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Autor Thema: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1  (Gelesen 14177 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
Autor: 29. März 2014, 09:56
Hallo zusammen,
hatten wir da nicht noch etwas in Arbeit.

Stichpunkt: Eidesstattliche Versicherung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2014, 13:23 von Viktor7«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
  • Moderator
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Eidesstattliche Versicherung  - ein paar Gedanken für eine weitere Diskussion/Vorgehen:
 
...
Habe ich wirklich um 11 Uhr eine Lösung gefunden?

Dazu habe ich mir folgendes notiert:

Zur tatsächlichen Nichtnutzung kann man eine eidesstaatliche Erklärung abgeben, die allerdings jeweils nur für den aktuellen Tag der Abgabe gilt und täglich neu abgeben werden müsste.
...

Von wem kommen diese Aussagen zu der eidesstaatlichen Erklärung?
Das klingt nach einem Scherz eines Verhandlungsbeteiligten.

Diese Aussage habe ich auch gehört  , aber zunächst nicht die mögliche Tragweite erkannt , wie es karlsruhe sofort geschnallt hatte.
Die Aussage kam vom Tisch der Beteiligten ARD, vertreten durch den BR. Es war ein älterer , schmächtiger Herr mit etwas eingefallenem Gesichtsausdruck von dem die Aussage kam . Er machte diese Aussage tatsächlich vollen Ernstes im Zusammenhang mit der Gegenargumentation der Klägerseite bezüglich der Unwiderlegbarkeit der Vermutung des Rundfunkempfangs und was eine Alternative dazu wäre. Was ihn da geritten hat , kann man allerdings auch nur vermuten.
Begleitet wurde dieser Herr von einem nach Azubi aussehenden Jüngling , der so glaube ich gar nichts gesagt hatte.

Dazu passt die Aussage im "gekauften" Gutachten von Paul Kirchhof:
Zitat
… erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.

Die Frage wäre nun:
Wenn in dem neuen Regelwerk der Hinweis auf die Widerlegungsmöglichkeit im individuellen Antragsverfahren fehlt, ist dann die Regel überhaupt gültig?

Nochmal zu der fraglichen Äußerung zur eidesstattlichen Erklärung durch den Vertreter der ARD/BR :
Dieser Herr war voll zurechnungsfähig und als etwas mürrischer Typ bestimmt nicht zu Scherzen aufgelegt.
Sein Redefluss war mit der Mentalität von eingeschlafenen Füßen vergleichbar , ein Musterbeispiel von übertriebener Genauigkeit im Amt und ein Liebhaber verwinkelter Paragraphen.
Das scheint ihm so zum Verhängnis geworden zu sein und er hat im Eifer des Gefechts unachtsam etwas verlautbaren lassen , was eigentlich unter Verschluss bleiben sollte. Er war wohl von den Darlegungen der Klägerseite so innerlich aufgewühlt und gereizt , dass er versehentlich die Topsecret-Schublade geöffnet hat.

Ingo von Münch, Professor für Verfassungs- und Völkerrecht und Grundgesetzkommentator, schreibt in "Rechtspolitik und Rechtskultur: Kommentare zum Zustand der Bundesrepublik" zum Thema Widerlegung in einem individuellen Antragsverfahren folgendes:
http://books.google.de/books?id=vhrBr-gVcKsC&pg=PA177&dq=%22Widerlegung%22+%22individuellen%22+%22Antragsverfahren%22&hl=de&sa=X&ei=wnI2U7yAFZDMsgbw1IHIDQ&ved=0CDQQ6AEwAA#v=onepage&q=%22Widerlegung%22%20%22individuellen%22%20%22Antragsverfahren%22&f=false
...

1. Wie gehen wir der Sache weiter auf den Grund? (Recherche/Anschreiben, …?)
2. Wo bohren wir nach? (Politiker/Anstalten/Staatskanzleien, …)
3. Wer macht was? (ohne "Kümmerer" wird es versanden)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2014, 10:54 von Viktor7«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Zitat von: karlsruhe am 25. März 2014, 12:52
Zitat
    ...
    Habe ich wirklich um 11 Uhr eine Lösung gefunden?

    Dazu habe ich mir folgendes notiert:

    Zur tatsächlichen Nichtnutzung kann man eine eidesstaatliche Erklärung abgeben, die allerdings jeweils nur für den aktuellen Tag der Abgabe gilt und täglich neu abgeben werden müsste.
    ...

Verstehe ich das richtig, soll die tägliche eidesstattliche Erklärung sowas sein wie ein Äquivalent zum Fahrtenbuch fürs Auto?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2014, 12:24 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

R
  • Beiträge: 375
Entscheidend wird sein, ob die (tägliche?!) "Versicherung an Eides statt" ins Urteil und dann in den RBStV kommt. Ich denke, die tägliche Erklärung ist eher die sarkastische Äußerung eines der Prozessbeteiligten - mehr nicht. Aber eine jährlich zu wiederholende Erklärung wäre doch ok. (Falls einer ne falsch Erklärung abgibt, soll er neben Hoeness absitzen).

Wenn werden Frau Reim, ihr Stellvertreter und die Juristen des rbb  viel Spaß haben, denn nach § 27 Abs. 2 VwVfG darf die Erklärung (bei Abgabe der Erklärung zur Niederschrift) "nur der Behördenleiter, sein allgemeiner Vertreter sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes befugt, welche die Befähigung zum Richteramt haben" entgegennehmen - soweit die Erklärung nicht schriftlich abgegeben wird - dann stellt sich evtl. die Frage der Beglaubigung der Unterschrift.

Vielleicht nimmt sich Frau Reim nach der Rundfunkratssitzung dafür die Zeit.  (#)

(Gut, wenn man weiter liest steht da noch "Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes kann der Behördenleiter oder sein allgemeiner Vertreter hierzu allgemein oder im Einzelfall schriftlich ermächtigen." - Aber dann macht das gleich viel weniger Spaß. >:D)


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Entscheidend wird sein, ob die (tägliche?!) "Versicherung an Eides statt" ins Urteil und dann in den RBStV kommt. Ich denke, die tägliche Erklärung ist eher die sarkastische Äußerung eines der Prozessbeteiligten - mehr nicht. Aber eine jährlich zu wiederholende Erklärung wäre doch ok. (Falls einer ne falsch Erklärung abgibt, soll er neben Hoeness absitzen).

Schon ein Grund mehr, bei einer richtigen zu bleiben.

Weiß Du zufällig, wo ich nachlesen kann, wie so etwas auszusehen hat. Habe gestern meinen Widerspruchsbescheid erhalten und bräuchte so einen Schrieb, dass ich über keinen Fernseher verfüge, an Eidesstatt, oder wie man dazu sagt für meine Klageschrift.


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...
Verstehe ich das richtig, soll die tägliche eidesstattliche Erklärung sowas sein wie ein Äquivalent zum Fahrtenbuch fürs Auto?

...
Das klingt nach einem Scherz eines Verhandlungsbeteiligten. ...

... Ich denke, die tägliche Erklärung ist eher die sarkastische Äußerung eines der Prozessbeteiligten - mehr nicht. ...

Hier sollten wir uns an den Tatsachen halten. Die Regelung ist absichtlich ohne Aufnahme einer Widerlegungsmöglichkeit aufgesetzt worden, um möglichst viel Geld abzuschöpfen. Um die Rechtssicherheit, gebührende Beachtung der Grundrechte und die öffentliche Akzeptanz hatten sich die Verantwortlichen nicht gekümmert. Die öffentliche Meinung sollte durch Verdrehung,  Beschönigung und einwickelnde Werbung gelenkt werden.

Eine Widerlegung der Vermutung sollte meiner Meinung nach mit der eidesstattlichen Erklärung möglich sein.

Weitere Stichworte: "Widerlegliche Vermutung" und "Unwiderlegliche Vermutung"


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Weiß Du zufällig, wo ich nachlesen kann, wie so etwas auszusehen hat. Habe gestern meinen Widerspruchsbescheid erhalten und bräuchte so einen Schrieb, dass ich über keinen Fernseher verfüge, an Eidesstatt, oder wie man dazu sagt für meine Klageschrift.

Bei -->google<-- kannst Du sowas finden. In den Text gehört auch die Kenntnis der Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung.

Aber im Moment halte ich davon noch nichts. Aber Du kannst im Schriftsatz anbieten, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass Du über keinerlei Rundfunkempfangsgeräte verfügst. Wobei aus Sicht der Anstalten dazu ggf. auch der PC gehört - also der erforderliche Inhalt ist nicht klar.

Aus meiner Sicht ist das Ganze ein ungelegtes Ei - aber es ist ja bald Ostern (dieses Jahr erst am 15. Mai) ;D



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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

P
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Aber Du kannst im Schriftsatz anbieten, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass Du über keinerlei Rundfunkempfangsgeräte verfügst.
Also, der RBStV bezieht sich allein auf den örR.
Und dann könnte es ausreichen, zunächst eidesverstattlich zu erklären: "Ich lehne den örR ab und erkläre hiermit im Wissen um die Strafbarkeit einer falschen, auch fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides Statt: Ich nutze heute in meinem Haushalt keinen örR, weder über TV noch über Radio noch über PC noch über Smartphone."

Ich neige dazu, meine noch offenen Widersprüche um die obige Formulierung für mehrere Tage oder auch grundsätzlich zu ergänzen.
Was meint ihr?


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Aber Du kannst im Schriftsatz anbieten, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass Du über keinerlei Rundfunkempfangsgeräte verfügst.
Also, der RBStV bezieht sich allein auf den örR.
Und dann könnte es ausreichen, zunächst eidesverstattlich zu erklären: "Ich lehne den örR ab und erkläre hiermit im Wissen um die Strafbarkeit einer falschen, auch fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides Statt: Ich nutze heute in meinem Haushalt keinen örR, weder über TV noch über Radio noch über PC noch über Smartphone."

Ich neige dazu, meine noch offenen Widersprüche um die obige Formulierung für mehrere Tage oder auch grundsätzlich zu ergänzen.
Was meint ihr?

Das würde ich heute auch so handhaben und wie immer nicht erwarten, dass die Sender auf Grund der Geldabhängigkeit (Rentenansprüche, …) dazu eine Zustimmung geben. Nur ein Gericht wird die eidesstattliche Erklärung für gültig oder ungültig erklären.


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Da der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Besitz der Empfangsgeräte erhoben wird, halte ich diese Formulierung für gut:
Und dann könnte es ausreichen, zunächst eidesverstattlich zu erklären: "Ich lehne den örR ab und erkläre hiermit im Wissen um die Strafbarkeit einer falschen, auch fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides Statt: Ich nutze heute in meinem Haushalt keinen örR, weder über TV noch über Radio noch über PC noch über Smartphone."
Wer keine Empfangsgeräte besitzt, kann das zur Bekräftigung ebenfalls eidesstattlich Versichern. Warum die eidesstattliche Versicherung täglich wiederholt werden muss, habe ich auch noch nicht verstanden. Monatlich wie der Beitrag wäre doch einfach, für alle, immer zum ersten, nicht rückwirkend...
Aber dieses Neuland der Rechtssprechung muss erst noch erforscht werden.


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Re: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
#10: 30. März 2014, 20:28
Ich will auf keinen Fall neben Hoeness absitzen.

Ich habe noch Radio, kann ich entsorgen.

Fernseher habe ich definitiv nicht mehr, kann ich also 100 % beeiden.

Natürlich habe ich PC, ist ja sicherlich heute das meistbenutzte Kommunikationsmittel (emails etc.)

aber ich erkläre an Eidesstatt, diesen für nichts anderes zu verwenden, bzw. nicht für irgendeinen Rundfunkempfang.

Gut so? Bei mir läuft halt die Zeit. (fristgerechte Klageschrifteinreichung) :-[


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Re: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
#11: 30. März 2014, 20:50
Ich meine, ein PC muss die entsprechende Grafikkarte und Soundkarte haben, um Rundfunkempfang zu ermöglichen, also kann man schreiben, dass man keine Empfangsgeräte bereithält, wenn die Geräte das nicht eingebaut haben.


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Re: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
#12: 30. März 2014, 20:59
Hallo Karlsruhe,

die Versicherung an Eides Statt von Peer_Gynt besagt ja nicht, dass du keine Geräte hast. Du lehnst die ÖRR ab und nutzt deren aufgedrängtes Angebot nicht. Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.


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Re: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
#13: 31. März 2014, 10:21
Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt keine entsprechende Erklärung ankündigen oder gar abgeben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, mehr als eine (möglicherweise noch nicht einmal ernst gemeinte) Äußerung eines Prozessvertreters gibt es nicht.

Wenn auf Grund eines Urteils der RBStV entsprechend geändert würde kann man sich immer noch damit beschäftigen. Zum jetzigen Zeitpunkt bindet man sich evtl. nur unnötig selbst.


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themob

Re: Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
#14: 30. April 2014, 19:34
Passend zum Thema Nachlese: In Bayern gibt es seit 25.3.2014 hektische Aktivitäten aus dem bayerischen Landtag zu verzeichnen:

Drucksache 17/1087 und 17/1096 sind inhaltlich gleich, lediglich die eingereichte Form unterscheidet sich: Antrag und Dringlichkeitsantrag

Stichworte zu den Anträgen: Härtefallregelung sozialer gestalten (kein Bescheid einer Behörde), keine Filialen mehr, nur noch Gesamtbeschäftigtenzahl, Entlastung für betrieblich genutzte Fahrzeuge, mittelfristig Beitragsfreiheit für gewerbliche Kfz, Reduzierung der Beitragspflicht für Einrichtungen zur Kinderbetreuung, Abbau Mehrbelastung Kommunen, Vorschläge Einsparmaßnahmen und Bürokratieabbau in Köln, Ziel der Beitragsgerechtigkeit verpflichtet zu bleiben, schrittweise Ausstieg aus der Werbung  usw.

25.3 - Drucksache 17/1087 - Antrag - Nachbesserung des neuen Rundfunkbeitragssystems - Bayerische Vorschläge jetzt erarbeiten
26.3 - Drucksache 17/1193 - Mitteilung - Der Antrag mit der Drucksachennummer 17/1087 wurde zurückgezogen

25.3 - Drucksache 17/1096 - Dringlichkeitsantrag - Zielgerichtete Entlastungen im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbeitrags
26.3 - Drucksache 17/1136 - Beschluss - Drucksache 17/1096 - Zielgerichtete Entlastungen im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbeitrags - Angenommen

26.3 - Drucksache 17/1111 - Dringlichkeitsantrag - Nachbesserung des neuen Rundfunkbeitragssystems - Bayerische Vorschläge jetzt erarbeiten
26.3 - Drucksache 17/1175 - Beschluss - Drucksache 17/1111 - Dringlichkeitsantrag - Nachbesserung des neuen Rundfunkbeitragssystems - Bayerische Vorschläge jetzt erarbeiten - Abgelehnt

26.3 - Drucksache 17/1112 - Dringlichkeitsantrag - Evaluierung des Rundfunkbeitrags
26.3 - Drucksache 17/1137 - Beschluss - Evaluierung des Rundfunkbeitrags - Angenommen

03.4 - Drucksache 17/1475 - Antrag - Die Zusammensetzung der Rundfunk-Aufsichtsgremien in Bayern ist zeitgemäß fortzuentwickeln (wegen ZDF Urteil)
16.4 - Drucksache 17/1696 - Mitteilung - Der Antrag mit der Drucksachennummer 17/1475 wurde zurückgezogen


Passend dazu das Plenarprotokoll der 13. Sitzung vom 26.3.2014 - ab Seite 693 - hier sind die Diskussionen im Wortlaut nachzulesen und sicherlich interessanter als die Anträge an sich

Mal sehen inwieweit die Infos bzw. Aktivitäten des bayerischen Landtags Einfluss auf das zu erwartende Urteil haben. Steuer = nein, KFZ = ja, Ungleichbehandlung Betriebsstätten = ja, oder so ähnlich

Schon auffällig wie am Tag zuvor (Verhandlungstag Geuer/Rossmann) bzw. einen Tag nach der Verhandlung Dringlichkeitsanträge gestellt werden, für die am gleichen Tag stattfindende Plenarsitzung des Landtag zum Thema Rundfunk (bis zu den Dringlichkeitsanträgen waren in den Tagesordnungspunkten keinerlei Themen zum Rundfunk zu finden für die Plenarsitzung).


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