Hypothetischer Fall: Herr A und seine Ehefrau B sind beide Rentner, bewohnen ein freistehendes Einfamilienhaus und zahlen die volle GEZ Gebühr ohne Ermäßigung. Ehefrau B ist gesund, aber Herr A ist Pflegestufe III und hat daher nunmehr eine 24 Stunden Pflegekraft aus Polen über einen Pflegedienst bekommen.
Die Pflegekraft aus Polen ist legal gemeldet und bewohnt ein Zimmer am Einzelhaus, das durch den Hof erreichbar ist. In ihrem Zimmer gibt es keinerlei Rundfunkgeräte, Bad und Küche benutzt die Pflegekraft zusammen mit dem Rentnerehepaar. Nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt geht bei der Polnischen Pflegekraft ein GEZ Formular ein, sie Antwortet, dass die GEZ Gebühr über das Rentnerehepaar abgedeckt ist. Sie erhält trotzdem eine Rückwirkende Rechnung über GEZ Gebühr.
Frage: Ist diese Forderung der GEZ korrekt oder kann/sollte die Pflegekraft hiergegen Widerspruch einlegen ?