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Autor Thema: Befangenheit beim Bundesverfassungsgericht???  (Gelesen 5143 mal)

e
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Befangenheit beim Bundesverfassungsgericht???
Autor: 19. Juni 2014, 12:07
Hallo zusammen,

eigentlich liegt doch beim Bundesverfassungsgericht eine Befangenheit beim Verfassungsrichter Kirchhoff vor. Sein Bruder hat ja im Auftrag der öffentlich rechtlichen Sender die Zwangsgebühr zum Rollen gebracht und sein Bruder beim Bundesverfassungsgericht hat dies einfach durchgewunken. Liegt hier keine Befangenheit vor, da beide zur Familie gehören? Wie könnte man hier klagen oder vorgehen? Kann man diese Argumente nicht bei einer eventuellen Klage vor dem Verwaltungsgericht aufbringen?

Hat hier jemand Tipps, Ratschläge oder Argumente?


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g
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Was will man machen, wenn sich das höchste deutsche Gericht selbst für unbefangen erklärt. Das ist ja wohl zu erwarten. Dann bliebe nur der Gang nach Europa. Einige machen sich deshalb hier schon Gedanken bezüglich der Argumentation. Guckst Du hier:
Widerspruchs-/Klagebegründungen
Argumente zum Weiterdenken 7
und andere sicher auch.
Aufmunternde Grüße
aus dem Herzen des Ruhgebiets,
wo man noch nie vor dem Schwatten Mann Angst hatte


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] sein Bruder beim Bundesverfassungsgericht hat dies einfach durchgewunken.
Stimmt so nicht ganz, denn diesbezügliche Verfassungsbeschwerden wurden bisher noch gar nicht angenommen...
...sondern aus (vorgeblich) formalen Gründen abgelehnt, wie u.a. hier dokumentiert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5536.msg42784.html#msg42784

Liegt hier keine Befangenheit vor, da beide zur Familie gehören? Wie könnte man hier klagen oder vorgehen? Kann man diese Argumente nicht bei einer eventuellen Klage vor dem Verwaltungsgericht aufbringen?

Wurde hier schon mal ausführlich diskutiert (wenn auch mit nicht ganz treffendem Titel)...

Korruption im Bundesverfassungsgericht? Kirchhofs Bruder mischt nun mit!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5541.0.html

...und sollte - falls erforderlich - möglichst dann auch dort fortgesetzt werden.

Danke + Gruß
Bürger :)


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Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus mehreren Richtern zusammen, und auch wenn Prof. Dr. Kirchhof Vizepräsident ist, wird hier Recht gesprochen. Wenn ein Urteil wie in Bayern dabei herauskommt, wird das nicht nur in Deutschland zu Unmut führen, auch das Ausland schaut genau hin. Da die Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG unter einem besonderen Schutz stehen, wird der RBStV in Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar sein. Das galt nicht für die Verfassungsverstösse, die Ermano Geuer vor dem bayrischen Verfassungsgericht klären ließ. Die Verwaltungs- und Steuerrechte des Grundgesetzes sind etwas biegsamer als die Grundrechte. Sollte wider Erwarten der RBStV mit der Verfassung vereinbar sein (es reicht nicht, wenn er in Teilen mit der Verfassung vereinbar ist), dann muss das schon ordentlich begründet werden. Aber ich gehe davon aus, dass das nicht nötig sein wird, denn bis der RBStV vor dem Bundesverfassungsgericht landet, wird es noch sehr lange dauern. Ein anderes Gebührenmodell wird dann vermutlich gültig sein, so dass örR keinen Nachteil durch ein vernünftiges Urteil hat. Trotz der unzähligen Zahlungsverweigerer hat örR Mehreinnahmen in Milliardenhöhe zu verzeichnen. Deshalb werden die größzügig auf das Geld der Zahlungsverweigerer verzichten. Ein gerechtes Urteil kann durchaus sein, dass jeder, der bezahlt hat, mit dem Gesetz einverstanden war und nichts zurück bekommt.

Ein weiteres Problem ist jetzt schon das Gebührenmodell der Zukunft. Die deutschen Bürger sind immer mehr in ein enges Korsett eines Gesetzes gepresst worden, ohne dass die Politik oder die Rechtsprechung etwas dagegen unternommen hat. ÖrR hat einen Fuß gesetzt in die Tür zu einem Unrechtsstaat, wenn es so weitergeht, hat die Politik und der Gesetzgeber nur noch das zu tun, was örR für richtig und lukrativ für sich hält. Dann dürfen keine Gesetze und Urteile mehr zu Ungunsten des örR gemacht werden, so wie es jetzt schon in den USA mit TTIP (Freihandelsabkommen) geschehen ist. TTip ist dort unangreifbar. Hier in Deutschland scheint örR unangreifbar zu sein.

(Letzter Absatz gelöscht)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2014, 17:44 von seppl«

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Hmm verstoßen denn solche Gesetze generell nicht gegen die Demokratie? Gesetze erlassen, die hinterher nicht angreifbar sind? Ist das jetzt mode? Der ESM ist ja auch so aufgebaut.


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chevignon

Hmm verstoßen denn solche Gesetze generell nicht gegen die Demokratie? Gesetze erlassen, die hinterher nicht angreifbar sind? Ist das jetzt mode? Der ESM ist ja auch so aufgebaut.

Teile des ESM wurden ja vom BVG Anfang Januar schon in Frage gestellt. Allerdings haben sie selbst kein Urteil gefällt, sondern die Entscheidung nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof zur Vorlage weitergereicht.

Die nationale Gerichtsbarkeit wird nach und nach immer weiter zu Gunsten der geopolitischen und anschließend folgenden PRIVATEN Gerichtsbarkeit eingeschränkt.

Private Gerichtsbarkeit deswegen, weil über Verstöße gegen z.B. Freihandelsabkommen private Schiedsgerichte entscheiden.

Man darf sich halt nichts vormachen und der Meinung sein, durch Wahlen noch etwas beeinflussen zu können. Du wählst Leute, die nichts mehr zu entscheiden haben ( siehe EU Parlamentswahl).


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Dann müssen wir uns erst recht mit allen Mitteln wehren.


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  • Beiträge: 1.126
... Dann dürfen keine Gesetze und Urteile mehr zu Ungunsten des örR gemacht werden, so wie es jetzt schon in den USA mit TTIP (Freihandelsabkommen) geschehen ist. TTip ist dort unangreifbar. Hier in Deutschland scheint örR unangreifbar zu sein.

(Letzter Absatz gelöscht)

Darauf spekuliere ich auch. Und solange die sich mit Chlorhühnchen befassen, verlieren sie den ÖRR aus dem Auge. Und der könnte dann zugunsten der Chlorhühnchen gerne geopfert werden.

Was die mögliche Befangenheit betrifft: Prof. PAUL Kirchhof hatte sich in Sachen Stuttgart 21 auch dazu hinreißen lassen, ein Gutachten zu erstellen, wonach eine Volksabstimmung nicht notwendig/rechlich möglich oder dergleichen sei. Das BVerfGer hat sich auch da schon nicht von familiären Banden (im Sinne von Bändern!) leiten lassen und sich FÜR eine Volksabstimmung ausgesprochen.

Darüber hinaus: Welche Innovationen sind denn von einem Jura-Prof zu erwarten, der noch in der heutigen Zeit eine derartig absturse und ablehnende Auffassung hinsichtlich eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften vertritt?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Zu diesem Thema zitiere ich Ingo v. Münch:

15. Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrmals über Fragen der Rundfunkfinanzierung geurteilt. Obwohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von einer extremen Freundlichkeit gegenüber den Belangen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gekennzeichnet ist, hat das Gericht den sog. Rundfunkbeitrag im Sinne von Paul Kirchhof und dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bisher nicht als verfassungsrechtlich gebotene Finanzierungsquelle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genannt.

16. Das Bundesverfassungsgericht hat in Fragen des Rundfunkrechts mehr als einmal die Rolle eines (Ersatz-)Gesetzgebers usurpiert und damit die Parlamente der Länder als die nach der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung zuständigen
Gesetzgebungsorgane entmachtet, dies auch mit so schwammigen Begriffen wie "Grundversorgung", "Funktionsauftrag" usw.

17. Der sog. Rundfunkbeitrag wurde von den Ministerpräsidenten der Länder und deren Staatskanzleien ausgehandelt. Eine frühzeitige Befassung der Parlamente hat vorher nicht in ausreichendem Maße stattgefunden. Die Parlamente werden so auf die Rolle des Nickemännchens/Nickeweibchens reduziert. Zu erinnern ist daran, dass die Parlamente die Vertretungen des Volkes sind (Art. 3 Abs. 1 Verfassung NRW: Volksvertretung): Die Parlamente sind nicht die Vertretung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.


Quelle: Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
am 7. April 2011, Ingo v. Münch


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2014, 03:45 von Bürger«

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Zu diesem Thema zitiere ich Ingo v. Münch:

...

17. Der sog. Rundfunkbeitrag wurde von den Ministerpräsidenten der Länder und deren Staatskanzleien ausgehandelt. Eine frühzeitige Befassung der Parlamente hat vorher nicht in ausreichendem Maße stattgefunden. Die Parlamente werden so auf die Rolle des Nickemännchens/Nickeweibchens reduziert. Zu erinnern ist daran, dass die Parlamente die Vertretungen des Volkes sind (Art. 3 Abs. 1 Verfassung NRW: Volksvertretung): Die Parlamente sind nicht die Vertretung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.


Quelle: Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
am 7. April 2011, Ingo v. Münch


Und hier noch einmal, weil wirklich wichtig:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-458.pdf?von=1&bis=0

Nr. 17 muss man sich mal im Zusammenhang mit dem aktuell hier zur Verfügung gestellten Exemplar des RBStV mit den Originalunterschriften der Landesstiefväter und der Landesstiefmutter direkt vor Augen führen.

Wo wurde der Text ausgehandelt?

Wann wurden die Unterschriften geleistet?

Wann begann die Diskussion in den Landtagen bzw. in den für diesen Bereich zuständigen Ausschüssen?

Wer mal lachen möchte, sollte sich die nicht gerade umfangreiche Beratung im Zusammenhang mit der 1. und 2. Lesung in der Bremer Bürgerschaft anschauen.

Und wer sich auf die Suche nach der in der "Beratung" genannten Aussprache im zuständigen Ausschuss begibt, der kann sich 'nen Wolf suchen. Denn die Bremer Bürgerschaft hat offenbar etwas dagegen, dass ihre Bürger in den Ausschussprotokollen herumschnüffeln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2014, 03:46 von Bürger«
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