Ist ein "Bescheid" der Familienkasse nicht Beweis genug, dass hier ein ALG 2 Anspruch besteht?
Meines Erachtens ja, es wird nicht gesagt welche Behörde den Bescheid ausstellen muss, außerdem arbeiten die Familienkassen sowieso eng mit den Arbeitsämtern zusammen.
Doch wie ein User auch sagte, gibt es ein Gerichtsurteil wo man sich tatsächlich Zwangsanmelden soll beim Amt, meines Erachtens ist dieses Urteil aber Verfassungsfeindlich.
Ich kann im übrigen deine Gedanken nachvollziehen wieso du keine Aufstockenden Leistungen willst, nach den Jobcenter gibt man ja seine Grundrechte unten an der Tür ab, mir wurde wortwörtlich gesagt das man sich ausziehen muss, da ich nämlich auch ein schwieriger Kunde bin, da ich zwischen Aufstocker und Arbeitslose sehr differenziere.
Ich habe in diesen Zusammenhang schon wieder die nächste Klage gegen das Jobcenter.
Ich finde das du dich trotz alledem anmelden solltest, du hast als Elternteil sicher keine Schuld daran, nur weil der Kapitalismus uns keine gerechten Löhne zufließen lässt.
Du kommst doch allen nach und versuchst für dein Kind zu sorgen, ein Antrag auf Geldleistungen stellt das auch nicht in Abrede.
Das Amt wird dich auch nicht ständig nerven, Menschen in Arbeit werden recht zufrieden gelassen.
Und denke auch daran wenn du nicht sovielen Jobs nachgehen musst um deinen Lebensunterhalt zu verdienen hast du auch mehr Zeit für dein Kind, habe schon oft gehört das viele in solchen Situationen mehrere Jobs haben, das wird auf Dauer auch Stressig.
Viel Erfolg dir weiterhin:)