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Autor Thema: Wie schätzt Ihr denn real die Erfolgsaussichten einer Klage?  (Gelesen 35019 mal)

h
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Naja ich bin über eine Firma zahlend (17,xy€ / Q) und ansonsten wohl erstmal zwangsangemeldet und werde den Bescheid-Warte-Widerspruchsweg wohl einschlagen.

Textbausteine gibt es tatsache noch nicht (von mir gefunden), aber bis mal ein Bescheid kommt sollte der 15.05. ja eingetreten sein wo es viel. ein helfendes Urteil gibt. Ansonsten gilt es nat. dann mal nachzurecherchieren was man bzgl. Bemängelung der Unabhängigkeit der ÖRR herausfinden kann.

Wie gesagt die Grundidee finde ich eine Gute, ich denke mal die GG-Philosophen hatten sich damals eine propagandafreie Presse von erhofft. Ich für mich, auf nicht Steuerbasis fände wohl 5€/Monat ok, würde aber nat. längere Internetzugänglichkeit besonders von Berichterstattungen/Dokus fordern ...mit einer Art Unveränderungssicherheit, wenn man an 1984 denkt, wo einfach alte Berichte geändert werden ;)

und wie ich heute gesagt bekam ist es auch so, dass ja auch die Anstalten, die die privaten kontrollieren von der GEZ bezahlt werden, damit nicht jegliche sinnvolle Grenze überschritten wird. Also es hängt da einiges an Rattenschwanz dran, nicht nur die Programme die keiner schauen will.  ...kein Richter wird das komplett kippen, das wäre schon eine Art GAU im Land.

hm hab gerade gesehen es gibt auch einen alternativ-Modelle-Thread im Forum, mal sehen was da so steht. schönen Abend und einen guten Start in die Woche


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Prinzipiell finde ich die ÖRR-Idee auch nicht verkehrt, die da im GG verankert ist.

?!??!

Bitte mach Dir mal die Mühe, nimm das Grundgesetz zur Hand und benenne - auch für Dich selbst - den Grundgesetz-Artikel, in welchem die "ÖRR-Idee" verankert sein soll.

Diesen gibt es nämlich nicht ;)

Die Aussage, dass es sich bei ARD-ZDF-GEZ quasi um eine "Institution" von "Verfassungsrang" handele, ist eine von ARD-ZDF-GEZ erfolgreich in die Köpfe der Menschen hineinsugggerierte Mär, die sich leider hartnäckig hält.

Dies ist der einzige mir derzeit bekannte Artikel, der nur ansatzweise etwas diesbezügliches erwähnt:

"Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die
- Pressefreiheit und die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt."

Der sogenannte "öffentlich-rechtliche Rundfunk" genießt selbt per diesem Grundgesetz-Artikel *keine Sondervorrechte*...
...und zwar weder vor dem privaten Rundfunk, noch vor der (ebenfalls privaten!) Presse oder anderen Medien.
Genaugenommen ist er dort nicht einmal explizit erwähnt... ;)

Der ör-Rundfunk ist genauso viel oder wenig "allgemein zugänglich" wie auch der private Rundfunk, die (ebenfalls private!) Presse oder all die anderen anderen Medien.
Nur eben *zwangsfinanziert*!


Was bitte soll am ör-Rundfunk "allgemeiner zugänglich" sein?
Er war all die Jahrzehnte offiziell *nur* nach dem Pay-TV-Prinzip durch Zahlung einer Geräteabgabe ("allgemein") "zugänglich".

Und - rhetorische Frage:
Wie "allgemein zugänglich" ist ein Rundfunk ohne Empfangsgerät?!??! ;)

Dies, und weshalb "allgemein zugänglich" nicht "frei" und schon gar nicht "kostenfrei" (sind ja auch ARD, ZDF & Co. nicht!) bedeutet, ist hier und an vielen anderen Stellen gut nachzulesen.

Weitere Ausführungen und weitere diesbezügliche Debatte u.a. besser hier:

DWDL reagiert dünnhäutig auf die Wahrheit
(Debatte über die Legitimation von ARD-ZDF-GEZ)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7512.msg55235.html#msg55235

Gute Unterhaltung ;)


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h
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ah, danke, da schaue ich mal deinen Lese/Denkanstoß nach.

herrje, noch mehr zu lesen :)

Aber hm, vielleicht kann man das in einem Widerspruch verwenden


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P
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Hallo zusammen!

Ich habe diesen Thread gerade eben gefunden, mit Spannung durchgelesen und ihr macht mir Mut weiter zu machen.

Ich persönlich komme aus BW und weiß nicht wirklich wie es da ist mit Widersprüchen gegen die GEZ... Soll ja je nach Bundesland anders sein.

Hier wurde schon eine Zeitlang nichts geschrieben, gibt es bei den laufenden Prozessen irgendwelche Fortschritte?

Ich persönlich zahle seit dem 04.2013 nix mehr an die GEZ. Da kam allerhand, Mahnungen, Drohungen, Zwangsvollstreckungen, etc... Auf meinen Widerspruch wurde erst beim 2. Mal reagiert, haben den natürlich mit sehr viel Gelaber, von wegen rechtskräftig und dieser und jener Paragraph, zurückgewiesen. Wenn jemand möchte, kann ich den Brief einscannen oder abtippen. Gut zumindest steht da jetzt eine Adresse des zuständigen Verwaltungsgerichts in Freiburg. Bin mir jetzt nicht sicher was ich machen muss, muss bis zum 09.06.14 reagieren.

Habe gehofft, dass diese beiden Urteile im Mai etwas mehr Licht ins dunkel bringen, sieht aber wohl nicht so aus, bin da auch kein Profi.

Lohnt es sich weiterzumachen? Wie soll ich argumentieren?

Vielen Dank für eure Unterstützung!


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Es lohnt sich weiterzumachen. Als Argument kann alles angeführt werden, was persönlich gegen sein Rechtsempfinden verstösst, auch wenn es vor den Verfassungsgerichten der Länder abgewiesen wurde. Es gibt noch das Bundesverfassungsgericht, dort ist hoffentlich weniger Amigo, weniger Filz und etwas mehr Respekt vor dem Grundgesetz vorhanden als in von mir nicht näher bezeichneten örR-dominierten "Hallen der Gerechtigkeit zu Gunsten des örR".


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Laut bisheriger Klagen, geringe Erfolgschance.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

G
  • Beiträge: 84
Und wenn man mal Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen einen Richter erstatten würde, weil er die bisherigen Urteile bestätigt, obwohl der Rundfunkstaatsvertrag in mehreren Fällen gegen geltendes Recht verstößt?


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Ach, dann lässt er seinen Bruder über sich richten...der macht das schon.  :o


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

P
  • Beiträge: 31
Bin nun vor das Verwaltungsgericht gegangen, hier ist das Ergebniss:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg69845.html#msg69845


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012

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Person A war hochmotiviert. Gestern die Zwangsanmeldung geschickt bekommen und eben deshalb jetzt nochmal am belesen gewesen. Nachdem A sich hier einiges im Forum gepfiffen hat ist A jedoch ziemlich enttäuscht.

Also zahlen muss Person A so oder so?
Anscheinend gibt es zwar die Möglichkeit des Aufstands, aber nicht die Möglichkeit sich davor wirklich zu schützen..


Person A könnte jetzt auf den Beitragsbescheid warten, Widerspruch einlegen, auf den Widerspruchsbescheid Klage erheben und dann?
Was kommt dann auf A zu? Trotzdem blechen, aber extra Nerven, Zeit und evtl Geld gebraucht??


Klingt zwar edelmütig aber unrentabel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2014, 05:02 von Bürger«

  • Beiträge: 884
... Gestern die Zwangsanmeldung geschickt bekommen ...

Meine Zwangsanmeldung ist über ein Jahr her.
Seither immer nur Bettel- bzw. Drohbriefe,
dazu noch nicht einmal Einschreiben.

Davon lasse ich mich nicht einschüchtern, habe bisher nicht einmal geantwortet.
Und sollten die schwerere Geschütze auffahren, dann tue ich das auch!

Mir geht es um´s Prinzip - wie kommen die dazu, mir ihren Mist aufzudrängen?


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Klingt zwar edelmütig aber unrentabel.
Es geht - das dürfte jedem aufmerksamen Leser des Forums erkenntlich sein - weder um "Edelmut" noch um "Rentabilität"...
...sondern ums nackte Überleben unser aller essenzieller Grundrechte!!!

Insofern ist Widerstand eigentlich allererste Bürgerpflicht.

Mit dem Widerstand bietet sich bei regulärer Vorgehensweise sehr wohl die Möglichkeit des (vorläufigen und evtl. dauerhaften) "Schutzes".
Risiko besteht immer - egal was man tut ;)
Weiter darüber hinauszudenken käme reiner Spekulation gleich.

Die Entscheidung muss jeder für sich selbst fällen:
Kämpfen - oder gleich verlieren (und zwar für immer) ;)

Person A sollte sich besser weiter einlesen, dann "verkürzen" sich die "Aussichten" auch nicht so sehr... ;)

Mutmacher u.a. auch unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html


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  • Cry for Justice
Also zahlen muss Person A so oder so?
Anscheinend gibt es zwar die Möglichkeit des Aufstands, aber nicht die Möglichkeit sich davor wirklich zu schützen..
Es gibt aber immerhin die Möglichkeit , das ganze Affentheater mitzuspielen und so lange wie möglich hinaus zu zögern.
Und das beläuft sich bei so manchem hier schon über 2 Jahre , bald könnten es 3 werden. Darum geht es doch , sein hart und vor allem redlich verdientes Geld nicht einem unredlich agierendem Inkassoverein BS und dessen Auftraggeber ÖRR widerstandslos in den gierigen Rachen zu werfen.
Je mehr dies begreifen , desto mehr wird es auch dem ÖRR dämmern , dass sein Dasein einem Verfallsdatum unterliegt. Er verliert irgendwann die Nerven und greift zu unzivilisierten Maßnahmen um mit der Macht der Gewalt oder dem direkten Diebstahl vom Konto an die immer größer werdende Summe von vorenthaltenen Beiträgen zu kommen. Dies wird er hoffentlich tunlichst vermeiden , denn das wäre dann das absolute Negativimage , was er am wenigsten gebrauchen kann.
Die vielen braven , treudoofen Zahlschafe sollen doch nicht auch noch aus ihrem Schlaf geweckt werden und eventuell auf dumme Gedanken umschwenken.


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Schrei nach Gerechtigkeit

a
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Hallo,

Person A könnte jetzt auf den Beitragsbescheid warten, Widerspruch einlegen, auf den Widerspruchsbescheid Klage erheben und dann?

vorher hast Du noch die Möglichleit, Dich gegen die Zwangsanmeldung zu wehren, das ist m.E. alles andere als ein redliches Verfahren. Dazu gibt es einen Thread, guckst Du z.B. hier:

Strafanzeige wegen Nötigung, versuchtem Betrug, Sittenwidrigkeit und versuchter Beitrags - Gebührenerschleichung (§§ 240, 263 STGB und weitere)

Das ist aber durchaus experimentell, d.h. welchen Erfolg das bringt, ist m.M.n. schwer einzuschätzen. Andererseits gilt bei vielen Dingen hier: Je mehr Leute sich intensiv wehren, desto eher passiert etwas in die richtige Richtung und desto eher sehen entsprechende Kreise (Richter, Politiker), dass man das ggf. nicht einfach weiterhin durchwinken kann. Z.B. hat "die Linke" in Berlin schon mal offiziell angefragt, wie viele Widersprüche und Klagen denn schon laufen:

http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/fraktion/abgeordnete_16te_wp/detail/zurueck/gabriele-hiller/artikel/widersprueche-gegen-den-rundfunkbeitrag/

D.h. die Anzahl der Widersprüche und Klagen wird schon als Indikator gesehen, ob da Handlungsbedarf besteht.

Gruß, alabaster


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Bitte lasst uns hier nicht weiter in Details bzgl. des Klagewegs gehen und
somit nicht zu sehr vom eigentlichen Thema abkommen, das da lautet
"Wie schätzt Ihr denn real die Erfolgsaussichten einer Klage?"

Danke :) :police:


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