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Autor Thema: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1  (Gelesen 13348 mal)

V
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Re: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
#15: 30. April 2014, 20:55
Dringlichkeitsanträge  8)

Die Aktivitäten und der Zeitpunkt sind beachtlich.
Passt so gar nicht zu den andauernden Beschwichtigungen der Sender und der Politiker bei abgeordnetenwatch.de.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2014, 22:49 von Viktor7«

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Finde ich doch gerade aus völlig anderem Anlass dieses Schmankerl bzgl. der offensichtlich in das Verfahren eingeflossenen "Stellungnahme" der Bayerischen Landtags...
...das *muss* man einfach noch mal in Erinnerung rufen:

Presseartikel zum Thema Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4314.msg36754.html#msg36754

Staatssekretär im Delirium
Der Passauer Jurist Ermano Geuer, der eine Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht hat (Fernsehkritik-TV berichtete), ist dem Verhandlungstermin ein Stückchen näher. Inzwischen haben ihn diverse Stellungnahmen der Antragsgegner erreicht: Juristen des ZDF haben sich umfassend geäußert, des Bayerischen Rundfunks, zudem auch von Deutschlandradio und der Bayerischen Staatsregierung.
Ja, und dann gibt es auch noch eine Stellungnahme des Bayerischen Landtags – verfasst von einem ehemaligen Staatssekretär. Doch von seriösen juristischen Formulierungen ist hier wenig zu merken: Das dreiseitige Schreiben ist derart peinlich, dass man als Leser schwankt zwischen Lachen und Entsetzen. Nicht nur, dass die Stellungnahme diverse Rechtschreibfehler beinhaltet (“hinischtlich”, “Namenkontrollklage”), sie strotzt auch vor falschem Satzbau und kruden Formulierungen – so, als habe der Herr Staatssekretär a.D. beim Schreiben nebenbei paar Fläschchen Wein (oder ein paar Maß Bier?) geleert.

Kostproben:
“Der Gleichheitsgrundsatz kann nur herangezogen werden, dass Willkür gegen einzelne oder bestimmte Gruppen verboten ist.”
“Die Rüge der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts geht fehl.”
“Die Selbstbestimmung [...] kann durch den Gesetzgeber so lange ausgeübt werden, als es sich um einen legitimen Zweck und einer grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit handelt.”

Geuer hatte von Anfang an das Gefühl, dass der Bayerische Landtag nicht wirklich Lust hat, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Zunächst kam lange Zeit gar nichts – und nun plötzlich dieses lieblos dahingerotzte Schriftstück. Auf diese Art und Weise jedoch blamiert sich das Parlament bis auf die Knochen – da wäre es dann tatsächlich besser gewesen, sich gar nicht zu äußern. Prost!

http://fernsehkritik.tv/blog/2013/03/staatssekretar-im-delirium/

Auch unter dem Lichte dieser augenscheinlich in das Verfahren einbezogenen offiziellen "Stellungnahme" betrachtet, muss das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als nichts anderes als ein Witz bezeichnet werden!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 16:13 von Bürger«
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