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Autor Thema: Wie lange kann man sich als Hausbesitzer "wehren"?  (Gelesen 2823 mal)

B
  • Beiträge: 1
Hallo, wollt mich mal vorstellen... Ich bin B. das B. aus B.... ;D

Person X wollte mal fragen, in wieweit Chancen bestehen, sich vor Gebühren jedweder Art zu drücken, wenn Herr X sich vor ca. 2 Jahren ein Eigenheim zugelegt hat, welches unter ungünstigen Umständen bewohnbar wäre. Zwar lebt Herr X seit dieser Zeit auch in dem Haus, aber eigentlich ist es eine Baustelle. Das eigentliche Problem, das Herr X hat, ist die Tatsache, das er wegen der Baustelle chronisch Pleite ist, teilweise von der Hand im Mund lebt, und ihn die öffentlich rechtlichen eigentlich so oder so überhaupt nicht interessieren.....

Herr X hat auch schon regelmäßig Post bekommen. Erst nur Anmelde-Bettelbriefe, dann eine Zwangsanmeldung und kurz danach eine Zahlungsbitte (Von Beitragsbescheid steht nix im Brief.). Bisher hat Herr X jeglichen Kontakt vermieden, mit dem Hintergedanken, das auf der Baustelle eigentlich keine ordentliche Postzustellung mögl. ist, da der Briefkasten leider defekt ist. (Post wird entwendet, die Natur hegt den Lauf der Dinge, usw...)

Wie lange kann Herr X jetzt noch auf der Welle der nicht erhaltenen Post reiten, und wie sind im allgemeinen die Chancen, sich der GEZ mögl. dauerhaft zu entledigen?

MFG B.d.B.a.B


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2014, 22:55 von Uwe«

A
  • Beiträge: 104
Beitragsbescheid abwarten - Widerspruch einlegen - Widerspruchsbescheid abwarten - Klage erheben.

themob hat es sauber aufgelistet (s.Startseite).

Viel Erfolg !


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t

themob

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Wie die Schritte des Widerspruchs etc aussehen, kann man hier nachlesen. Ob es nötig ist, dazu sollte sich Person x in die obigen Themen einlesen und sich ein Bild machen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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c

chevignon

zusätzlich wäre auch noch zu prüfen, ob das Haus von person X eine Wohnung im Sinne vom RSTV ist.


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