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Autor Thema: Klageerwiderungen der Rundfunkanstalten - Wie "argumentieren" sie?  (Gelesen 2551 mal)

w
  • Beiträge: 147
Nachdem bei mir jetzt die erste Klageerwiderung des BR vorliegt, würde ich gerne Erfahrungen austauschen.
Mit der Klageerwiderung kam übrigens auch der nächste Festsetzungsbescheid bis 31.3.14. Jetzt geht´s dann also um € 342 (allerdings bis Juni 2014 - so schreiben sie es in der Klageerwiderung).
Die Erwiderung des BR beschränkt sich auf Argumente in Bezug auf Steuer - Beitrag und die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Nicht-Nutzern mit Nutzern.
Sie haben kein einziges Wort darüber verloren, dass man als Single mehr zahlt als als Paar, obwohl meine Klage diesen Punkt sehr ausgiebig ausführt! Zum zweiten haben die eine Entscheidung vor dem Einzelrichter abgelehnt, weil die Entscheidung von "grundsätzlicher Bedeutung" ist.
Meine Frage: Kann ich daraus schließen, dass meine Begründung "Single zahlt doppelt so viel wie gepaarter Mensch" eine Chance hat, durchzugreifen? Oder wie seht Ihr das?


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

S
  • Beiträge: 2.177
Meine Frage: Kann ich daraus schließen, dass meine Begründung "Single zahlt doppelt so viel wie gepaarter Mensch" eine Chance hat, durchzugreifen? Oder wie seht Ihr das?

Man zahlt nicht für Personen, sondern für die Wohnung. Klar, bei Befreiungen geht es doch um Personen.

Wenn die Wohnung von zwei bewohnt ist, und keiner Befreit, dann sind sie Gesamtschuldner: die Summer von dem,
was sie zahlen, macht ein Beitrag, also wenigstens einer zahlt weniger als ein Beitrag.

Die Frage ist: an wenn richtet sich die Leistung? An Personen oder an Wohnungen?

Wenn es an Personen sich richtet, und das zeigt die Tatsache, dass Personen befreit werden, dann ist es
eine Ungleichbehandlung.

Wenn es an Wohnungen, dann sollte man sich fragen, was hat das ganze mit Wohnungen zu tun?

Immerhin, allein die Tatsache, dass Menschen befreit werden, oder den Beitrag ermäßigt bekommen, ist
eine Ungleichbehandlung. Wenn sie konsequent gewesen wären, hätten sie niemanden befreien sollen:
Das Jobcenter zahlt für Harz IV Empfänger, die Krankenkasse für Behinderte.


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  • Beiträge: 3.239
Wenn die auf diesen Punkt nicht eingehen, kann es möglich sein, dass hier ein wunder Punkt getroffen wurde.
Im Urteil Geuer/Rossmann wurde folgendes argumentiert:

41 Der allgemeine Gleichheitssatz werde nicht verletzt. Im neuen Beitragsmodell sei für die Zugehörigkeit zur Gruppe der Abgabenschuldner entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angeboten werde, dass also jederzeit die Möglichkeit bestehe, Rundfunkprogramme als allgemein zugängliche Quelle individuellen und öffentlichen Wissens, Meinens, Erlebens und Freizeitgestaltens zu nutzen. Das harmoniere mit der gewählten Abgabenart des Beitrags, der typischerweise nicht einen Nutzungsvorgang, sondern das Angebot einer Leistung der öffentlichen Hand entgelte. Voluntative Elemente auf Seiten des Beitragsschuldners seien demzufolge für die Beitragserhebung nicht maßgeblich. Auch wenn eine Unterscheidung zwischen Geräteinhabern und anderen Personen grundsätzlich in Betracht kommen sollte, stelle es keinen Gleichheitsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber diese Differenzierung nicht vornehme. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liege erst vor, wenn für die gleiche Behandlung dieser Sachverhalte jedweder vernünftige, einleuchtende Grund fehle. Das sei jedoch nicht der Fall.

Damit ist der von dir beklagte Gleichheitsverstoß nicht angesprochen, aber man kann bezweifeln, ob ein vernünftiger, einleuchtender Grund in deinem Fall vorhanden ist. Denn es wird zweifelsohne ein Singlehaushalt schlechter gestellt als ein Mehrpersonenhaushalt.

Was die Befreiungen angeht: Wie in der Dissertation von Anna Terschüren geschrieben steht, bezahlen die Beitragszahler für diejenigen mit, die befreit sind, über höhere Beiträge. Auch das sollte es in einem Sozialstaat nicht geben, denn dafür ist das Sozialamt da.

Zitat aus der Dissertation von Anna Terschüren, S.202:
Zitat
Denn gegenwärtig müssen die nicht befreiten Abgabepflichtigen die Befreiungen von nicht leistungsfähigen Personen kompensieren, indem sie eine entsprechend erhöhte Rundfunkabgabe tragen müssen. Die finanzielle Kompensation von Befreiungen wegen sozialstaatlicher Gründe bei öffentlichen Abgaben ist allerdings Aufgabe des Staates. Eine Umverteilung der Einnahmeausfälle zwischen den Abgabepflichtigen einer einheitlichen nichtsteuerlichen Abgabe ist nicht erlaubt. Diese Pflicht zur Umverteilung kann nicht einer Gruppe von Abgabepflichtigen auferlegt werden, die eine Sonderlast trägt...


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S
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Was die Befreiungen angeht: Wie in der Dissertation von Anna Terschüren geschrieben steht, bezahlen die Beitragszahler für diejenigen mit, die befreit sind, über höhere Beiträge. Auch das sollte es in einem Sozialstaat nicht geben, denn dafür ist das Sozialamt da.

Zitat aus der Dissertation von Anna Terschüren, S.202:
Zitat
Denn gegenwärtig müssen die nicht befreiten Abgabepflichtigen die Befreiungen von nicht leistungsfähigen Personen kompensieren, indem sie eine entsprechend erhöhte Rundfunkabgabe tragen müssen. Die finanzielle Kompensation von Befreiungen wegen sozialstaatlicher Gründe bei öffentlichen Abgaben ist allerdings Aufgabe des Staates. Eine Umverteilung der Einnahmeausfälle zwischen den Abgabepflichtigen einer einheitlichen nichtsteuerlichen Abgabe ist nicht erlaubt. Diese Pflicht zur Umverteilung kann nicht einer Gruppe von Abgabepflichtigen auferlegt werden, die eine Sonderlast trägt...

Wenn Menschen, die befreit und nicht befreit zusammen wohnen, ist diese Umverteilung noch krasser als ein ein wenig höherer Beitrag.


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Art. 3 (Regelung seit 15.11.1994)
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

manche ungleicher?

Das Grundgesetz wird mit Füssen getreten,weil es von unseren Richtern,die Staatsdiener sind,die Auslegung interpretieren können,wie sie es wollen.

Der Grundsatz ist für jeden normaldenkenden Menschen verletzt,wenn eine Person in einer Wohnung den gleichen Beitrag(Steuer)entrichtet,wie mehrere Personen in einer Wohnung,die auch nur ein Mal diese Steuer zahlen.
Wie kann ein Richter eine andere Auslegung dafür interpretieren????


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koppi1947

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  • Beiträge: 2.177
Wie kann ein Richter eine andere Auslegung dafür interpretieren????

Sie wollen uns Rundfunk verkaufen, als wäre er Wasser.

Man zahlt Wasser für die Wohnung, und so wollen sie, dass wir Rundfunk zahlen.

Für die Erschließung zahlt man, und sie wollen uns Rundfunk als eine dauernde Erschließung in Rechnung stellen..

Sonst zahlt man Wasser für die Nutzung. Wenn mehr Leute in der Wohnung sind, wird mehr verbraucht und
mehr gezahlt. Das gilt aber für Rundfunk nicht mehr: unabhängig von Nutzung.

Übrigens, Wasser ist auch für jene wichtig, die zu Hause kein Wasser haben und deren Gründstücke nicht erschlossen
sind. Man profitiert, dass seine Nachbarn Wasser haben: wegen der Vorbeugung von Seuchen. Mit der Logik der Rundfunkabgabe sollte jeder für eine  Wasserflarate zahlen.


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