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Autor Thema: Gebührenzahler verärgert über Karlsruhe  (Gelesen 4242 mal)

Uwe

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Gebührenzahler verärgert über Karlsruhe
Autor: 10. Mai 2013, 00:33
Kampf um Klage
Gebührenzahler verärgert über Karlsruhe

09.05.2013 17:17 Uhr
von Joachim Huber
Das Gericht lehnt Verfassungsbeschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer zum Rundfunkbeitrag ab. Der Verband will es erneut versuchen.

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Beschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen den seit 1. Janur erhobenen Rundfunkbeitrag abgelehnt (Aktenzeichen 1BvR 1700/12). Der VDGN monierte laut eigener Pressemitteilung in der Beschwerde vor allem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt würden. Nach VDGN-Angaben wurde die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den „Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde“ nicht gerecht werde.

mehr auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/kampf-um-klage-gebuehrenzahler-veraergert-ueber-karlsruhe/8185476.html


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Willkommen in der vollendeten Diktatur, in der auch die Gerichte dem Staat in den Arsch kriechen bzw sie selbst der Staat sind.
Die haben sich die letzten Jahre schon alles schön vorbereitet wie sie es gebraucht haben!


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B
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Es wird wohl auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den EuGH hinauslaufen, wie Voßkuhle selbst richtig erkennt. Beide sind bereits am Horizont der deutschen Justiz sichtbar geworden.

"Andererseits führt Voßkuhle eine Institution, deren Rolle sich wandelt - wegen ihrer Macht. Und wegen Europa. Früher gab es über dem Gericht nur den südwestdeutschen Himmel und den lieben Gott. Nun aber tauchen der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Horizont auf, und immer wieder wird es in Zukunft die Frage geben, wer das letzte Wort hat. Das macht den Präsidenten mehr denn je zu einem politischen Akteur. Er hat sich entschieden, diese Rolle anzunehmen."
(DIE ZEIT vom 2. Mai 2013, S. 2)

Schäuble wiederum weist woanders hin, daß Friedrichs als Innenminister ja Verfassungsminister sei. Wenn Schäuble dann noch sagt, daß Deutschland gewohnt sei, Souveränität abzugeben, schwächt dies eindeutig die Position Friedrichs, denn er ist ja nur Verfassungsminister einer weniger wichtig werdenden Verfassung - in anderen Worten: Voßkuhle steht vor dem Konflikt einer Europäisierung und deren Integration in das deutsche Rechtssystem. Wie das funktionieren soll, ohne daß Voßkuhle - als oberster Funktionsträger des Rechtssystems - aufmuckt, erzählt Schäuble nicht.

Daran kann man mal wieder erkennen, warum Schäuble solange in Amt und Würden ist: Er gibt die Richtung für diejenigen vor, die Verantwortung tragen, ohne dabei für diese Forderungen selbst Verantwortung tragen zu müssen. Wenn man - wie Schäuble - seit 30 Jahren fleißig in Richtung Europa Verantwortung abgegeben hat, dann zeigt sich auch hier wieder dasselbe Verhalten wieder.

Wenn das Bundesverfassungsgericht also die "Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde" nicht gegeben sieht, stellt sich die Frage, inwieweit "Europa" eine Chance zur rechtlichen Behandlung des ganzen Themas gibt. Auch stellt sich die Frage, wie man formell Einfluß darauf nehmen kann, daß ein anderer Senat über das Thema entscheidet.


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Achja: 3 Richter haben die Klage unbegründet abgewiesen.

Einer dieser Richter ist Kirchhofs Bruder!



Nur um mal die verschwörerische Theorie der Korruption und Diktatur aufzustellen...



Und hier direkt von der Quelle, den Klägern:

http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/




Hieraus geht dieser Ausschnitt hervor:

Zitat
Was wir nicht für möglich gehalten haben, ist die Mitwirkung des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof an diesem Beschluß. Er ist der Bruder des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der  wegen seines Gutachtens im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus dem Jahre 2010 als Vater des Rundfunkbeitrags gilt.


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Die Beschwerde wurde NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG ANGENOMMEN, weil der übliche Weg über die Verwaltungsgerichte vorher nicht genutzt wurde. ES ist KEIN ABLEHNENDES URTEIL. Wie auch schon bei den anderen Verfahren, die vorher abgelehnt wurden.

Es geht um Zeit schinden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht! in so einem Fall umgehend zu handeln!

Es soll doch das Grundgesetz schützen!


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" Wir geben uns nicht damit zufrieden, daß dieses Problem auf dem juristischen Kirchhof landen soll.“


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Gut gesagt Uwe! Die Herren werden diese Klage noch ein 2. Mal zu Gesicht bekommen. Und dann werden sie sich rechtfertigen müssen. Wie gesagt, Zeitschinderei.
Das verärgert aber die Menschen noch mehr!


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Die Beschwerde wurde NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG ANGENOMMEN, weil der übliche Weg über die Verwaltungsgerichte vorher nicht genutzt wurde. ES ist KEIN ABLEHNENDES URTEIL. Wie auch schon bei den anderen Verfahren, die vorher abgelehnt wurden.
Es geht um Zeit schinden.

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Nach meinem Verständnis ging es nicht darum, dass der "übliche Weg über die Verwaltungsgerichte vorher nicht genutzt" wurde, denn zu
- Darlegungslast/ Behauptungslast und
- Substantiierungslast
(dann gibt es noch Beweislast, etc.) heißt es u.a. hier:
http://www.lexexakt.de/glossar/darlegungslast.php
Zitat
Substantiierungslast

In den Fällen, in denen der abstrakte Vortrag (die Behauptung) der anspruchsbegründenden Tatsachen alleine noch nicht ausreicht, muss der mit der Substantiierunglast Belastete, seine Behauptungen substantiieren. Dabei richtet sich der Umfang der Substantiierungslast nach dem Vortrag des Gegners. D.h. legt eine Partei sehr detailliert ein relevantes Geschehen dar, muss der Gegenvortrag auch entsprechend detailliert sein.

Das ist in der Regel dann der Fall, wenn entweder die Behauptungen erkennbar ins Blaue hinein abgegeben wurden oder vom die dargelegten Tatsachen, von der Gegenpartei so substantiiert bestritten werden, dass eine weitere Substantiierung notwendig wird. Kommt der Kläger der Substantiierung nicht nach, so ist die Klage schon wegen Unschlüssigkeit abzuweisen (siehe dazu, Sattelmacher/Sirp, S. 167f).

Nicht erforderlich ist, dass bei fehlendem Bestreiten alle Umstände, wie z.B. Ort und Zeit eines Geschehens, vorgetragen werden. Eine fehlende Substantiierung liegt nur vor, wenn das Gericht nicht erkennen kann, ob die anspruchsbegründenden Tatsachen vorliegen (BGH NJW 2002, 1488).

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Davon verstehe ich nur die Hälfte - daher noch ein komprimierter Versuch mit wiktionary:
http://de.wiktionary.org/wiki/Substantiierung
Zitat
Bedeutungen:
[1] Prozessrecht: inhaltliche Ausfüllung zum Beispiel
- einer Behauptung mit gewissen Einzelheiten oder
- eines Begehrens mit bestimmten Gründen


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Es geht hier nach meinem Verständnis
- nicht um die "mangelnde Rechtswegausschöpfung"
- sondern um eine (vorgeblich?) "mangelnde inhaltliche Untersetzung" der Beschwerde.

Dazu äußert sich der VDGN unter
http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
Zitat
VDGN-Präsident Peter Ohm:
"Diese Ablehnung ist unfaßbar, zumal schon eine erste Verfassungsbeschwerde unseres Verbandes gegen den neuen Rundfunkbeitrag auf gleiche Weise im Februar abgewimmelt worden ist.
Es sieht so aus, als wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht inhaltlich beschäftigen will.
Wir sind uns sicher, alle formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde erfüllt zu haben. [...]"


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Der Augenschein bleibt:
- Befangenheit
- Zeit schinden


Auch *dagegen* richtet sich unser Protest.

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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