Studentenwohnheime sind nicht Beitragsbefreit.
Bafög-Empfänger sind Beitragsbefreit, nicht jedoch deren Mitbewohner.
Wenn Beitragsbefreiungen nicht mehr bestehen oder nicht nachgewiesen werden, ist mit Nachforderungen zu rechnen, die lassen nichts unversucht, um an Geld zu kommen.
Wehren kann Person A und B sich, indem gar nichts bezahlt wird. Dann geht es Erfahrungsgemäß so weiter:
Daraufhin kommt ein Beitragsbescheid mit 8 Euro Säumnisszuschlag und rückseitiger Rechtsbehelfsbelehrung.
Gegen den Beitragsbescheid wird entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch eingelegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Daraufhin kommt ein ablehnender Widerspruchsbescheid, gegen den wird geklagt, in erster Instanz ohne Anwalt. Gerichtsgebühr 105 Euro, die der Gegenseite auferlegt werden soll.
Weitere Infos hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8295.msg59353.html#msg59353