Bin auch in der Welle vom 4.7. dabei.
Datum auf dem Bescheid 4.7., angekommen 18.7., da kann mir doch niemand erzählen dass der nicht rückdatiert wurde....
ich habe meinem widerspruch noch hinzugefügt, dass der zdf staatsvertrag in teilen gegen das grundgesetz verstößt, und ich es nicht mit meinem gewissen vereinbaren kann, verfassungsfeindliche organistionen zu unterstützen.
wobei das "feindlich" vlt. etwas zu harsch ist, ggf werde ich das noch abmildern. muss das noch etwas sacken lassen.
edit: habe das "feindlich" in "widrig" geändert.
ebenso war ich so gemein und habe den hinweis aus dem anderen beitrag ergänzt:
Ein ablehnender Widerspruchsbescheid muss nach §73(3) VwGO zugestellt, begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.
„Die Begründung soll die Entscheidung gegenüber dem Widerspruchsführer rechtfertigen und ihm die Prüfung ermöglichen, ob er den Klageweg beschreiten will. Ein Widerspruchsbescheid ohne Begründung ist fehlerhaft.“
(Auszug: Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung - Günther Raab, Seite 138 – 139.)
und die herrschafften alsdann noch darauf hingewiesen, dass ein zusammengeklickter oder automatisch generierter bescheid eben nicht den vorraussetzungen des §73(3) VwGO genügt und von mir als ungültig zurückgewiesen wird.
mal sehen was draus wird.
edit2: weiss jemand, ob man den antrag, die aufschiebende wirkung anzuordnen bzw. antrag auf aussetzung der vollziehung nach §80(4) VwGo auch beründen muss?