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Autor Thema: Anmeldung?! Wie vermeiden  (Gelesen 1630 mal)

M
  • Beiträge: 1
Anmeldung?! Wie vermeiden
Autor: 21. Februar 2014, 15:53
Servus Zusammen,

ich hoffe der Bereich ist korrekt gewählt - falls nicht, bitte verschieben.
Desweiteren habe ich über die Suche leider keine gscheite Antwort erhalten - daher der Post :)

Folgendes Szenario:
Person A hat sich nach seinem Umzug (Mitte 2012) von der GEZ abgemeldet, da keine Geräte für den Empfang bereit stehen.
Nun wurde ja 2013 die Abgabe zum Zwang & Person A hat dies ignoriert.

Vor 4 Wochen kam ein Schreiben, indem er zur Stellungnahme aufgefordert wurde, da die GEZ über das Einwohnermeldeamt
die Daten erhalten hat und kein Konto auf diesen Namen finden kann.
Person A hat auch hier Ignoranz walten lassen.

Nun kam ein "Erinnerungsschreiben" mit der Bitte um Stellungnahme. Möglichkeiten hier:
- Bislang noch nicht angemeldet, seit 01/2013 in der Wohnung
- Bislang noch nicht angemeldet, seit XX/XX/XXXX in der Wohnung (Datum eingeben)
- Teilnehmerkonto vohanden, Nummer XXXXX
- Mitbewohner zahlt bereits, Nummer XXXXX

Wenn Person A das Ignorieren weiter durchzieht, wird eine Anmelddebestätigung verschickt, da das
Schweigen so gewertet wird, dass die Anmeldung erforderlich ist.


Was kann Person A machen? So lange ignorieren, bis was ernstes passiert?

Vielen Dank für eure Hilfe.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Re: Anmeldung?! Wie vermeiden
#1: 21. Februar 2014, 17:47
Was passieren wird, wenn A deren Schreiben weiter ignoriert, ist noch nicht bekannt, bisher ist nichts passiert, ausser dass eine Beitragsnummer an den ignorierenden vergeben wurde.

Hier ist das passende Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

Und hier wird diskutiert, wie man gegn diese Zwangsanmeldung vorgehen kann:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html

Da man nur Wohnungen anmelden muss, die zum schlafen und wohnen geeignet sind, kann auch abgestritten werden, dass die Wohnung zum 01.01.2013 eine Wohnung im Sinne des RBSTV war. Auch das wurde hier in den letzten Tagen diskutiert.


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