Hallo Forum,
zunächst möchte ich meine Freude zum Ausdruck bringen, dass es doch eine scheinbar rege community gibt, die gegen die unverschämte (da ungerecht) und in keiner weise nachvollziehbare Gebühren Erhebung vorgeht. Also zunächst ein mal Danke dafür.
Im folgenden möchte ich einen Fall erläutern bei dem der Betreffende nicht mehr weiter weiß. Ich danke schon mal vorab für die Hilfe.
Die betreffende Person (Person A), ist Student und erhält BAföG.
Person A war nie bei der GEZ gemeldet, da keine Rundfunkgeräte vorhanden sind und der Empfang von Öffentlich rechtlichen Sendern ungewünscht ist (Betrifft TV und Radio allgemein).
Vor wenigen Tagen (Februar 2014) erhält Person A ein schreiben vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit dem Verweis, dass seit dem 01.01.2013 alle Haushalte beitragspflichtig sind.
Da Person A Student und BAföG Empfänger ist sollte Sie doch von einer solchen Gebührenerhebung befreit sein? Nach eigenen Recherchen die Person A unternommen hat, erfolgt die Befreiung aber nicht rückwirkend.
Muss die Person jetzt rückwirkend für die Rundfunkgebühren bezahlen, nur weil Sie versäumt hat sich Anzumelden, bzw. ist eine rückwirkende Forderung überhaupt Rechtens (Forderung über ein Jahr)?
Besteht die Möglichkeit sich auch Rückwirkend von den Gebühren befreien zu lassen?
Natürlich würde Person A dies nur unter Vorbehalt tun um bei einer erfolgreichen klage, dem Beispiel des Klägers zu folgen.