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Autor Thema: Ausländische 24 h Pflegekraft soll GEZ Zahlen  (Gelesen 5858 mal)

k
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Hypothetischer Fall: Herr A und seine Ehefrau B sind beide Rentner, bewohnen ein freistehendes Einfamilienhaus und zahlen die volle GEZ Gebühr ohne Ermäßigung. Ehefrau B ist gesund, aber Herr A ist Pflegestufe III und hat daher nunmehr eine 24 Stunden Pflegekraft aus Polen über einen Pflegedienst bekommen.
Die Pflegekraft aus Polen ist legal gemeldet und bewohnt ein Zimmer am Einzelhaus, das durch den Hof erreichbar ist. In ihrem Zimmer gibt es keinerlei Rundfunkgeräte, Bad und Küche benutzt die Pflegekraft zusammen mit dem Rentnerehepaar. Nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt geht bei der Polnischen Pflegekraft ein GEZ Formular ein, sie Antwortet, dass die GEZ Gebühr über das Rentnerehepaar abgedeckt ist. Sie erhält trotzdem eine Rückwirkende Rechnung über GEZ Gebühr.
Frage: Ist diese Forderung der GEZ korrekt oder kann/sollte die Pflegekraft hiergegen Widerspruch einlegen ?


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s
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Die Pflegekraft aus Polen ist legal gemeldet und bewohnt ein Zimmer am Einzelhaus, das durch den Hof erreichbar ist.

Was heißt "Einzelhaus"? Ein separates Gebäude, oder meinst du das Haus des Ehepaares?

Knackpunkt wird hier sein, ob das Zimmer baulich abgeschlossen ist, d.h. ob es einen Durchgang zum Wohnbereich des Ehepaares gibt.
Das Fehlen von Bad und Küche dürfte irrelevant sein, weil eine Wohnung im Sinne des RBStV nur zum Wohnen oder Schlafen geeignet sein muss.


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k
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Es handelt sich hierbei um das Haus des Ehepaares. Das Zimmer der Pflegekraft ist vom Bad des Ehepaares über einen überdachen, etwa 3 Meter langen Korridor zu erreichen. Dieser Korridor hat auch einen Ausgang zum Hof, die Pflegekraft kann ihr Zimmer auch über den Hof erreichen. Vielen Dank im Voraus.


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S
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Wurde die Beitragskontonummer mitgeschickt? Wenn ja einfach bis zum Bescheid warten, ich würd erstmal davon ausgehen dass das Zimmer zum Haus gehört, die müssten ja erstmal vorbeikommen, den Sachverhalt untersuchen und dann zu einem anderen Ergebnis kommen.


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Hier der Paragraph, was eine Wohnung ist:
Zitat
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und

2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Weil das Zimmer durch die Wohnung der Rentner (Bad) ereichbar ist, ist es keine eigene Wohnung, sondern das Zimmer einer anderen Wohnung. Es wird niemand vorbeikommen, um das zu prüfen.
Es sollte aber geprüft werden, ob die Rentner wegen Pflegestufe III befreit sind, die Befreiung ist leider nicht für Mitbewohner gültig, die Pflegekraft muss zahlen.
Hier das Gesetz, der RBStV:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N
Es hilft nur ein Widerspruch mit anschliessender Klage, hier ein Vorschlag (Widerspruch2014):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67467.html#msg67467


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@Roggi:
Für das Wohnhaus wird bereits der volle Beitrag gezahlt. (siehe 1.post) - somit ist nach Deiner Argumentation die Pflegekraft nicht noch einmal zahlungspflichtig (Eine Wohnung, ein Beitrag). Stimmt übrigens mit meiner Auffassung überein.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...hier gab's mal einen "ähnlichen" Fall ;)

WAZ, 24.05.2014
Beitrags-Posse
Polnische Pflegerin soll Rundfunkgebühr für ganze Familie zahlen

Brechten.  Es klingt wie ein Stück aus dem Tollhaus: In Brechten soll eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen den Rundfunkbeitrag der Familie, in der sie lebt, bezahlen. Der halbseitig gelähmte Hans-Peter Dominiak hält das für "eine Frechheit".
www.derwesten.de/staedte/dortmund/nord-ost/polnische-pflegerin-soll-rundfunkgebuehr-fuer-ganze-familie-zahlen-id9384886.html

Ruhr Nachrichten, 24.05.2014/ 10.06.2014
Beitrags-Posse
Polnische Pflegerin soll Rundfunkgebühr für ganze Familie zahlen

BRECHTEN - Es klingt wie ein Stück aus dem Tollhaus: In Brechten soll eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen den Rundfunkbeitrag der Familie, in der sie lebt, bezahlen. Der halbseitig gelähmte Hans-Peter Dominiak hält das für "eine Frechheit".
www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44339-Brechten~/Beitrags-Posse-Polnische-Pflegerin-soll-Rundfunkgebuehr-fuer-ganze-Familie-zahlen;art2576,2372789


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