Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus mehreren Richtern zusammen, und auch wenn Prof. Dr. Kirchhof Vizepräsident ist, wird hier Recht gesprochen. Wenn ein Urteil wie in Bayern dabei herauskommt, wird das nicht nur in Deutschland zu Unmut führen, auch das Ausland schaut genau hin. Da die Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG unter einem besonderen Schutz stehen, wird der RBStV in Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar sein. Das galt nicht für die Verfassungsverstösse, die Ermano Geuer vor dem bayrischen Verfassungsgericht klären ließ. Die Verwaltungs- und Steuerrechte des Grundgesetzes sind etwas biegsamer als die Grundrechte. Sollte wider Erwarten der RBStV mit der Verfassung vereinbar sein (es reicht nicht, wenn er in Teilen mit der Verfassung vereinbar ist), dann muss das schon ordentlich begründet werden. Aber ich gehe davon aus, dass das nicht nötig sein wird, denn bis der RBStV vor dem Bundesverfassungsgericht landet, wird es noch sehr lange dauern. Ein anderes Gebührenmodell wird dann vermutlich gültig sein, so dass örR keinen Nachteil durch ein vernünftiges Urteil hat. Trotz der unzähligen Zahlungsverweigerer hat örR Mehreinnahmen in Milliardenhöhe zu verzeichnen. Deshalb werden die größzügig auf das Geld der Zahlungsverweigerer verzichten. Ein gerechtes Urteil kann durchaus sein, dass jeder, der bezahlt hat, mit dem Gesetz einverstanden war und nichts zurück bekommt.
Ein weiteres Problem ist jetzt schon das Gebührenmodell der Zukunft. Die deutschen Bürger sind immer mehr in ein enges Korsett eines Gesetzes gepresst worden, ohne dass die Politik oder die Rechtsprechung etwas dagegen unternommen hat. ÖrR hat einen Fuß gesetzt in die Tür zu einem Unrechtsstaat, wenn es so weitergeht, hat die Politik und der Gesetzgeber nur noch das zu tun, was örR für richtig und lukrativ für sich hält. Dann dürfen keine Gesetze und Urteile mehr zu Ungunsten des örR gemacht werden, so wie es jetzt schon in den USA mit TTIP (Freihandelsabkommen) geschehen ist. TTip ist dort unangreifbar. Hier in Deutschland scheint örR unangreifbar zu sein.
(Letzter Absatz gelöscht)