Mein erster Post, schönen guten Tag. Ich habe die Suchfunktion ausgiebig benutzt, diverse Threads gelesen - leider half mir dies nicht weiter. Auch lese ich noch immer im Internet "wenn dich ein Brief im Jahr 2013/2014 erreicht, musst du zahlen!". Ich bin jedoch der Meinung, es muss eine andere Lösung geben.
Es geht um zwei Personen, Person A und Person B mit Kind:
- Person A und Person B wohnen im gleichem Haus in Stadt B, haben aber keine Wohngemeinschaft, jede Person hat eine eigene Wohnung.
- Beide personen sind primär bei ALG-2 gelistet, beide arbeiten ab und an Ehrenamtlich/Selbstständig. Verdienst ist jeweils unter 10.000 EUR/Jahr
- Person A wohnt in diesem Haus seit Nov 2009, Person B seit Mai 2010 (Kind kam im September 2010).
- Person A benutzt nur Internet, hat kein DVB-T/S/C/IP-TV (Anbieter hat IP-TV als Programmpaket, Router ist dafür nicht ausgelegt).
- Person B benutzt einen DVB-T Receiver, sieht aber nur ca 45min pro Tag Fernsehen (Kinderprogramm). Sowohl Radio als auch Fernseher sind selten in Benutzung.
- In den Wohnungen beider Personen geht kein(!) Antennenanschluss. Dieser ist nicht im Rahmen von Betriebskosten abgedeckt und muss separat beantragt werden (Kosten von ca 10-15 EUR/Monat). Die Firma K von DG hat diese Leitungen auch bei zahlenden Kunden mehrmals abgetrennt (Begründung: Schwarzseher), die Antennenanlage geht seit Jahren nicht mehr, Satellitenschüssel anbringen ist weder möglich, noch erlaubt, Terrestrischer Empfang mehr als miserabel (nur mit <35dB Verstärker möglich).
- Person A hat ein Smartphone, benutzt dieses aber via WLAN, zum telefonieren, SMS und MP3 anhören - RADIO App nicht vorhanden. Person B hat ein altes Klapphandy und MP3 Player (ohne Radio).
- Person A hat im Jahr 2010 das erste mal einen Brief der GEZ erhalten. Nach recherchen was man tun kann, hat Person A den Brief ohne weiteren Daten ausgefüllt, vermerkt (als es noch möglich war) "Geräte sachgerecht entsorgt", auf den Rückumschlag "Porto zahlt Empfänger" geschrieben und zurück geschickt - kein Einschreiben. Person A war nie bei der GEZ angemeldet - es kamen keine Forderungen.
- Person B war bei der GEZ vor 2010 angemeldet wegen eines Formfehlers (der Elternteil hat den "Klinkenputzer" herein gelassen). Seit 2010 zahlt sie nicht mehr, ist nach meinem Wissensstand auch nicht mehr angemeldet. Seit Einzug in die aktuelle Wohnung (Juni 2010) kam kein Brief der GEZ.
- Beide Personen können Aufgrund von ALG-2 eine Befreiung durchführen - sehen aber keinen Grund darin Angriffsfläche zu bieten.
- Beide Personen sind nicht mit dem Rundfunkbeitrag einverstanden. Das Programm ist einfach nicht mehr informativ, in dieser Stadt zu "links" politisch und zu reißerisch.
- Beide Personen können sich eine Richterliche Einigung nicht leisten, ferner noch sind sie nicht gewillt den Streß auf sich zu nehmen. Sachgerechte und Stressfreie Klärung bevorzugt.
Aktuelle Sachlage:
Das Haus in dem Person A und Person B wohnen, hat rundum ein jeweils namentlich adressiertes Schreiben der GEZ erhalten (Schreiben von Person A ist zum Zeitpunkt dieses Posts 2 Tage alt, Adressiert auf 27. Januar). In diesem wird der "Beitragspflichtige" darüber informiert, dass die Daten vom Einwohnermeldeamt abgeglichen wurde (Person A war sich sicher, das "nicht" zuzulassen - nur für mögliche Ahnenforschung! Daten wurden also illegal weiter gereicht).
Desweiteren wird in dem Schreiben gebeten, den Antwortbogen aus zu füllen, und innerhalb von vier Wochen wieder zurück zu schicken. Es gibt keine Rechtsfolgenbelehrung, nur Informationen was eine Wohnng ist, was die Beitragspflicht ist, und das diese bei Anmeldung "Rückwirkend ab 01.01.2013" gilt.
Der Antwortbogen kann nur noch als "Zustimmung" ausgefüllt werden. Auch hier wird darauf hingewiesen, wenn man die Wohnung schon länger bewohnt, muss man bis Einschließlich Januar 2013 Rückwirkend zahlen. Auf der Rückseite sollen SEPA Daten angegeben werden, und in welchem Turnus gezahlt werden soll. Auch ist ein Aktenzeichen(!) aufgeführt. Keine Möglichkeit auf selbstständige Überweisung (war 2010 noch möglich - es wird dazu gelernt).
Das ganze soll an den Beitragsservice in Köln zurück geschickt werden (somit wäre der NDR zuständig). Online ist dies auch möglich - bin aber rechtlich und privat sehr Skeptisch dem gegenüber.
Meine Fragen nun:
- Was ist theoretisch möglich, um den Beitrag zu entgehen?
- Wie kann und sollte Sachgerecht auf dieses Schreiben (bzw. Folgeschreiben) reagiert werden? (siehe oben: Thematik Richterliche Einigung und "Warten")
- Gibt es schon "Pauschal-Lösungen", bei denen nach ersten Schreiben keine Antwort der GEZ mehr kommt?
- Wie kann nachträglich veranlasst werden, dass keine(!) Daten mehr an die GEZ weiter geleitet werden? (Standarschreiben an Einwohnermeldeamt?)
Da auf langer Sicht keine "Fernsehsteuer" zu den Kabelanschluss Gebühren, TV Anbietern und Internet gewünscht ist, wird nach einer möglichs Stressfreien und schnell abschließenden Lösung gesucht. Keine Konfrontation (sprich: Warten, wenn nötig Widersprechen, Anwalt, etc), keine Rückzahlungen, keine Anwälte. Wenn möglich, soll das ganze noch im Keim erstickt werden.
Über Hilfe würden sich Person A und Person B freuen.