Person A lebt abzüglich der normalen Rechnungen wie Strom, Wasser und andere Gebühren mit 391-90= 301 Euro - Medikamente und Lotions, Duschmittel, Testogel und Hormontabletten usw. auf 160 Euro im Monat. 301 - 160 = 141 Euro zum Leben.
Da Person A am Limit lebt kann Person A an Firma C die Schulden vom 1.1.2013 - 12.12.13 nicht bezahlen. Die bestehen ja aus 290 Euro + 8% Versäumniszuschlag und eventuell Bußgeld.
Bußgeld wurde bisher nicht verhängt. Es ist meiner Meinung nach so etwas wie eine Strafe, dass man nur zwei Monate rückwirkend Beitragsbefreiung bekommt. Alles andere davor ist als Strafgeld anzusehen, man hätte sich ja sofort anmelden können, um befreit zu werden.
Was kann Person A in diesem Fall unternehmen ?
Person A kann nichts machen, auch "Vernünftig mit denen Reden" ist vermutlich sinnlos, die lassen nicht mit sich reden, allenfalls eine Ratenzahlung bieten die an. Aber Geld wollen die haben, damit die deutsche Demokratie nicht zusammenbricht, oder, je nach Betrachtungsweise, damit denen genug Geld für Häuser, Autos, Urlaub bleibt.
Geht auch mit Wohnungsanmeldung zum 12.12.13 merkt das die Firma C ?
Irgendwann kommt ein dicker Beitragsbescheid, also kann man sich auch sofort gegen diesen ungerechten und unsozialen Zwangsbeitrag wehren. Person A kann rückwirkend nur für 2 Monate befreit werden, das ist ja der Irrsinn dieses Gesetzes, gegen den wir uns unter anderem zur Wehr setzen. Die erhöhen die Beiträge, streichen Vergünstigungen und Befreiungen, aber informiert haben die darüber niemanden, damit später gnadenlos abkassiert werden kann bei den Leuten, die davon nichts mitbekommen haben. So ist das Gesetz, daran halten die sich.
Ist es die Pflicht die Kontonummer anzugeben ?
Wenn man unbedingt meint, diesen Irrsinn unterstützen zu müssen: Nein, auf keinen Fall sollte irgend jemand denen eine Einzugsermächtigung für sein Konto erteilen. Auch einen Dauerauftrag sollte man nicht machen. Jeden Monat, wenn man denkt, "Ach, ich muss noch zahlen" sollte man das Geld überweisen, damit man merkt, dass man für einen Mist, den man nicht braucht, Geld bezahlt. So wie die sich verhalten, kann man schon von "Plünderung des Kontos" reden, weil die gnadenlos abkassieren, auch zu unrecht. Wenn man vergisst, zu bezahlen, schicken die eine Mahnung, dann sollte man nur die Hauptforderung ohne Säumniszuschlag bezahlen.
Wer nicht genug Geld hat, wird befreit und kann auch nicht gepfändet werden. Wer wegen Behinderungen früher befreit war, muss jetzt trotzdem 5,99 Euro monatlich zahlen. Trotz möglicher rückwirkender Befreiung würde man also für 2013 71,92 Euro bezahlen müssen. Dass man Befreiungsgründe nachweisen muss, ist logisch, eine Bescheinigung von seinem Amt oder Krankenkasse oder andere zuständige Behörde reicht. Befreiungen von 2012, die unbefristet gültig waren, sind wegen einer Übergangsregelung auch weiter gültig, aber 5,99 Euro muss man seit 01.01.2013 auch als Behinderter bezahlen (außer Taubblinde, aber die bekommen hoffentlich professionelle Hilfe).
Meine Empfehlung: Gar nichts bezahlen, Beitragsbescheid abwarten (erkennbar an den Wörtern "Beitragsbescheid" und "Rechtsbehelfsbelehrung"), darauf einen Widerspruch einlegen. Seine Gründe im Widerspruch aufschreiben, warum keine Beiträge gezahlt werden.
Mein Widerspruch als Beispiel, damit jeder sieht, wie einfach das ist:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116Wenn der Widerspruch erwartungsgemäß abgelehnt wird, Klage einreichen. Das Kostet 105 Euro.