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Autor Thema: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?  (Gelesen 5952 mal)

U
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Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
Autor: 11. März 2014, 20:07
Hallo liebes Forum,
folgendes theoretisches Szenario:
Person X hat von 10.2010 bis 09.2013 BAföG als Student bekommen und hat sich diesbezüglich offiziel von dem Rundfunkbeitrag/GEZ befreien lassen.

Dummerweise verliert Person X den Anspruch auf BAföG und "muss" dementsprechend diesen offiziel bezahlen. Person X denkt sich aber "Wieso für etwas zahlen, was ich aus verschiedensten Gründen nicht bezahlen will?"
Person X wartet erstmal ab, vielleicht fällt die ganze Sache unter den Tisch. Dummerweise tut es das nicht, es kommt zur Mahnung nach dem 2ten Schreiben.

Nun beschleicht Person X das Gefühl endlich zu handeln. Leider ist Person X von dem ganzen Rechtwirrwarr verwirrt und weis nicht was es tun soll. Widerspruch? Klage? Tee trinken? Person X hat leider keine Rechtschutzversicherung und kann/ will deswegen möglichst ohne Anwalt vorgehen.

Wie kann sich Person X gegen den Rundfunkbeitrag wehren?

Grüße


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Uwe

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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#1: 11. März 2014, 20:11
Schau dich mal hier um:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Hallo liebes Forum,
folgendes theoretisches Szenario:
Person X hat von 10.2010 bis 09.2013 BAföG als Student bekommen und hat sich diesbezüglich offiziel von dem Rundfunkbeitrag/GEZ befreien lassen.

Dummerweise verliert Person X den Anspruch auf BAföG und "muss" dementsprechend diesen offiziel bezahlen. Person X denkt sich aber "Wieso für etwas zahlen, was ich aus verschiedensten Gründen nicht bezahlen will?"
Person X wartet erstmal ab, vielleicht fällt die ganze Sache unter den Tisch. Dummerweise tut es das nicht, es kommt zur Mahnung nach dem 2ten Schreiben.

Nun beschleicht Person X das Gefühl endlich zu handeln. Leider ist Person X von dem ganzen Rechtwirrwarr verwirrt und weis nicht was es tun soll. Widerspruch? Klage? Tee trinken? Person X hat leider keine Rechtschutzversicherung und kann/ will deswegen möglichst ohne Anwalt vorgehen.

Wie kann sich Person X gegen den Rundfunkbeitrag wehren?

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U
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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#2: 19. März 2014, 09:11
Zitat
Schau dich mal hier um:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Das hat Person X schon, leider blickt dieser in den ganzen Fällen nicht durch bzw. inwiefern welcher Fall auf ihn zutreffend ist. Gibt es für Person X nicht eine Art Muster Widerspruchsschreiben, die bezogen auf seine Situation ist bzw. der ähnelt?


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themob

Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#3: 19. März 2014, 09:46
Zitat
Schau dich mal hier um:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Das hat Person X schon, leider blickt dieser in den ganzen Fällen nicht durch bzw. inwiefern welcher Fall auf ihn zutreffend ist. Gibt es für Person X nicht eine Art Muster Widerspruchsschreiben, die bezogen auf seine Situation ist bzw. der ähnelt?

Hallo, nein das gibt es hier nicht. Jeder findet aber mittlerweile für fast jede Situation sehr gute Anhaltspunkte, auf die die individuelle Klage oder der Widerspruch aufgebaut werden kann.

Zu Person X:
Entscheiden für
Widerspruch
oder
Klage
gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid (siehe Rechtsbehelfsbelehrung)

Abgesehen von den allgemeinen Begründungen die jeden betreffen, kann Person X auf seine Situation aber auch die Ungleichbehandlung von Bafög Empfängern und nicht Bafög Empfängern heranziehen. Sich mit der Thematik auseinandersetzen muss Person X - was auch nötig ist, sollte es zur mündlichen Verhandlung vor Gericht kommen.

Hier findet Person X unter anderem den Punkt Bafög und nicht Bafög Empfänger: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6924.0.html   (etwa in der Mitte des ersten Beitrags)

Hier findet Person X eine Art Vorlage, wie eine Klage aussehen kann, sie muss nur angepasst werden auf die eigenen Bedürfnisse. Von einer 1 zu 1 Copy and Paste Übernahme rate ich dringend ab, außer Person X kann sich mit allen genannten Punkten anfreunden oder identifizieren und in einer evtl. mündlichen Verhandlung sattelfest argumentieren und nicht nur ablesen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg61006.html#msg61006   Antwort 247 - anhängende PDF Datei

Als Widerspruchsvorlage ist es genauso gut geeignet.

Generell kann Person X auch hier mal nachschauen für die Möglichkeit der Befreiung für die Zukunft: unter Punkt 4 c  http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php

Was mich generell immer wieder verwundert. Es sind so viele Studenten hier im Forum vertreten, interessieren die Studenten sich immer nur für die eigenen Probleme wenn sie Ärger mit dem Thema Rundfunk haben? Wieso organisiert Ihr euch nicht an der Uni (muss doch genug Jurastudenten geben, die schon aus Eigeninteresse sich mit dem Thema mal beschäftigen können). Zudem haben Jurastudenten meist ein besseres Netzwerk um sich intensiver mit dem Thema mal auseinandersetzen zu können.

Und dann sich hier einbringen und aktiv mitmachen. Das wäre mal was  ;D

   


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U
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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#4: 22. März 2014, 23:13
Generell würde Person X wohl zunächst Widerspruch einlegen, da diese zunächst versucht ohne Klage einen erfolgreichen Widerspruch zu schaffen.

Person X hat etwas weiter recherchiert und diesen theoretischen Musterwiderspruch gefunden:

Person X
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Mitfreundlichen Grüßen
Max Mustermann


Person X fragt sich, ob dies als Widerpsruch geeignet wäre, da Person X unabhängig von BAföG argumentieren möchte. Grund ist, dass auch nach Studium /BAföG Person X keine Lust hat GEZ zu bezahlen.

Zitat
Was mich generell immer wieder verwundert. Es sind so viele Studenten hier im Forum vertreten, interessieren die Studenten sich immer nur für die eigenen Probleme wenn sie Ärger mit dem Thema Rundfunk haben? Wieso organisiert Ihr euch nicht an der Uni (muss doch genug Jurastudenten geben, die schon aus Eigeninteresse sich mit dem Thema mal beschäftigen können). Zudem haben Jurastudenten meist ein besseres Netzwerk um sich intensiver mit dem Thema mal auseinandersetzen zu können.

Leider kennt Person X keine Jurastudenten bzw. Personen, die sich mit dieser Materie auskennen.


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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#5: 23. März 2014, 03:27
Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Kann das mit einem Gesetz untermauert werden? Zumal der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Vertrag ist, sondern er "ist durch Ratifizierung in den Landesparlamenten zu gültigem Recht geworden." Es ist also ein Gesetz. Das miserabelste übrigens, was man sich vorstellen kann, aber so ist das nun mal, wenn die Gier überhand nimmt. Dieses vermurkste Gesetz verteidigen die nun mit allen fiesen Tricks, weil deren Leben davon abhängt. Niemand sollte wirklich glauben, dass die Demokratie leiden würde, wenn örR abgeschafft wird, selbst Deutschland wird ja offensichtlich abgeschafft, ohne dass es jemand bemerkt. Wenn dieser Dinosaurier der Medienlandschaft etwas schrumpfen würde, wäre uns schon geholfen.


Dinosaurier: viel Masse, wenig Hirn, vom Aussterben bedroht.
Vom Erdball verschwunden durch eine gewaltige Katastrophe, woduch erst vernünftiges Leben ermöglicht wurde  >:D


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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#6: 15. Mai 2014, 11:17
So, ich bins wieder.
Mittlerweile ist Person A zu dem Schluss gekommen, dass er den Beitrag zahlen wird, da er in Sachen Jura kein wirkliches Ass ist und die Kosten für Klagen sicherlich höher sein werden, als der Beitrag selbst.

Nun hat er einen Brief formuliert und wollte euch fragen, ob das so i.O. geht.
Zitat
Betreff: Antwort auf Schreiben vom xx.xx.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Rundfunkbeitrag im Zeitraum von 10.2013 bis 03.2014 in Höhe von xxx,xx EUR kann ich aufgrund meiner finanziellen Situation nur in Raten zahlen. Ich biete Ihnen deshalb an, diesen in 10 EUR Raten zu begleichen.
Von der Beitragspflicht im Zeitraum von 04.2014 bis 03.2015 bin ich als BAföG Empfänger befreit, die Bescheinigung liegt bei.
Ich bitte Sie auf den oben genannten Vorschlag der Ratenzahlung Stellung zu nehmen und mir diesbezüglich zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen


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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#7: 15. Mai 2014, 11:57
So, ich bins wieder.
Mittlerweile ist Person A zu dem Schluss gekommen, dass er den Beitrag zahlen wird, da er in Sachen Jura kein wirkliches Ass ist und die Kosten für Klagen sicherlich höher sein werden, als der Beitrag selbst.


Gerade jetzt wird für mich die Verweigerung zur ersten Bürgerpflicht. Wenn jetzt reihenweise Leute einknicken, hätten die Ratten ihr Ziel erreicht. Deswegen: Jetzt geht's erst richtig los!


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#8: 15. Mai 2014, 12:03
So, ich bins wieder.
Mittlerweile ist Person A zu dem Schluss gekommen, dass er den Beitrag zahlen wird, da er in Sachen Jura kein wirkliches Ass ist und die Kosten für Klagen sicherlich höher sein werden, als der Beitrag selbst.

Nun hat er einen Brief formuliert und wollte euch fragen, ob das so i.O. geht.
Zitat
Betreff: Antwort auf Schreiben vom xx.xx.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Rundfunkbeitrag im Zeitraum von 10.2013 bis 03.2014 in Höhe von xxx,xx EUR kann ich aufgrund meiner finanziellen Situation nur in Raten zahlen. Ich biete Ihnen deshalb an, diesen in 10 EUR Raten zu begleichen.
Von der Beitragspflicht im Zeitraum von 04.2014 bis 03.2015 bin ich als BAföG Empfänger befreit, die Bescheinigung liegt bei.
Ich bitte Sie auf den oben genannten Vorschlag der Ratenzahlung Stellung zu nehmen und mir diesbezüglich zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen

10 EUR sind ja eigentlich ein Witz .... man sollte versuchen, die Geschichte in max. 9 Raten zu erledigen.


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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#9: 15. Mai 2014, 14:40


10 EUR sind ja eigentlich ein Witz .... man sollte versuchen, die Geschichte in max. 9 Raten zu erledigen.
Wenn man halt das Geld hätte würde ich auch mehr zahlen.

Zu meinem Schreiben selbst hat jetzt keiner gesagt, ob das so i.O. geht?

Ich wäre liebend gerne dabei die GEZ zu boykotieren, nur fehlt mir das juristische Wissen bzw. das Geld dagegen richterlich vorzugehen. Das Forum hat mir hier leider auch kaum geholfen, da immer nur auf elend lange Gesetztestexte verwiesen wurden, die man ohne abgeschlossenes Jurastudium wohl kaum verstehen wird.
Einen vorfomulierten Brief o.ä. soll man ja auch nicht verwenden, also bleibt mir nichts anderes als nachzugeben.
Selbst wenn ich jetzt auf stur machen würde und einfach alles ignoriere: Bringt mir nix wenn dann doch der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht bzw. der Eintrag in der SCHUFA steht....

Bei konstruktiver Kritik wäre ich dabei das in Angriff zu nehmen, aber so müsste ich mich jetzt erstmal juristisch weiterbilden und so viel Freizeit habe ich (leider) nicht.

Achja: http://www.br.de/nachrichten/rundfunkbeitrag-rossmann-verfassungsgericht-100.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 14:52 von Unfair«

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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#10: 15. Mai 2014, 14:51
Ein Schreiben bezüglich Gewährung von Ratenzahlung bedarf keiner besonderer Form.

Es sollte im Betreff Anfrage auf Ratenzahlung, im Bezug die Teilnehmernummer stehen und vielleicht noch die offene Gesamtsumme erwähnt sein.

Wenn man auf 10 EUR hinauswill kann es nicht schaden, die Einkommenssituation ./. Ausgaben darzustellen da sich dem Sachbearbeiter dort wohl entzieht, warum man nicht wenigstens 20 ... 25 EUR zahlen kann.


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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#11: 26. Mai 2014, 18:25
Person A hat es sich nochmal überlegt, ob er den fälligen Betrag zahlen soll oder lieber dagegen Widerspruch einliegt.

Nun ist es aber so, dass Person A bis jetzt jeden Brief ignoriert hat und somit unsicher ist, ob der rückständige Betrag überhaupt angefochten werden kann.

Da Person A nun wieder dank BAföG von dem Beitrag befreit ist stellt sich die Frage, ob es überhaupt Sinn macht dagegen zu klagen. Sicherlich wird der Bezug von BAföG nicht ewig vorhanden sein, allerdings wird dadurch zumindest Zeit gewonnen.

Was kann Person A nun tun?


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Re: Erste Mahnung, wie weiter vorgehen?
#12: 26. Mai 2014, 19:06
Der Beitragsbescheid vom 1.3.2014 über 61,94€ ist rechtskräftig geworden.

Hier wird der Beitragsservice irgendwann die "Mahnung" mit Mahngebühren rauslassen, was als Einleitung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeordnet werden kann. Bis es dann aber letztendlich in einen Zwangsvollstreckungsauftrag endet, vergeht noch etwas Zeit. Übrigens, erst wenn die Post vom GV oder der Vollstreckungsbehörde kommt, kann endgültig über die Begleichung der Forderung durch Person A nachgedacht werden. Alle vorherigen Briefe sind informativ, egal welche Konsequenzen im Schreiben aufgezeigt werden. Allerdings kommen dann noch Gebühren des GV, der Vollstreckungsbehörde hinzu, so zwischen 20 - 25€

Viele Themen und Nachweise dazu gibt es im Forum unter SuFu: Zwangsvollstreckung

Als Alternative wird hier ein Lösungsansatz aufgezeigt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html - Beitragsbescheid wurde nachweislich nicht zugestellt

Sollte der Beitragsbescheid für den Zeitraum 01.2014 - 03.2014 eintreffen, hat Person A wieder 4 Wochen Zeit zu reagieren (wieder über 61,94€).

Ob es Sinn macht zu klagen, hängt von der Einstellung ab. Hat Person A generelle Einwände gegen diese Art Gesetzgebung was den Rundfunk betrifft, sollte jeder Weg des Widerstands gewählt werden. Geht es nur um Geld sparen - wird am Ende draufgezahlt (Gerichtskosten) da sich Person A wohl nicht ausreichend mit der Materie beschäftigen wird, die aber notwendig ist, um die richtigen Begründungen für Person A zu kennen. Zum Klagen gehört auch die Einstellung, mehr als nur in die erste Instanz zu gehen. Es geht im gesamten um viel mehr als mal eben um 17,98€ im Monat.

Ich hatte es an anderer Stelle schon mal erwähnt hier im Thema. Die Universitäten besitzen viel Potenzial, sie müssen sich nur vernetzen und gemeinsam was in die Wege leiten. Am besten mit uns gemeinsam. Schließlich gibt es auch genug, die kein BAföG bekommen und nicht viel Geld haben.

Und es kommt bei Person A die Zeit, wo BAföG wegfällt.  ;)


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