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Autor Thema: Rückwirkend zahlen? etc.  (Gelesen 58872 mal)

B
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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#15: 29. Juli 2014, 16:42
Einwohnermeldeämter informieren die Stasi umgehend über Änderungen, untersagen kann das der normale Bürger nicht.

Hab gerade noch mal den RBStV nach Meldedatenübermittlung durchsucht.

Anscheinend gilt die Nichtbeachtung einer Auskunftssperre nur für die einmalige Abfrage zum 1.1.2013.
Bei späteren Meldungen über Umzüge scheint das anders zu sein, § 11 Absatz 4 Satz 5.

Kannst du das präzisieren?
Woraus geht das hervor?


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s
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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#16: 29. Juli 2014, 17:13
§ 11 RBStV
Zitat
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass

1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Beitragspflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand der bei den Landesrundfunkanstalten gemeldeten Beitragsschuldner, und

2. sich die Daten auf Angaben beschränken, die der Anzeigepflicht nach § 8 unterliegen und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat.

Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei den Meldebehörden beschränkt sich auf die in § 14 Abs. 9 Nr. 1 bis 8 genannten Daten. Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, dürfen nicht an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Die einmalige Meldamtsabfrage läuft nach § 14 Abs. 9, dort findet sich dieser Satz nicht.


Gibt es hier im Forum jemanden, der beim Meldeamt eine Auskunftssperre erteilt hat, und nach einem Umzug vom BS angeschrieben wurde?


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b
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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#17: 06. August 2014, 10:32
Hallo zusammen.

Ich lese ja schon lange mit und verfolge dieses Thema mit großem Interesse.
Es hat Person A vor ein paar Tagen dann auch getroffen. Dieses "Bittschreiben" lag im Postkasten. Man bittet Person A die Daten zu vervollständigen. Seit wann sie dort wohne, Bankkonto  ;D usw.
Natürlich mit unfrankiertem Rückumschlag.

Nun, ich vermisse eine Antwort hier im Forum (oder ich hab sie nicht gefunden), was passiert wenn Person A ein jüngeres Datum einträgt, seit dem sie in der Wohnung / Haus lebt? Wird dann der Bescheid ab diesem Datum ausgestellt?

Person A hat nicht wirklich Lust 360 Euro nachzahlen zu müssen. Wobei Person A eh den Klageweg wählt, aber irgendwann ist der Betrag ja dann doch fällig. leider...  :'(

Mfg
Bernd


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badboy-72

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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#18: 06. August 2014, 10:46
Die nehmen das Datum, welches ihnen vom Einwohnermeldeamt übermittelt wird. Dafür gibt es zwar keine Legitimation, aber solange sich keiner gegen diesen willkürlichen Datenmissbrauch wehrt, muss man das wohl hinnehmen.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#19: 06. August 2014, 10:47
Irgendwo hier gab es diesen Fall schon. Der BS setzt dann das Datum von der Meldebehörde selbständig ein.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#20: 06. August 2014, 11:32
Person A's Plan ist, einfach Datum heute eintragen.

Nicht mehr und nicht weniger.

Dann wartet Person A mal ab. Sie vermutet, es kommt ein Bescheid mit der Zahlungsaufforderung. Und wenn die ab "heute" ihr Geld verlangen; wird Person A einmal zahlen per Überweisung und dann die Zahlungen einstellen. Person A hofft so, dass sie im Falle einer verlorenen Klage nur ab heute nachzahlen muß.


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badboy-72

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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#21: 06. August 2014, 12:35
Warum einmal bezahlen? Gar nicht bezahlen hat den besseren Effekt, alles aufs Sparbuch statt in die Kriegskasse des Gegners. Es hat keinen Vorteil, wenn einmal bezahlt wird. Ganz im Gegenteil, man erkennt das Unrechtsystem an und hat ein Argument weniger.
Das mit dem willkürlichen Datum beruht darauf, dass die nicht wissen, ob die Wohnung zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt schon bewohnbar war. Nur wenn die Wohnung zum Schlafen oder zum Wohnen geeignet ist, wird sie Beitragspflichtig. Im RBStV steht keinesfalls, dass ab dieser Anmeldung Beiträge fällig werden. BS müsste genaugenommen nachfragen, ob die Wohnung zu diesem Zeitpunkt schon Beitragspflichtig war.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#22: 06. August 2014, 13:16
Dann wird Person A wenigstens auf das Schreiben antworten und ein heutiges Datum eintragen.

Mit einmal zahlen will sich Person A nur aus der Schusslinie bringen, dass sie genaugenommen schon länger dort wohnt. (Ist ja hir Haus) Person A denkt mal, dass die nicht jeden Fall prüfen und ihr Datum einfach annehmen.
Zahlen wird Person A nicht. Sie wartet dann den Bescheid ab und dann gehts los.... :-)


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badboy-72

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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#23: 14. Februar 2015, 17:09
Hallo,

thematisch passend habe ich folgendes hypothetisches Problem.

Person A und B wohnen zusammen in einer Wohngemeinschaft. Person A lebt schon längere Zeit in der Wohngemeinschaft (davor mit Person C). Person B ist erst seit kurzem eingezogen.

Person B hat sich bei der GEZ angemeldet und Person A hat in dem Antwortschreiben angegeben, dass Person B für die Wohnung zahlt. Hoffnung war natürlich, dass so der Zeitraum bis vor der Anmeldung außen vor bleibt.
Jetzt kam ein Brief, dass Person A doch bitte für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zu dem Zeitpunkt den Person B angegeben hat, zahlen soll.
Muss Person B diesen Beitrag (mittlerweile auch ein paar hundert Euro) bezahlen? Weiß der Beitragsservice ab wann Person B in der Wohnung wohnt bzw. kann Person B mitteilen, dass sie auch erst später eingezogen ist und so die Nachzahlung umgehen? Kann man da rauskommen, möglicherweise mit dem Hinweis, dass die Wohnung für den Zeitraum nicht bewohnbar war?
Person C wäre ja für den Zeitraum außen vor?

Danke schon mal für die Antworten.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#24: 14. Februar 2015, 19:05
Bei mehreren Bewohnern (z. B. in WGs) müssen diese sich untereinander einigen, wer zahlt.
Person B muss natürlich nicht für einen Zeitraum zahlen, indem sie nicht in der Wohnung gewohnt hat, den Zeitraum davor müssten dann Person A oder Person C zahlen.
Dass schon Beträge aufgelaufen sind, verkompliziert natürlich die Sache, vor allem in einer WG.
An Stelle von Person B (so sie denn generell zahlen möchte und keinen Widerstand leisten will!), würde ich mich beim Beitragsservice mit dem entsprechenden Einzugstermin melden und fertig. Was Person A da mit dem Beitragsservice verhackstückt hat, wäre dann ihre Sache.

Mit dem Trick "Wohnung war nicht bewohnbar" kommt man mit Sicherheit nicht durch, das hätte man dann gleich von Anfang an geltend machen müssen bzw. müsste dies auch nachweisen.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#25: 14. Februar 2015, 19:49
Danke für die Antwort.

Sehe ich das richtig: Da Person C ja schon ausgezogen ist, bleiben die ganzen Kosten für den vorherigen Zeitraum an Person A hängen? So richtig fair ist das ja nicht. Kann Person A da irgendwas machen? Nicht die ganzen Beitrag zahlen, da ja mit Person C zusammengelebt. Ich vermute aber mal, dass das dem BS egal ist...
Könnte Person A angeben, dass sie auch später eingezogen ist? Bislang wurde von A ja nur die Angabe gemacht, dass B den Beitrag zahlt.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#26: 14. Februar 2015, 21:19
Am besten sollte Person B die Zahlung einstellen, das weitere Vorgehen findet Person A,B,C,D hier.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#27: 14. Februar 2015, 22:35
Generell empfehle ich ebenfalls, die Option "gar nicht zahlen und Widerstand leisten" in Erwägung zu ziehen.

Mit Winkelzügen von wegen Person A ist erst später eingezogen etc. werdet ihr nicht weiterkommen.
Der Beitragsservice wird die Daten vom Einwohnermeldeamt haben.

Person C ist fein raus aus dem Ganzen, es sei denn, Person A verklagt Person C, was aber wohl nicht praktikabel ist.


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#28: 15. Februar 2015, 23:39
Ich seh schon, eine schwierige Sache. Ja, Widerstand leisten wäre natürlich die Beste Lösung, aber in der hypothetischen Konstellation etwas schwierig, da B unbedingt zahlen möchte.

Mal folgendes hypothetisches Gedankenexperiment. Was wäre wenn in dem gleichen Haus mehrere Wohngemeinschaften leben würden. Könnte Person A nicht behaupten, dass sie anfangs in einer andere Wohngemeinschaft gelebt hat (die natürlich schon ab 01.01.13 bezahlt haben) und erst zusammen mit Person B innerhalb des Hauses in die WG gezogen ist. Für das Einwohnermeldeamt wäre es ja die gleiche Adresse. Wären dann die Forderungen hinfällig oder muss dem BS dann wirklich der Mietvertag als Nachweis vorgelegt werden?

Was würde den passieren wenn Person A jetzt ausziehen würde? Müsste dann immer noch bezahlt werden?


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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#29: 16. Februar 2015, 01:42
Rein hypothetisch würde sich mir die Frage stellen: Wenn A in einer WG gewohnt hat, für die schon jemand zahlt, wieso hat A das dann nicht klar gesagt, sondern kommt erst zwei Jahre später damit um die Ecke?

Auch wenn A auszieht sind die angefallenen Beiträge ja nicht hinfällig.

Wie der Beitragsservice genau auf welche hypothetische Konstellation reagiert, kann dir hier wahrscheinlich niemand exakt sagen.
Versuch's halt. Inwieweit das nachgeprüft wird und Konsequenzen haben könnte, bin ich überfragt.

Ich würde einfach mal vermuten, der Beitragsservice lässt sich auf keine Spielchen ein und wird auf seinen Forderungen bestehen.


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