Genauso "aussichtsreich" ist daher m.E. nicht zu klagen und abzuwarten, am Ende kommt das gleiche dabei heraus. Und ich finanziere nicht noch nutzlose Richter in der ersten Instanz.
Vielleicht sind die "Hartgesottenen" , "unbeeindruckbaren Kampfeswilligen" und "Egalos" gar nicht so verkehrt in ihrer Ansicht. Auch wenn diese hier nicht so gern gesehen sind und zur Linie des Forums passen. Nach dem Motto : "Stell dir vor es ist Weihnachten und keiner geht hin".
Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Klage sind ein möglicher Weg, quasi "legal" - d.h. ohne weiteres "Spezialwissen", spezielle, robuste Abwehrfähigkeiten o.ä. - seine
Zahlungen zurückzuhalten und das System nicht durch eine ebenso quasi "legale" Vollstreckung noch zu nähren.
Die vielen Oma Emmas, Tante Ernas, Studenten ABC, etc. werden in den allerwenigsten Fällen sich mit Vollstreckung und Gerichtsvollzieher auseinander setzen wollen. Daher ist dies auch nicht das Kernthema das Forums. Die vorzuschießenden Gerichtsgebühren insbesondere der ersten Instanz sind dabei die Pille die man schlucken muss. Sehen wir es als eine Art "Pfand"
Andere Wegbeschreiter mögen genauso "verkehrt in ihrer Ansicht" sein, wie diejenigen, die den regulären, "offiziellen" Weg von Widerspruch und Klage gehen. Wir werden diese "alternativen" Wege nicht verhindern, können diese aber hier im Forum u.a. aus vorgenannten Gründen nicht fundiert "protegieren".
Es gibt weder einen Königsweg, noch eine "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung.
Wichtig sind *alle* Wege. Man kann es auch "Arbeitsteilung" nennen
Jeder sollte tunlichst das tun, was ihm "liegt", wozu er sich fähig sieht, wo er seine "Kompetenzen" hat.
Aber jeder sollte in jedem Falle etwas *tun*!Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!
Das ist die Devise.
@nio: Eine meiner Bekannten meint, die Firma müsse ja erst einmal beweisen, dass ihre Bescheide auch angekommen seien. Also postalisch zugestellt.
Bitte verabschiedet Euch von der Bezeichnung "Firma"
Ich weiß, dass dies mitunter allein aus abgrundtiefer Ablehnung herrührt, ist für manche jedoch irreführend, weil sie reklamieren, nicht an eine "Firma" zahlen zu müssen usw.
Die
Bescheide werden aber
von der Landesrundfunkanstalt veranlasst und lediglich im Namen und Auftrag durch den sog. "Beitragsservice" versendet.
"Ersteller" der Bescheide ist offiziell die Landesrundfunkanstalt.Nur diese ist als
rechtsfähige "Anstalt des öffentlichen Rechts" definiert - und nur die jeweilige Rundfunkanstalt ist
demzufolge offizieller Klagegner.Das ganze Verfahren ist spätestens ab (im Zweifel nachzuweisender) Zustellung = Bekanntgabe des BeitragsBESCHEIDs im
Verwaltungsrecht angesiedelt - und hat insofern wenig bis gar nichts mit Rechtsverhältnissen zu "Firmen" o.ä. zu tun.
Leider, könnte man sagen...
...aber das ist der Rechtsrahmen, innerhalb dessen wir uns bewegen - und dem sich das Forum widmet.
"Alternative" Wege sind - wie gesagt - aus o.g. Gründen nicht Kern des Forums.
bzgl. der im Zweifel für die Bescheid erlassende Stelle bestehenden
Nachweispflicht über Zustellung = Bekanntgabe des "Verwaltungsaktes" siehe u.a. hier
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlWeitere Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlDranbleiben! Weitermachen!