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Autor Thema: Ablehnungsbescheid Härtefall  (Gelesen 5998 mal)

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six2seven

Re: Ablehnungsbescheid Härtefall
#15: 08. April 2014, 11:15
Zitat Cassandra:
 Nach 16 Monaten RBStV kann man nun die unwilligen Härtefälle mit Gewalt ins SGB II drängen und dort ebenfalls abzocken!

Hallo,
genauso verhält es sich.

Meine Stellungnahmen  an GEZ/ BS / Dreyer / u.s.w.,
haben zwar bis heute verhindert, dass ein widerspruchsfähiger
Bescheid bzw. die Vollstreckung vorliegt ( ich zahle seit 9/2012 nicht mehr ),
aber das wird kommen und ich bin auf eine Klage vorbereitet.

Was mich jedoch mutlos macht, ist die Tatsache, dass
auf verschiedenen Plattformen zwar Unmut geäußert wird,
jedoch keine massive Volksbewegung entsteht.
Man muss sich das einmal geben, dass sich eine Oberschicht ( Pilotenstreik)
nicht zu fein ist, geschlossen auf die Straße zu gehen um noch
besser gefüttert zu werden, während die Masse am Ende der Skala
ohne Murren alle Lasten trägt, die man Ihr aufpackt.

Diese Unwucht zu beseitigen wäre zwar Aufgabe unserer Angestellten
in Berlin, die sind jedoch selbst so stark damit beschäftigt,
die eigenen Taschen zu füllen ( s. letzte Diätenerhöhung). als
Sie Zeit hätten, sich um die soziale Schieflage zu kümmern.

Will damit sagen, so entehrend auch der Weg durch die Behördenmühle
ist, wenn Ihn Hunderttausende gingen, würden wir endlich einmal
" Demokratie " leben und das Antragszenario würde liberalisiert.
So lassen wir es zu, dass Sie in unseren Hosentaschen nach
dem letzten Cent fingern und unüberwindbare Hürde bauen.


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