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Autor Thema: Ablehnungsbescheid Härtefall  (Gelesen 5999 mal)

C
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Ablehnungsbescheid Härtefall
Autor: 05. April 2014, 17:10
Hallo, :)
bin neu hier und habe dringende Frage wegen einem Ablehnungsbescheid des BS auf Härtefallantrag von Person A. Wie es scheint, ist hier auch ein Widerspruch eigentlich sinnlos!?
Die Fakten: Person A mit schulpflichtigem Kind, Einkommen liegt unter dem ALG 2 Satz, müsste also Antrag stellen, was Person A aber nicht macht!!!  >:D Kinderzuschlag wurde deswegen abgelehnt. Lt. BS ist dies kein Härtefall und fordert zudem eine Nachzahlung ab 01.01.2013 von Person A!
Wie kann Person A einen Widerspruch trotzdem sinnvoll formulieren? ::)


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#1: 05. April 2014, 19:05
Widersprüche sind nur sinnlos, wenn sie geschrieben werden, ohne dass sie überhaupt vom Verfasser selbst verstanden werden. Auch wenn jeder Widerspruch abgelehnt wird, als Vorbereitung auf die Klage ist er wichtig. Es gibt hier Beispiele, an denen man sich orientieren kann.


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#2: 06. April 2014, 06:56
Hallo Cassandra,

habe das selbe durch, Härtefall wurde bei mir auch abgelehnt da ich, ja keinen Amtlichen Nachweiß habe, außer den Ablehnungsbescheid vom Kinderzuschlag, der wurde aber wohl ignoriert bzw. passt nicht ins Schema F.

Ich kann dir nur anraten jetzt deinen Widerspruch aufzusetzen, fristgerecht, da du ja eindeutig unter Hartz4 fällst.
Der Widerspruch wird, das kann ich dir gleich sagen kein Erfolg bringen aber du benötigst ihn um dann den Klageweg zu wählen, dort brauchst du ja dann nur deine Einkommensverhältnisse offenlegen. Mal noch kleiner Hinweis, bei mir wurde der Widerspruch wie gesagt auch abgeschmettert aber es wurde auch keine Rechtsbehelfsbelehrung mit Verweis auf die Klage angehangen, sondern das Angebot einer Ratenzahlung gemacht, ich habe dieses Angebot ignoriert und nicht geantwortet, sollte da irgendwann wieder mal etwas kommen verweise ich auf meinen noch unvollständig bearbeitenden Widerspruch, ich könnte mir vorstellen das sie dir auch so ein Angebot schicken.

Und noch ein Rat: Melde einfach Hartz 4 an, ich weiß zwar deine Ambitionen nicht wieso du das nicht tust, aber dir steht dies zu, ich würde es nutzen und du hast auch Ruhe vor der GEZ, ich bin mittlerweile angemeldet weil es der Staat so will nur wegen 50 Euro im Monat! Gerichte könnten dich darauf verweisen, zwingen kann dich meiner Auffassung her keiner.

PS: Nimm wegen eines Widerspruchsschreibens die Seite Herr Höcker, er erlaubt dies, ich habe dies auch ein wenig für meine Zwecke verwendet und ein paar Sachen natürlich auf mich abgeändert.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm


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six2seven

Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#3: 06. April 2014, 10:47
Zitat Cassandra :

Wie es scheint, ist hier auch ein Widerspruch eigentlich sinnlos!?

Hallo,

Person A sollte schon aus Fürsorge für das Kind, das eigene
Wohl im Auge haben und mit allen Mitteln versuchen, die
staatlich zustehende Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Weigert sich Person A, aus bestimmten Gründen, dann
finanziert Sie mit Ihrem spärlichen Etat weiterhin das
prunkvolle Leben am Hofe des ÖRR.
Es ist ehrenvoller, die Hilfe aus dem  *VOLKSVERMÖGEN*
zu beanspruchen und damit dem Kind eine angemessene
Ausbildung zu ermöglichen, als eine Zwangzahlung zu akzeptieren
und damit die ungehinderte Gier des ÖRR zu befriedigen.


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#4: 06. April 2014, 12:10
@Cassandra:
Kannst Du sagen warum Du keine staatliche Unterstützung annimmst?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#5: 06. April 2014, 12:18
@Treize, danke für die hilfreiche Antwort. In dieser Richtung geht auch mein Gedanke. Die Ablehnung der Familienkasse wegen Kinderzuschlag müsste als Härtefall akzeptiert werden. Der Hinweis auf einen Antrag auf ALG II (hier: Aufstockung) ist zwar ein wohlgemeinter Rat, jedoch ist solch ein Antrag "freiwillig" und keine "Pflicht". Die Gründe warum kein Antrag (in diesem Fall) auf "Aufstockung" gestellt wird, ergibt sich aus den Gesetzen des SGB II.
@ six2seven: Danke für den Hinweis auf "Fürsorge" gegenüber Person A zu ihrem Kind.
Gerade deswegen wird kein Antrag auf Alg2 gestellt! Denn alleine durch die Antragstellung von Person A auf "Aufstockung" würde die "Fürsorge" des Kindes in Frage gestellt werden!!!
 Ich verweise hier nochmals auf die SGB II - Gesetze!
Meiner Meinung nach, liegt der Gesetzgeber hier im Widerspruch, auf der einen Seite diejenigen von den Gebühren zu befreien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, während  die Bürger, die trotz Arbeit (steuer-und sozialabgabenpflichtig) nur geringes Einkommen haben,diese "Befreiung" nicht erhalten! Und warum heißt es "Härtefall" wenn dieser von einer nicht rechtlichen Behörde gar nicht anerkannt wird? Jede rechtlich anerkannte Behörde/Amt hat hier Bemessungsgrenzen! Der Gesetzgeber hätte von Anfang an, statt Bescheinigungen von Ämtern zu verlangen- hier eine Einkommensgrenze festsetzen müssen. Der Verwaltungsaufwand wäre jedenfalls geringer.


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#6: 06. April 2014, 12:51
Es gibt schon ein Gerichtsurteil über die Frage, ob Leistungen zur Sozialhilfe beantragt werden müssen. Ohne diesen Bescheid, positiv oder negativ, ist keine Beitragsbefreiung möglich.


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#7: 06. April 2014, 13:00
Ist ein "Bescheid" der Familienkasse nicht Beweis genug, dass hier ein ALG 2 Anspruch besteht?


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#8: 06. April 2014, 18:57
Ist ein "Bescheid" der Familienkasse nicht Beweis genug, dass hier ein ALG 2 Anspruch besteht?
Welche Behörden für Anträge und Befreiungen relevant sind, weiss ich nicht. Vielleicht hilft dir dieser Beitrag weiter, hier ging es um Geringverdiener:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3920.msg56554.html#msg56554


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#9: 06. April 2014, 19:15
@Roggi- Danke für den Hinweis. Interessant mit welchen Argumenten der BS seine eigenen Vorgaben zur Befreiung auslegt. Interessant auch, dass Anfang 2013 eine Bescheinigung über Einkommen unter dem Existenzminimum von den Verwaltungen ausgestellt wurden !, aber diese Bescheinigungen in 2014 nicht mehr existieren! Für Person A wäre es mal interessant zu wissen, wie der BS auf den Widerspruch reagiert und wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt! ?





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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#10: 06. April 2014, 20:55
Ist ein "Bescheid" der Familienkasse nicht Beweis genug, dass hier ein ALG 2 Anspruch besteht?

Meines Erachtens ja, es wird nicht gesagt welche Behörde den Bescheid ausstellen muss, außerdem arbeiten die Familienkassen sowieso eng mit den Arbeitsämtern zusammen.
Doch wie ein User auch sagte, gibt es ein Gerichtsurteil wo man sich tatsächlich Zwangsanmelden soll beim Amt, meines Erachtens ist dieses Urteil aber Verfassungsfeindlich.

Ich kann im übrigen deine Gedanken nachvollziehen wieso du keine Aufstockenden Leistungen willst, nach den Jobcenter gibt man ja seine Grundrechte unten an der Tür ab, mir wurde wortwörtlich gesagt das man sich ausziehen muss, da ich nämlich auch ein schwieriger Kunde bin, da ich zwischen Aufstocker und Arbeitslose sehr differenziere.
Ich habe in diesen Zusammenhang schon wieder die nächste Klage gegen das Jobcenter.

Ich finde das du dich trotz alledem anmelden solltest, du hast als Elternteil sicher keine Schuld daran, nur weil der Kapitalismus uns keine gerechten Löhne zufließen lässt.
Du kommst doch allen nach und versuchst für dein Kind zu sorgen, ein Antrag auf Geldleistungen stellt das auch nicht in Abrede.
Das Amt wird dich auch nicht ständig nerven, Menschen in Arbeit werden recht zufrieden gelassen.
Und denke auch daran wenn du nicht sovielen Jobs nachgehen musst um deinen Lebensunterhalt zu verdienen hast du auch mehr Zeit für dein Kind, habe schon oft gehört das viele in solchen Situationen mehrere Jobs haben, das wird auf Dauer auch Stressig.

Viel Erfolg dir weiterhin:)


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#11: 06. April 2014, 21:42
@Treize, danke für die Antwort. Es ist für manche nicht nachvollziehbar, warum auf diese "Leistungen" verzichtet wird. Ich hatte vor 5 Jahren für 1 Jahr das "Vergnügen" mich mit diesem "System" auseinanderzusetzen und habe zum Glück früh genug die Reißleine gezogen (sonst wäre ich meinen festen, sicheren Job losgewesen!) Ja, ich bin arm und muß auf vieles verzichten- aber meinem Kind geht es besser, als manchem Harz4-Kindl!
Darum sehe ich auch nicht ein, dass ich als deutsche Bürgerin mit (natürlichem) Wohnsitz in Deutschland auf diese Art und Weise zur Zahlung von 17,98 Euro im Monat herangezogen werden soll, wenn offensichtlich ist, dass dies gar nicht möglich ist.
Wenn ein BS dies offensichtlich anders sieht und Forderungen an mich richtet, kann er dies ja tun- bis zum Nimmerleinstag. Also werde ich meinen Widerspruch verfassen und abschicken und abwarten was dann kommt. Aber interessant ist es schon, was ich in diesem Forum gelesen habe. Bin wohl nicht die Einzige in dieser Situation. Bisher ist mir noch niemand persönlich begegnet, der zugibt keine Beiträge für Rundfunk zu bezahlen!


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#12: 06. April 2014, 21:47
Die breite Masse zahlt ja leider immer ohne Nachzudenken, die scheinen das Geld wohl übrig zu haben, ich habe es auch nicht und setze es lieber in die Zukunft meiner Kinder ein:)



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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#13: 07. April 2014, 16:11
Ich kann nachvollziehen, daß man sich wegen 50 oder 20 Euro nicht "nackig" machen möchte.
Und wenn man mal 100 Euro mehr im Monat hat, kostet das dann wieder viel Aufwand, um keinen Sozialbetrug zu begehen.

Außerdem wäre selbst dann das Kind schon in den Brunnen gefallen, weil der Belustigungsservice nicht etwa ab Bedürftigkeit befreit, sondern erst ab Antragsstellung der Beitragsbefreiung.
Wenn man dagegen klagen muß, kann man aber auch gleich gegen die ganze Chose klagen.

Da wäre Schema F mit dem zusätzllichen Widerspruchsgrund, daß man sich die Sache nicht leisten kann zielführender, vor Gericht ließen sich die finanziellen Verhältnisse sauberer darstellen.
Und Zeit ist auch noch gewonnen...


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Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#14: 07. April 2014, 19:53

Auf ihrer Informationsseite gibt der Beitragsservice an, dass bei Härtefällen die auf eine staatliche Sozialleistung verzichten, obwohl sie Anspruch darauf hätten eine Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich ist.
Eine Bescheinigung! Kein Antrag!
Ein Bescheid der Familienkasse (Nebendienststelle der Agentur für Arbeit Bund!!!) müsste also für einen Beitragsservice als Nachweis genügen um hier einen Härtefall zu sehen.
Sieht der Beitragsservice in seinem Ablehnungsbescheid hier keinen Härtefall und stellt weiter Forderungen, so kann der BS davon ausgehen , dass diese Forderungen ja nicht erfüllt werden können, da ja lt. Bescheid einer Bundesbehörde das Einkommen das Existenzminimum nicht erreicht und ein Härtefall vorliegt.
Also Paragraph 4 RBStV Absatz 6 und 7 werden zwar aufgeführt, aber nicht angewandt.
Also quasi ein "Scheinparagraph" der ja da sein musste, um den Rundfunkbeitragstaatsvertrag überhaupt erst mal in dieser Form sozialverträglich hinzubekommen! Nach 16 Monaten RBStV kann man nun die unwilligen Härtefälle mit Gewalt ins SGB II drängen und dort ebenfalls abzocken!
 


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