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Autor Thema: Bei Gebührenbescheid: Eigene Faust, Anwalt oder Rechtsschutz?  (Gelesen 9727 mal)

a
  • Beiträge: 52
Schönen guten Abend,

da dies mein erster Post ist, erst einmal Danke für dieses Forum, die vielen Musterschreiben und natürlich das Gemeinschaftsgefühl!
Nun zu meiner Frage und Vorgeschichte:

Nach der hinreichend bekannten Zwangsanmeldung, ging bei Person A gestern ein, kam heute ein neues Schreiben mit Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Darin wird zur Zahlung von Beiträgen von 269,70 aufgefordert Zeitraum ist 02.2013 bis 04.2014.

Selbstverständlich geht A nicht auf dieses Schreiben ein und ignoriert es, so wie alle vorherigen Schreiben und legt es auf die Zustellung eines Bescheides an, der ja Grundlage für eine eventuelle Auseinandersetzung vor Gericht ist. Nun hat A sich in den letzten Tagen ausführlich im Forum eingelesen und viele gut ausformulierte Grundlagen für eine Klage gefunden. Sollte es vor Gericht gehen, verfasst A gerne eine individuelle Klage und nimmt die bereits erfolgten Klagen als Basis zur Hilfe.

A hat jedoch keinen juristischen Hintergrund und ist nicht auf Schriftwechsel mit Gerichten, Rundfunkanstalten, Beitragsservice vorbereitet und würde sich daher gerne juristisch beraten lassen.

So, nun endlich zur Frage:

Lohnt es sich für A, jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrecht abzuschließen? A hat dazu hier im Forum nur wenige Informationen gefunden. A hat vorsorglich bei der DEVK angerufen, dort wurde eine Übernahme mit der geschilderten Vorgeschichte aber abgelehnt.

Hat jemand hier konkrete, positive Erfahrungen mit einer Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit dem Beitragsservice? Einige Negativberichte hat A hier bereits gefunden.

So, ich hoffe ich habe das ganze nicht zu bürokratisch formuliert, das Lesen der Gerichtslektüre hat glaube ich ein bisschen abgefärbt und ich hatte nen langen Tag ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2014, 21:57 von Uwe«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hallo angelamerkel & willkommen im Forum :)

Lohnt es sich für A, jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrecht abzuschließen?
A hat dazu hier im Forum nur wenige Informationen gefunden.
A hat vorsorglich bei der DEVK angerufen, dort wurde eine Übernahme mit der geschilderten Vorgeschichte aber abgelehnt.

Hat jemand hier konkrete, positive Erfahrungen mit einer Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit dem Beitragsservice?
Einige Negativberichte hat A hier bereits gefunden.

Hier sollte eigentlich das wesentlichste stehen...

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113

Laut dortiger Erkenntnis
- wimmeln Versicherungen natürlich gern ab ;) ...nicht selten aber unbegründet/ ungerechtfertigt
- dürfte je nach Konstellation/ Vertrag auch jetzt noch ein Abschluss möglich sein
- gibt es positive Erfahrungen
- muss man sich aber auch nicht gleich den Versicherungen "an den Hals werfen"

Ich befürchte, dass wir hier keine Versicherungen "empfehlen" werden... ;)

Alles ohne Gewähr.
Im Zweifel immer einen Berater seines Vertrauens konsultieren.


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a
  • Beiträge: 52
Guten Morgen,

Danke für die fixe Antwort und das Willkommen heißen im Forum. Klasse, dass es Euch gibt!

Den verlinkten Beitrag kannte ich bereits und ist leider auch die einzige hier im Forum zitierte Zusage einer RV zum Thema (?).
Person A schätzt die Sache so ein:

Mit etwas Glück, Verhandlungsgeschick und einer guten RV und könnte diese die Anwaltskosten übernehmen, siehe von Bürger verlinkter Beitrag. Daraus ergibt sich folgendes: Neben dem Ärger und der psychischen Belastung einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt eventuell noch Überzeugungsarbeit bei der RV hinzu, ggfs. auch Gespräche mit einem Versicherungsberater.

Im Gegenzug erhält man natürlich Unterstützung durch einen Anwalt und kommt weiter als bis zur zweiten Instanz. Ob dadurch aber die Erfolgsaussichten, "zu gewinnen" wesentlich größer sind, sei dahingestellt.

Deshalb macht Person A es nun so: Sollte es vor ein VG gehn (noch ist ja gar kein Bescheid da) bestreitet A diesen Weg allein. A sieht hier zwar geringe Erfolgssaussichten, geht aber den Weg des Widerstands, trägt zur Klagewelle bei und schindet Zeit. Im Idealfall sind bis dahin bereits laufende Verfahren positiv für unsere Sache ausgegangen.

Was meint Ihr, macht das Sinn oder mache ich einen Denkfehler?
Wie auch immer: Habt ein schönes WE (zumindest hier in NRW wirds ja fast Sommer) ohne unangenehme Post von Wegelageren uns anderen Störenfrieden.


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So mach ich das auch: Soweit wie möglich ohne Anwalt, trotzdem nehme ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch, falls überhaupt bei einer 35 Jahre alten Versicherung sowas abgedeckt ist bei 54 Euro Jahresbeitrag. Damit will ich Formfehler vermeiden, die Argumente kommen von mir. Aber möglich ist wirklich, dass bis zur eigenen Klage höchstrichterliche Entscheidungen gefällt wurden.
Die Erfolgsaussichten sehe ich aber als sehr gut gegen diese Abzockerbande, es gibt kei Argument für den RBStV, ausser das es ein Gesetz ist. Allerdings ein sehr miserables, welches zur Profitsteigerung einer Anstalt jeden Bürger zum Zwangskunden macht. Wo liegen da die Erfolgsaussichten für örR? Bürger sollten freiwillig Kunden werden und eine Anstalt mit Geld versorgen, so dass die Anstalt der Kundschaft entsprechend wächst oder schrumpft. Die örR sind mit ihrer Geld- und Machtgier zu weit gegangen, das ist der Anfang vom Ende. Zu Gebührenzeiten sind sie nicht pleite gegangen, da konnte man sich abmelden. Die Zeit der Abmeldemöglichkeit wird wieder kommen, und nun bin ich soweit, dass ich hoffe, die gehen pleite. Wird aber nicht passieren, der Steuerzahler wird es richten müssen, bei einem schlechten Gesetz ist der Steuerzahler immer der dumme.


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a
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Hervorragend formuliert, lieber Roggi. Das macht Mut!


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AndyEF

Aber möglich ist wirklich, dass bis zur eigenen Klage höchstrichterliche Entscheidungen gefällt wurden.

Das kann man wirklich nur hoffen, da einige Entscheidungen schon längere Zeit vor Gericht liegen. Laut Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag#Rechtsstreite
sind ja etliche Verfahren bei unterschiedlichen Instanzen anhängig. Hoffentlich fallen bald Entscheidungen!


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s
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Person P hat einen ähnlichen Verlauf - 4 Schreiben, eine Zwangsanmeldung und seit heute (07.03.2014) einen Brief mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" vorliegen.
Das "nette" an besagtem letzten Schreiben ist die Datierung auf den 01.03. bei Zustellung am 07.03. und Fälligstellung der Forderung zum 15.03.


Gut, kommen wir zum eigentlichen Grund des Beitrags.
Wenn Person P das richtig verstanden hat kommt nach Nichtzahlung, also nach Fälligstellung am 15.03.14, der Bescheid.
Gegen diesen kann ohne Anwalt Einspruch erhoben werden (entsprechendes Material hat Person P bereits aus diversen Beiträgen und Musterschreiben zusammengetragen).
Kann jemand einen ungefähren zeitlichen Rahmen geben, in dem mit einem Bescheid zu rechnen ist?
Person P wird nach Sichtung des zusammengetragenen Materials wohl einige Stunden an mehreren Tagen zur Aufarbeitung benötigen und würde das gerne vor Eintreffen des Bescheids erledigen.


Eintritt des Rechtsfalls
Der eigentliche Rechtsfall entsteht erst mit Einreichung einer Klage - und da sieht Person P einen Knackpunkt.
Rechtsschutz besteht seit 2009, nach aktuellen Bedingungen ist Verwaltungsrecht sowohl im Privat- als auch Verkehrsbereich abgedeckt.
Muss nun bereits zur ersten Klageerhebung ein Anwalt samt Einbeziehung der RV eingeschaltet werden oder ist es legitim, die ersten Verfahrensschritte bei fehlender Anwaltspflicht selbst zu beschreiten und dann erst bei Anwaltszwang die RV einzubeziehen?
Im Prinzip, um keine eigenen Auslagen zu haben, sollte das doch wegen der Gerichtskosten etc. bereits von Anfang an über die RV gehen, oder?


Zusatz:
Was Person P nun aber - im Nachhinein - besonders verwundert ist, dass sämtliche Schreiben direkt aus Köln kommen, auch im Briefkopf als Köln deklariert sind und keinerlei Hinweise auf die zuständige Landesrundfunkanstalt Bayern, hier "Bayerischer Rundfunk", zu finden sind.
Person P denkt, dass man das vorerst dahingestellt lassen könnte, sofern es nicht als durchaus gewichtiges Argument der fehlenden Zuständigkeit der Kölner Zentrale gewertet werden kann.


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Es wird ein Beitragsbescheid kommen, wann einer kommt ist nicht sicher zu sagen. Diesem Beitragsbescheid muss binnen 4 Wochen widersprochen werden, deshalb ist es eine gute Idee, den Widerspruch jetzt schon rechtzeitig zu verfassen. Wichtig ist, folgendes reinzuschreiben:
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Der Säumniszuschlag wird angefochten.
Und dass man weitere Gründe angeben möchte wenn erforderlich.

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom >DATUM<  nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom >DATUM< entschieden wurde.


Ablehnung des Säumniszuschlags

Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind unbegründet und für mich nicht akzeptabel, da ich erst durch Nichtzahlung von Ihnen einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen habe, um dann auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können.


Ich behalte mir ausdrücklich ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.

Danach folgen Argumente, die einen bewegen, den Beitrag zu verweigern. Diese Argumente werden zumeist abgelehnt, sind aber Grundlage für eine Klage.

Wer eine RS-Versicherung hat, sollte diese in Anspruch nehmen, damit keine Formfehler gemacht werden. Ein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren ist nicht in jeder RS eingeschlossen, Verwaltungsrecht muss eingeschlossen sein. Nicht in jedem Bundesland ist ein Widerspruchsverfahren möglich, dort muss sofort geklagt werden.
Die Kölner sind für den Beitragseinzug und deren Eintreibung zuständig, das ist normal. Man kann aber auch an seine Landesrundfunkanstalt schreiben, die Adresse wird auf dem Beitragsbescheid angegeben, so wie überhaupt in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben wird, wogegen man innerhalb welcher Frist was machen muss und an welche Adresse es zu richten ist.


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Vielen Dank für diese Informationen.
Person P wird wohl Ende nächster Woche mit der Anfertigung des Widerspruchs beginnen, die wichtigsten Fakten sind ja bereits bekannt.


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Tante Erna

Kleines Rechenexempel:

Monatsbeitrag: 17,98 Euro
Jahresbeitrag: 215,76 Euro
Voraussichtliche Lebenserwartung: noch 40 Jahre (bzw. Wert individuell anpassen)

40 x 215,76 Euro = 8.603,40 Euro

Denke da kann man auch schon mal ohne Rechtsschutzversicherung ein paar Euro für einen RA in die Hand nehmen. ;)

Grüße


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Hallo Tante Erna,

klar erscheint der Betrag für einen RA im Vergleich zu Deinem Rechenexempel klein.
Allerdings weiß aber noch keiner, wie diese Verfahren schlussendlich ausgehen werden. Ich persönlich bin da höchstens vorsichtig optimistisch.

Und, wenn auch nur bedingt vergleichbar: Auch zu GEZ-Zeiten konnte niemand die Gesetze kippen, im Gegenteil, sie sind ja bis heute nur schlimmer geworden. Auf der anderen Seite natürlich ein Grund, erst Recht zu kämpfen ;-)


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Guten Morgen liebe Mitkämpfer und Mitforisten!

Ein kurzes Update:

Person A hat sich bei einem Versicherungsberater, bzw. Makler beraten lassen. Dieser war der Ansicht, dass der Bescheid als Ursache gültig ist, sofern die Versicherung mind. 3 Monate zuvor abgeschlossen wurde. Heute wurde der Versicherungsantrag eingeschickt. Versicherung ist übrigens die ARAG.

Letzte Aktivität seitens des "Beitrags" "Services" war die Zwangsanmeldung und anschließende Übersicht der (angeblich) ausstehenden Zahlungen, die bis Mitte des Monats getätigt werden sollen.

Person A hofft nun also, dass es mindestens 3 Monate bis zum Bescheid dauert. Bleibt spannend.


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Guten Morgen,

ein kurzes Update von meiner Seite. Vorher nochmal ein weiteres fettes Danke an die Betreiber und aktiven Teilnehmer des Forums! Ich habe hier kaum etwas geschrieben, aber viel mitgelsen und mir Tipps und Motivation geholt. DANKE!

Person A hat nun auch endlich den Beitragsbescheid bekommen, bei ihrer Rechtsschutzversicherung angerufen (gerade noch rechtzeitig gute 3 Monate zuvor abgeschlossen) und tatsächlich eine Schadensnummer erhalten.

Dies vielleicht als Motivator für alle, die mit dem Abschluss einer RV für diesen speziellen Fall liebäugeln.

Heute Abend hat Person A dann den ersten Termin mit ihrem Anwalt, sie nimmt dafür den Bescheid und die zuvor eingegangenen, ignorierten, aber gesammelten Briefe des BS mit. Person A fragt sich in Ermangelung der Erfahrung mit Rechtsanwälten, ob sie diesen mit Informationen, u.a. aus diesem Forum, unterstützen soll, schließlich ist noch lange nicht jeder Anwalt des Verwaltungsrecht auch ÖR-Experte. Auf jeden Fall freut sich Person A, dass es zumindest etwas voran geht und sich zumindest gegen dieses zutiefst unfaire System gewehrt hat.

Noch eine Frage:
Im Beitragsbescheid stand übrigens, wie zu erwarten, ein viel früheres Datum als das eigentliche Empfangsdatum, nämlich um freche 11 Tage. Eigentlich müsste im Hinblick auf die einmonatige Antwortfrist aber das Datum des Poststempels / Datacodes gelten, oder?


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Also wenn sich der Anwalt noch nicht einschlägig schlau gemacht hat oder bereits ähnliche Fälle bearbeitet, so sind fleißige Forenleser besser informiert als der Wald- und Wiesenanwalt.
Hier wird dann wohl Formulierungshilfe von Seiten des Klienten erforderlich sein, auch der Verweis auf diese Seite kann nicht schaden insbesondere da hier Erfahrungen zusammengetragen wurden.

Immer daran denken: Der Anwalt bekommt sein Honorar sowieso, egal wie es ausgeht...

Der berichtete Fall vom Gutachteranwalt, der einen Arzt vertritt und hier im Forum erwähnt wird wird wohl !-Spekulationsmodus-! von jemandem betrieben werden, wo es weniger ums Geld denn ums Prinzip geht. Denn wenn man sich den Streitwert ansieht, verdient ein Anwalt damit definitiv kein Geld.
Für den Anwalt lohnt es sich deshalb nur, wenn er selbst betroffen und Prizipienreiter ist oder mit seinem Klienten eine separate Honorarvereinbarung getroffen hat.
Diese würde natürlich nicht durch Rechtsschutz gedeckt sein.


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Im Beitragsbescheid stand übrigens, wie zu erwarten, ein viel früheres Datum als das eigentliche Empfangsdatum, nämlich um freche 11 Tage. Eigentlich müsste im Hinblick auf die einmonatige Antwortfrist aber das Datum des Poststempels / Datacodes gelten, oder?
Maßgeblich für den Fristbeginn ist kein fiktiv oder real, lesbar oder nicht lesbar auf dem Schriftstück oder Umschlag angegebenes Datum, sondern das (im Zweifel nachweisliche)
Datum der Zustellung = Bekanntgabe gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


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