Es wird wohl auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den EuGH hinauslaufen, wie Voßkuhle selbst richtig erkennt. Beide sind bereits am Horizont der deutschen Justiz sichtbar geworden.
"Andererseits führt Voßkuhle eine Institution, deren Rolle sich wandelt - wegen ihrer Macht. Und wegen Europa. Früher gab es über dem Gericht nur den südwestdeutschen Himmel und den lieben Gott. Nun aber tauchen der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Horizont auf, und immer wieder wird es in Zukunft die Frage geben, wer das letzte Wort hat. Das macht den Präsidenten mehr denn je zu einem politischen Akteur. Er hat sich entschieden, diese Rolle anzunehmen."
(DIE ZEIT vom 2. Mai 2013, S. 2)
Schäuble wiederum weist woanders hin, daß Friedrichs als Innenminister ja Verfassungsminister sei. Wenn Schäuble dann noch sagt, daß Deutschland gewohnt sei, Souveränität abzugeben, schwächt dies eindeutig die Position Friedrichs, denn er ist ja nur Verfassungsminister einer weniger wichtig werdenden Verfassung - in anderen Worten: Voßkuhle steht vor dem Konflikt einer Europäisierung und deren Integration in das deutsche Rechtssystem. Wie das funktionieren soll, ohne daß Voßkuhle - als oberster Funktionsträger des Rechtssystems - aufmuckt, erzählt Schäuble nicht.
Daran kann man mal wieder erkennen, warum Schäuble solange in Amt und Würden ist: Er gibt die Richtung für diejenigen vor, die Verantwortung tragen, ohne dabei für diese Forderungen selbst Verantwortung tragen zu müssen. Wenn man - wie Schäuble - seit 30 Jahren fleißig in Richtung Europa Verantwortung abgegeben hat, dann zeigt sich auch hier wieder dasselbe Verhalten wieder.
Wenn das Bundesverfassungsgericht also die "Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde" nicht gegeben sieht, stellt sich die Frage, inwieweit "Europa" eine Chance zur rechtlichen Behandlung des ganzen Themas gibt. Auch stellt sich die Frage, wie man formell Einfluß darauf nehmen kann, daß ein anderer Senat über das Thema entscheidet.