die erste Frage wäre natürlich.
was ist das für ein Brief, in dem Fristversäumnis drinsteht ? einer in dem der BS seine Meinung kundtut, oder eine echter Widerspruchsbescheid ? ist eine Rechtsbehelfsbelehrung aufgedruckt ?
wenn nein, dann ist es nur ein Infobrief.
und ja, richtig, die Vordatierung seitens BS muss auf jeden Fall eingerechnet werden.
Person A sollte prüfen, ob sich sein Fristversäumnis auf das aufgedruckte Datum oder das Datum des Matrix Codes auf dem Bescheid bezieht. Sollte ja auch in der Begründung der Ablehnung stehen. Da können schon mal zehn Tage dazwischen liegen. Person A hat sich u.u. richtig an den Eingang des Schreibens erinnert, und war vom aufgedrucktem Datum irritiert.
Die Frist läuft 1 Monat ab Bekanntgabe; die Bekanntgabe kann sich ja auch verzögert haben, bsp. aufgrund von Urlaub.
Person A hat nun, wie von mickschecker vorgeschlagen die Wahl einer formlosen Antwort, oder WENN Belehrung dabei, Klage zu erheben.