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Autor Thema: Rückwirkend zahlen? etc.  (Gelesen 58739 mal)

F
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Rückwirkend zahlen? etc.
Autor: 05. Januar 2014, 13:18
Hallo allerseits,

mal angenommen, eine hat sich bisher nicht angemeldet beim Beitragsservice, der Beitragsservice hat sich ihre Anschrift bei Einwohnermeldeamt besorgt und sie bekommt nun seit einigen Monaten Infopost des Beitragsservice.

Weiterhin angenommen, eine hat mittlerweile den dritten Brief Infopost des Beitragsservice bekommen, auf keinen reagiert und die 2 letzten Briefe gar nicht mehr geöffnet, weil sie auf dem Adressfeld gesehen hat, daß Infopost drin ist und keine Gefahr droht.

Weiterhin angenommen, eine hat bereits in diesem Forum gelesen, wie der Beitragsservice nun weiter verfahren könnte, nämlich entweder

                                                        1. erst mal Ruhe geben oder

                                                        2. weitere Infopost versenden oder

                                                        3. eine Zwangsanmeldung versenden


Dann könnten sich dann einige Fragen ergeben für sie, nämlich:

- Wenn die Zwangsanmeldung versendet wird, wird diese Zwangsanmeldung dann RÜCKWIRKEND
   festgesetzt, d.h. muß sie bei einer Zwangsanmeldung alle Beiträge nachzahlen seit 01.01.2013,   
   also bisher 13 x 17.98 € oder gilt eine Zwangsanmeldung erst ab dem Zeitpunkt der
   Zwangsanmeldung?

- Wäre sie gut beraten, wenn sie mit der Infopost zum Postamt geht und die Post zurück an den
   Beitragsservice schicken läßt mit dem Hinweis "unbekannt verzogen" oder so? In der Hoffnung,
   daß der Beitragsserive dann Ruhe gibt.  >:D


Für geneigte Hinweise wäre sie dem Forum sehr dankbar.

Grüße von
Fridolinchen
               


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S
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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#1: 05. Januar 2014, 14:21
Willkommen an der Front,

ja wenn Person a von der du spricht in irgendeiner Form angemeldet wird geschieht das rückwirkend. Also sind alle Beiträge seit dem 01.01.2013 zu zahlen.
Und das wird man Person a auch mitteilen. Person b die ich kenne ist bereits seit einem halben Jahr angemeldet, hat aber auch noch nichts bezahlt und soll bis 15.02.2013 zahlen. Person b hat das ganze mit anrufen und E-Mails rausgezögert. Wenn die Kasper aus Köln bei Person a so langsam sind wie bei b dann brauch Person a bis Juni sicher noch gar nichts Zahlen ohne das extra kosten durch Mahnungen entstehen.

Meine Empfehlung ist einfach nicht zu zahlen! Solange noch keine Mahnung kommt ist es ja auch erstmal wurst, wenn die Mahnung da ist kann man ja immer noch zahlen und so "weitere Unannehmlichkeiten vermeiden" wie der Beitragsservice so gerne sagt. Oder man zieht vors Gericht und beschäftigt die Betrüger noch eine weile länger.

Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung da und ist auch keine Garantie das der Beitragsservice sich so verhalten wird wie ich es von Person b kenne. Ich lege lediglich die Erfahrung von Person b hier nieder und gebe meine Meinung dazu ab. ;)


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#2: 05. Januar 2014, 16:13
Hier wird das Theman ausfühlicher behandelt:
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746

Fridolinchens Person A sollte also gar nichts machen, nichts zurückschicken, nicht reagieren. Gegen einen möglichen Beitragsbescheid kann Person A sich immer noch mit Widerspruch wehren. Aber das wird dauern...
Ganz wichtig: auf eine Rechtsbehelfsbelehrung achten, falls eine dabei ist (Rückseite zumeist)


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j
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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#3: 05. Januar 2014, 22:16
Hallo,

bin neu in diesem Forum und schließe mich der Frage mal an :)

Person A wohnt nun seit Mitte 2012 in seiner Wohnung und hat bisher sämtliche Briefe ignoriert.
Erst Ende letzten Jahres hat A die erste Anmeldungaufforderung zur neuen Gebühr, die seit 01.01.2013 gilt, bekommen. Letzte Woche hat A den zweiten Brief bekommen.
Person A weiß gerade nicht mehr wie A sich verhalten soll. Person A hat etwas Angst, dass A für das Jahr 2013 nachzahlen muss und das ist mittlerweile schon recht viel Geld. Grundsätzlich wäre A bereit zu zahlen, aber keine 17,98 €, das sieht A einfach nicht ein, mit 5 € könnte A noch leben...
Was sollte A tun? Soll A weiterhin abwarten und nichts machen? Wäre es überhaupt noch möglich für 2013 nicht nachzuzahlen?

Gruß!


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503

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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#4: 05. Januar 2014, 22:45
Grundsätzlich wäre A bereit zu zahlen, aber keine 17,98 €, das sieht A einfach nicht ein, mit 5 € könnte A noch leben...

Wenn Person A das noch in Widerspruch(gegen den Beitragsbescheid) schreibt, dann ist diese Person geliefert. Das zeigt nur Konsumbereitschaft. Am besten sollte man alles von ÖRR boykottieren.

„Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der damit Belastete nutzen könnte, reicht dabei für die Erhebung eines Beitrags aus (BVerfGE 49, 343 [353]). Deshalb knüpft der Rundfunkbeitrag an die Möglichkeit an, innerhalb der abgabepflichtigen Raumeinheiten mit den dort typischerweise vorhandenen Rundfunkgeräten Rundfunk zu empfangen.“

ACHTUNG - Vor dem erstellen von Beiträgen bitte lesen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6168.0.html


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#5: 05. Januar 2014, 22:53
Person A hat etwas Angst, dass A für das Jahr 2013 nachzahlen muss und das ist mittlerweile schon recht viel Geld.
Grundsätzlich wäre A bereit zu zahlen, aber keine 17,98 €, das sieht A einfach nicht ein, mit 5 € könnte A noch leben...
Was sollte A tun? Soll A weiterhin abwarten und nichts machen?
Wäre es überhaupt noch möglich für 2013 nicht nachzuzahlen?

Es bleibt leider nur die Wahl zwischen

a) Zahlen (und zwar *KOMPLETT* und auch *KOMPLETT* rückwirkend bis 01.01.2013, sofern da der "Tatbestand" des Innehabens der Wohnung bereits bestand)

b) *WIDERSTAND* und *KATEGORISCHE ZAHLUNGSVERWEIGERUNG*

Person A braucht keine Angst zu haben, sondern sollte sich in Forum einlesen, dann verflüchtigt sich das :)

Und dann wird Person A auch verstehen, weshalb selbst eine "Teilzahlung" überhaupt nicht in Frage kommt, denn es geht hier nicht "nur" um 18€/mtl sondern um unser aller essenzielle und unveräußerliche GRUNDrechte!!!

Und schon wird aus
Person A = "Angst"
Person W = "Widerstand" bzw.
Person Z = "ZAHLUNGSVERWEIGERER"

;)


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#6: 10. Januar 2014, 19:22
Hallo!

Ich möchte allen ganz herzlich  :-* für die Infos danken. Ok, ich werde dann die Briefe nicht an die GEZ zurückschicken, sondern einfach stillhalten und abwarten, bis diese Büttel ihre Krakenarme nach mir ausstrecken.

Ärgerlich ist, daß man denen wirklich ausgeliefert ist. Man kann zwar sich weigern und klagen, muß aber trotzdem erstmal zahlen.

Auf jeden Fall ermutige ich alle in diesem Forum, zu KÄMPFEN!!! Je mehr wir sind, umso schwieriger wird´s für die GEZ. Also: Bitte nicht zahlen und keinerlei Kooperation mit diesem Verein.

Eine Frage bzw. Idee hab ich noch: Ich habe ein Buch des Gebührengegners Bernd Höcker gelesen. Der schreibt, daß man beim Beitragsservice einen Antrag auf Ratenzahlung stellen kann, begründet das mit niedrigem Einkommen und anderweitigen unaufschiebbaren Zahlungsverpflichtungen und bietet dann an, jeden Monat 1 oder 2 € zu zahlen statt der 17,98 € (das Buch bezog sich aber glaube ich noch auf die alte Rundfunkgebühr).

Weiß das jemand was?

Ganz liebe Grüße, Fridolinchen


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#7: 08. Mai 2014, 16:38
nochmal eine ganz neu emöglichkeit.

Person A hatte früher vor etlichen Jahren immer wieder Briefe mit Anmeldeformularen von der GEZ bekommen, diese immer ignoriert und weggeworfen. Die Person ist mehrmals umgezogen und irgendwann hörten die Briefe auf.

Seit es den "Beitragsservice" gibt und die Haushaltsabgabe existiert hat Person A keinerlei Infopost oder Anmeldeformulare oder sonstige Schrieben bekommen, bis heute nicht ! Person A weiß theoretisch garnicht das es diese Zwangsabgabe gibt.

Person A zieht nun in den kommenden Monaten wieder um, ist davon auszugehen das der Beitragsservice erneut einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern durchführt ? Wenn Person A nun doch eine Anmeldung bekommt muss diese dann  Rückwirkend gezahlt werden ?
Nützt es Person A dem Einwohnermeldeamt Datenherausgabe zu untersagen ?

Danke


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#8: 08. Mai 2014, 20:17
Umzug ist gut, dann braucht man keine Angaben mehr zu verlassenen Wohnungen machen, wenn bis dahin kein Beitragsbescheid kommt.
Einwohnermeldeämter informieren die Stasi umgehend über Änderungen, untersagen kann das der normale Bürger nicht.
Anmeldungen werden immer rückwirkend vorgenommen, wie das nach Umzug aussieht ist noch nicht bekannt hier.

nochmal eine ganz neu emöglichkeit.

Person A hatte früher vor etlichen Jahren immer wieder Briefe mit Anmeldeformularen von der GEZ bekommen, diese immer ignoriert und weggeworfen. Die Person ist mehrmals umgezogen und irgendwann hörten die Briefe auf.

Seit es den "Beitragsservice" gibt und die Haushaltsabgabe existiert hat Person A keinerlei Infopost oder Anmeldeformulare oder sonstige Schrieben bekommen, bis heute nicht ! Person A weiß theoretisch garnicht das es diese Zwangsabgabe gibt.

Person A zieht nun in den kommenden Monaten wieder um, ist davon auszugehen das der Beitragsservice erneut einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern durchführt ? Wenn Person A nun doch eine Anmeldung bekommt muss diese dann  Rückwirkend gezahlt werden ?
Nützt es Person A dem Einwohnermeldeamt Datenherausgabe zu untersagen ?

Danke


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#9: 28. Mai 2014, 10:28
Hallo zusammen,
ich hätte da auch noch ein Beispiel, das mich interessieren würde.
In diesem Beispiel wohnt Person A seit Oktober 2011 in einer Wohngemeinschaft, die seit jeher Brief der GEZ ignoriert hat.
Nun ist im Oktober 2013 eine Person B hinzugezogen, die ohne Wissen von Person A, die Gebühren von 17,98€ gezahlt hat. Jetzt, im Mai 2014, hat Person A zum ersten Mal seit langem wieder einen Brief der GEZ bekommen, indem gefragt wird, ob Person A oder ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für die vorhandene Wohnung zahlt. Zudem wird erwähnt, das Person A gesetzlich verpflichtet ist Auskunft zu geben.

Nun ist die Frage, ob Person A auf den Brief antworten soll, bzw. ob sie sich anmelden soll und das Häckchen bei Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkgebühren oder bei Ich melde die Wohnung ab dem 01.01.2013 ab, weil ich schon vor Feb 2013 beim Einwohnermeldeamt gemeldet bin setzen soll.

Zudem stellt sich dann die Frage wie das mit der Rückzahlung laufen würde. Muss Person A nur bis 01.01.2013 oder bis Oktober 2011 nachzahlen?

Liebe Grüße und Danke


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#10: 28. Mai 2014, 11:00
Da es wenig bis keinen Zweck hat, mit dem BS zu diskutieren, kann Person A auf einen Beitragsbescheid warten. Dagegen kann mit den entsprechenden Argumenten Widerspruch eingelegt werden. Dazu müssen die Beitragsnummern der anderen Personen angegeben werden. Ob Beiträge von vor 2013 gefordert werden, ist möglich, aber ich meine, die können nur gefordert werden, wenn schon ein Gebührenbescheid dazu erlassen wurde. Da es aber dieses Gesetz nicht mehr gibt, sollte das nicht mehr möglich sein. Ein Beitragsbescheid wird eine Forderung ab 1.1.2013 enthalten. Zumindest bis Okt. 2013 wären Beiträge fällig, wenn man nicht dagegen klagen will.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#11: 28. Mai 2014, 11:16
Okay dann wird Person A jetzt warten, ob etwas neues kommen wird.

Dankeschön :)


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#12: 29. Juli 2014, 15:23
Hätte da auch mal ne Frage  ::)

Person A hat Post bekommen und dummerweise geantwortet, dass Person B, die mit im Haushalt wohnt, Beitrag zahlt. Person B ist aber befreit, wegen Studium.

Heute hat Person A Post bekommen, mit einem Beitrag zur Rückzahlung. Person A ist seit Oktober '12 Auszubildende und Studentin zugleich. Da Person B theoretisch angemeldet war, sind sowohl Person A als auch Person B davon ausgegangen, dass sich Person A nicht anmelden braucht.

Person A kann sich die 377,.. in 50€ Raten sehr schlecht leisten und sieht es auch nicht ein, diesen Geiern Geld in den Rachen zu werfen.

Was soll Person A tun? Den Brief ignorieren? Zum Anwalt gehen? Oder hat Person A keine Chance und muss zahlen?

Person A wäre um Antworten dankbar ;)


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#13: 29. Juli 2014, 15:57
Hallo zusammen,
ich hätte da auch noch ein Beispiel, das mich interessieren würde.
In diesem Beispiel wohnt Person A seit Oktober 2011 in einer Wohngemeinschaft, die seit jeher Brief der GEZ ignoriert hat.
Nun ist im Oktober 2013 eine Person B hinzugezogen, die ohne Wissen von Person A, die Gebühren von 17,98€ gezahlt hat. Jetzt, im Mai 2014, hat Person A zum ersten Mal seit langem wieder einen Brief der GEZ bekommen, indem gefragt wird, ob Person A oder ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für die vorhandene Wohnung zahlt. Zudem wird erwähnt, das Person A gesetzlich verpflichtet ist Auskunft zu geben.

Nun ist die Frage, ob Person A auf den Brief antworten soll, bzw. ob sie sich anmelden soll und das Häckchen bei Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkgebühren oder bei Ich melde die Wohnung ab dem 01.01.2013 ab, weil ich schon vor Feb 2013 beim Einwohnermeldeamt gemeldet bin setzen soll.

Wenn A antwortet, sollte das Kreuzchen bei der günstigsten zutreffenden Auwahl gemacht werden.
Beide scheinen nach deiner Schilderung zuzutreffen, aber die zweite würde definitiv zu Beitragsforderungen ab Januar 2013 führen. Bei der ersten besteht die theoretische Möglichkeit, dass wegen der Zeit vor Bs Einzug nicht mehr nachgefragt wird und der Fall für A damit erledigt ist.

Bei Nichtantwort auf alle Schreiben wird ganz sicher irgendwann ein Beitragsbescheid kommen.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#14: 29. Juli 2014, 16:22
Einwohnermeldeämter informieren die Stasi umgehend über Änderungen, untersagen kann das der normale Bürger nicht.

Hab gerade noch mal den RBStV nach Meldedatenübermittlung durchsucht.

Anscheinend gilt die Nichtbeachtung einer Auskunftssperre nur für die einmalige Abfrage zum 1.1.2013.
Bei späteren Meldungen über Umzüge scheint das anders zu sein, § 11 Absatz 4 Satz 5.


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