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Autor Thema: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann  (Gelesen 40810 mal)

C
  • Beiträge: 342
Es scheint aber auch so, dass für viele Menschen das
Thema "Rundfunkbeitrag" einfach nicht wichtig genug ist, und wir deshalb nur wenig Gehör
finden - das jedenfalls ist mein persönliches Resumee.

Grüsse, Syna.
Ich denke, daß viele Fernseh-Konsumenten nicht wirklich auf die ÖR-Programme verzichten wollen. Hätten Sie bei den ÖRR z.B. die Möglichkeit für einen kleinen „Beitrag“ aus Infosendern, Kultursendern, Unterhaltungssendern auszuwählen, dann würden sie es tun. Denn wenn „die Deutschen“ Geld sparen können, dann sind sie glücklich. Aber man muß ihnen das Menü vorsetzen, sonst lassen sie sich melken.
Einem anderen Teil fehlt vermutlich nur der Mumm, sich gegen ein System aufzulehnen. Hier wäre Auffklärung wirklich ein gutes Instrument. Diese Forum ist dafür schon mal sehr gut geeignet.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Beiträge: 884
Die Umfragen dazu, die (sinnigerweise) von ARD, ZDF & Co in Auftrag gegeben u. veröffentlicht werden, wie sehr die Bürger das Programm und die Zwangsgebühr für notwendig bzw. falsch halten, sind offensichtlich manipuliert, hier ein gutes Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=D7PIIAhr_DM

Nachdem ich mit tausenden von Bürgern gesprochen habe, und nachdem ich vor 2013 mind. 50 Haushalten beim Abmelden geholfen habe, schätze ich, das ca. 60% der Bürger zahlen, sich aber darüber ärgern, 20% diese Zwangsabgabe für richtig halten, und der Rest entweder befreit ist oder verweigert.

Wir müssen es schaffen, aus den genannten 60% mehr Leute zum Boykott zu bringen.
Wir haben die besseren Argumente!
Der Rundfunkmoloch bzw. das Zwangsbezahlmodell ist Verfassungswidrig!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...bitte beim Kernthema bleiben - Danke :police:
Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann


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Rey

  • Beiträge: 5
Über das gefällte Urteil und die dahingehende Begründung kann man sicher streiten. Dabei ist für jeden die subjektive Sichtweise zu beachten. Wer gegen die GEZ (...oder wie immer diese auch genannt wird/wurde...) ist, wird sich nicht überzeugen lassen. Ich gehöre auch zu den absoluten Gegnern und werde auch alles mir mögliche versuchen, den ÖR keinen Cent zu bezahlen (inkl. bis hin zur Beugehaft).
Wie aus dieser Urteilsbegründung aber mal wieder zu erkennen ist, nimmt es das Gericht, die Politik und alle Beteiligten einfach und ohne zu hinterfragen hin, dass eine s.g. Kommission (KEF) den Finanzbedarf ermittelt und somit unsere Gebühren bestimmt. Diese Kommission arbeitet angeblich „entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Das ich nich lache... >:(
Als das Prinzip der ÖR-Sender in den 70ern mal eingeführt und beschlossen wurde, ist/war es ja mal richtig: Unabhängige, frei von politischen und wirtschaftlichen beeinflussten Berichterstattungen. Damals gab’s 2 Sender (ARD und ZDF) und ggf. noch einige Regionale Sender.
Nun zum wesentlichen Punkt:
Warum muss ich für jeden Schei...-Dreck einzelne Spartenkanäle (3Sat, ARTE, ARD-Alpha, DW, Eins Festival, EinsPlus, KiKa, ZDF-Info, ZDF-Kultur, etc.) einrichten und unterhalten + dasselbe Spielchen noch mal bei den Radiosendern? Warum gibt es in jeder „Kleinstadt“ ne einzelne Sendeanstalt (hab letztens bei nem Bekannten den Fernseher eingerichtet und war erstaunt, dass ich ca. 15 mal NDR, ca. 20 mal WDR, ca. 10 mal MDR, Sender wie LandschaftTV, RegioTV’s, „Offene Kanäle“... – Übertreibungen sind beabsichtigt  - in der Programmliste hatte?)
Wie gesagt, das Grundprinzip war sicher mal richtig. Es wäre halt einfach nur zu überdenken, ob wir diese Vielzahl an Sendern benötigen und ob diese nun wirklich alle durch die Gebühren finanziert werden müssen?!? Ein Großteil der Programme (sei es im Bereich Kultur oder Unterhaltung) wird ja schon durch unsere Steuern finanziert – siehe den Etat und die Ausgaben unseres Kultusministeriums! Dazu gehören sicher auch vereinzelte Sport-Übertragungen, welche zudem noch zusätzlich Werbefinanziert sind.
Wenn dieses Grundprinzip der unabhängigen Information und Unterhaltung neu überdacht und dieses dann auf das Wesentliche reduziert wird, die Ausgaben für Moderatoren und „Star‘s“ reduziert, der dreiste und unverschämte Griff in den „großen Topf“ durch hunderte Gremien, Direktoren, Managern und Intendanten gedeckelt werden würde, dann gäbe es sicher auch nicht diese Kommentare. Das Wesentliche dieser Maßnahmen ist aber eine bedeutende Kostenreduzierung für alle und für jeden einzelnen, ggf. sogar finanzierbar aus dem Bundeshaushalt = Steuereinnahmen.
Die ÖR wollen sich auch immer an die Gegebenheiten anpassen (siehe: „heutiges Computerzeitalter“), dann muss auch regelmäßig von denen überlegt werden, wie dieses umsetzbar ist. Wir haben seit einiger Zeit Verschlüsselungstechniken, Möglichkeiten des Bezahl-Fernsehens und Möglichkeiten, auf bestimmte Internetinhalte kostenpflichtig-oder kostenfrei zuzugreifen. Also gehört von deren Seite aus überlegt, was man als unbedingte Information und Unterhaltung frei zur Verfügung stellt (was auch zu den Staatsaufgaben gehört)! Aber Nein, man hört/liest nur von exorbitanten Gehältern, von unverschämt teuren Ausgaben für Sendeanstalten und deren Einrichtungen und stetig steigenden Gebührenanpassungen. Als Dank wird man dann zugemüllt mit Programmen, die kein Mensch braucht und sich nur wenige/vereinzelte antuen.
Jeglicher Widerstand wird gebrochen und sei es mit der Macht unseres „Rechtstaates“. Ich kann nur hoffen, dass die „Großen“ (hier Rossmann) weiter machen und es bis zum EuGH schaffen, damit hier ein Grundsatzurteil herauskommt. Bei der Rechtstaatlichkeit wird dieses aber zu 100% abgeschmettert und dann auf ganz Europa übernommen –
Herzlichen Glückwunsch


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Hinweis: Alle gemachten Aussagen sind ausschließlich persönliche Meinungsäußerungen, subjektive Erfahrungen und Kenntnisse und können von anderen, teilweise betroffenen Personen differenziert wahrgenommen und interpretiert werden.

Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

Gegner glauben uns zu widerlegen, indem sie ihre Meinung wiederholen und auf die unsere nicht achten. (Johann Wolfgang von Goethe)

S
  • Beiträge: 23
Wenn ich so die Begründung überfliege, lese ich irgendwie ständig "das ist so, weil das so ist" - also zusammengefasst. *kopfschüttel*
Man möchte ständig fragen: Warum? Es fehlen echte Begründungen, stattdessen wird einfach frei Nase entschieden - diktiert...

Was mich immer wieder zum Ohrenschlakern bringt, ist die Trägheit der Massen. Da werden von sogenannten Verfassungsrichtern die Menschen in ihrer Eigenständigkeit, in ihrer Intelligenz und ihrem Selbstdenken klar als dumm hingestellt, in dem mit solchen Begründungen mehr als plump politische und wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gewahrt und unsere Grundrechte ad absurdum geführt werden - und sie halten still.
Sorry, aber das hat mehr etwas von einer braven Schafsherde...

RLP und München schrecken mich nicht ab. Ich kann selbst lesen und denken und die (zur Zeit noch gültigen) Grundrechte geben mir Recht - ich muss staatliche Unterhaltung nicht bezahlen! Und da ich es nicht will - tue ich es auch nicht.

Denke, dieses Urteil sogenannter Verfassungsrichter und seine mehr als peinliche Begründung sollten nicht davon abhalten, weiter um sein tatsächliches, klar nachlesbares Recht zu kämpfen. Ja, es birgt Risiken, vor allem finanziell. Aber wofür lohnt es sich denn sonst, etwas zu riskieren, wenn nicht für Freiheit und Recht...?
Wie auch für Freiheit und Rechte der eigenen Kinder und Enkel.

Klar, man kann auch weiterhin brav im Sessel hocken und zahlen, für alles, was sich das Establishment dann künftig noch so ausdenkt.
Letztlich muss das jeder vor seinem Gewissen verantworten.


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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Sorry, Mitglied Bürger, für Off Topic - möchte nur ergänzen, daß ich die gleichen Beobachtungen mache, ich kenne niemanden, der gerne zahlt, aber ich höre immer wieder "es hat sich doch nichts geändert"!
Der Betrag blieb gleich, und daher haben die meisten gar nicht mitbekommen, worum es geht - um einen Eingriff in unsere Grundrechte!   >:(

Dann höre ich auch immer wieder "aber ich habe doch einen Fernseher, also muss ich zahlen" - wenn ich ihnen dann sage, daß sie doch gar nicht mehr für den Fernseher, sondern für ihre Wohnung zahlen, schaue ich regelmäßig in ein fragendes Gesicht...   :o

Aufklärung tut Not!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2014, 21:26 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

S
  • Beiträge: 2.177
Merkwürdig finde ich Rn. 72 bis 75 in:

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Wofür müssen wir zahlen? Für die Empfangmögglichkeit? Für die vermutete Nutzung? Für die vermutete Nutzungsmöglichkeit? Für die vermutete Möglichkeit einer Möglichkeit?

Selbst sprachlich stimmt da etwas nicht.


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  • Beiträge: 1.126
Sorry, Mitglied Bürger, für Off Topic - möchte nur ergänzen, daß ich die gleichen Beobachtungen mache, ich kenne niemanden, der gerne zahlt, aber ich höre immer wieder "es hat sich doch nichts geändert"!
Der Betrag blieb gleich, und daher haben die meisten gar nicht mitbekommen, worum es geht - um einen Eingriff in unsere Grundrechte!   >:(

Dann höre ich auch immer wieder "aber ich habe doch einen Fernseher, also muss ich zahlen" - wenn ich ihnen dann sage, daß sie doch gar nicht mehr für den Fernseher, sondern für ihre Wohnung zahlen, schaue ich regelmäßig in ein fragendes Gesicht...   :o

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Der Clou ist natürlich nun die "Beitrags"-Senkung um 48 Cent. Das kann man den bisherigen Gerne-Zahlern prima als Honig ums Maul schmieren, da ja nun die Senkung der Abgabe letztendlich auch ein Zur-Kasse-Bitten der vermeintlichen Schwarzseher- und hörer zu verdanken ist.

Und damit wird die breite Masse wieder in der Ansicht bestärkt, dass alle, die sich bisher, aus welchen Gründen auch immer, der Zahlungspflicht entzogen haben, vom Grunde her fürchterlich unsoziale Menschen sein müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2014, 21:26 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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