Generell würde Person X wohl zunächst Widerspruch einlegen, da diese zunächst versucht ohne Klage einen erfolgreichen Widerspruch zu schaffen.
Person X hat etwas weiter recherchiert und diesen theoretischen Musterwiderspruch gefunden:
Person X
Musterstraße 112
10101 Musterhausen
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag gegen Sie.
(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mitfreundlichen Grüßen
Max Mustermann
Person X fragt sich, ob dies als Widerpsruch geeignet wäre, da Person X unabhängig von BAföG argumentieren möchte. Grund ist, dass auch nach Studium /BAföG Person X keine Lust hat GEZ zu bezahlen.
Was mich generell immer wieder verwundert. Es sind so viele Studenten hier im Forum vertreten, interessieren die Studenten sich immer nur für die eigenen Probleme wenn sie Ärger mit dem Thema Rundfunk haben? Wieso organisiert Ihr euch nicht an der Uni (muss doch genug Jurastudenten geben, die schon aus Eigeninteresse sich mit dem Thema mal beschäftigen können). Zudem haben Jurastudenten meist ein besseres Netzwerk um sich intensiver mit dem Thema mal auseinandersetzen zu können.
Leider kennt Person X keine Jurastudenten bzw. Personen, die sich mit dieser Materie auskennen.