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Autor Thema: Schwerbehindert mit RF-Merkzeichen / Frage bzgl. Partnerin (eheähnliche Gemeins)  (Gelesen 3857 mal)

d
  • Beiträge: 3
Guten Morgen zusammen,

Person A ist an Taubheit grenzend schwerhörig.

Seit 2013 ist es so, dass pro Haushalt nur einmal die Gebühr gezahlt werden muss (in meinem Fall der reduzierte Beitragssatz).

Person A's Frage: Wie war es vor 2013 geregelt?

A als Schwerbehinderter brauchte nicht zahlen, aber wie sieht es aus, wenn A mit seiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hätte? Person A's Erachtens bräuchte sie nicht zahlen. Ist dem denn tatsächlich so?

Freue mich auf zeitnahe Antworten eurerseits.

Viele Grüße
Daniel H.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2014, 10:11 von Uwe«

t

themob

Hallo und herzlich Willkommen

die Frage nach dem "vor" 2013 ist nebensächlich.

Das neue Gesetz ist ab 1.1.2013 gültig, daher müßig darüber nachzudenken, wie es davor war. Genauso wie die immerwährenden Diskussion, man hat dieses oder jenes Gerät nicht, dass spielt auch keine Rolle mehr.

Die Gesetze sind so ausgelegt, dass die Rundfunkanstalt immer die "höchstmögliche" Summe an Zwangsbeiträgen kassieren will.

Ist Person B mit RF Merkmal ausgestattet (und zahlt den ermäßigten Zwangsbeitrag) und Person A bisher noch nicht angeschrieben worden, wird es irgendwann kommen.

Die Frage an Person A, ob schon jemand den Zwangsbeitrag für den Haushalt "entrichtet" wird kommen, wenn Sie dort polizeilich gemeldet ist. Die Frage der Rundfunkanstalt ist nicht: Ist bereits jemand befreit oder entrichtet einen ermäßigten Zwangsbeitrag.
Damit wird die Rundfunkanstalt versuchen, von Person A, wenn Sie denn wahrheitsgemäß antworten würde, den vollen Zwangsbeitrag zu fordern. Womit dann Person B widerum eine Abmeldung durchführen müsste, weil Person A den Zwangsbeitrag für den Haushalt, die Wohnung entrichtet. Das dies von der Rundfunkanstalt automatisch angepasst wird, darauf darf/sollte Person B nicht hoffen.

Somit würde Person B, vorausgesetzt man würde sich dann den Zwangsbeitrag "teilen", anstatt dem ermäßigten Zwangsbeitrag von 5,99€ satte 3€ mehr bezahlen, also 8,99€

Und steht vor der Wahl: Mehr zahlen oder lieber die in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Freundin aus der Wohnung werfen, oder Streit provozieren? Nach dem Motto: Ich zahl Dir die 5,99, Du zahlst den Rest. (Ist ironisch gemeint, aber man sieht wohin das Gesetz es gebracht hat)

Mögliche Alternative: Heiraten - dann werden 5,99€ gezahlt und jeder hätte einen Anteil von knapp 3€

Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.

Zitat
§ 4
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.

Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpIVZ&st=null

Damit finden "eheähnliche Gemeinschaften"  keine Berücksichtigung. Es muss "ein" Zwangsbeitrag entrichtet werden. Ein Zwangsbeitrag = 17,98€

Guten Morgen zusammen,

Person A ist an Taubheit grenzend schwerhörig.

Seit 2013 ist es so, dass pro Haushalt nur einmal die Gebühr gezahlt werden muss (in meinem Fall der reduzierte Beitragssatz).

Person A's Frage: Wie war es vor 2013 geregelt?

A als Schwerbehinderter brauchte nicht zahlen, aber wie sieht es aus, wenn A mit seiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hätte? Person A's Erachtens bräuchte sie nicht zahlen. Ist dem denn tatsächlich so?

Freue mich auf zeitnahe Antworten eurerseits.

Viele Grüße
Daniel H.


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Vielen Dank für deine Antwort, da steckt viel Mühe dahinter. Ich bin dankbar.

A = ich. ;)
B = bis 03.05.2013 meine Freundin, ab 04.05.2013 meine Ehefrau (ein und die selbe Person).

Wir haben ein Schreiben bekommen von der GEZ, meine Freundin/Frau, also B, sollte zu sich äußern. Die GEZ hatte offensichtlich noch den Geburtsnamen meiner jetzigen Frau. Jedenfalls haben wir wahrheitsgemäß angegeben, dass ich bereits unter einer Teilnehmernummer registriert bin (Nummer selbstverständlich angegeben).

Folge war, dass die GEZ meine Teilnehmernummer (A) gelöscht hat und eine neue für meine Freundin/Frau (B) eingerichtet hat (Hinweis: GEZ weiß bisher nicht, dass wir inzwischen verheiratet sind) und wir gemeinsam unter der Teilnehmernummer von B den vollen Beitrag zahlen sollen zzgl. Nachzahlungen bis (habe das Schreiben gerade nicht bei mir - müsste ich erst noch nachsehen).

Ich verstehe nicht, weshalb mein Teilnehmerkonto (A) gelöscht wurde und ein neues für B eingerichtet wurde.

Fakt ist, dass wir vor 2013 bei der GEZ gemeldet waren und wir nie etwas zahlen mussten (Schwerbehinderung, vor 2013 war ich komplett befreit) und meine Lebensgefährtin somit auch, weil ein Haushalt.

Ich bin nun etwas verunsichert und weiß nicht, ob es falsch war, dass meine Lebensgefährtin (B) nichts zahlen musste bisher, weil sie mit mir (A) im Haushalb lebte.

Dank und Grüße
Daniel H.


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themob


Ich verstehe nicht, weshalb mein Teilnehmerkonto (A) gelöscht wurde und ein neues für B eingerichtet wurde.
Dank und Grüße
Daniel H.

Diese Institution in Köln betreibt weder Aufklärung noch hilft Sie, Betroffenen die Möglichkeiten aufzuzeigen.

Person A wurde gelöscht = 5,99€ weniger Zwangsbeitrag
Person B wurde angemeldet = 17,98€ mehr Zwangsbeitrag = 11,99€ pro Monat mehr für ein und denselben Haushalt

Person B hätte wahrheitsgemäß antworten sollen, dass es sich bei Person B mittlerweile um die Ehefrau von Person A handelt, und damit automatisch befreit ist.

Da es zwei unterschiedliche Nachnamen gab (bei der Übermittlung der Daten), hat man in Köln den Joker gezogen.

Vielleicht sollte Person A sich anmelden und nach einer kurzen Zeit (wenn die Anmeldebstätigung vorliegt) kann sich Person B abmelden, mit dem Hinweis das seit der Heirat vom 4.5.2013, die Befreiungsvoraussetzungen für Person B vorliegen.

Ich kenne mich jetzt in dem Punkt nicht aus. Wird bei Heirat automatisch auf dem Meldeamt der Nachname geändert oder muss das jeder selbst veranlassen? Köln möchte aller Voraussicht nach einen Beweis für die Heirat  ;D Da wird ein Hochzeitsfoto nicht ausreichen.......


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Danke themob (interessanter Nick).
Was ist nur mit der Zeit vom 1.1.13-3.5.13 und vor 2013?

Müsste meine Frau, in der oben genannten Zeit meine Lebensgefährtin, nachzahlen? Ich ging immer davon aus, dass sie es nicht müsste, da ich bereits angemeldet war.

Uiiii, was ein Misthaufen dort, die gehen über Leichen und sind absichtlich bürokratisch, um den Mitgliedern die Lust zu nehmen, um zu fighten.

Dan


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themob

Die Frage stellt sich nicht, da diese Daten bei einer Anmeldung von A nicht abgefragt werden. Relevant ist die Tatsache "Ehepartner".

Wenn angeblich die Daten von Person A gelöscht wurden, sind ja keine Daten mehr vorhanden (was ich aber bezweifel).

Für Fakten vor 2013 gibt man generell keine Auskunft, da keine gesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist.

Person A und B sollten erstmal entscheiden, welche Weg sie gehen wollen. Danach ergeben sich eventuell nachfolgende Fragen.

Einfach mal das Anmeldeformular und Abmeldeformular genau anschauen, welche Daten abgefragt werden (optional anzugebende Datenfelder "ignorieren").



Danke themob (interessanter Nick).
Was ist nur mit der Zeit vom 1.1.13-3.5.13 und vor 2013?

Müsste meine Frau, in der oben genannten Zeit meine Lebensgefährtin, nachzahlen? Ich ging immer davon aus, dass sie es nicht müsste, da ich bereits angemeldet war.

Uiiii, was ein Misthaufen dort, die gehen über Leichen und sind absichtlich bürokratisch, um den Mitgliedern die Lust zu nehmen, um zu fighten.

Dan


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