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Autor Thema: 1. Brief und Bafög Befreiung  (Gelesen 1981 mal)

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nijura

1. Brief und Bafög Befreiung
Autor: 28. Februar 2014, 18:59
Hallo,
ich habe mich hier mal durchgelsen und gehofft, eine Antwort auf eine rein hypothetische Frage zu bekommen. Da ich nichts gefunden habe, dachte ich mir ich schildere euch mal einen Fall:
Person A lebt seit mindestens dem 01. 01. 2013 in einer Wohnung alleine, war nie bei der GEZ oder dem neuen Rundfunkbeitrag gemeldet. Ca. Mitte Februar 2014 bekommt Person A zum ersten Mal einen Brief vom Rundfunkbeitrag in dem sie aufgefordert wird ihre Wohnung anzumelden. Jetzt war Person A aber die ganze Zeit eigentlich davon über das Bafög-Amt befreit, nur halt nicht offiziell angemeldet.
Wie kommt Person A also am günstigsten aus der Sache raus? Muss sie alles von Januar 2013 bis Februar 2014 nachzahlen? Hilft es, wenn Person A einfach nicht reagiert? Oder geht es vielleicht, dass Person A sich rückwirkend noch befreien lässt?
Es wird mich freuen, eure Vorschläge zu hören. Und, falls ich nicht genau gesucht habe und es die Anfrage schon gibt, dann tut es mir Leid nochmals gefragt zu haben. :)


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Re: 1. Brief und Bafög Befreiung
#1: 28. Februar 2014, 19:24
Eine ähnliche Frage wurde hier beantwortet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8426.msg60068.html#msg60068
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6004.msg60047.html#msg60047

Trotzdem noch die Kurzantwort:
Anmelden zum 01.02.202014 wäre OK
Gleichzeitig Befreiung wegen BAFÖG beantragen, das geht nur 2 Monate rückwirkend.
Darauf bestehen, dass die Anmeldung der Wohnung erst zum 01.02.2014 (oder ein zeitnahes Datum) erfolgt, für was anderes haben die keine rechtliche Grundlage.
Es ist im Gesetz nicht vorgesehen, rückwirkend zum 01.01.2013 angemeldet zu werden, wenn man denen die Beweise nicht selber liefert, haben die ein Problem, dann gehen die zwar davon aus dass man ab 01.01.2013 dort wohnt, aber das wäre Datenmissbrauch, weil die das Datum willkürlich verändern. Wenn es soweit ist, hier nochmal fragen.


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nijura

Re: 1. Brief und Bafög Befreiung
#2: 28. Februar 2014, 20:11
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Das klingt alles sehr plausibel. Gehen wir nur mal davon aus, dass die Befreiung vom Bafög-Amt auf ein Datum Mitte 2013 datiert ist und darauf natürlich auch die Adresse von Person A angegeben ist. Dann wäre ein Bestehen auf die Anmeldung 02.2014 wohl nicht mehr möglich oder?


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Re: 1. Brief und Bafög Befreiung
#3: 28. Februar 2014, 20:16
Keine Ahnung. Einfach versuchen. Zur Not rausreden, dass die Wohnung plötzlich unbewohnbar war und man bei den Eltern gewohnt hat. Es ist nicht im RBSTV vorgesehen, vergangene Wohnsituationen aufzuklären.


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themob

Re: 1. Brief und Bafög Befreiung
#4: 28. Februar 2014, 20:26
Hier ebenfalls mal gut nachlesen und informieren. Vielleicht auch mal nachschauen, wann im Ort von Person A die Daten übermittelt wurden.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8494.msg60341.html#msg60341


Zum Thema Bafög könnte das hier vielleicht helfen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6390.msg48658.html#msg48658

Lohnt sich dieses Thema durchzulesen, dass Urteil betraf Bafög und nachträgliche Befreiung.


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