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Autor Thema: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann  (Gelesen 40962 mal)

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung

 Habe die Diskussion mit Ermano Geuer sehr ernst genommen

Frage ihn bitte bei nächster Gelegenheit, ob er nicht gleich nach Straßburg will. In Deutschland wird er verlieren.


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F
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Frage ihn bitte bei nächster Gelegenheit, ob er nicht gleich nach Straßburg will. In Deutschland wird er verlieren.

Was soll das denn?

http://dejure.org/gesetze/MRK/35.html

Siehe v.a. Absatz 1.


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d
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Also, ganz ehrlich, es ist doch wenig hilfreich, jetzt die Flinte ins Korn zu werfen, nach dem Motto, es nützt ja alles nichts. Abgesehen vom Kern der Sache ist es imho allein schon angesichts des infamen und semikriminellen Gebarens der Rundfunkanstalten bezüglich der Widerspruchsverfahren mehr als geboten, sich gegen diese korrupte Mischpoke zur Wehr zu setzen. Im Fall XX: NDR schickt Beitragsbescheid, darauf Widerspruch, 6 Monate keine Reaktion abgesehen von einem dümmlichen Infoblablabla, dann kommt jenseits geltenden Verwaltungsrechts eine Mahnung mit Pfändungsandrohung, XX stellt beim VwG daraufhin Antrag auf Eilrechtsschutz und Aussetzung der Vollziehung inkl. Androhung einer Untätigkeitsklage bei weiterem Verweigern des Widerspruchsbescheids. Als Reaktion darauf kommt vom NDR die Ankündigung, dass umgehend ein Widerspruchsbescheid ausgestellt wird und auf die Vollstreckung verzichtet wird, bis über den Bescheid entschieden wurde. Es folgt, wie zu erwarten, der negative Widerspr.bescheid woraufhin XX Anfechtungsklage erhebt. 3 Tage nach Eingangsbestätigung der Klage durch das VwG wird XX ein weiterer Beitragsbescheid vom NDR zugestellt. Das Schreiben ist datiert auf den 2.5.2014, zugestellt wurde der Wisch heute. Darin: Auflistung der geschuldeten Beiträge seit 1.1.2014, sowie am Ende des Textes der Hinweis, dass für Forderungen vor dem 1.1.2014 am 2.5.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. HALLOOOO????  :o

Und nun frage ich mal ganz naiv: Was verstehen DIE unter Recht? Eben, genau das, was uns heute durch das Urteil aus Bayern bestätigt wurde. Diese beispiellose Rechtsbeugung mag ja erst mal sprachlos machen. Wehrlos aber ganz sicher nicht. Ich habe auch n paar Stunden gebraucht, um mich wieder abzuregen. Inzwischen habe ich meine Sprache wieder. Und den klaren Standpunkt, dass DIE von mir auch weiterhin keinen Cent zu sehen kriegen. Und wenn ich meine Konten abräume bis zum Minimum und sämtliche Wertgegenstände außer Reichweite schaffen muss. Denen werde ich so lange entgegentreten wie es nur geht. Denn eine solche Schweinerei kann man sich bei aller Liebe zur Bequemlichkeit und dem Bedürfnis nach Ruhe nicht gefallen lassen, wenn man noch einen Funken Freiheitsempfinden hat. Wenn ich diese Urteilsbegründung lese, platzt mir der Kragen gleich noch mal. Die sollen mal ihre Hausaufgaben vernünftig machen, diese Polit-Marionetten.

Man sollte sich also nicht zermürben lassen von diesen korrupten Urteilen. Sondern nach Wegen und Möglichkeiten suchen, den Widerstand fortzuführen. Ich weigere mich auch weiterhin, diesen unerträglich niveaulosen Mist mit über 200 Eus im Jahr zu finanzieren. :P :P


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ich weigere mich vor allem  , weil von den über 200€ im Jahr ein guter Fuffi in deren zweckfremde Zusatzrente abgezweigt wird.  Wie kann das sein , da betrachtet man die interne Pensionskasse als das normalste was geht. Normal geht anders , das aber ist krank und fern jeder Vernunft .
Halt etwas wie von einem anderen Stern.


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d
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Darüber denk ich lieber gar nicht nach, was die sich von diesem Geld sonst noch so genehmigen. Ekelfaktor 100%


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Uwe

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Mit dem Zweiten altert sich’s besser

http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html


Ich weigere mich vor allem  , weil von den über 200€ im Jahr ein guter Fuffi in deren zweckfremde Zusatzrente abgezweigt wird.  Wie kann das sein , da betrachtet man die interne Pensionskasse als das normalste was geht. Normal geht anders , das aber ist krank und fern jeder Vernunft .
Halt etwas wie von einem anderen Stern.

Darüber denk ich lieber gar nicht nach, was die sich von diesem Geld sonst noch so genehmigen. Ekelfaktor 100%


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d
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Genau, und weil die den Schlund nicht vollkriegen in ihrer grenzenlosen Gier, gibts dann auch bald die ersten Beitrags-Erhöhungen ... es wird ja alles immer teurer, da muss auch der ÖRR mit der Zeit gehen ...  >:D


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D
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Gibt es denn irgendwo eine Stellungnahme oder ein Interview mit Ermano Geuer nach diesem besch.... Urteil? Hab auf Youtube gesucht, aber nix aktuelles finden können.
Wüsste ganz gern, was er zu der Geschichte nun sagt und was man weiter tun könnte. Auch auf der Seite von Bernd Höcker ist nix neues zu lesen.


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i
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Ich denke mal, jetzt muß Rossman und Sixth weitermachen. Nur denke ich mir auch, denen wird man entgegenkommen, da dort richtig Geld vorhanden ist. Die können auch die Kosten einer Klageführung als Geschäftsausgabe verbuchen. Bedeutet dann, letztendlich geringerer Gewinn --- geringere Steuern für die.


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Nos

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Ist eigentlich jemandem schon folgender netter Widerspruch aufgefallen:

Münchner Urteil
"Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben."

Aus dem Verfahren von Prof. Koblenzer:
Sogar der berichterstattende Richter Bostedt machte sich Argumente des klagenden Professors zu eigen, die er in gezielten Fragen an die drei Vertreter des Beklagten SWR Frau Heinz, Frau Engelhard und Herrn Lichtblau weiterreichte.
Eine Kernfrage war zum Beispiel: Welche besondere Gegenleistung erhält denn nun der Wohnungsinhaber für seinen zu bezahlenden Rundfunkbeitrag? Richter Bostedt erzählte dem verblüfften Publikum und den ratlos dreinschauenden Vertretern des SWR, dass er leider vergeblich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach einer Antwort auf diese Frage gesucht habe. Die drei Vertreter des SWR, die jetzt auch ihre Exemplare des RBStV durchblätterten, mussten kleinlaut eingestehen, dass sie auf diese Kernfrage auch keine Antwort geben konnten. “Ja, das stimmt. Das steht nirgends.”, so Frau Heinz.

Das scheint ja ein unheimlich fundiertes und unabhängiges Urteil aus München zu sein  >:(


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

h

hannelore9

Man könnte natürlich argumentieren dass Rundfunk ja Ländersache ist, von den Ländern verbockt wurde und somit von einem Landesverfassungsgericht natürlich nicht gekippt wird. Rossmann will ja weitermachen. Ultima Ratio für den einzelnen ist sicher zu Zahlen wobei die Klage vor dem Verwaltungsgericht mitgenommen werden sollte um diese zu überlasten je mehr es tun. Im Bereich Aufklärung der Mitmenschen kann aber auch noch sehr viel getan werden.

Wen vor dem VG ein Urteil gefallen ist, dann wir bei der nächsten Klage auf dieses vorherige Urteil hingewiesen und das war es.
So sieht es aus, alle die dann kommen fallen unter den Tisch.


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Urteile ergehen ja immer "im Namen den Volkes".
Das sollte jetzt geändert werden in "im Namen
und auf Rechnung des Volkes".


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

H
  • Beiträge: 39
Es wird ja von der GEZ argumentiert, dass es sich um Beitrag/Abgabe handelt. Ich  bin kein Jurist, aber was ich so weis, ist das Beiträge  und Abgaben an gewisse Vorgänge gebunden sind, die der einzelne beeinflussen kann, sei es durch nicht-Erfüllung dieses Vorgangs oder durch weniger-Erfüllung des Vorgangs.
Beispiel : Abwasserabgabe. Wenn ich weniger Wasser verbrauche, produziere ich weniger Abwasser,
und zahle weniger Abwasserabgabe.
Anderes Beispiel: bei einer Baulanderschließung müssen die einzelnen Beteiligten einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Wer den nicht zahlen will, kann die Unterschrift zu dem Erschließungsvertrag verweigern, dann kann die Erschließung nicht zustande kommen.

Der Rundfunk"beitrag" greift auf die Wohnung. Die Wohnung ist etwas existenzielles, ein Grundrecht, ein Menschenrecht, auf das man nicht verzichten kann.
Wäre das eventuell ein Ansatz?

Von dem Urteil in Bayern bin ich total enttäuscht, auch wenn es leider nicht anders zu erwarten war.
Kein Richter wird es wagen sich gegen den Staat zu erheben, insbesondere nicht, wenn es um Staatsfinanzen geht (und dazu zähle ich die Rundfunkfinanzierung.) Das hat man in anderen Bereichen auch gesehen.

Bleibt vielleicht als einzige Hoffnung der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 12:29 von themob«

h

hannelore9

Beispiel : Abwasserabgabe. Wenn ich weniger Wasser verbrauche, produziere ich weniger Abwasser,
und zahle weniger Abwasserabgabe.
Anderes Beispiel: bei einer Baulanderschließung müssen die einzelnen Beteiligten einen Erschließungskostenbeitrag zahlen. Wer den nicht zahlen will, kann die Unterschrift zu dem Erschließungsvertrag verweigern, dann kann die Erschließung nicht zustande kommen.

Der Rundfunk"beitrag" greift auf die Wohnung. Die Wohnung ist etwas existenzielles, ein Grundrecht, ein Menschenrecht, auf das man nicht verzichten kann.

Die Argumente sind alle richtig. Nur frag mal das deutsche Volk das den Richtern unterworfen ist, was diese Richter das interessiert. Die sagen sie müssten das Verhältnis des Rundfunkstaatsvertrages zum Bürger beurteilen/verurteilen mehr nicht.

Und weil alle Länderparlamente einzeln dem Vertrag zugestimmt haben, muss der Bürger für den Weg zum Bundesverfassungsgericht, jede einzelne Stufe des Verwaltungsgerichtes erst mal bewältigen und das ist in jedem Bundesland notwendig oder möglich.

Was früher durch regionale Gründungen der Rundfunkanstalten entstanden ist, wird aber heute in unserer angeblichen Demokratie so benutzt, dass sich dieses System selbst schützt und von niemanden angreifbar gemacht werden kann. Um es einfach auszudrücken, der Rundfunk und das Fernsehen, die wollen weiter nur mit ihren eigenen Regeln Geld erpressen und das mit  staatlicher Genehmigung, nämlich den Länderparlamenten.

Ich hab Dir die Menschenrechte hochgeladen, ich finde da keinen Bezug für einen Ansatz gegen den Rundfunkstaaatsvertrag.

Auf dem Betragsbescheid steht drauf 1 Wohnung --- ich finde in keiner deutschen oder internationalen Norm die Einheit Wohnung

Es kommt noch viel schlimmer.

Die Macher des Rundfunkstaatsvertrages, es waren die Justiziare der Sender, die dürfen per Gesetz eine Berechnungseinheit Wohnung erfinden und alle Politiker stimmen dem zu, wobei die Einheit keinen Bezug zu m², Volumen, Anzahl Personen usw. hat.

Ich kann ja auch keine Rechnung an einen Sender mit der Einheit BULLSCHITT schreiben z.B. 1 Einheit BULLSCHITT kostet 100,- Euro.
Eine Wohnung ist ein freier Begriff. Nicht einmal in einem Mietvertrag steht Wohnung, sondern da steht Mietwohnung. Das übelste an der Sache ist dann noch, dass die Richter urteilen, genau diese Einheit in der bestünde die Möglichkeit Rundfunk/Fernsehen zu empfangen und deshalb muss 1, also nur einer, egal welches Einkommen, welcher Herkunft usw. den Beitrag zahlen.
Wenn Du jedoch raus gehst auf die Straße, den Gehweg, Wald und Wiese kannst Du das gleiche tun und den Rundfunk empfangen und jetzt argumentieren Sie, Du hast ja schon bezahlt für die Wohnung deshalb darfst Du, kannst Du dort im freien den Rundfunk und das Fernsehen kostenlos empfangen.


Dass ein Mensch nicht mit einem Radio/Fernseher/PC/Smartphon im Körper geboren wird, interessiert die Richter auch nicht mehr. Nein die merken nicht mal in Ihren Paragraphen-Hirnen, dass der Mensch eine Technik benötigt um dieses Medium Rundfunk/Fernsehen für seine angeborenen Organe grundsätzlich nutzbar zu machen. Und dann gehen Sie einfach pauschal davon aus diese Technik hat jeder. Reinste Vermutung, aber so entscheiden Gerichte in Bayern ja schon immer. Siehe Vergangenheitsbeispiele

Wo gibt es denn sowas auf der Welt? Der Kirchhoff hat doch einen an der Waffel Entschuldige aber das muss gesagt und festgestellt werden.

Ich kann in jeden Laden gehen, selbst wenn dort egal was angeboten wird, dann kann dort wieder hinaus gehen, wenn ich keine Ware mitnehme, ohne dass ich dafür bezahlen muss und das ist rechtlich einwandfrei nach unserem Gesetz.

Diese Argumente in den Urteilen sind nicht stickhaltig in keinem Rechtsstaat, aber wir sind kein Rechtsstaat mehr.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 12:30 von themob«

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"Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." (Ludwig Thoma)


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