen.

Da die nicht rechtsfähige *** Vereinigung aber angeblich Teil der LRAs zu sein hat, dürfen die nicht als eigenständiger Verein operieren und damit auch keine eigene UStID haben.

Sämtliche rechtsrelevante Tätigkeiten, die von denen in die Wege geleitet worden sind, sind rechtswidrig nur einmal.
Die GEZ darf auch nur dann die Daten von GEZ-Zahlern haben, wenn der Zahler der LRA die Genehmigung zum Abbuchen gegeben hat. Hat er das nicht, dann darf die LRA die Daten gar nicht an die GEZ weitergeben.
Man sage mir bitte, wo bei der GEZ nicht gegen bestehendes Recht verstoßen wird?


*** Edit "Bürger":
Attribut entfernt. Bitte auf die Wortwahl achten.
Das forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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g
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Wenn auch nicht Teil des Impressums, so gehört es doch zum BS dazu.
Nicht rechtens ist ebenfalls:
siehe:
https://web.archive.org/web/20150504032637/https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e180/Buergerinnen_und_Buerger_NeuanmeldungWohnung_0103.pdf
Zitat
SEPAGläubiger-
Identifikationsnummer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio: DE3000100000001272

Eine einzige für alle. Die nicht rechtsfähige GEZ will also Gläubiger sein? Das geht nicht.

Zitat
  Ich ermächtige den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Zahlungen von meinem Konto

Ein Kind kann man nicht ermächtigen. Das Geld steht der LRA zu.

Alles Humbug bei dieser GEZ.


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  • IP logged

G
  • Beiträge: 1.548
Ein Kind kann man nicht ermächtigen.

Es ist leider noch krasser. Ein Kind ist zwar nicht geschäftsfähig, sehr wohl aber rechtsfähig. Der Belästigungsservice ist nicht mal das, nur lästig. Doch die meisten Richter fallen darauf rein. Und das in einem angeblichen Rechtsstaat.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht von einem zum nächsten Nebenthema abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Verstoß der Seite www.rundfunkbeitrag.de gegen die Impressumspflicht?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2018, 15:49 von Bürger«

 
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